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Bußgeldkatalog Blitzer – So umgehen Sie das Bußgeld!

  • Ein Großteil aller Verkehrsvergehen wird per Blitzer erkannt.
  • Nicht nur Tempo-Blitzer sind im Einsatz – auch Abstands- und Rotlichtvergehen werden so aufgezeichnet.
  • Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es Ihr Recht, diesen anzuzweifeln.

 

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Welche Blitzer-Verstöße finden sich im Bußgeldkatalog?

m Bußgeldkatalog wird selbstverständlich nicht direkt von Blitzern gesprochen. Jedoch werden dort die Sanktionen für verschiedene Vergehen gesammelt, die jeweils per Blitzer erkannt werden können. Denn nicht nur im Fall von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Blitzer-Systeme im Einsatz. Ebenso können Rotlichtverstöße oder Abstandsvergehen per Blitzer registriert und gespeichert werden.

  • Tempo-Blitzer

Diese Blitzer sind darauf ausgelegt, Autofahrer zu erwischen, die es mit den Tempobeschränkungen nicht so genau nehmen. Sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften sind solche Blitzer in unterschiedlicher Ausführung – sowohl mobil als auch stationär – im Einsatz.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

  • Rotlicht-Blitzer

An einer Ampel ist stets besondere Vorsicht geboten. Wird die Ampelschaltung jedoch missachtet, dann sorgen spezielle Blitzer dafür, dass der Rotlichtverstoß auch geahndet wird. Im Gegensatz zu einem Tempo-Blitzer löst der Rotlicht-Blitzer stets zweimal aus – einmal vor und einmal nach der Kreuzung, die überfahren wurde.

  • Abstands-Blitzer

Doch nicht nur Tempo- und Rotlichtverstöße können von Blitzern aufgezeichnet werden. Auch ein Abstandsvergehen kann mithilfe eines entsprechenden Geräts erkannt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel nicht um einen klassischen Blitzer, sondern um ein Messgerät, welches per Videoaufnahme den Abstand zwischen zwei fahrenden Autos erkennen kann.

Welche Strafe droht laut Bußgeldkatalog nach einem Tempo-Blitzer?

Am 28. April 2020 ist die neue StVO-Novelle – kurz gesagt der neue Bußgeldkatalog – in Kraft getreten. Insbesondere Raser, die von Blitzern erwischt werden, erhalten nach dem neuen Bußgeldkatalog nun deutlich höhere Strafen. Bei der Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird unterschieden, ob diese innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft stattgefunden hat.

Das droht laut Bußgeldkatalog bei einem Blitzer innerorts:

Tempoverstoß Bußgeld Fahrverbot Punkte in Flensburg  
bis 10 km/h 30 Euro      
11-15 km/h 50 Euro      
16-20 km/h 70 Euro      
21-25 km/h 115 Euro   1  
26-30 km/h 180 Euro (1 Monat)* 1  
31-40 km/h 260 Euro 1 Monat 2  
41-50 km/h 400 Euro 1 Monat 2  
51-60 km/h 560 Euro 2 Monate 2  
61-70 km/h 700 Euro 3 Monate 2  
über 70 km/h 800 Euro 3 Monate 2  

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Das droht laut Bußgeldkatalog bei einem Blitzer außerorts:

Tempoverstoß Bußgeld Fahrverbot Punkte in Flensburg  
bis 10 km/h 20 Euro      
11-15 km/h 40 Euro      
16-20 km/h 60 Euro      
21-25 km/h 100 Euro   1  
26-30 km/h 150 Euro (1 Monat)* 1  
31-40 km/h 200 Euro (1 Monat)* 1  
41-50 km/h 320 Euro 1 Monat 2  
51-60 km/h 480 Euro 1 Monat 2  
61-70 km/h 600 Euro 2 Monate 2  
über 70 km/h 700 Euro 3 Monate 2  

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Wie bestraft der Bußgeldkatalog Rotlicht-Blitzer?

Im Fall eines Rotlichtverstoßes muss unterschieden werden, ob bei dem Vergehen lediglich die Haltelinie überfahren, aber noch vor der Kreuzung angehalten wurde oder der gesamte Gefahrenbereich überfahren wurde. Nur wenn Ampel und kreuzende Straße überquert wurden, handelt es sich um einen Rotlichtverstoß.

Zudem ist wichtig, wie lange die Ampel bereits ein rotes Lichtzeichen angezeigt hat.

  • Ampel weniger als 1 Sekunde lang rot:

Laut Bußgeldkatalog erkennt der Blitzer in diesem Fall einen einfachen Rotlichtverstoß. Auch dieser wird relativ streng bestraft, da andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet werden können. Kam es bei Ihrem Verstoß weder zu einer Gefährdung noch einem Unfall, dann kassieren Sie 1 Punkt in Flensburg und müssen 90 Euro Bußgeld bezahlen.

  • Ampel länger als 1 Sekunde lang rot:

Hat die Ampel bereits länger ein rotes Lichtzeichen angezeigt, sieht der Bußgeldkatalog eine grobe Pflichtverletzung, die vom Blitzer aufgezeichnet wurde. Daher bestraft der Gesetzgeber dieses Vergehen auch gleich eine ganze Ecke härter: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot kommen nach einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß auf Sie zu.

Welche Strafe sieht der Bußgeldkatalog nach einem Abstands-Blitzer vor?

Der Abstand wird in der Regel von Blitzern gemessen, die auf Autobahnbrücken beispielsweise positioniert werden. Hier wird mit Geräten gearbeitet, welche Stand- oder Videoaufnahmen machen. So kann durch den Blitzer ideal nachvollzogen werden, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog fällig werden.

Abstandsverstoß bei

  • weniger als 80 km/h

Zu wenig Abstand eingehalten, wird hier noch mit einem geringen Bußgeld von mindestens 25 Euro geahndet. Maximal werden bei einem Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h auf dem Tacho 35 Euro fällig, wenn es zu einer Sachbeschädigung kam.

  • 81 bis 100 km/h

Bei dieser Geschwindigkeit richtet sich die Strafe laut Bußgeldkatalog, die auf den Blitzer folgt, nach dem Wert Ihres Tachos. Daraus wird berechnet, wie viel Abstand Sie zum vorausfahrenden Auto gehalten haben. Geldbußen in Höhe von 75 bis 320 Euro können hier fällig werden. In jedem Fall kommt auf Ihrem Flensburger Konto 1 Punkt hinzu. Drängelnde Autofahrer haben hier jedoch noch kein Fahrverbot zu befürchten.

  • 101 bis 130 km/h

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto drastischer fallen die potentiellen Folgen bei Nichteinhalten des Mindestabstands aus. Ebenfalls drohen Bußgelder zwischen 75 und 320 Euro. Jedoch kommt es bei 3/10 des Tachowerts an Abstand bereits zu 1 Monat Fahrverbot und bei 1/10 des Tachowerts verlieren Sie für ganze 3 Monate den Führerschein.

  • über 130 km/h

Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von über 130 km/h gelten die gleichen Fahrverbots-Folgen wie bei einem Verstoß mit 101 bis 130 km/h. Jedoch kann zu einem saftigen Fahrverbot noch ein hohes Bußgeld zwischen 100 und 400 Euro hinzukommen.

Welche Art von Blitzern akzeptiert der Bußgeldkatalog?

Aktuell wird die Radartechnik noch am häufigsten verwendet. Diese Messgeräte arbeiten mit dem sogenannten Doppler-Effekt, welcher über elektromagnetische Wellen die gefahrene Geschwindigkeit von Fahrzeugen errechnen kann. Die Radartechnik ist allerdings nicht unfehlbar, da ein falsches Justieren oder Reflexionen zu Fehlmessungen führen können.

Nach und nach wird die Radartechnik von Laser-Messsystemen abgelöst. Lichtimpulse werden von Multispektralkameras ausgesendet und von den Fahrzeugen reflektiert. Die gemessene Wellenlänge der Impulse gibt Aufschluss über die gefahrene Geschwindigkeit des Messobjekts. Doch auch hier kann es zu Fehlmessungen kommen. Insbesondere bei der Verwendung von Laserpistolen kann ein falsches Justieren oder eine fehlerhafte Anwendung zu inkorrekten Messergebnissen führen.

Vereinzelt wird auch mithilfe von Lichtschranken gemessen. Hierbei durchfahren Fahrzeuge auf einem Streckenabschnitt zwei Lichtschranken. Über die vergangene Zeit zwischen den beiden Stationen kann die gefahrene Geschwindigkeit errechnet werden. Dieses System ist jedoch recht empfindlich, da bereits nebeneinander fahrende Fahrzeuge irritieren und Fehlmessungen ergeben. Zudem muss das Messgerät erschütterungsfrei platziert werden, da auch sonst die Verlässlichkeit der Daten anzuzweifeln ist.

Wie kann ich gegen eine Blitzer-Strafe laut Bußgeldkatalog vorgehen?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es Ihr Recht, diesen anzuzweifeln. Innerhalb von 14 Tagen nach postalischem Eingang des Bescheid können Sie offiziell Einspruch einlegen. Im Idealfall sollten Sie bereits Beweise für Ihre Unschuld oder zumindest den Grund Ihres Zweifels mitliefern. Sind Sie sich unsicher, wie Sie korrekt vorgehen sollten, kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt entscheidend dabei helfen.

Bevor Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihren Bußgeldbescheid von uns prüfen lassen. Unsere Verkehrsrechtsexperten teilen Ihnen kostenfrei mit, wie sie das Erfolgspotential in Ihrem Fall einschätzen.

Ich möchte direkt Einspruch einlegen ohne kostenlose Ersteinschätzung – geht das?

Wenn Sie die kostenlose Ersteinschätzung überspringen möchten, weil Sie sofort loslegen wollen, dann können Sie uns auch direkt beauftragen. Das geht ganz bequem und einfach über unser Online-Formular. Sollten wir nach der Prüfung Ihres Falles Chancen für das Verfahren gegenüber der Behörde erkennen, werden wir für Sie fristgerecht den Einspruch einlegen, Ihre Akte beantragen, diese juristisch prüfen und gegen den Bußgeldbescheid weiter vorgehen. Das Ziel ist es, Sie gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf zu verteidigen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Sollten wir nach der Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen in Ihrem Fall nicht sinnvoll wäre, teilen wir Ihnen dies mit und Ihnen entstehen keine Kosten.

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