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Alkoholkontrolle - Ihre Rechte und Pflichten bei einem Alkoholtest

  • Ab 0,5 Promille darf sich kein Autofahrer mehr hinter das Steuer setzen.
  • Hält Sie die Polizei im Auto auf, dann wird vor Ort nur ein grober Alkoholtest gemacht.
  • Für Fahranfänger gelten in puncto Alkohol deutlich strengere Regeln.

 

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Wie verhalte ich mich bei einer Alkoholkontrolle korrekt?

Winkt die Polizei mit der Kelle, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, kommt es bei vielen Autofahrern schon einmal zum erhöhten Puls. Insbesondere wenn das ein oder andere Glas zu viel getrunken wurde. Oftmals resultiert aus einer Polizeikontrolle mit Alkoholtest sogar ein Führerscheinentzug, wenn die Promillegrenze deutlich überschritten wurde.

Erkennen Sie vor sich ein leuchtendes "Bitte folgen" oder schwingt ein Polizeibeamter eine Kelle vor Ihrem Fahrzeug, dann müssen Sie dem Folge leisten.

Außerdem gehört zu Ihren Pflichten,

  • sich auszuweisen und
  • Warndreieck und Verbandskasten zu zeigen.

Hier hören Ihre Pflichten jedoch auch schon auf. Sie müssen auf keine weiteren Fragen der Polizisten antworten.

  • Woher kommen Sie?
  • Wohin fahren Sie?
  • Haben Sie Alkohol getrunken?

Diese Fragen können Sie unbeantwortet lassen oder einfach mit "Darüber muss ich Sie nicht informieren." reagieren. Denn es ist nicht Ihre Pflicht, an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.

Jedoch ist es keinesfalls empfehlenswert, aggressiv oder beleidigend zu reagieren. Polizisten können eine Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ausstellen. Seien Sie höflich, aber sagen Sie nicht, was Sie nicht mitteilen möchten. Nicht kooperativ zu sein, wird Ihnen bei einem späteren Gerichtsverfahren in den meisten Fällen nicht vorgehalten.

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Welche Rechte habe ich bei einer Alkoholkontrolle?

Die meisten Autofahrer sind der Meinung, dass Polizeibeamte bei jedem und jederzeit einen Alkoholtest durchführen dürfen. Dem ist nicht so, denn in vielen Fällen muss ein Richter oder Staatsanwalt einen eindeutigen Test veranlassen.

Insbesondere eine Blutprobe, um den Alkoholwert zu bestimmen, kann in keinem Fall ohne Ihr Einverständnis genommen werden. Jedoch ist es in vielen Fällen ratsam, mit der Polizei zu kooperieren, da in einer solchen Situation eher Kulanz gezeigt wird. Haben Sie jedoch strikt etwas dagegen, dass an Ihnen ein Alkoholtest durchgeführt wird, dann ist es Ihr gutes Recht, sich zu weigern.

Unterschreiben Sie auch nichts, was die Polizei Ihnen vor die Nase hält. Denn das wird vor Gericht meist als Einverständniserklärung ausgelegt. Ein bestimmtes "Nein" muss ausreichen, damit erst ein Gerichtsbeschluss eingeholt werden muss, bevor Ihnen Blut entnommen werden kann.

Polizeibeamte brauchen zudem eindeutige Hinweise darauf, dass Sie tatsächlich Alkohol konsumiert haben, ansonsten wird kein Richter dem Beschluss zustimmen. Eine Alkoholfahne ist jedoch bereits ausreichend, um begründete Hinweise zu haben.

Seien Sie vorsichtig, bei was Sie zustimmen!

Stimmen Sie einem Atemalkoholtest nur zu, wenn Sie sich sehr sicher sind, dass dieser nicht positiv ausfallen wird. Denn mit der Zustimmung zum Alkoholtest vor Ort, stimmen Sie automatisch einer Blutabnahme auf dem Revier zu. Dagegen können Sie sich nicht wehren, wenn Sie einmal Ihre Zustimmung gegeben haben.

Was muss die Polizei bei einer Alkoholkontrolle beachten?

Doch nicht nur für den Autofahrer ist eine Alkoholkontrolle eine heikle Angelegenheit, denn auch für die Polizei gilt hier höchste Konzentration. Denn eine Kontrolle, die nicht fachgerecht durchgeführt wird, ist vor Gericht nicht gültig. Die Polizei setzt also alles daran, juristisch korrekt vorzugehen.

Dazu gehört beispielsweise, dass das Testgerät eine Bauartzulassung haben muss. Es kann also nicht jedes beliebige Messgerät verwendet werden. Zudem darf eine Eichung nicht mehr als sechs Monate zurückliegen. Denn eine Messung ist vor Gericht nicht gültig, wenn diese mit einem veralteten oder nicht gewarteten Gerät durchgeführt wurde.

Wichtig bei einem Alkoholtest ist außerdem, dass zwischen dem Ende des Trinkens und der Alkoholkontrolle mehr als 10 Minuten liegen. Daher fragen die Polizeibeamten meist, wie lange es her ist, dass zuletzt etwas getrunken wurde. Sind weniger als 10 Minuten seit dem letzten Schluck Alkohol vergangen, kommt es zu einer verfälschten Messung, denn die Werte fallen höher aus, als sie eigentlich sind.

Welche Strafe kann laut Bußgeldkatalog drohen?

Haben die Polizisten den Verdacht, Sie könnten Alkohol konsumiert haben, werden Sie vermutlich zu einem Alkoholtest aufgefordert. Findet die Kontrolle zur späteren Stunde statt, ist Ihnen dieses Prozedere meist sicher.

Im Straßenverkehr gilt, dass sich ein Autofahrer nicht mehr hinter das Steuer setzen darf, wenn die Grenze von 0,5 Promille überschritten wurde.

Promillewert unterhalb von 0,5

Autofahrer dürfen ihr Auto bewegen. Jedoch gilt, dass die Polizei bei einem Promillewert von 0,3 auch schon handeln kann. Insbesondere wenn Sie Wiederholungstäter sind oder gefährdendes Verhalten gezeigt haben. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung.

Promillewert zwischen 0,5 und 1,1

Das ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Eine Ordnungswidrigkeit wurde begangen. Je nachdem, ob es sich um einen Erstverstoß handelt oder ein Wiederholungstäter erwischt wurde, liegt das Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro. Selbst beim ersten Verstoß können Ihnen bereits 2 Punkte in Flensburg drohen. Auch ein Fahrverbot und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) kann von der Polizei verordnet werden.

Promillewert über 1,1

Eine Straftat wurde begangen. Diese wird mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten bestraft. Ab einem Promillewert von 1,6 ist die MPU sicher. Bei einem geringeren Wert kann die Polizei dennoch eine MPU anordnen.

Wie wird der Alkoholwert gemessen?

Hält Sie die Polizei im Auto auf, dann wird vor Ort nur ein grober Alkoholtest gemacht. Für die Polizisten ist hierbei wichtig, einen sogenannten Anfangsverdacht zu bestätigen oder zu widerlegen.

Hierfür wird ein Handalkomat – auch Alkoholtest-Gerät genannt – verwendet. Dies ist ein kleines, praktisches Kästchen, das den Alkoholgehalt im Atem des angehaltenen Autofahrers misst. Dieser Test ist jedoch vor Gericht nicht zulässig, da er einen zu groben Wert ausgibt.

Alkoholtest fällt positiv aus

Die Beamten haben nun einen Anfangsverdacht. Der Autofahrer muss nun mit aufs Revier genommen werden, wo über eine Blutprobe getestet wird, wie hoch der Blutalkoholwert tatsächlich ausfällt. Hier entscheidet sich, ob es sich bei der Trunkenheitsfahrt um eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat. Dieser Test ist vor Gericht zulässig.

Alkoholtest fällt negativ aus

Die  Polizisten haben keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass von Ihnen Alkohol konsumiert wurde. Die Beamten müssen Sie fahren lassen.

Wir prüfen kostenfrei, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Unsere Experten im Verkehrsrecht melden sich unverbindlich und kurzfristig mit einer ehrlichen Ersteinschätzung bei Ihnen. Erst im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Was gilt für eine Alkoholkontrolle in der Probezeit?

Für Fahranfänger gelten in puncto Alkohol deutlich strengere Regeln. Normalerweise ist eine Autofahrt im alkoholisierten Zustand bis zu einer Promillegrenze von 0,5 zulässig. Befinden Sie sich jedoch noch in der Probezeit, gilt keinerlei Toleranz.

Ein Autofahrer mit frischem Führerschein darf nicht alkoholisiert Auto fahren. Es gilt: 0,0 Promille wird bei einer Alkoholkontrolle gefordert. Gibt das Alkoholtest-Gerät jedoch einen anderen Wert aus, drohen Fahranfängern Konsequenzen.

Verstößt ein Fahranfänger gegen die 0,0 Promille-Grenze, wird das mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Das hat zur Folge, dass die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird und der Fahrneuling zudem zu einem verpflichtenden und kostenpflichtigen Aufbauseminar verdonnert wird.

Doch nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit gilt, dass nur mit einem Promillewert von 0,0 gefahren werden darf. Allgemein trifft diese Regelung alle jungen Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind. Hiermit soll vermieden werden, dass eh schon unsichere Fahrweisen durch Alkoholkonsum verstärkt werden.

Was gilt bei einer Alkoholkontrolle nach einem Unfall?

Im alkoholisierten Zustand Auto zu fahren, kann schnell gefährlich werden. Denn der Konsum von Alkohol führt in den meisten Fällen zu verzögerten Reaktionen, eingeschränktem Sehen und hoher Lichtempfindlichkeit.

All diese Faktoren lassen einen Unfall schneller entstehen als im nüchternen Zustand. Bauen Sie angetrunken einen Unfall, hat das heftige Konsequenzen, denn in diesem Fall gilt die 0,3-Promillegrenze. Haben Sie diese überschritten, drohen Ihnen bis zu 3 Punkte in Flensburg und der Entzug Ihres Führerscheins.

Möchte die Polizei bei Ihnen einen Atemalkoholtest durchführen, können Sie diesen verweigern. Die Beamten müssen dann die Erlaubnis eines Richters oder Staatsanwalts einholen, um einen Blutalkoholtest anzuordnen. Zu diesem können Sie gezwungen werden, jedoch muss wieder ein Hinweis auf Alkoholkonsum vorliegen, damit der Beschluss erteilt wird. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist es meist notwendig, einen genauen Alkoholwert zu erhalten.

Bauen Sie im alkoholisierten Zustand einen Unfall, wird die Versicherung den Einzelfall prüfen. Doch in den meisten Fällen trägt der angetrunkene Fahrer eine Teilschuld am Unfall, da sich der Alkoholkonsum negativ auf den körperlichen Zustand und die Fahrtauglichkeit ausgewirkt hat.

Die Versicherung stellt in solchen Fällen jedoch immer die Frage, ob der Unfall im nüchternen Zustand hätte verhindert werden können. Wird diese Frage mit "Nein" beantwortet, kann der angetrunkene Fahrer von einer Teilschuld befreit werden.