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Geblitzt – Anwalt einschalten & Bußgeld abwenden

  • Sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen in jedem Fall genau prüfen.
  • Insbesondere bei sehr massiven Verstößen lohnt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Sie haben 14 Tage lang Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

 

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Benötige ich einen Anwalt, wenn ich geblitzt wurde?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes erhalten? Dann sind Sie keineswegs verpflichtet, einen Anwalt zu beauftragen. Sind Sie sich der Schuld bewusst, können Sie einfach auf den Bescheid reagieren, das Bußgeld begleichen, die Punkte in Flensburg akzeptieren und gegebenenfalls ein Fahrverbot antreten.

Auch in Fällen, in denen Sie aufgrund eines eindeutigen Fehlers einen Bescheid zugestellt bekommen haben, können Sie ohne Anwalt vorgehen. Handelt es sich bei Ihnen nicht um den Temposünder, teilen Sie der Bußgeldbehörde mit, wer den Tempoverstoß eigentlich begangen hat. Kam es zu einer falschen Zuordnung des Kennzeichens, kann auch dieser Fehler recht schnell behoben werden.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wann lohnt sich ein Anwalt, wenn ich ge­blitzt wurde?

Sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen in jedem Fall genau prüfen. Kommt Ihnen etwas merkwürdig vor, dann sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen und sich Unterstützung eines Verkehrsanwalts suchen. Ein offizieller Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach postalischer Zustellung möglich. Dieser kann von der zuständigen Bußgeldbehörde abgelehnt werden. Jedoch gibt es gute Gründe, aus denen ein Verkehrsanwalt ein Bußgeld für Sie abwenden kann:

Zu hohes Bußgeld

Sind Sie sich zwar der Schuld bewusst, wundern sich aber über die Höhe des angesetzten Bußgeldes, ist das ein guter Grund für einen Einspruch. Es kann passieren, dass die Mitarbeiter der Bußgeldbehörde die Höhe des Bußgeldes falsch kalkuliert haben. Beispielsweise haben Sie mit erhöhten Sanktionen zu rechnen, wenn es sich bei dem Verstoß um ein wiederholtes Verkehrsvergehen handelt. Doch auch hierbei kann es sich um einen Fehler handeln, den ein Verkehrsanwalt entdecken würde.

Falsch gemessen

Sowohl dem Messgeräte als auch dem Messpersonal können Fehler unterlaufen, welche Sie ausbaden dürfen. Ein falsch eingestelltes Messgerät oder ein schlecht geschulter Polizeibeamter kann dazu führen, dass Sie einen unrechtmäßig ausgestellten oder fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann den Akten entnehmen, ob es sich bei Ihrem Fall um einen Messfehler handelt.

Formfehler im Bußgeldbescheid

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wie ein gültiger Bußgeldbescheid auszusehen hat. Fehlen nun bestimmte Elemente, handelt es sich um Formfehler. Ein Bescheid, in dem die Rechtsmittelbelehrung fehlt oder ein falsches Aktenzeichen angegeben wurde, kann als ungültig erklärt werden. Erkennt ein Verkehrsanwalt einen solchen Fehler, kann für Sie die Zahlung des Bußgeldes entfallen.

Wie kann mir ein Anwalt helfen, wenn ich ge­blitzt wurde?

Sie sollten darüber nachdenken, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, wenn Sie den Bußgeldbescheid als unrechtmäßig empfinden. Insbesondere bei sehr massiven Verstößen – welche auch mit einer hohen Geldbuße oder langen Fahrverboten einhergehen – kann es sich lohnen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an seiner Seite zu haben.

Direkt nach der Mandatierung kann ein Verkehrsanwalt für Sie offiziell gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Die Bußgeldbehörde darf diesen aufgrund von Form- oder Fristfehlern ablehnen. Erstellen Sie den Einspruch in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanwalt, können Sie sicher sein, dass dieser fehlerfrei und fristgerecht bei der Bußgeldbehörde eingeht.

Ein Fachanwalt kann Ihnen auch beim weiteren Prozedere helfen. Nach Prüfung des Einspruchs wird erneut ein Bußgeldverfahren eröffnet. Hierbei werden alle vorhandenen Beweise erneut geprüft und gegebenenfalls neue gesammelt. Hier kann Ihr Anwalt für Sie aktiv werden, Akteneinsicht beantragen und neue Beweise finden und einreichen. Kommt es zu einem tatsächlichen Verfahren, werden Sie dabei von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten.

Worauf muss ich beim Ein­spruch achten, wenn ich ge­blitzt wurde?

Wie einfach und schnell Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen können, hängt davon ab, auf welchem Wege Sie über die Ordnungswidrigkeit informiert worden sind. Grundsätzlich existieren hier zwei Wege: Per Post oder direkt nach Begehen des Verkehrsverstoßes.

  • Bußgeldbescheid per Post:

Wurden Sie beispielsweise von einem stationären Blitzer erwischt, erhalten Sie in der Regel wenige Wochen nach der Temposünde einen Bußgeldbescheid auf dem Postweg zugestellt. Nach Erhalt haben Sie 14 Tage lang Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

  • Direkt nach Begehen des Verstoßes:

Direkt vor Ort werden Sie mit der Höhe des Bußgeldes konfrontiert, wenn Sie von einem Polizeibeamten unmittelbar erwischt und angehalten wurden. Ein Bußgeld gleich im Anschluss zu bezahlen, ist nur bis zu einer Zahlungsaufforderung in Höhe von maximal 55 Euro möglich. Bußgeldforderung, die diese Summe übersteigen, werden Ihnen ebenfalls in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugestellt.

Haben Sie jedoch bereits vor Ort den Verdacht, die Messung könnte fehlerhaft gewesen sein, kann man Sie zu einer direkten Zahlung nicht zwingen. Fordern Sie einen Zahlschein an, welchen Sie innerhalb einer Woche begleichen können. Tun Sie dies nicht, wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen welchen Sie wiederum innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen können.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie helfen unsere Anwälte, wenn Sie ge­blitzt wurden?

Sie können uns unverbindlich kontaktieren, auch wenn Sie noch gar nicht wissen, ob Sie tatsächlich gegen ein Bußgeld vorgehen möchten. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Bescheid kostenfrei prüfen zu lassen. Unsere Verkehrsrechtsexperten teilen Ihnen nach der individuellen Prüfung mit, ob wir in Ihrem Fall Erfolgschancen sehen und wir Ihnen zu einem Einspruch raten würden. Sie haben also bereits vor der Mandatierung eines Anwalt die Gewissheit, dass der Rechtsweg erfolgsversprechend ist.

Hierbei kann Ihnen unsere kostenlose Bußgeld-Prüfung weiterhelfen:

Schritt 1 – Online-Formular ausfüllen:

Schildern Sie uns einfach Ihren Fall und laden Sie alle wichtigen Dokumente (z.B. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid etc.) schnell und unkompliziert im Online-Formular hoch.

Schritt 2 – Unsere kostenfreie Ersteinschätzung:

Unsere Experten um Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Brand prüfen Ihren Fall und Sie erhalten schnellstmöglich eine Ersteinschätzung, die für Sie vollkommen unverbindlich und kostenfrei ist.

Folgendes erfahren Sie gleich zu Beginn:

  • wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen

  • welche Vorgehensweise unsere Partner-Anwälte in Ihrem Fall wählen würden

  • welche Kosten auf Sie zukommen würden, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben

Schritt 3 – Mit anwaltlicher Unterstützung Einspruch einlegen

Nach Erhalt der kostenfreien Ersteinschätzung können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie gehen möchten. Gerne unterstützen unsere Anwälte Sie dabei, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und gegebenenfalls ein Verfahren zu bestreiten. Bis zur tatsächlichen Beauftragung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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