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Schmerzensgeld nach Unfall – Das steht Ihnen zu

  • Geraten Sie in einen Verkehrsunfall und erleiden dabei Verletzungen, dann steht Ihnen in der Regel Schmerzensgeld zu.
  • Das Schmerzensgeld bemisst sich anhand der entstandenen Verletzungen, der Schuldfrage und vielen weiteren Kriterien.
  • Sie können je nach Unfallhergang im Durchschnitt bis zu 420 € Mehrauszahlung fordern.

   

Was ist Schmerzens­geld?

Bei einem Verkehrsunfall eine Verletzung zu erleiden, ist besonders tragisch, wenn man selbst keinerlei Mitschuld am Crash getragen hat. Das Schmerzensgeld dient in einem solchen Fall als eine Art Kompensation für den entstandenen Schaden am eigenen Körper. Da Schmerzempfindung jedoch ein sehr individuelles Thema darstellt, ist es auch schwierig, die Höhe eines Schmerzensgeldanspruchs zu bemessen. Hier wird meist mit einer Ausgleichsfunktion gearbeitet, die die erlittenen Verletzungen, das psychische Trauma und eine eventuelle Einschränkung der Lebensfreude durch die Verletzung einer bestimmte Summe gegenüberstellt.

Selbstverständlich lässt eine Schmerzensgeldzahlung Schmerz und Leid nicht verschwinden, aber sie hilft möglicherweise dabei, eine Art Genugtuung zu verspüren. Im Gesetz wird von der "billigen Entschädigung in Geld" gesprochen, womit hier jedoch nicht der Begriff "günstig" gemeint ist, sondern beschreibt, dass ein Schmerzensgeld immer entsprechend der Verletzung und weiteren Kriterien angesetzt werden kann.

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In welchen Fällen habe ich nach einem Verkehrs­unfall Anspruch auf Schmerzens­geld?

Ein Verkehrsunfall zieht in schweren Fällen lange Bürokratie- und Reparaturprozesse nach sich. Doch gab es bei dem Unfall Verletzte, dann können noch ganz andere Themen auf den Tisch gebracht werden. Denn theoretisch hat jeder Unfallbeteiligte die Möglichkeit, Schmerzensgeld von seinem Gegenüber zu fordern. Hierfür müssen jedoch einige Kriterien erfüllt sein. Ansonsten könnte jeder von jedem willkürlich und ohne Begründung und Nachweis Geld verlangen.

Um Schmerzensgeld fordern zu können, müssen Sie nachweisen, dass

  • Sie bei dem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten haben,

  • Ihre Verletzungen bei dem Unfall entstanden sind,

  • der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

Bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihnen keine Mitschuld zugesprochen wurde, sollte es im Regelfall kein Problem sein, diese Bedingungen zu erfüllen. Jedoch gibt es Ausnahmen, in denen es Ihnen in der Regel nicht zusteht, nach einem Unfall Schmerzensgeld vom Unfallverursacher zu fordern.

Sie können in der Regel kein Schmerzensgeld verlangen, wenn

  • Sie nur leichte Verletzungen erlitten haben (z.B. Schürfwunden, Prellungen),

  • der Unfallverursacher jünger als 10 Jahre alt war,

  • Sie Angehöriger eines Todesopfer sind und Schmerzensgeld für einen psychischen Schaden einklagen möchten.

Doch auch hierbei handelt es sich nur um pauschale Kriterien, nach denen sich ein Gericht in der Regel richtet. Es gab jedoch auch bereits Fälle, in denen einem Unfallbeteiligten wegen leichten Prellungen ein geringes Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Wenn es darum geht, dass Sie wegen schwerer Traumata und Depressionen nach dem Tod eines Familienangehörigen klagen möchten, gewährt das Gericht meist nur bei übermäßiger Beeinträchtigung Schmerzensgeld. Doch genug Gerichtsentscheidungen sprechen dafür, dass es sich immer lohnen kann, zumindest den Versuch zu wagen.

Wie muss ich vorgehen, um Schmerzens­geld zu erhalten?

Um nach einem Verkehrsunfall – bei dem Sie Unfallgeschädigter waren – vom Schädiger Schmerzensgeld zu erhalten, müssen Sie aktiv werden. Keine Versicherung wird Ihnen einfach so eine Schmerzensgeldsumme zusprechen.

Hierfür haben Sie zwei Möglichkeiten:

Außergerichtliches Vorgehen

Bevor Sie eine Schmerzensgeldklage gegen Ihren Schädiger einreichen, sollten Sie das außergerichtliche Vorgehen anstreben. Denn hier sparen Sie sich meist das Risiko von hohen Anwalts- und Verfahrenskosten, welche von Ihnen übernommen werden müssen, falls Ihre Klage scheitert. Für eine außergerichtliche Schmerzensgeldforderung müssen Sie einen entsprechenden Antrag an die Haftpflichtversicherung des Schädigers oder Ihren Schädiger direkt schicken. Dem Antrag sollte eine detaillierte Begründung der Forderung, eine einzuhaltende Frist und ausreichend Beweise für Ihre Verletzungen angehängt sein. Die Versicherung wird daraufhin den Antrag prüfen und diesem stattgeben, ablehnen und Sie zu Verhandlungen einladen.

Einreichen einer Zivilklage

Weigert sich die Haftpflichtversicherung aus bestimmten Gründen, Ihnen ein Schmerzensgeld auszuzahlen, dann haben Sie die Möglichkeit, dieses einzuklagen. Sobald Ihre Klage frist- und formgerecht beim Gericht eingegangen ist, wird ein Zivilprozess gestartet. Das Gericht wird von Ihnen einen Prozesskostenvorschuss verlangen, welchen Sie zurückerstattet bekommen, wenn Sie das Verfahren gewinnen. Im Laufe des Prozesses werden alle Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Anschließend entscheidet das Gericht darüber, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht oder nicht. Bei einem erfolgreichen Prozessausgang wird Ihnen daraufhin die Schmerzensgeldsumme ausgezahlt.

Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln!

Häufig werden Schmerzensgeldforderungen von den Haftpflichtversicherungen abgelehnt, weil es sich um zu harmlose Verletzungen handelt. Ist der Unfall bei einer Fahrgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h geschehen, dann kann die Versicherung diesen auch als "Bagatellschaden" einstufen. Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken, denn eine solche Mindestgrenze ist nicht zulässig. Grundsätzlich können Sie mit der Versicherung des Schädigers auch um eine sehr geringe Schmerzensgeldsumme streiten.

Brauche ich einen Anwalt, um Schmerzens­geld ein­zu­fordern?

Es ist nicht verpflichtend, einen Anwalt zu engagieren, um Schmerzensgeld in einem außergerichtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren einzufordern. Jedoch ist es auf jeden Fall ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. Insbesondere vor Gericht sind Sie als juristischer Laie ohne anwaltliche Vertretung von Prozessbeginn an schlechter gestellt. Da es häufig um die Zahlung von großen Geldsummen geht, wird der gegnerische Anwalt keine Mühen scheuen, um Ihre Verletzungen und Schäden klein zu reden. Daher sollten Sie nicht ohne Anwalt vor ein Zivilgericht treten.

Den Schmerzensgeldantrag an die Haftpflichtversicherung des Schädigers können Sie grundsätzlich auch alleine stellen, doch auch hier sollten Sie im Idealfall einen Anwalt konsultiert haben, um eine ideale Vorgehensweise zu erfragen. Denn auch Versicherungen sträuben sich meist, Schmerzensgeld auszuzahlen. Mit der Unterstützung eines Anwalts wissen Sie richtig auf Rückfragen oder kritische Äußerungen der Versicherung zu reagieren und dies sogar für sich zu nutzen.

Wie lange kann ich das Schmerzensgeld noch verlangen?

Unfallbeteiligte, die eine Verletzung erlitten haben, können bis zu drei Jahre lang ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Unfall geschehen ist und die Beteiligten auf die daraus resultierenden Verletzungen aufmerksam geworden sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Verjährungsfrist auch verändern:

  • Ist ein Gerichtsprozess noch am Laufen, dann können währenddessen keine Schmerzensgeldansprüche verjähren. Die Hemmung der Verjährung läuft auch drei Monate nach Ende des Prozesses noch weiter.

  • Haben Sie eine Verletzung erlitten, deren langfristigen Folgeschäden noch nicht eingeschätzt werden können, kann die Verjährungsfrist ebenso ausgeweitet werden. Bis zu 30 Jahre lang kann ein Unfallverletzter noch Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern.

Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Schmerzensgeld soll für den entstandenen Schaden, den Sie als unverschuldeter Unfallbeteiligter erlitten haben, kompensieren. Hierbei wird sowohl eine Ausgleichsfunktion berücksichtigt, die alle erlittenen Schmerzen und durchgeführten medizinischen Behandlungen einer Zahlungen entgegenstellt, als auch eine Genugtuungsfunktion, die bewertet, wie mit Ihnen als Unfallopfer umgegangen wurde und wie sich der Schädiger verhalten hat.

Ausgleichsfunktion

Da das Schmerzensgeld einen Ausgleich für den entstandenen Schaden und erlittene Schmerzen darstellen soll, werden die folgenden Punkte bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Schmerzintensivität

  • Eingriffsintensivität

  • Folgeschäden

Zudem ist es wichtig, wie lange der Unfallgeschädigte arbeitsunfähig war, ob eine Operation durchgeführt werden musste, wie lange es zu einem stationären oder ambulanten Aufenthalt im Krankenhaus gekommen ist und welche Langzeitschäden zu erwarten sind.

Genugtuungsfunktion

Die Ausgleichsfunktion richtet sich insbesondere nach den Kosten, die durch Pflege und Behandlungen der Verletzungen entstanden sind. Doch auch eine Beeinträchtigung der eigenen körperlichen und seelischen Unversehrtheit soll über das Schmerzensgeld kompensiert werden. Daher soll es auch zu einer Art Genugtuung kommen, die in der Berechnung des Schmerzensgelds ebenfalls berücksichtig wird.

  • Einordnung des Verschuldens:

Es geht in die Berechnung mit ein, ob vom Unfallverursacher aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt wurde. Kam es zu einem Unfall aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten, kann ein Schmerzensgeld höher ausfallen als bei einem versehentlichen Verstoß des Schädigers.

  • Regulierungsverzögerung:

Bei der Schadensbeurteilung ist die Mithilfe des Schädigers und dessen Versicherung wichtig. Wird hier die Regulierung des Schadens bewusst behindert oder verzögert, kann dies dem Geschädigten in der Berechnung des Schmerzensgelds zugute kommen.

  • Vermögensverhältnisse:

Die Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten fließen in die Berechnung der Schmerzensgeldsumme mit ein. Nicht der Schädiger selbst, sondern dessen Haftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung an den Geschädigten. Eine wirtschaftlich bessere Position des Schädigers wirkt sich positiv auf die Höhe des Schmerzensgelds aus. Sobald eine Versicherung vorliegt, entfällt für den Schädiger die Haftung.

Was sagt die Schmerzensgeldtabelle aus?

Die Berechnung des Schmerzensgeldes ist eine hoch komplexe Angelegenheit, die möglichst fair ablaufen soll. Daher gibt es keine Tabelle, in der nachgeschaut werden kann, wie viel Schmerzensgeld pauschal für eine gebrochene Nase, eine Prellung oder ein Schleudertrauma verlangt werden kann. Es gibt jedoch Sammlungen von Gerichtsurteilen, die in bestimmten Tabellen aufgelistet sind, um Fälle von Schmerzensgeld vergleichbar zu machen. Dennoch können Verletzungen und das erhaltene Schmerzensgeld stark voneinander abweichen, da unterschiedlichste Kriterien in der Berechnung berücksichtigt werden.

Folgende Tabellen werden gerne zu Rate gezogen:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle mit Datenbank IMM-DAT von Rechtsanwalt Andreas Slizyk,

  • Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm (auch ADAC-Schmerzensgeldtabelle genannt),

  • Celler Schmerzensgeldtabelle des Oberlandesgerichts Celle

Sehr häufig beklagen Unfallverletzte nach einem Verkehrsunfall Nacken- und Halsschmerzen, die vom bekannten Schleudertrauma herrühren. Sogenannte Halswirbelsäulen-Verletzungen finden sich daher sehr regelmäßig in den oben genannten "Schmerzensgeldtabellen". Jedoch hat der Gesetzgeber hier eine "Harmlosigkeitsgrenze" eingeführt. Ist ein Schleudertrauma bei einem Auffahrunfall entstanden, bei dem das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von weniger als 10 km/h aufgefahren ist, dann kann dafür gar nicht bzw. nur beschwerlich Schmerzensgeld eingeklagt werden. Doch auch hieraus können Folgeerkrankungen resultieren, für die Sie mit ausreichender Dokumentation Schmerzensgeld verlangen können.

Beispiel: Wie viel Schmerzensgeld muss gezahlt werden?

Einige Beispiele von Schmerzensgeldzahlungen

In der folgenden Tabelle finden Sie zur Veranschaulichung Beispiele für Entscheidungen über Schmerzensgeld.

UNFALLHERGANG VERLETZUNG SCHMERZENSGELD AKTENZEICHEN
Unverschuldeter Verkehrsunfall leichtes Schleudertrauma 500 Euro Oberlandesgericht Saarbrücken, Az. 3 U 144/03
Motorradfahrer wird von Auto angefahren Innenmeniskusriss 1.000 Euro Landgericht Essen, Az. 12 O 170/02
Unverschuldeter Verkehrsunfall Schleudertrauma 1. Grades, 10.000 Euro Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-1 U 159/14
  Folge: chronifizierte Depressionen    
Schwerer, mitverschuldeter Motorradunfall Mehrere Brüche im Beinbereich, 25.000 Euro, Oberlandesgericht Naumburg, Az. 12 U 58/15
  geringgradige Hirnblutung abzgl. 40 % wegen Mitverschuldens  
Familienvater gerät unverschuldet in Schweres Schleudertrauma, Wachkoma, 500.000 Euro Oberlandesgericht Oldenburg, Az. 15 U 50/14
grob fahrlässigen Verkehrsunfall künstliche Ernährung notwendig    
Beifahrerin in schwerem Verkehrsunfall Schädel-Hirn-Trauma 3. Grades mit Hirnblutungen, 430.000 Euro Landgericht Hamburg, Az. 302 O 192/08
  Folge: schwere sprachliche und körperliche Behinderung    
Quelle: Deutsches Anwaltsregister (DAWR)      

Wer übernimmt die Schmerzensgeldzahlung?

Ob und von wem Sie letztendlich Schmerzensgeld erhalten, ist davon abhängig, ob Sie an dem Unfall mit Schuld waren. Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Zahlung des Schmerzensgelds.

Wurde Ihnen eine Mitschuld zugesprochen, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld verlangen, allerdings reduziert sich die Summe ein wenig, da Sie einen Mithaftungsanteil übernehmen müssen. Waren Sie dagegen Schuld am Unfall, dann können Sie kein Schmerzensgeld verlangen, da der Unfall von Ihnen fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Wie weise ich meine Verletzungen korrekt nach?

Sowohl bei einem außergerichtlichen Vorgehen als auch in einem Zivilprozess müssen Sie im Detail nachweisen können, welche Verletzungen Sie erlitten haben, dass diese Schäden aus dem Unfall resultieren und welche Folgeschäden sich daraus entwickelt haben. Hierbei ist es wichtig, alle Arztbesuche, ambulante und stationäre Krankenhausaufenthalte und sonstige medizinischen Maßnahmen genauestens zu protokollieren. Auch der Unfallhergang selbst muss gut nachvollziehbar sein und zeigen, dass Sie sich hierbei verletzt haben.

Folgende Dokumente helfen Ihnen, Ihre Verletzungen nachzuweisen:

  • Polizeibericht & Arztbriefe

  • Aussagen von Zeugen

  • Zweitmeinungen & Expertengutachten

  • Übersicht sämtlicher Folgekosten

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