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Bußgeldverfahren – Ablauf & Kosten: Das müssen Sie wissen

  • Sobald Sie einen Bußgeldbescheid anzweifeln und Einspruch einlegen, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Den Tatbestand betreffende Fragen können Sie freiwillig beantworten.
  • Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.

 

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Wann wird ein Bußgeld­verfahren eingeleitet?

Haben Sie die Verkehrssicherheit mit Ihrem Verhalten im Straßenverkehr gefährdet, dann wird dieser Verstoß entsprechend geahndet. In der Regel läuft dieser Prozess vereinfacht dargestellt so ab:

In diesem beschriebenen Fall wird kein Bußgeldverfahren eröffnet, da weder der Fahrer des Fahrzeugs noch die Beamten der Bußgeldbehörde die Korrektheit des Bescheids anzweifeln.

Die Hauptgründe für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens sind folgende:

Anhörungsbogen

Die Beamten der Bußgeldbehörde verwenden vorhandene Beweismittel, wie ein Blitzerfoto, und gleichen diese mit den Ergebnissen des Fahrzeugregisters ab. Handelt es sich bei dem Halter eines Fahrzeugs beispielsweise um eine Frau, aber auf dem Foto ist klar ein Mann zu sehen, dann kann der Fahrer nicht identifiziert werden.

In einem solchen Fall wird an den Fahrzeughalter ein Anhörungsbogen verschickt, um den tatsächlichen Fahrer zu erfragen. Mit der Erstellung des Anhörungsbogen wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da dieses benötigt wird, um den korrekten Fahrer ausfindig zu machen. Sobald dieser ermittelt werden konnte, wird das Bußgeldverfahren wieder geschlossen und ein Bescheid an den Fahrer verschickt.

Einspruch

Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids steht es jedem frei, innerhalb von 14 Tagen offiziell Einspruch gegen diesen einzulegen. In diesem Fall wird ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet, da geklärt werden muss, ob die Zweifel begründet sind und evtl. ein Fehler vorliegt.

Erkennen Sie sich beispielsweise nicht selbst auf dem Blitzerfoto, ist dieses unscharf oder bemerken Sie einen anderen Fehler im Bußgeldbescheid, dann sollten Sie gegen diesen Einspruch einlegen. Um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, kann Ihnen die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht entscheidend weiterhelfen.

Um herauszufinden, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt, sollten Sie Ihren Bescheid prüfen zu lassen. Dies übernehmen unsere Verkehrsrechtsexperten gerne kostenfrei für Sie.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie läuft ein Bußgeld­verfahren ab?

Ein Bußgeldverfahren hat einen festgelegten Ablauf, nachdem stets vorgegangen wird. Sobald Sie innerhalb der zweiwöchigen Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt haben, beginnt der Hauptteil eines Bußgeldverfahrens. Die Behörde wird vorerst prüfen, ob Ihr Einspruch fristgerecht und ordentlich erfolgt ist.

Nachdem Ihr Einspruch von der Behörde akzeptiert wurde, wird diese beginnen, vorhandene Beweise zu sichten und neue Informationen, die zur Überführung des Schuldigen führen, zu sammeln. Ein Anwalt kann Ihnen an dieser Stelle dabei helfen, selbst Beweise zu sammeln, welche Ihre Unschuld aufzeigen. So können Sie beispielsweise Akteneinsicht beantragen und alle Akten einsehen, die die Polizei zu der Ordnungswidrigkeit hat. Hier kann beispielsweise ein Messfehler, eine falsche Bedienung des Messgeräts oder eine unzureichende Wartung erkannt werden.

Im Anschluss findet einen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht statt, bei welcher auch Sie Ihre Aussage zur Tat machen können. Das Amtsgericht wird im Anschluss das Urteil verkünden, was für Sie einen Freispruch oder die Verurteilung zu einer Strafe bedeuten kann.

Muss ich mich in einem Bußgeld­verfahren zur Tat äußern?

Kommt es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, beginnt dieses mit einer Anhörung. Hier hat der Fahrer des Fahrzeugs entweder die Möglichkeit, sich zu der begangenen Ordnungswidrigkeit zu äußern oder es wird versucht, über den Halter den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

Die Anhörung findet erst einmal nicht in einem Gerichtssaal statt, sondern lediglich auf Papier. Wird Ihnen als Halter des betroffenen Fahrzeugs ein Anhörungsbogen zugeschickt, dann gelten für Sie einige Regeln, aber auch Freiheit.

  • Es sind verpflichtend Fragen zur Person zu beantworten. Hierbei geht es um Ihre persönlichen Daten, also Name, Adresse, Geburtsdatum etc.

  • Sie haben keine Verpflichtung, Angaben zur Sache zu machen. Es kann Sie niemand dazu zwingen, mitzuteilen, wer Ihr Auto zum besagten Zeitpunkt gefahren hat. Den Tatbestand betreffende Fragen können Sie freiwillig beantworten.

Erhalten die mit dem Fall betrauten Beamten keine Informationen von Ihnen, die zur Überführung des tatsächlichen Fahrers führen, dürfen diese Sie auch zuhause aufsuchen. Selbst Verwandte oder Nachbarn dürfen befragt werden, um brauchbare Informationen zu erhalten.

Achtung: Falschaussage kann Gefängnis bedeuten

Kommt es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, beginnt dieses mit einer Anhörung. Hier hat der Fahrer des Fahrzeugs entweder die Möglichkeit, sich zu der begangenen Ordnungswidrigkeit zu äußern oder es wird versucht, über den Halter den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

Was kostet ein Bußgeld­verfahren?

In einem Bußgeldverfahren können nicht unerhebliche Kosten auf Sie zukommen. Solange die Hauptverhandlung noch nicht begonnen hat, steht es Ihnen frei, den Einspruch wieder zurückzuziehen. Wie hoch die Kosten genau ausfallen, hängt von dem Verlauf und dem Aufwand des Verfahrens ab.

Grund der Kosten

Höhe der Kosten

Erstellung und Versand Bußgeldbescheid

28,50 Euro Auslagen und 3,50 Euro Porto

Akteneinsicht

12 Euro nach Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG)

Hauptverhandlung

ca. 10 % des Bußgeldes

Gutachtenerstellung

mehrere hundert Euro möglich

Urteilsverkündung

mindestens 7 Euro Porto

Je nach Fall können die Kosten höher oder niedriger ausfallen. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel einen Großteil der Kosten. Wie hoch der Anteil genau ausfällt, hängt auch wieder von Ihrem speziellen Fall ab.

Wie kann mir ein Anwalt bei einem Bußgeld­verfahren weiterhelfen?

Studien zeigen, dass ein Großteil aller Menschen nach Erhalt eines Bußgeldbescheids sich keine anwaltliche Unterstützung holen würden. Dabei ist Schätzungen zufolge jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft. In der Regel akzeptieren Fahrzeughalter jedoch einfach die Strafe und zweifeln die Korrektheit des Bescheids gar nicht an.

Ein Anwalt kann aber sehr wohl hilfreich sein, indem er Ihnen mitteilt, ob Ihr Bescheid anfechtbar ist. Verkehrsrechtsexperten sehen meist auf den ersten Blick, ob sich in einem Bußgeldbescheid Fehler eingeschlichen haben oder ob das Blitzerfoto vielleicht die Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch darstellt. Nach einem Einspruch kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sehr viel Arbeit abnehmen, da dieser für Sie beispielsweise die Akteneinsicht beantragen und durchführen kann.

Unsere Verkehrsrechtsexperten prüfen Ihren Bußgeldbescheid und teilen Ihnen mit, ob Ihr Fall Erfolgspotential hat. Diesen Service bieten wir Ihnen kostenfrei an.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Häufigste Fragen zum Thema "Bußgeldverfahren"

Das Hauptverfahren eines Bußgeldverfahrens endet immer dann mit einer Einstellung oder einem Freispruch des ehemals Beschuldigten, wenn die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

  • Fehlerhafte Zuordnung

Wurde Ihnen tatsächlich versehentlich ein Bußgeldbescheid zugeschickt, weil bei der Auswertung der Halterdaten etwas schief gelaufen ist, klärt sich ein solches Missverständnis in der Regel recht schnell. Sobald Sie Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, kann die Behörde diesem stattgeben und den Bescheid zurücknehmen. Hier kommt es nicht zu einem Hauptverfahren.

  • Mess- oder Wartungsfehler

Im Falle einer fehlerhaften Messung kann es sehr wohl notwendig sein, dass Sie oder Ihr Anwalt aktiv nach Beweisen suchen, welche einen Fehler seitens der Technik oder Beamten aufzeigen. Um dies zu erreichen, kann bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht beantragt werden. Sie haben die Möglichkeit, alle Unterlagen, die die Behörde über Sie gesammelt hat, selbst einzusehen und zu prüfen, ob sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat.

Über die Akten können Sie außerdem erfahren, ob das Messgerät, welches Ihren Verstoß festgestellt hat, eventuell zu lange nicht mehr oder unsachgemäß gewartet wurde. Im Falle eines Wartungsfehlers liefert das Gerät keine zuverlässigen Messungen und alle darauf basierenden Bußgeldbescheide können angezweifelt werden.

  • Formfehler

Doch nicht nur während der Messung kann es zu Fehlern kommen. Auch im Bußgeldbescheid selbst kann sich die eine oder andere Unachtsamkeit einschleichen. Stellen Sie oder Ihr Anwalt einen Formfehler fest, dann kann der Bescheid aufgrund dessen für ungültig erklärt werden. Der § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) listet genau auf, welche Angaben nicht fehlen dürfen.

 

Zu Beginn des Bußgeldverfahrens kann noch nicht gesagt werden, wer letztendlich die Kosten übernehmen muss. Das hängt davon ab, wer in dem Verfahren Recht bekommt. Für Sie als Beschuldigter einer Ordnungswidrigkeit empfiehlt es sich auf jeden Fall, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, falls der Verfahrensausgang Sie zur Kostenübernahme zwingt.

  • Einstellung:

Die Staatskasse übernimmt alle Verfahrenskosten. Der Fahrzeughalter hat lediglich seine eigenen Auslagen zu bezahlen. Darunter fallen auch die eigenen Anwaltskosten. Bei einer Einstellung fallen jedoch alle angeordneten Strafen, also auch das Bußgeld weg – der Halter kommt also noch verhältnismäßig günstig davon.

  • Freispruch:

Alle anfallenden Kosten – auch die Anwaltskosten – werden von der Staatskasse bezahlt. Jedoch enden nur die wenigsten Bußgeldverfahren mit einem Freispruch, da die Staatskasse bei einem eingestellten Verfahren weniger Kosten übernehmen muss.

  • Verurteilung:

Im Falle einer Verurteilung wurde Ihnen im Bußgeldverfahren die Schuld zugesprochen. Sie haben alle Verfahrenskosten zu tragen. Zusätzlich werden Sie zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt, welches in der Regel höher als das ursprüngliche ausfällt.

Sie fürchten hohe Kosten und sind sich unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt? Unsere Verkehrsrechtsexperten prüfen gerne kostenfrei Ihren Bußgeldbescheid und teilen Ihnen mit, wie Ihre Erfolgschancen aussehen.

Nach dem Begehen einer Ordnungswidrigkeit beginnt immer die Frist von drei Monaten zu laufen. Solange haben die Behörden Zeit, Ihnen einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen zuzusenden, um den Fahrer zu ermitteln. Ein solcher wird immer dann verschickt, wenn der Fahrer über die vorhandenen Beweismittel nicht eindeutig identifiziert werden konnte.

Denn in Deutschland gilt keine Halter-Haftung. Der gemeldete Halter des Fahrzeugs kann also nicht für Taten haftbar gemacht werden, die mit seinem Auto begangen wurden, während er nicht gefahren ist. Verschickt die Bußgeldbehörde also innerhalb von drei Monaten weder Bußgeldbescheid noch Anhörungsbogen, ist die Ordnungswidrigkeit offiziell verjährt und Sie können nicht mehr dafür belangt werden.

Jedoch verjährt in diesem Fall nicht das Bußgeldverfahren, sondern die begangene Ordnungswidrigkeit, um die sich ein potentielles Verfahren dreht. Mit der Erstellung des Anhörungsbogens wird das Bußgeldverfahren offiziell eingeleitet. Haben Sie diesen fristgerecht erhalten, kann das Bußgeldverfahren selbst nicht verjähren.

In Deutschland wird klar unterschieden, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen wurde. Mit dem Verstoß gegen das Strafgesetzbuch findet eine Gerichtsverhandlung statt, in welcher das Strafmaß festgelegt wird. Ein Verkehrsvergehen, welches eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wird relativ pauschal nach dem Bußgeldkatalog geahndet.