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Schadensregulierung – Vom Verkehrs­unfall zur Ver­sicher­ungs­zahl­ung

  • Waren Sie in einen Unfall verwickelt, dann sollten Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden.
  • Falls Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld hat, muss im Grunde die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden übernehmen.
  • Wird Ihnen eine Teilschuld zugesprochen, kann die Auszahlung entsprechend gekürzt werden.

Was versteht man unter dem Begriff "Schadens­regulierung"?

Hat sich ein Unfall ereignet, muss geklärt werden, zu welchen Teilen die Schuld bei den einzelnen Unfallbeteiligten liegt. Eine Partei kann alleinige Schuld am Unfall haben, genauso kann die Verantwortung für den entstandenen Schaden zu 50 % auf zwei Beteiligte aufgeteilt werden. Die Schadensregulierung – auch Schadensabwicklung genannt – beschreibt den Ablauf, der auf einen Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden folgt. Hierbei werden die Ansprüche geklärt und sichergestellt, dass alle Parteien den Schadensersatz erhalten, der ihnen zusteht.

Eine Schadensregulierung kann auch zwischen zwei Unfallbeteiligten ausschließlich stattfinden. Erklärt sich der Unfallverursacher bereit, den Schaden am anderen Auto aus eigener Tasche zu bezahlen, dann handelt es sich hierbei auch um eine Schadensregulierung. Doch in den meisten Fällen werden die Schadensersatzzahlungen, die Unfallbeteiligte aneinander leisten müssen, von der KFZ-Versicherung gedeckt. Hier kommt der Versicherer ins Spiel, der sich mit der anderen Partei auseinandersetzt und die Regulierung des Schadens klärt.

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Welche Informationen benötige ich, damit mein Schaden von der Ver­sicherung gedeckt wird?

Die zuständige Versicherung benötigt bestimmte Informationen, um die Versicherungen der anderen Unfallbeteiligten ausfindig zu machen und den Unfallhergang zu rekonstruieren. Wird die Polizei von einem der Unfallbeteiligten zum Unfallort gerufen, wird diese alle wichtigen Informationen aufnehmen und in einem Unfallbericht festhalten. Dennoch sollten Sie sich darum kümmern, zumindest die Personalien aller Beteiligten selbstständig zu erfragen. Falls die Polizei jedoch nicht anwesend ist, sollten Sie folgende Informationen vor Ort sammeln und möglichst auf Bildern festhalten:

  • Ort des Unfalls

  • Tag und Uhrzeit

  • Namen, Anschrift und Versicherung der Beteiligten

  • Details zum Unfallhergang

  • Fotos von der Unfallstelle und den Sachschäden

  • Unterschrift von Zeugen

  • Unterschrift von Beteiligten

  • Unfallskizze

Welche Rolle spielt die Polizei bei der Regulie­rung eines Schadens?

Wurden die Beamten an den Unfallort gerufen, erleichtert das meistens die Beweisaufnahme ungemein. Denn die Polizisten sind dazu verpflichtet, einen offiziellen Unfallbericht zu erstellen, der Beweisfotos und Aussagen aller Zeugen enthalten sollte. Dieser Bericht ist auch bei der Schadensregulierung sehr hilfreich. Insbesondere mit den Aussagen von Zeugen kann meist die Verantwortung am Unfall klar zugeordnet werden. Nachträglich glaubwürdige Zeugen zu finden und zu vernehmen, ist meist wenig wahrscheinlich.

Ebenso nimmt die Polizei Beweise zur Kenntnis, die Ihnen selbst vielleicht entgangen wären. Bremsspuren, die auf bestimmte Reaktionen hindeuten, oder Beweise an den Fahrzeugen, die den Unfallhergang noch bekräftigen. Sind Sie sich direkt nach einem Unfall unsicher darüber, ob die Verantwortung am Unfall klar zugeordnet werden kann, sollten Sie darauf bestehen, die Polizei zu rufen. Denn auch alle anderen Unfallbeteiligten müssen daraufhin auf das Eintreffen der Beamten warten. Sind sich alle Beteiligten einig und wurde niemand schwer verletzt oder schlimmer, besteht allerdings keine Pflicht, die Polizei einzubeziehen.

Wie und wann melde ich meiner Ver­siche­rung einen Schaden?

Waren Sie in einen Unfall verwickelt, dann sollten Sie den Unfall schnellstmöglich Ihrer Versicherung melden. Direkt nach dem Unfall sind Ihre Erinnerungen noch frisch und Sie können detailliert Auskunft über das Geschehene geben. Das ist besonders wichtig, wenn es kein offizielles Unfallprotokoll der Polizei gibt und Sie sich auf Ihre eigenen Notizen und Erinnerungen verlassen müssen.

Spätestens nach einer Woche müssen Sie in der Regel den Vorfall Ihrer Versicherung mitgeteilt haben. Haben Sie den Unfall jedoch Ihrem Pannen- oder Unfalldienst gemeldet, dann ist das bereits eine erste Schadensmeldung. Daraufhin sollten Sie Ihre Versicherung dennoch mit weiteren Informationen versorgen.

Was kann ich unternehmen, wenn der Be­teiligte vom Unfall­ort geflohen ist?

Hat einer der oder sogar der eine Unfallbeteiligte Fahrerflucht begangen, ist das erst einmal eine unschöne Situation. Denn Sie können Ihrer eigenen Versicherung keinen Namen und keinen zuständigen KFZ-Versicherer nennen. Im schlimmsten Fall bleiben Sie auf dem gesamten Schaden sitzen. Insbesondere bei leichten Sachschäden ist das sogar relativ wahrscheinlich.

An diesem Punkt ist es ratsam, die Polizei zu involvieren. Diese wird die Fahrerflucht, welche ein Straftatbestand darstellt, aufnehmen und mit den Ermittlungen beginnen. Haben Sie keinerlei Informationen zu Fahrer oder Fahrzeug, ist es schwierig, einen Verursacher zu ermitteln. Doch bereits wenige Informationen, wie die Farbe des Fahrzeugs, kann den Ermittlern häufig weiterhelfen. Wissen Sie sogar das Kennzeichen, kann die Polizei relativ schnell den Fahrer des Fluchtfahrzeugs ermitteln.

Möchten Sie die Polizei nicht involvieren und haben Sie sich das Kennzeichen notiert, können Sie dennoch an Name und Versicherung des Flüchtigen kommen. Denn unter 0800 2502600, dem Zentralruf der Autoversicherer, erfahren Sie über das Kennzeichen die zuständige Versicherung.

Haben Sie dagegen keinerlei Informationen über den flüchtigen Fahrer, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um doch noch für den entstandenen Schaden entschädigt zu werden:

Verkehrsopferhilfe e.V.

Bei einem schweren Sachschaden oder Personenschaden kann eine der vorhandenen KFZ-Versicherungen zufällig dazu verpflichtet werden, den Schaden zu übernehmen. Ist dies jedoch nicht möglich, gibt es auch noch einen Fonds, in den alle KFZ-Versicherer einzahlen und aus dem Personen, die Opfer einer Fahrerflucht geworden sind, entschädigt werden können. Es muss jedoch ein schwerer Sachschaden und ein Personenschaden vorliegen, damit der Fonds einspringt.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

War ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, das im Ausland gemeldet ist, dann kann das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. auch die Schadensregulierung übernehmen. Der Verein würde vor Gericht dann die Rolle des Haftpflichtversicherers übernehmen. Diese Option besteht jedoch nicht, wenn der Unfall im Ausland passiert ist.

Wie geht es nach meiner Schadens­meldung weiter?

Nachdem Sie den Unfall Ihrer Versicherung gemeldet und alle Informationen weitergegeben haben, prüft diese, welche Ansprüche Sie überhaupt haben. Falls Ihr Unfallgegner klar die alleinige Schuld hat, sollte bei berechtigter Schadensmeldung die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren gesamten Schaden übernehmen. Wird Ihnen jedoch eine Teilschuld zugesprochen, kann die Auszahlung entsprechend gekürzt werden.

Grundsätzlich kann die KFZ-Versicherung die folgenden Posten übernehmen, falls Sie darauf Anrecht haben:

  • Kosten der Autoreparatur

Bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes zahlt die Versicherung dem Geschädigten für die Instandsetzung seines Fahrzeugs.

  • Schmerzensgeld

Wenn ein Arzt Ihnen einen körperlichen Schaden bescheinigt, können Heilungskosten und Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

  • Rechtsanwaltskosten

War eine Beauftragung erforderlich, können auch Anwaltskosten übernommen werden.

  • Beerdigungskosten

Kam es zu einem Todesopfer, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beerdigung. Für Pflege und Instandsetzung des Grabs muss jedoch selbst bezahlt werden.

  • Sachverständigenkosten

Muss die Meinung eines Sachverständigen eingeholt werden, übernimmt die gegnerische Versicherung auch diese Kosten.

  • Ersatzleistung für Mobilitätsverlust

Es steht Ihnen zu, während der Reparatur Ihres Fahrzeugs, weiterhin mobil zu sein. Daher übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten eines Mietwagens oder zahlt Ihnen eine Nutzungsentschädigung aus.

  • Abschlepp- und Verbringungskosten

Das Abschleppen und ebenso der Transport des Fahrzeugs von einer einfachen Werkstatt in eine Spezialwerkstatt werden von der Versicherung übernommen.

  • Merkantiler Minderwert

Ein Unfallwagen bringt bei einem Autoverkauf meist einen geringeren Erlös ein. Selbst wenn keine Verkaufsabsichten bestehen, kann diese Wertminderung von der Versicherung ausgezahlt werden.

  • Haushaltsführungsschaden

Kann eine haushaltsführende Person eine Aufgabe aufgrund des Mobilitätsverlustes oder einer Verletzung nicht ausführen, dann kann man hierfür entschädigt werden.

  • Unterhaltsleistungen

War eine tödlich verunglückte Person unterhaltspflichtig, haben die Angehörigen ein Anrecht auf einen Ersatz des Unterhaltsschadens gegenüber dem Schädiger.

Sie wollen die maximale Auszahlung nach Ihrem Unfall erzielen?

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Muss ich den Unfallschaden reparieren oder kann ich mir das Geld auch aus­zahlen lassen?

Nicht immer möchte ein Geschädigter das eigene Unfallauto reparieren lassen. Deshalb stellen sich Versicherte, die in einen Unfall geraten sind, immer wieder die Frage, ob man sich die Versicherungssumme auch auszahlen lassen kann. Die sogenannte "fiktive Abrechnung" lohnt sich nicht immer und manche Versicherungen wehren sich auch dagegen. Möchten Sie diesen Weg weiterverfolgen, sollten Sie sich anwaltliche Unterstützung suchen. Auch die Anwaltskosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung ausgezahlt.

Anders verhält es sich, wenn es sich nicht um einen unverschuldeten Unfall handelt, sondern Sie von Ihrer eigenen Versicherung Geld möchten. Hier ist es beinah immer nur möglich, den Schaden reparieren zu lassen. Die meisten KFZ-Versicherer schließen die Option der "fiktiven Abrechnung" sogar ausdrücklich in ihren Verträgen aus.