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Fehlerhafter Bußgeldbescheid – kostenfrei prüfen lassen!

  • Bestimmte Fehler in einem Bußgeldbescheid machen diesen ungültig.
  • Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft oder in der Beweisführung mangelhaft.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Was macht einen Bußgeldbescheid fehlerhaft?

Sobald Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie diesen genau anschauen. Denn bereits kleine Fehler können den Bußgeldbescheid fehlerhaft und anfechtbar machen. Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft oder in der Beweisführung mangelhaft, womit sich häufig gute Chancen für eine Einstellung des Bußgeldverfahrens ergeben.

Ist der Bußgeldbescheid gerechtfertigt – haben Sie also wirklich eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Rotlichtverstoß begangen – dann sollten Sie eher auf formelle Fehler achten. Da der Bescheid ein Dokument ist, können sich hier leicht welche einschleichen. Können Sie den Bescheid dagegen überhaupt nicht nachvollziehen und sind Sie sich sicher, dass Sie nicht zu schnell gefahren sind, dann ist es möglich, dass ein technischer Fehler am Messgerät vorlag.

Technische Fehler lassen sich häufig nicht einwandfrei nachweisen, formelle Fehler dagegen meist sehr einfach. Denn ein Bußgeldbescheid muss eine gewisse Form haben und bestimmte Informationen beinhalten. Sind Sie darüber informiert, was in einem gültigen Bußgeldbescheid nicht fehlen darf, dann können Sie diesen gleich nach Erhalt prüfen.

Ein gültiger Bußgeldbescheid muss laut § 66 Abs. 1 OWiG enthalten:

  • Angaben zur beschuldigten Person
  • Namen und die Anschrift des Verteidigers
  • Beschreibung der begangenen Tat
  • Tatzeit und -ort
  • Merkmale der Ordnungswidrigkeit
  • angewendete Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Geldbuße
  • Nebenfolgen

Zudem muss sich im Bußgeldbescheid der Hinweis befinden, dass der Beschuldigte innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen kann und diese Handlung auch negative Folgen haben kann. Ebenso wie die Information, dass ohne Einspruch der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar nach Ablauf der zweiwöchigen Frist wird.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche formellen Fehler machen den Bescheid ungültig?

Bestimmte Formfehler im Bußgeldbescheid sorgen dafür, dass die Bußgeldforderung automatisch ungültig wird. Finden Sie einen der folgenden Fehler in einem Bußgeldbescheid, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt wird.

Viele Fehler lassen sich jedoch nicht auf den ersten Blick erkennen. Insbesondere Rechts-Laien übersehen meist fehlende Angaben, die einen Bescheid ungültig machen. Daher ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Anwälte erkennen sehr schnell, welche Fehler sich in einem Bußgeldbescheid eingeschlichen haben und können Sie dabei unterstützen, den Bußgeldbescheid anzufechten.

Das macht einen Bußgeldbescheid ungültig:

  • fehlende Rechtsmittelbelehrung oder fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft

Der Empfänger des Bußgeldbescheids muss über die Form, Art und Frist gegebener Rechtsmittel informiert werden. Ebenso müssen Informationen über eine mögliche Erzwingungshaft, die im Fall einer Zahlungsverweigerung angeordnet werden kann, vorliegen. Finden sich diese Informationen nicht in einem Bußgeldbescheid, gilt dieser als ungültig.

  • fehlende Nebenfolgen

Der Bußgeldbescheid informiert den "Täter" über die angeordnete Strafe: Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Jedoch sind nur die Angaben zu Bußgeld und den Nebenfolgen, also einem Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis, verpflichtend. Fehlen bei einem schwerwiegenden Verkehrsdelikt also Informationen zur Dauer des Fahrverbots, dann kann der Bescheid häufig nicht gewertet werden. Über Punkte in Flensburg muss dagegen nicht in einem Bescheid informiert werden.

  • falsches oder fehlendes Aktenzeichen

Eine Begleichung der Bußgeldforderung muss meist mit Nennung des Aktenzeichens geschehen, damit die Zahlung zugeordnet werden kann. Fehlt nun ein Aktenzeichen gänzlich auf dem Bescheid, kann dieser ungültig werden. Bei einem falschen Aktenzeichen werden Sie dies erst einmal nicht merken, jedoch wird die entsprechende Behörde sich bei Ihnen melden, wenn Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann. Ist eine Zuordnung landesintern nicht möglich, dann müssen Sie das Bußgeld nicht begleichen.

  • mehrere Fehler in den Angaben

Ein kleiner Schreibfehler oder Zahlendreher wird lediglich als Formfehler gewertet. Das können Sie der Behörde melden – Ihnen wird anschließend ein überarbeiteter Bescheid ausgestellt. Findet sich jedoch ein falscher Name und eine Häufung von Fehlern in einem Bußgeldbescheid, sodass der eigentliche "Täter" nicht mehr identifizierbar ist, wird das Dokument ungültig. Hierfür müssen sich jedoch in mehreren verschiedenen Angaben zur Person Fehler eingeschlichen haben.

  • Falsche Frist angegeben

Ist die Frist zur Begleichung der Forderung oder zum Einlegen eines Einspruchs fehlerhaft angegeben worden, dann kann ein Bußgeldbescheid ungültig werden.

Bei welchen Formfehlern bleibt der Bescheid gültig?

Die bereits genannten formellen Fehler machen einen Bußgeldbescheid automatisch ungültig – andere Formfehler dagegen nicht:

Zahlendreher und Schreibfehler

So bedeutet ein Zahlendreher im Kennzeichen und ein Schreibfehler im eigenen Namen nicht automatisch, dass der Bescheid nicht rechtskräftig ist. Ist der Beschuldigte weiterhin zweifelsfrei über andere Angaben, wie das Geburtsdatum, identifizierbar, dann bleibt ein Bescheid gültig.

Erst wenn sich formelle Fehler häufen, sodass nicht mehr klar wird, wer der Beschuldigte ist und welches Auto mit welchem Kennzeichen genau geblitzt wurde, kann ein Bußgeldbescheid ungültig werden. Stimmt zwar Ihr Kennzeichen und Ihr Vorname, aber Ihr Nachname ist ein ganz anderer, dann kann ein Bescheid ungültig sein – bei einem Meier statt Mayr dagegen nicht. Auch wenn erster und zweiter Vorname verwechselt wurde, bleibt ein Bußgeldbescheid gültig.

Bußgeldbescheid ohne Unterschrift

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift ungültig sei. Dies ist jedoch nicht zutreffend, da es sich bei einem solchen Bescheid um ein maschinell erstelltes Dokument handelt. Ein Bußgeldbescheid, auf dem keine Unterschrift zu finden ist, ist also dennoch gültig und rechtskräftig.

Keine Information über Punkte in Flensburg

Auch hier stutzen viele Verkehrssünder: Es finden sich zwar Bußgeld und angeordnetes Fahrverbot auf dem Bescheid, jedoch keine Information über die Anzahl der vergebenen Punkte. Das ist allerdings kein Formfehler – denn es gibt keine Pflicht, dass im Bußgeldbescheid über die Punkte informiert werden muss. Jeder Autofahrer kann sich selbstständig heraussuchen, wieviele Punkte bei dem begangenen Verstoß fällig werden. Die Höhe der Geldbuße und Informationen über ein Fahrverbot sind dagegen Pflicht und dürfen auf dem Bescheid nicht fehlen.

Bußgeldbescheid ohne Verwarnung

Für viele Verkehrsvergehen, wie Falschparken, droht erst einmal kein Bußgeld, sondern lediglich ein Verwarngeld. Ein Bußgeld, das geringer als 55 Euro ausfällt, gilt als Verwarnung. Doch wie verhält es sich mit der Situation, dass Sie gleich ein Bußgeldbescheid zugeschickt bekommen, obwohl Sie noch nicht verwarnt wurden?

Wird ein Verwarngeld nicht innerhalb einer Frist, meist einer Woche, beglichen, dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hat Sie die Verwarnung tatsächlich nicht erreicht, dann sind Sie in der Beweispflicht. Haben Sie beispielsweise ein Knöllchen erhalten, weil Sie falsch geparkt haben, aber jemand hat dieses entfernt, bevor Sie wieder bei Ihrem Auto waren? Dann müssen Sie beweisen, dass Sie keine Verwarnung erhalten haben. Auch ohne Verwarnung kann ein Bußgeldbescheid also gültig sein.

Blitzerfoto fehlt im Bescheid

Ein Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto? Da reagieren die meisten Autofahrer vermutlich eher verwundert, jedoch geschieht das häufiger als gedacht. Denn ein Blitzerfoto ist kein Muss für einen gültigen Bußgeldbescheid. Das Foto ist ein Beweis, das es für die Behörden einfacher macht, eine Bußgeldforderung durchzusetzen. Jedoch reicht auch die Messung an sich bereits aus, um einen Fahrer zu überführen. Beantragen Sie bei einem Einspruch Akteneinsicht, dann haben Sie eventuell die Möglichkeit, Ihr Blitzerfoto einzusehen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich zwar Halter aber nicht Fahrer bin?

Wenn der Fahrer nicht zweifelsfrei zuzuordnen ist, dann wird vor dem Bußgeldbescheid ein Anhörungs- oder Zeugenfragebogen verschickt. Mt diesem soll geklärt werden, wer die Person, die auf dem Blitzerfoto abgebildet ist, tatsächlich ist. Dies geschieht vor allem in Fällen, in denen zwar ein männlicher Fahrzeughalter gemeldet, jedoch eine weibliche Person zu sehen ist. Über diese Schreiben können Sie als Halter Angaben darüber machen, an wen der Bußgeldbescheid zugestellt werden soll.

Scheint der Fahrer als Fahrzeughalter identifizierbar, kann auch gleich ein Bußgeldbescheid verschickt werden. Doch auch hier haben Sie die Möglichkeit, die Dinge klarzustellen. Sie können innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids dagegen Einspruch einlegen und diesen damit begründen, dass Sie zwar der Halter des Fahrzeugs sind, aber zu besagter Zeit nicht gefahren sind.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Welche technischen Fehler machen einen Bescheid angreifbar?

Ein technischer Fehler, der bei der Messung gemacht worden ist, ist dagegen deutlich schwerer zu identifizieren. Häufig haben Betroffene lediglich den Verdacht, dass bei der Messung etwas schief gelaufen ist. Gewissheit kann erst die Akteneinsicht bringen. Doch diese wird in der Regel nur Anwälten gestattet. Daher ist es ratsam, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, wenn Sie der Meinung sind, dass nicht korrekt gemessen wurde.

Bei der Einsicht der Akten kann ein Anwalt verschiedene Dokumente sichten. Messprotokolle, Informationen über Schulungen, Bedienungsanleitungen und weitere Informationen erhält der Anwalt, wenn er vom Akteneinsichtsrecht Gebrauch macht.

Hier können sich Beweise dafür finden, dass bei der Messung ein Fehler geschehen ist. Meist sind es ähnliche Fehler, die zur Erstellung eines fehlerhaften Bußgeldbescheids führen. Anwälte sind bestens darüber informiert, welche Geräte fehleranfällig sind und welche Fehler bei Blitzermessungen häufig auftreten.

Was kann ich also tun, wenn ich einen fehlerhaften Bescheid erhalte?

Sind Sie der Meinung, dass sich in Ihrem erhaltenen Bußgeldbescheid Fehler eingeschlichen haben? Dann empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen sagen, ob der von Ihnen gefundene Fehler zu Ungültigkeit des Bescheids führt oder zumindest Angriffspunkt für einen erfolgreichen Einspruch liefert.

In jedem Fall ist es ratsam, innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen. Auch hierbei kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein. Denn viele Einsprüche werden bereits abgelehnt, da sie nicht formgerecht eingegangen sind oder keinen Grund für ein Verfahren liefern. Ein Anwalt kennt die richtigen Argumente, die anzubringen sind, damit Ihr Einspruch von den Behörden akzeptiert wird oder das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt wird.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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