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Unverschuldeter Unfall – Das sollten Sie jetzt tun!

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Was soll ich nach einem unver­schuldeten Un­fall tun?

Natürlich ist es ärgerlich, wenn das eigene Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall geschädigt wird. Im gleichen Atemzug darf man sich jedoch glücklich schätzen, wenn nur eine Sache und keine Person zu Schaden kam.

Wichtig ist, in jedem Fall die Ruhe zu bewahren, um sich und weitere Verkehrsteilnehmende nicht weiter zu gefährden. Demzufolge sollten Sie sicherstellen, dass

  • Ihr Fahrzeug sicher abgestellt ist,
  • ein Warndreieck auf die Unfallstelle hinweist,
  • Sie eine Warnweste tragen
  • und bei Personenschaden die 112 angerufen wird.

Sollte es zu einem schwereren Unfall mit Personenschaden kommen, sind Sie auch zur Ersthilfe verpflichtet, bis der Rettungswagen eintrifft. Vorausgesetzt, Sie sind

  • handlungsfähig,
  • niemand anderes eilt zur Hilfe
  • und Sie bringen sich dabei nicht selber in Gefahr.

Bedenken Sie, dass unterlassene Hilfeleistung kein Kavaliersdelikt ist. Es handelt sich hierbei sogar um eine Straftat, die unter Umständen Geld- und Freiheitsstrafen mit sich zieht.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

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Wie ist der weitere Ablauf bei einem unver­schuldeten Un­fall? 

Unabhängig von der Schwere des Unfalls ist es bei einem unverschuldeten Unfall immer ratsam, die Polizei einzuschalten. Dadurch können Sie vermeiden, dass der/die Unfallgegner:in Unwahrheiten erzählt und Ihnen die Schuld am Unfall gibt.

Wenn Sie alle oben genannten Schritte befolgt haben, sollten Sie als nächstes Ihr Handy zur Hand nehmen und Ihre Versicherung anrufen. Das zählt zu Ihren Rechten und Pflichten, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben. Ansonsten könnten unter Umständen vertragliche Nachteile für Sie entstehen, wenn Sie sich nicht an die gegeben Obliegenheiten aus dem Vertrag halten.

Kontaktieren Sie nicht die gegnerische Versicherung!

Sie dürfen nicht vergessen, dass die gegnerische Versicherung nicht auf Ihrer, sondern auf der Seite des/der Unfallverursacher:in steht. Versicherungen kennen alle Tricks, um die zu zahlende Schadenssumme so gering wie möglich zu halten.

Und diese werden natürlich auch über das Telefon angewendet. Überlassen Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung Ihrem Rechtsbeistand oder Ihrer eigenen Versicherung.

Wenn der Unfall mehr als nur einen kleinen Kratzer oder Beule hinterließ, ist es im Regelfall sinnvoll, einen Anwalt/eine Anwältin für Verkehrsrecht zu konsultieren. So stellen Sie sicher, dass die gegnerische Versicherung Sie nicht über den Tisch zieht und die volle Anspruchshöhe an Sie zahlt.

Warum sollte ich mir recht­liche Unter­stützung holen?

Die gegnerische Versicherung hat natürlich großes Interesse daran, die Schadensumme so klein wie möglich zu halten. In den meisten Fällen bekommen Betroffene nach langen Wartezeiten die böse Nachricht, dass der Anspruch aufgrund des eigenen Gutachtens nicht in voller Höhe gegeben ist.

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Häufige Fragen zu “Unverschuldeter Unfall”

Beim Ausfüllen des Fragebogens der gegnerischen Versicherung können gravierende Fehler passieren, die Sie am Ende viel Geld kosten können.

Auf die Angaben im Fragebogen nagelt Sie die gegnerische Versicherung fest und argumentiert bei unklaren oder falschen Angaben gegen Sie. Deswegen raten wir dringend davon ab, den Fragebogen der gegnerischen Versicherung ohne fachliche Unterstützung auszufüllen.

Der/die Unfallverursacher:in muss grundsätzlich die Anwaltskosten tragen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wo der/die Schädiger:in die Anwaltskosten abwenden konnte. Aber auch in diesen Fällen ist es Aufgabe des Rechtsbeistands, die Übernahme der kompletten Anwaltskosten durchzusetzen. 

Das hängt ganz vom Einzelfall und der Schwere des Unfalls ab. Es ist aber nicht unüblich, dass sich die Unfallentwicklung mehrere Wochen hinzieht. Die Versicherungen dürfen im Regelfall ihre Prüfungsfristen von 4 bis 6 Wochen ausreizen.

Wenn jemand Ihrem Leasingwagen Schaden zufügt, stehen vorrangig dem Leasinggeber – in der Regel dem Autohaus – Schadensersatzansprüche zu. Schließlich bleibt der Leasinggeber im rechtlichen Sinne weiterhin Fahrzeugeigentümer.

Im Regelfall wird die KFZ-Versicherung nur dann teurer, wenn ein Versicherungsfall eintritt und man für Sie zahlen muss. Bei einem unverschuldeten Unfall muss Ihre Versicherung aber keine Zahlungen an den/die Unfallgegner:in auskehren.

Wenn Ihr verunfalltes Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen. Die anfallenden Kosten für den Mietwagen trägt dabei die gegnerische Versicherung.

Vorausgesetzt, Sie haben den Unfall nicht selbst verursacht. Bei einer Mitschuld oder Teilschuld müssen Sie entsprechend zuzahlen.