Die Parkuhr ist immer zur nächsten halben bzw. vollen Stunde zu drehen. Sie minutengenau zu stellen, ist daher unnötig und im Grunde sogar ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Meist wird dieses „Vergehen“ allerdings kulant gehandhabt.
Autofahrer versuchen immer wieder dem Bußgeld auf kreative Weise zu entgehen. Leider hat auch die schönste selbstgemalte Parkuhr keine Gültigkeit. Übrigens ist auch die Version in Pink nicht zulässig. Eine Parkscheibe muss blau-weiß und elf mal 15 Zentimeter groß sein. Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro.
Eine nachträgliche Neueinstellung der Uhrzeit einer Parkscheibe ist verboten. „Nachwerfen“ wie beim Parkscheinautomat ist hier also nicht möglich. Alternativ darf man aber „eine Rund um den Block“ fahren, das Auto abstellen und den Parkvorgang erneut starten.