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Unfall Gutachter – Wann ist eine Beauftragung sinnvoll?

  • Ob Auto, Motorrad oder LKW: Unser Kooperationspartner fairforce.one kümmert sich darum, dass die gegnerische KFZ-Versicherung für die Kosten eines Gutachtens aufkommt und die komplette Schadenssumme übernimmt.
  • Durchschnittlich können die Expert:innen von fairforce.one 20 % Mehrauszahlung für Geschädigte herausholen.
  • Lassen Sie vorab kostenfrei Ihre Ansprüche prüfen!

Brauche ich nach einem unverschuldeten Un­fall über­haupt eine:n Gut­achter:in?

Ob es sich lohnt, eine:n Gutachter:in einzuschalten, bemisst sich im Grunde an der Schadenssumme. Für einen Laien ist das wahre Ausmaß des Schadens jedoch oftmals schwierig einzuschätzen. Selbst augenscheinlich kleine Schäden können sich schnell auf über 1.000 Euro belaufen.

Deswegen sollte die Grundregel bei einem unverschuldeten Unfall lauten: Egal, ob klein oder groß – sobald ein Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug sichtbar ist, ist ein Gutachten immer ratsam.

Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, ist es Ihr gutes Recht ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. Dadurch können Sie gewährleisten, dass Sie den konkret entstandenen Schaden ersetzt bekommen und nicht über den Tisch gezogen werden.

Die gegnerische Versicherung steht dann in der grundsätzlichen Pflicht, die Kosten für das Gutachten zu übernehmen.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

Unser Kooperationspartner fairforce.one hilft Unfallgeschädigten in Ihrer Situation direkt und unkompliziert weiter. Erhalten Sie, je nach Unfallhergang, im Durchschnitt bis zu 420 € Mehrauszahlung. Lassen Sie jetzt kostenfrei Ihre Ansprüche prüfen: Rückruf innerhalb von 5 Minuten!

Gutachten nach Unfall: Wie gehe ich am be­sten vor?

Wenn Sie eine:n Gutachter:in beauftragen, sieht der Ablauf im Grunde wie folgt aus:

Besichtigungstermin vereinbaren

Es gibt zahlreiche KFZ-Sachverständige, die Ihre Unterstützung im Internet anbieten. Auch unser Kooperationspartner fairforce.one verfügt über ein bundesweites Netzwerk von kompetenten und objektiven Gutachter:innen, die sich um die Erstellung eines ordnungsgemäßen Gutachtens kümmern. Oftmals leitet auch die zuständige Werkstatt entsprechende Kontakte weiter.

Hände weg vom verunfallten Fahr­zeug

Sie sollten Ihr Fahrzeug keinesfalls vor dem Gutachtertermin waschen oder etwaige Schönheitsreparaturen vornehmen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Gutachter:innen einen allumfassenden Überblick des Schadens bekommen.

Aufnahme des Schadens vom Sach­ver­ständigen

Der Gutachter bzw. Gutachterin wird den Schaden aufnehmen und genauestens prüfen. Neben detaillierten Fotos wird beispielsweise die Elektronik geprüft oder auch eine Lackschichtstärkenmessung vorgenommen.

Erstellung des Gutachtens und Weiter­leitung an be­teiligte Parteien

Das Gutachten wird im Anschluss an die gegnerische KFZ-Versicherung und gegebenenfalls auch an involvierte Rechtsanwält:innen und die zuständige Werkstatt weitergeleitet.

Durchsetzung der kompletten Schadens­summe

Die Versicherung des Unfallverursachers bzw. der Unfallverursacherin ist dazu angehalten, die anvisierte Schadenssumme im Gutachten und die Gutachtenkosten zu übernehmen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht die volle Schadens­summe zahlt?

Es ist gängige Praxis, dass gegnerische Versicherungen fiktive Schadenabrechnungen regelmäßig um die Hälfte kürzen. Dabei werden von der Versicherung lediglich automatisierte, technische Prüfberichte erstellt, ohne das Unfallfahrzeug vorher in Augenschein genommen zu haben.

Diese Praxis wurde vom Bundesgerichtshof als weitestgehend rechtlich unzulässig angesehen.

Und genau hier kommt unser Kooperationspartner fairforce.one ins Spiel. Die Verkehrsrechts-Spezialist:innen sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und die gegnerische Versicherung die volle Schadenssumme übernimmt.

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Häufige Fragen zum Thema "Unfall Gutachter"

Die Rechnung für ein Gutachten wird im Regelfall direkt an den regulierungspflichtigen Versicherer versendet. Demnach ist die Notwendigkeit, in Vorkasse zu gehen, grundsätzlich nicht gegeben.

Die Kosten für ein Gutachten belaufen sich in den meisten Fällen auf 500 bis 800 Euro.

Für die Erstellung eines Gutachtens gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Jedoch sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Die Versicherungen erwarten in der Regel die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Bei einem Personenschaden muss grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Tage Bescheid gegeben werden. Die genauen Fristen und Regeln sind in Ihren Versicherungsunterlagen festgeschrieben.

Für die Erstellung eines Gutachtens gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Jedoch sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Die Versicherungen erwarten in der Regel die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Bei einem Personenschaden muss grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Tage Bescheid gegeben werden. Die genauen Fristen und Regeln sind in Ihren Versicherungsunterlagen festgeschrieben.

Die Schadenshöhe bemisst sich im Grunde an folgenden Fragen:​​​​​

  • Wie ist das verunfallte Fahrzeug ausgestattet?
  • Müssen notwendige Reparaturen durchgeführt werden?
  • Werden voraussichtlich weitere Reparaturkosten aufgrund des Unfalls auf Sie zukommen?
  • Inwieweit ist der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall gemindert worden?
  • Machen Reparaturen überhaupt Sinn oder handelt es sich um einen Totalschaden?