Die Rechnung für ein Gutachten wird im Regelfall direkt an den regulierungspflichtigen Versicherer versendet. Demnach ist die Notwendigkeit, in Vorkasse zu gehen, grundsätzlich nicht gegeben.
Die Kosten für ein Gutachten belaufen sich in den meisten Fällen auf 500 bis 800 Euro.
Für die Erstellung eines Gutachtens gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Jedoch sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Die Versicherungen erwarten in der Regel die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Bei einem Personenschaden muss grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Tage Bescheid gegeben werden. Die genauen Fristen und Regeln sind in Ihren Versicherungsunterlagen festgeschrieben.
Für die Erstellung eines Gutachtens gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Jedoch sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Die Versicherungen erwarten in der Regel die Schadensmeldung innerhalb einer Woche. Bei einem Personenschaden muss grundsätzlich innerhalb der ersten zwei Tage Bescheid gegeben werden. Die genauen Fristen und Regeln sind in Ihren Versicherungsunterlagen festgeschrieben.
Die Schadenshöhe bemisst sich im Grunde an folgenden Fragen:
- Wie ist das verunfallte Fahrzeug ausgestattet?
- Müssen notwendige Reparaturen durchgeführt werden?
- Werden voraussichtlich weitere Reparaturkosten aufgrund des Unfalls auf Sie zukommen?
- Inwieweit ist der Wert des Fahrzeugs durch den Unfall gemindert worden?
- Machen Reparaturen überhaupt Sinn oder handelt es sich um einen Totalschaden?