Mit der „Grünen Karte“ weisen Reisende ihren Versicherungsschutz im Ausland nach. Dort sind die wichtigsten Infos zu Ihrer KFZ-Versicherung vermerkt. Sie ist zum Beispiel notwendig für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei, Russland und Nordmazedonien. In den EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Schweiz, Serbien, Montenegro, Norwegen, Island und Liechtenstein ist die Karte bei einem Unfall nicht mehr notwendig – kann aber ggf. hilfreich sein.
Im In- wie im Ausland gilt, dass der/die Verursacher:in für den Schaden aufkommen muss. Die Regulierung bei einem Unfall im Ausland gestaltet sich allerdings häufig langwierig und die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem Ort des Unfalls. Und in vielen Ländern liegen die Erstattungsbeträge oft erheblich unter deutschem Niveau. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, z.B. bei einem gemieteten Wagen, eine Mallorca-Police abzuschließen. Damit wird die Differenz zwischen Erstattung und Schadenssumme übernommen.
Wie die Mallorca-Police ist auch der Autoschutzbrief eine freiwillige Zusatzversicherung. Dieser beinhaltet Leistungen für das Aus- und Inland wie z. B. die Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, den Weiter- und Rückfahrservice sowie die Organisation eines Mietwagens. Viele weitere Leistungen sind außerdem spezifisch auf die Situation eines Unfalls im Ausland zugeschnitten, wie ein Krankenrücktransport, die Übernahme von Übernachtungskosten, Abschleppen oder Bergung eines Unfallfahrzeuges.