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Unfall im Ausland – Schadens­regulierung leicht gemacht

  • Bewahren Sie den europäischen Unfallbericht in zweisprachiger Ausführung im Handschuhfach auf!
  • Rufen Sie den Zentralruf der Autoversicherer an, um die Schadensregulierung mit der ausländischen Versicherung zu regeln.
  • Über unseren Kooperationspartner fairforce.one können Sie unkompliziert die Schadensregulierung erledigen lassen.

Unfall im Ausland: Was gibt es zu beachten?

Ein Unfall im Ausland kann schnell mal passieren, da man sich mit den Gegebenheiten vor Ort nicht auskennt oder es sogar andere Verkehrsregeln gibt Stichwort Linksverkehr.

Zunächst einmal gilt das Gleiche wie bei einem Unfall in Deutschland: Ruhe bewahren, Unfallstelle mit Warndreieck, Warnblinker und sich selbst mit Warnweste absichern, ggf. Verletzte versorgen und Rettungswagen informieren. Rufen Sie bei Personenschaden oder Fahrerflucht immer auch die Polizei, genauso wie bei größerem Sachschaden.

Diese Daten sollten Sie von anderen Unfallbeteiligten in Erfahrung bringen:

  • Name und Anschrift von Fahrer:in bzw. Halter:in
  • Kennzeichen
  • Versicherung und Versicherungsscheinnummer
  • ggf. Nummer der Grünen Karte

Bestenfalls füllen Sie gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus, ein europaweit einheitliches Formular. Darin wird der genaue Ablauf des Unfalls sowie die relevanten Daten der Beteiligten und ihrer Fahrzeuge festgehalten. Es lohnt sich also, diesen im Auto dabei zu haben. Am Ende erhalten alle Beteiligten eines der Dokumente in der eigenen Landessprache – so lassen sich die Sprachbarrieren einfach umgehen.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Unser Kooperationspartner fairforce.one hilft Unfallgeschädigten in Ihrer Situation direkt und unkompliziert weiter. Erhalten Sie, je nach Unfallhergang, im Durchschnitt bis zu 420 € Mehrauszahlung. Lassen Sie jetzt kostenfrei Ihre Ansprüche prüfen: Rückruf innerhalb von 5 Minuten!

Wie erhalte ich Schadens­ersatz von der Gegen­seite?

Grundsätzlich ist eine KFZ-Versicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs immerhin in ganz Europa Pflicht. Doch wer im Urlaub in einen Autounfall verwickelt ist, hat nicht nur mit dem Stress eines Unfalls zu kämpfen – sondern oft auch mit Sprachbarrieren und vielleicht der Tatsache, dass man nicht weiß, an wen man sich jetzt wenden kann.

Die gute Nachricht ist, dass Sie die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung auch von zu Hause aus erledigen können. Der Grund dafür ist, dass alle europäischen Versicherungen in jedem anderen europäischen Land Vertretungen haben. In Deutschland sitzen demzufolge „Schadenregulierungsbeauftragte“ unterschiedlicher ausländischer Versicherungen, die Ihnen dabei helfen, Ansprüche geltend zu machen. Der oder die Schaden­beauftragte muss Ihnen inner­halb von drei Monaten ein Entschädigungs­angebot machen.

Die Voraussetzungen dafür sind:

  • der Unfall hat sich in einem EU-Land ereignet, in dem der/die Geschädigte keinen Wohnsitz hat, und
  • der Schaden an einem Auto verursacht wurde, welches in einem EU-Mitgliedstaat versichert ist.

Ihnen ist im Frankreichurlaub jemand hinten ins Auto gefahren? Dann können Sie sich im Anschluss an Ihren Urlaub an den/die Beauftragte:n der gegnerischen französischen Versicherung in Deutschland wenden. Den Kontakt erhalten Sie per Zentralruf der Autoversicherer im Ausland: 0800 25 02 600. So können Sie sich im Heimatland mit den Versicherungsangelegenheiten beschäftigen.

Check­liste: Wie bereite ich mich auf meinen Urlaub vor?

Wenn Sie Ihr Auto mit in den Urlaub mitnehmen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld am besten ein paar Gedanken machen:

  • Informieren Sie sich, ob eine zusätzliche Versicherung lohnt: z. B. den Auslandsschadenschutz oder bei einem Mietwagen die „Mallorca-Police“.
  • Nehmen Sie den Autoschutzbrief mit, damit sich die Versicherung um die Pannenhilfe kümmert.
  • Packen Sie den europäischen Unfallbericht mit verschiedenen Sprachen ein.
  • Beachten Sie die Regeln für Verhalten an Unfallstellen im Urlaubsland: in unterschiedlichen Ländern gelten beispielsweise andere Regelungen zum Tragen einer Warnweste o. Ä.
  • Informieren Sie sich, ob Sie eine Grüne Karte benötigen.
  • Machen Sie sich mit den Verkehrsregeln des Urlaubslandes vertraut: andere Vorfahrtsregeln, zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder Promillegrenzen.

Was gilt für einen Unfall im Ausland mit Mietwagen?

Bei der Buchung eines Mietwagens empfiehlt es sich, eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung zu buchen. In der Regel sind leider die Deckungssummen der Versicherungen geringer, als Sie das möglicherweise aus dem Inland kennen. In manchen außereuropäischen Ländern sind die Summen sogar unzureichend, wie Thailand oder Türkei. Um die Differenz wenigstens für einen Urlaub im europäischen Ausland auszugleichen, lohnt es sich die Mallorca-Police abzuschließen. Diese erhöht die Versicherungssumme der Haftpflicht für Mietautos. Übrigens: Diese Zusatzversicherung gilt auch nicht nur auf der in Deutschland so beliebten Mittelmeerinsel, sondern für die ganze EU und alle Staaten innerhalb der europäischen Grenze.

Wer keine eigene KFZ-Versicherung hat, kann die Mallorca-Police in der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung inkludieren.

Rufen Sie bei einem Unfall mit dem Mietwagen grundsätzlich die Polizei und informieren Sie auch die Mietwagenfirma.

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Häufige Fragen zum Thema „Unfall im Ausland“

Mit der „Grünen Karte“ weisen Reisende ihren Versicherungsschutz im Ausland nach. Dort sind die wichtigsten Infos zu Ihrer KFZ-Versicherung vermerkt. Sie ist zum Beispiel notwendig für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien. In den EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Schweiz, Serbien, Montenegro, Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Karte bei einem Unfall nicht mehr notwendig – kann aber ggf. hilfreich sein.

Im In- wie im Ausland gilt, dass der/die Verursacher:in für den Schaden aufkommen muss. Die Regulierung bei einem Unfall im Ausland gestaltet sich allerdings häufig langwierig und die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Ort des Unfalls. Und in vielen Ländern liegen die Erstattungsbeträge oft erheblich unter deutschem Niveau. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, z.B. bei einem gemieteten Wagen, eine Mallorca-Police abzuschließen. Damit wird die Differenz zwischen Erstattung und Schadenssumme übernommen.

Wie die Mallorca-Police ist auch der Autoschutzbrief eine freiwillige Zusatzversicherung. Dieser beinhaltet Leistungen für das Aus- und Inland wie z. B. die Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, den Weiter- und Rückfahrservice sowie die Organisation eines Mietwagens. Viele weitere Leistungen sind außerdem spezifisch auf die Situation eines Unfalls im Ausland zugeschnitten, wie ein Krankenrücktransport, die Übernahme von Übernachtungskosten, Abschleppen oder Bergung eines Unfallfahrzeuges.