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Einspruch gegen Bußgeldbescheid - So wehren Sie sich!

  • Schätzungen zufolge ist etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft.
  • Nach Erhalt haben Sie noch 14 Tage Zeit, um Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle einzureichen.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Erst Bußgeldbescheid prüfen, dann Einspruch einlegen?

Schätzungen zufolge ist etwa jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. Wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen im Briefkasten landet, sollten Sie also zunächst prüfen, ob er vollständig und korrekt ist. Sie müssen bereits beim Durchlesen des Bescheides genau nachvollziehen können, was Ihnen vorgeworfen wird und wo genau die Ordnungswidrigkeit stattgefunden hat. Dazu gehören unter anderem folgende Angaben, die laut dem Gesetz für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) keinesfalls fehlen dürfen:

  • die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter
  • den Namen und die Anschrift des Verteidigers
  • die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • die Beweismittel
  • die Geldbuße und die Nebenfolgen

Außerdem müssen Sie im Bußgeldbescheid darüber aufgeklärt werden, dass Sie Einspruch einlegen können und bis wann. Fehlen diese Informationen, liegen Fehler vor, die den Bußgeldbescheid angreifbar machen. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob Sie die Ordnungswidrigkeit überhaupt begangen haben können. Je nachdem wie offen zugänglich Ihr Fahrzeug ist, kann auch jemand anderes zur Tatzeit das Fahrzeug gefahren haben.

Bußgeldbescheide weisen aber nicht nur formelle Fehler auf. Bereits im Vorfeld können allein bei der Geschwindigkeitsmessung viele Fehler auftreten. Diese passieren nicht immer aufgrund von fehlerhafter Technik. Auch dem Personal unterlaufen welche. Einmal nicht aufgepasst, Kamera nur minimal zu weit rechts oder links aufgestellt, Abstände nicht eingehalten und es kommt zu fehlerhaften Messungen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wann muss der Einspruch eingelegt werden?

Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie noch 14 Tage Zeit, um Ihren Einspruch bei der Bußgeldstelle einzureichen. Das bedeutet konkret: Wenn Sie den Bußgeldbescheid am 13. August 2019 erhalten, muss der Einspruch spätestens am 27. August vorliegen.

Die Behörde wird in der Regel davon ausgehen, dass der Bußgeldbescheid 3 Tage nach Versand bei Ihnen angekommen ist. Sie sollten sich also nicht allzu viel Zeit lassen und den Einspruch zeitnah nach Erhalt veranlassen. Behalten Sie im Hinterkopf, dass das Einspruchsschreiben ebenfalls ein paar Tage braucht, bis es der Behörde vorliegt – sofern Sie das Schreiben per Post verschicken. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Sie den Einspruch auch "vorab per Fax" versenden. Dann können Sie sicherstellen, dass der Einspruch fristgerecht eingegangen ist.

Behalten Sie den Briefumschlag als Nachweis

Es ist immer von Vorteil, wenn Sie einen Nachweis dafür haben, wann der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist. Deshalb sollten Sie unbedingt den Briefumschlag behalten, auf dem das genaue Zustellungsdatum steht. 

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie die Einspruchsfrist verpassen, gilt dies als stillschweigende Zustimmung. Das bedeutet, der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig. Sie haben dann grundsätzlich nur noch die Möglichkeit, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu beantragen, wenn Sie die Frist unverschuldet verpasst haben. Das könnte der Fall sein, wenn Sie aufgrund von Urlaub oder auch Arbeit nicht vor Ort waren. Wird dem Antrag stattgegeben, können Sie erneut Einspruch einlegen.

Wie lege ich Einspruch ein?

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch per Post oder Fax zu erklären. Von der Übermittlung via E-Mail sollten Sie Abstand halten. Denn hier ist die Rechtslage unklar. Wenn Sie den Einspruch per Post losschicken wollen, raten wir Ihnen dazu, den Einspruch per Einschreiben zu versenden. Denn dann kann sichergestellt werden, dass das Einspruchsschreiben auch wirklich bei der Behörde ankommt.

Verschicken Sie das Einspruchsschreiben per Fax, sollten Sie das Faxübertragungsprotokoll ausdrucken. Dieses Protokoll dient ebenfalls als Nachweis dafür, dass der Einspruch fristgerecht eingegangen ist.

Wie läuft ein Einspruchsverfahren bei uns ab?

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, läuft das Verfahren in der Regel in folgenden Schritten ab.

1. Sie erhalten einen Anhörungsbogen

In der Regel wird Ihnen zunächst ein Anhörungsbogen per Post zugestellt. In diesem Bogen, können Sie sich zum Vorwurf äußern und Stellung beziehen. Erst nach Eingang des Anhörungsbogens bei der Bußgeldstelle wird Ihnen dann der Bußgeldbescheid zugestellt.

2. Der Bußgeldbescheid kommt

Nach dem Anhörungsbogen folgt der Bußgeldbescheid. Ab diesem Zeitpunkt liegt es an Ihnen, ob Sie einen Einspruch einlegen wollen oder nicht. Legen Sie keinen Einspruch ein, geben Sie Ihr Einverständnis ab, den geforderten Beitrag zu zahlen bzw. die Strafe anzunehmen. Nach Eingang der Zahlung bei der Behörde ist das Verfahren hier zu Ende. Wenn Sie jedoch den Einspruch einlegen wollen, geht es für Sie in das Zwischenverfahren.

3. Das Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren wird der Einspruch von der Verwaltungsbehörde auf Rechtmäßigkeit geprüft. Es kann sein, dass Zeugen zum Vorfall befragt werden und weitere Beweise geprüft und herangeschafft werden.

Stellt sich heraus, dass die Ordnungswidrigkeit doch schwerwiegender ist, kann an dieser Stelle auch das Bußgeldverfahren in ein Strafverfahren umgewandelt werden. Bleibt es beim Bußgeldverfahren, wird der Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet und es kommt ggf. zu einem Gerichtstermin.  

4. Der Gerichtstermin

Kommt es zu einem Gerichtstermin, dürfen Sie als Betroffener nochmals Erklärungen abgeben, warum Sie den Einspruch eingelegt haben. Erscheinen Sie nicht zum Gerichtsverfahren, wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig und somit für gültig erklärt. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Gerichtstermin erscheinen können, die Schuld aber nicht bei Ihnen liegt, können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Ein Fehlen ohne eigenes Verschulden wird jedoch nur unter verschärften Voraussetzungen anerkannt.

Wenn Sie lediglich eine kleine Erkältung hatten oder verschlafen haben, weil Ihr Wecker nicht geklingelt hat, wird das Gericht aller Wahrscheinlichkeit kein Auge zudrücken.

5. Das Urteil

Das Urteil kann zugunsten Ihrer Person ausfallen oder eben nicht. Erst wenn das Gericht gegen Ihren Einspruch entschieden hat, ist die Zahlung fällig. Wenn das Gericht das Verfahren einstellt, muss noch die Staatsanwaltschaft dieser Entscheidung zustimmen. Bei einem Bußgeld von unter 100 Euro ist eine Zustimmung auf Seiten der Staatsanwaltschaft in der Regel jedoch nicht notwendig.

Gegen die Entscheidung können Sie als Betroffener unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbeschwerde einlegen.

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Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten?

Die meisten Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, wenn keine Ermittlungen gegen Sie erhoben wurden. Das heißt konkret: Wenn erst nach 3 Monaten der Anhörungsbogen bei Ihnen eingeht, sind die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid in der Regel verjährt. Die Strafe verfällt an dieser Stelle also automatisch. Sie müssen jedoch wissen, dass die Verjährung auch mehrmals unterbrochen werden kann. Bei einer Unterbrechung fängt die Frist erneut von vorne an zu laufen.

Insgesamt darf sich diese Zeitspanne jedoch nicht länger als 6 Monate hinziehen. Wenn die Behörde es also nicht schafft, innerhalb von 6 Monaten den Fall mit einem Bußgeld abzuschließen, müsste spätestens dann die Strafe verfallen.

Wann verjähren Ordnungswidrigkeiten: Ein Beispiel

Sie werden am 26. April 2019 geblitzt. Ab diesem Zeitpunkt fängt die 3-monatige Frist an zu laufen. Am 26. Mai 2019 – einen Monat später erhalten Sie jedoch das Anhörungsschreiben. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem. Wenn daraufhin aber nicht innerhalb dieser drei Monate ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft, ist das Verfahren verjährt. In diesem Beispielfall wäre das der 25. August 2019.

Insgesamt darf sich diese Zeitspanne jedoch nicht länger als 6 Monate hinziehen. Denn spätestens dann sind die Forderungen aus dem Bescheid tatsächlich verjährt.

Wann macht sich ein Einspruch bezahlt?

In vielen Fällen geht es um mehr, als einfach nur eine bestimmte Strafe zahlen zu müssen. Schlimmer kommt es, wenn ein Fahrverbot droht. Für Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind, zieht der Verlust der Fahrerlaubnis erhebliche Folgen mit sich. Allen voran Berufskraftfahrer oder Taxifahrer, die ohne Führerschein gar nicht erst zur Arbeit antreten können und damit sogar von der Existenz bedroht sind. Auch Fahrzeughalter, die in ländlicheren Regionen leben, wo weder U-Bahn, S-Bahn noch Busse fahren, trifft ein Fahrverbot besonders hart.

In gleicher Weise sind auch Fahranfänger betroffen, die vor allem in der Probezeit um ihren Führerschein bangen müssen.

Oftmals stellt sich gar nicht die Frage, ob man einen Einspruch einlegt, sondern es bleibt einem nichts anders übrig. Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht nachvollziehen können und Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides haben, sollten Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen. Um sich abzusichern, können Sie im Vorfeld auch einen Fachanwalt einschalten, der einschätzen kann, ob sich ein Einspruch lohnt.

Abgesehen davon erhöhen sich zweifelsohne die Erfolgschancen, wenn ein Anwalt Hilfestellung leistet. Das liegt unter anderem daran, dass Sie als "einfacher Fahrzeughalter" nicht die gleichen Rechte haben wie ein Anwalt, wenn es beispielsweise um Akteneinsicht und Einholung entscheidender Daten und Fakten geht.

Mit welchen Kosten müssen Sie nach dem Einspruch rechnen?

Nehmen wir an, Ihr Fall geht vor das Amtsgericht und es kommt zu einer Hauptverhandlung. Damit fallen automatisch Gerichtskosten an, die 10 % der Geldbuße betragen – mindestens jedoch 50 Euro. Wenn Sie Ihren Einspruch vor der Hauptverhandlung zurücknehmen, reduzieren sich in der Regel die Gerichtskosten. Auch bei einer Rücknahme nach der Hauptverhandlung können Sie davon ausgehen, dass Sie weniger Gerichtskosten zahlen müssen. Werden Sie vom Gericht freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt, übernimmt in der Regel die Staatskasse die angefallenen Gerichtskosten.

Schalten Sie einen Anwalt ein, fallen dementsprechend auch Anwaltskosten an. Wie hoch diese Kosten voraussichtlich ausfallen, wird Ihr Anwalt mit Ihnen in aller Regel noch vor der Beauftragung besprechen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, stehen die Chancen gut, dass ein Großteil der jeweiligen Kosten übernommen werden. Auch hier lohnt es sich nachzufragen, welche Kosten die Versicherung in welchem Umfang übernimmt, und ob eine Selbstbeteiligung im Vertrag vorgesehen ist.

Häufigste Fragen zum Thema "Einspruch gegen Bußgeldbescheid"

Sie müssen wissen, dass der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nur unter engen und bestimmten Voraussetzungen stattgegeben wird. Daher sollten Sie kein Risiko eingehen und den Einspruch innerhalb der gesetzten Frist einlegen. Die Hilfe eines Anwalts – im besten Fall für Verkehrsrecht – ist in diesem Fall sehr sinnvoll.

Am wichtigsten ist, dass klar wird, dass Sie den Einspruch eingelegt haben. Dazu gehört, dass Sie Ihren Namen, das aktuelle Datum und das Aktenzeichen des Bußgeldbescheides nennen. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Begründung abzugeben, warum Sie den Einspruch einlegen. Notwendig ist eine Begründung jedoch nicht, aber in den meisten Fällen sinnvoll.

Vor allem dann, wenn Sie handfeste Beweise und Argumente vorbringen können, die gegen die verhängten Sanktionen sprechen. Wenn Sie die Befürchtung haben, dass die Begründung nicht ausreichen wird, um die Behörden zu überzeugen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht Sie dabei unterstützen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.