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Rechts überholen auf der Autobahn – gefährlich & teuer

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert in ihrem § 5 ganz klar, wie auf der Autobahn überholt werden darf.
  • Wie fast immer in der StVO gibt es bestimmte Ausnahmefälle, in denen andere Regeln gelten.
  • Der § 7 Abs. 2 StVO definiert einen weiteren Fall, in dem es erlaubt ist, rechts zu überholen: Stau.

 

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Darf ich auf der Auto­bahn rechts über­holen?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert in ihrem § 5 ganz klar, wie auf der Autobahn überholt werden darf. Verkehrsteilnehmer, die schneller unterwegs sind, dürfen langsamere Fahrzeuge generell nur links überholen. Beim Überholmanöver muss die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung beachtet werden. Rechts zu überholen, ist strengstens verboten, da dieses Verhalten die Verkehrssicherheit immens beeinträchtigt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche Strafe droht, wenn ich auf der Auto­bahn rechts über­hole?

Rechts zu überholen, mag im ersten Moment nicht bedrohlich wirken. Jedoch hat dieses Verhalten das Potential, einen schweren Unfall bzw. sogar eine Massenkarambolage auf der Autobahn herbeizuführen. Daher droht bereits ohne Gefährdung oder einen verursachten Unfall ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Verkehrsverstoß

Bußgeld

Punkte in Flensburg

Rechts überholt

100

1

… dabei jemanden gefährdet

120

1

… dabei Unfall verursacht

145

1

Darf ich in bestimmten Fällen auf der Auto­bahn rechts über­holen?

Wie fast immer in der StVO gibt es bestimmte Ausnahmefälle, in denen andere Regeln gelten. So ist es auch beim Verbot, rechts zu überholen. In folgenden Fällen ist es erlaubt, rechts an anderen Verkehrsteilnehmern vorsichtig vorbeizuziehen:

  • Beschleunigungs- bzw. Verzögerungs­streifen:

Möchten Sie auf eine Autobahn auf oder von dieser abfahren, dann müssen Sie hierfür den Beschleunigungs- bzw. den Verzögerungsstreifen benutzen. Hier ist es erlaubt, rechts zu überholen, um die Autobahn zu verlassen oder sich in den fließenden Verkehr einzufädeln.

Genau genommen definiert die StVO hier nicht einmal ein Überholmanöver, da diese Streifen nicht zur Fahrbahn gehören. Doch auch hier gilt, dass beim Rechtsüberholen vorsichtig agiert werden muss.

  • Stau

Der § 7 Abs. 2 StVO definiert einen weiteren Fall, in dem es erlaubt ist, rechts zu überholen: Stau. Ist der Fall gegeben, dass sich auf der linken Spur eine Fahrzeugschlange gebildet hat oder Sie auf der rechten Seite der Fahrbahn geringfügig schneller vorankommen, dann dürfen Sie das Rechtsüberholen geschehen lassen. Hierbei dürfen die Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn maximal 60 km/h fahren. Das Überholen selbst muss vorsichtig und mit maximal 20 km/h mehr stattfinden.

Was kann ich unternehmen, wenn ich sehe, dass LKWs auf der Auto­bahn rechts über­holen?

Rechts überholen ist gefährlich, doch die Verkehrssicherheit wird noch stärker beeinträchtigt, wenn tonnenschwere Lastkraftwagen rechtswidrig auf der rechten Spur vorbeiziehen. Solch ein Verhalten kann die Lastkraftwagenfahrer ihren Job kosten, da es sich hierbei um enorm fahrlässiges Verhalten handelt.

Grundsätzlich können Sie jeden Verkehrsteilnehmer bei der Polizei anzeigen, wenn Sie sich Kennzeichen und Aussehen des Fahrers gemerkt haben. Im Falle von PKWs verlaufen Ermittlungen jedoch schnell im Sande, da meist Aussage gegen Aussage steht. Doch LKW-Fahrer, die auf der rechten Spur überholen, können und sollten Sie melden, um für andere Verkehrsteilnehmer die Unfallgefahr zu reduzieren.

Kann ich gegen einen Bußgeld­bescheid wegen Rechts­überholen auf der Auto­bahn vorgehen?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie rechts auf der Autobahn überholt haben, dann können Sie diesen anzweifeln. Nach postalischem Erhalt bleiben Ihnen 14 Tage Zeit, um offiziell Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sie müssen keinen Grund angeben – haben Sie jedoch Beweise, die Ihre Unschuld beweisen, können Sie diese der Bußgeldstelle zukommen lassen.

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, empfiehlt sich die Unterstützung eines Verkehrsanwalts. Dieser kann Ihnen dabei helfen, dass der Einspruch frist- und formgerecht bei der Bußgeldstelle eingeht und Sie ebenfalls beim weiteren Prozedere unterstützen und vertreten.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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