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Unsere wichtigsten Urteile im Abgasskandal

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Aktualisiert am 08.05.23
Gericht: Landgericht Lübeck
Datum: 09.09.2021
Aktenzeichen: 3 O 338/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 136.473 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.874,39 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.950,00 € erworben und erhält nun 13.484,34 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,48 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 03.09.2021
Aktenzeichen: 60 O 160/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Altea XL 4You 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 114.598 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht  die Volkswagen AG. Diese musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.670 € erworben und erhält nun 14.684,13 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,58 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 02.09.2021
Aktenzeichen: 20 O 410/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz B 180 CDI mit einer Laufleistung von 122.907 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 16.800,00 €. erworben und erhält nun 11.725,53 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,23 €.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 01.09.2021
Aktenzeichen: 9 O 1474/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz Viano 2.2 CDI BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 93.000 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 1.849,72 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,20 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht Münster
Datum: 30.08.2021
Aktenzeichen: 08 O 547/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 112.531 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 9.278,42 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,02 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

 

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 27.08.2021
Aktenzeichen: 2 O 472/20 (nicht/ rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 55.339 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.932,46 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 49.500 € erworben und erhält nun 43.624,61 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,80 €.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 27.08.2021
Aktenzeichen: 7 O 177/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 137.828 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.079,88 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 28.470,00 € erworben und erhält nun 16.047,85 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,74 €.

 

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.08.2021
Aktenzeichen: 10 O 142/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 103.000 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 18.746,70 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,07 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

 

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 25.08.2021
Aktenzeichen: 2 O 274/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 170479 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 15.675,79 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.163,16 € erworben und erhält nun 28.203,36 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,12 €.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 25.08.2021
Aktenzeichen: 5 O 383/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 51.594 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.983,63 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 52.236,50 € erworben und erhält nun 39.411,65 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,27 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 24.08.2021
Aktenzeichen: 26 O 468/20 (nicht/ rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4-Matic BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 203.573 km. Das Gericht verurteilte Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.919,07 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.750,00 € erworben und erhält nun 14.607,29 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,56 €.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 23.08.2021
Aktenzeichen: 3 O 1216/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 Avant mit einer Laufleistung von 74.852 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.774,72 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 62.890 € erworben und erhält nun 48.501,35 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,21 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 20.08.2021
Aktenzeichen: 8 O 553/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 184.259 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 26.072,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.450,00 € erworben und erhält nun 21.123,6971 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,23 €.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 18.08.2021
Aktenzeichen: 6 O 418/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 Quattro Avant 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 72.542 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.170,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.250,00 € erworben und erhält nun 39.098,59 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,30 €.

 

Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 16.08.2021
Aktenzeichen: 23 O 257/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 138.870 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 24.736,22 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.  

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.750,00 € erworben und erhält nun 18.215,08 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,03 €.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 16.08.2021
Aktenzeichen: 012 O 306/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 154.275 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 20.589,90 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.000,01 € erworben und erhält nun 21.546,32 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,32 €.  

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 13.08.2021
Aktenzeichen: 305 O 268/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Golf VII GTD 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 202.700 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 15.094,32 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.900 € erworben und erhält nun 4.948,30 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,54 €.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 12.08.2021
Aktenzeichen: 3 O 448/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI Plus 1.6 mit einer Laufleistung von 137.397 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.721,21 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 15.980,00 € erworben und erhält nun 10.487,99 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,16 €.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 11.08.2021
Aktenzeichen: I-2 O 25/21 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 61.065 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.300,32 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.955,01 € erworben und erhält nun 25.591,77 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,78 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 10.08.2021
Aktenzeichen: 55 O 490/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 101.883 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.988,19 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 20.700 € erworben und erhält nun 15.348,82 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,66 €.  

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 10.08.2021
Aktenzeichen: 19 O 231/19 (nicht/ rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 218.969 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.497,89 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 17.990 € erworben und erhält nun 9.043,37 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,96 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 09.08.2021
Aktenzeichen: 43 O 1010/20 Die (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A5 Sportback Quattro 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 79.349 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 24.586,93 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 43.499,75 € erworben und erhält nun 19.733,86 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,13 €.

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 09.08.2021
Aktenzeichen: 19 U 914/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Beetle 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 45.415 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.824,86 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 26.149,35 € erworben und erhält nun 22.401,45 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,41 €.  

Gericht: Landgericht Ellwangen (Jagst)
Datum: 06.08.2021
Aktenzeichen: 2 O 684/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 134.867 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.449,01 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.750 € erworben und erhält nun 18.042,32 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,95 €.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 05.08.2021
Aktenzeichen: 11 O 334/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Golf VI 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 77.329 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.449,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 28.900,01 € erworben und erhält nun 22.362,53 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,42 €.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 05.08.2021
Aktenzeichen: 1 O 130/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 144.853 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 40.250.32 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 82.669,00 € erworben und erhält nun 29.790,02 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,30 €.

Gericht: Landgericht Neubrandenburg
Datum: 05.08.2021
Aktenzeichen: 4 O 746/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 170.711 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.113,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 33.589,89 € erworben und erhält nun 15.091,39 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,63 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 03.08.2021
Aktenzeichen: 23 O 104/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz vom Typ C 250 CDI BlueTEC mit einer Laufleistung von 85.542 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.277,03 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.450,00 € erworben und erhält nun 31.017,49 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,40 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 02.08.2021
Aktenzeichen: 2-23 O 35/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 89.582 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.703,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39.300 € erworben und erhält nun 26.854,38 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,86 €.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 30.07.2021
Aktenzeichen: 34 O 716/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat vom Typ Altea, Freetrack 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 202.900 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 23.024,20 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.915,00 € erworben und erhält nun 6.261,26 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,70 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.07.2021
Aktenzeichen: 23 O 99/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz vom Typ C 220 CDI T 4-Matic BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 128.346 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.762,63 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.890,00 € erworben und erhält nun 16.536,27 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,82 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.07.2021
Aktenzeichen: 15 O 271/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz vom Typ C 250 CDI BlueEfficiency mit einer Laufleistung von 148.018 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 28.301,04 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.  

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 47.800,00 € erworben und erhält nun 19.978,77 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,20 €.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 29.07.2021
Aktenzeichen: 3 O 304/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 106.489 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.742,62 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 26.690,00 € erworben und erhält nun 20.701,79 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,27 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.07.2021
Aktenzeichen: 29 O 606/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes GLK 250 CDI 4-Matic BlueTEC mit einer Laufleistung von 145.519 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.087,09 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.000,00 € erworben und erhält nun 19.088,51€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,04 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.07.2021
Aktenzeichen: 29 O 95/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ V 250 D Marco Polo BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 56.856 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.645,44 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 72.544,78 € erworben und erhält nun 66.009,81 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 7,14 €.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 27.07.2021
Aktenzeichen: 031 O 3864/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat mit einer Laufleistung von 130.339 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 10.897,39 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,17 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

Gericht: Landgericht Bielefeld
Datum: 27.07.2021
Aktenzeichen: 9 O 1/21 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 166.142 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.128,37 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.900,00 € erworben und erhält nun 10.133,05 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,10 €.

Gericht: Landgericht Ellwangen (Jagst)
Datum: 23.07.2021
Aktenzeichen: 2 O 330/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 177.846 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 21.165,82 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 35.700,00 € erworben und erhält nun 15.191,27 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,64 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 23.07.2021
Aktenzeichen: 51 O 3619/20 Die (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung 46.190 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.530,54€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 61.900,00 € erworben und erhält nun 53.545,80 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 5,91 €.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 22.07.2021
Aktenzeichen: 17 O 412/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung 87.451 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.324,18 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.000,00 € erworben und erhält nun 40.638,53 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,48 €.

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Datum: 22.07.2021
Aktenzeichen: I-6 U 108/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 79.817 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 17.787,55 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,87 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

Gericht: Landesgericht Hildesheim
Datum: 21.07.2021
Aktenzeichen: 6 O 372/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 117.384 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.533,32 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.031,60 € erworben und erhält nun 19.929,65 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,20 €.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 20.07.2021
Aktenzeichen: 4 O 5600/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 75.112 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.119,41 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.000,00 € erworben und erhält nun 45.014,47 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,95 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 19.07.2021
Aktenzeichen: 1 O 349/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 103.960 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.721,90 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.990,00 € erworben und erhält nun 15.896,47 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,72 €.

Gericht: Landgericht Koblenz
Datum: 19.07.2021
Aktenzeichen: 15 O 519/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda vom Typ Octavia RS 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 218.775 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 17.647,85 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.200,00 € erworben und erhält nun 10.193,45 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,08 €

Gericht: Landgericht Ravensburg
Datum: 16.07.2021
Aktenzeichen: 6 O 433/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 101.739 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.541,73 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 34.500,00 € erworben und erhält nun 27.046,86 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,93 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 16.07.2021
Aktenzeichen: 29 O 11/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes CLS 350 CDI mit einer Laufleistung von 139.146 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 23.536,62 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 53.500,00 € erworben und erhält nun 31.118,96 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,38 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 16.07.2021
Aktenzeichen: 29 O 98/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes ML 350 BlueTEC 4 MATIC mit einer Laufleistung von 94.567 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 21.744,48 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 71.900,00 € erworben und erhält nun 57.917,82 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 6,27 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 15.07.2021
Aktenzeichen: 73 O 2528/19 Die (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Audi SQ5 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 31.615 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 23.158,52 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,47 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht Cottbus
Datum: 14.07.2021
Aktenzeichen: 2 O 543/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um ein Fahrzeugs der Marke Mercedes-Benz vom Typ C 220 CDI mit einer Laufleistung von 135.303 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.929,02 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.890,00 € erworben und erhält nun 15.441,85 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,69 €.

Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 14.07.2021
Aktenzeichen: I-8 U 124/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A7 3.0 TDI Sportback Quattro mit einer Laufleistung 67.158 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.286,99 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 57.000,00 € erworben und erhält nun 16.808,34 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,34 €. Zudem wird er von den noch nicht fällig gewordenen Raten in Höhe von 35.422,57 € freigestellt.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 13.07.2021
Aktenzeichen: 34 O 4835/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Touareg 3.0 V6 TDI mit einer Laufleistung von 145.697 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 32.335,90 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 66.581,80 € erworben und erhält nun 22.104,83 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,45 €.

Gericht: Landgericht Ellwangen (Jagst)
Datum: 12.07.2021
Aktenzeichen: 5 O 475/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 94.828 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Volkswagen AG. Diese musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 11.733,66 €, zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.934,05 € erworben und erhält nun 2.450,29€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,27 €.

Gericht: Landgericht Mannheim
Datum: 12.07.2021
Aktenzeichen: 1 O 170/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 42.641 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.661,71 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 89.102,16 € erworben und erhält nun 78.286,44 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 8,63 €.

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Datum: 12.07.2021
Aktenzeichen: 2 O 292/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 63.848 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.839,32 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.777,00 € erworben und erhält nun 36.701,81 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,07 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 09.07.2021
Aktenzeichen: 27 O 105/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4- Motion mit einer Laufleistung von 105.872 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.539,90 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.900,00 € erworben und erhält nun  21.974,3990 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,41 €.

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 09.07.2021
Aktenzeichen: 305 O 276/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 68.283 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.998,11 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39.650,00 € erworben und erhält nun 33.292,76 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,57 €.

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 09.07.2021
Aktenzeichen: 13 U 46/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 128.837 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe 2.696,28 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 10.200,00 € erworben und erhält nun 7.957,75 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,85 €.

Gericht: Oberlandesgericht Köln
Datum: 09.07.2021
Aktenzeichen: 19 U 150/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat B6 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 164.022 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.814,40 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 9.000,01 € erworben und erhält nun 5.842,21 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,58 €.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 09.07.2021
Aktenzeichen: 10 O 621/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 198.336 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 20.014,15 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.000,00 € erworben und erhält nun 20.616,98 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,26 €.

Gericht: Landgericht Cottbus
Datum: 08.07.2021
Aktenzeichen: 2 O 540/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 84.400 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.006,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.200,00 € erworben und erhält nun 15.714,76 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,72 €.

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Datum: 08.07.2021
Aktenzeichen: 13 U 63/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 21.431 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.049,74 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.690,00 € erworben und erhält nun 59.193,92 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 6,04 €.

Gericht: Landgericht Ellwangen (Jagst)
Datum: 07.07.2021
Aktenzeichen: 5 O 375/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen A7 3.0 TDI Quattro Sportback mit einer Laufleistung von 153.078 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.671,95 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.300,00 € erworben und erhält nun 17.972,28 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,99 €.

Gericht: Landgericht Hof
Datum: 07.07.2021
Aktenzeichen: 32 O 506/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 96.089 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.383,57 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.300,00 € erworben und erhält nun 31.502,71 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,49 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 06.07.2021
Aktenzeichen: 23 O 280/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes E 350 CDI Coupe BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 112.981 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.979,67 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 36.200,00 € erworben und erhält nun 27.060,15 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,96 €.

Gericht: Kammergericht Berlin
Datum: 05.07.2021
Aktenzeichen: 12 U 36/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat vom Typ Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 116.841 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.090,26 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 33.612,21 € erworben und erhält nun 22.368,16 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,32 €.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 02.07.2021
Aktenzeichen: 37 0370/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 85.932 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.478,70 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.000,00 € erworben und erhält nun 39.240,14 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,90 €.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 02.07.2021
Aktenzeichen: 5 O 19/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 216.989 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.246,52 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 11.450,00 € erworben und erhält nun 7.115,88 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,70 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 02.07.2021
Aktenzeichen: 29 O 97/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes GLK 350 CDI 4-Matic mit einer Laufleistung von 171.180 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 47.238,86 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 63.000,00 € erworben und erhält nun 22.155,40 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,45 €.

Gericht: Landgericht Koblenz
Datum: 01.07.2021
Aktenzeichen: 16 O 388/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 122.634 Km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.704,33 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 47.500 € erworben und erhält nun 31.462,99 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,48 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 01.07.2021
Aktenzeichen: 64 O 1567/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 192.358 Km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.947,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.778,00 € erworben und erhält nun 12.440,19 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,34 €.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 30.06.2021
Aktenzeichen: 50 32/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 80.931 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.332,67 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 46.900,00 € erworben und erhält nun 39.243,92 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,22 €.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 30.06.2021
Aktenzeichen: 17 O 4102/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von [KM-Stand mündliche Verhandlung einfügen]. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.033,71 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 13.900 € erworben und erhält nun 8.120,87 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,89 €.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 29.06.2021
Aktenzeichen: 031 O 3724/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne S Diesel 4,2 V8 TDI mit einer Laufleistung von 21.857 Km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 39.078,07 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,31 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 29.06.2021
Aktenzeichen: 15 O 214/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Macan S 3.0 D mit einer Laufleistung von 51.073 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.765,12 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 74.987,61 € erworben und erhält nun 65.175,73 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 7,02 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 28.06.2021
Aktenzeichen: 53 O 2169/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Audi SQ5 3.0 TDI, 240 KW mit einer Laufleistung von 35.561 Km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 24.526,83 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,59€ . Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits an die Audi AG zurückgegeben.
Gericht: Landgericht Rottweil
Datum: 28.06.2021
Aktenzeichen: 1 O 301/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 89.610 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 21.046,37 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.805,00 € erworben und erhält nun 21.590,07 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,38 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.06.2021
Aktenzeichen: 24 O 340/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4-Matic BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 119.389 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.787,50 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.350,00 € erworben und erhält nun 20.162,56 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,21 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 25.06.2021
Aktenzeichen: 3 O 579/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A1 2.0 TDI Sportback  mit einer Laufleistung von 51.134 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.397,67 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.800,00 € erworben und erhält nun 22.157,58 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,42 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 3 O 367/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 139.749 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.959,39 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.820,00 € erworben und erhält nun 15.480,60 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,68 €.

Gericht: Landgericht Hof
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 32 O 23/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 3.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 167.234 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.180,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 31.950,00 € erworben und erhält nun 21.098,22 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,34 €.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 6 O 281/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VII 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 118.028 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.249.95 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 17.670 € erworben und erhält nun 10.642,30 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,18 €.

Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 24.06.2021
Aktenzeichen: 29 U 1293/19 Kart (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Sharan mit einer Laufleistung 133.732 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 26.103,58 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.800,00 € erworben und erhält nun 25.453,02 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,56 €.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 23.06.2021
Aktenzeichen: 5 O 469/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 91.729 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.941,66 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 28.550,00 € erworben und erhält nun 18.990,57 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,10 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 22.06.2021
Aktenzeichen: 85 O 4/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 94.567 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.987,09 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 18.990,00 € erworben und erhält nun 15.258,96 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,68 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 22.06.2021
Aktenzeichen: 23 O 268/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLS 350 D 4-Matic BlueTEC mit einer Laufleistung von 115.169 Km . Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 60.671,01 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 97.368,95 € erworben und erhält nun 38.054,87 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,14 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 21.06.2021
Aktenzeichen: 10 298/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 20 TDI Quattro mit einer Laufleistung 176.723 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 33.029,51 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.069,96 € erworben und erhält nun 57.354,21 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht 6,33 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 21.06.2021
Aktenzeichen: 1 O 242/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 179.692 km Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 21.263,55 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 35.500,00 € erworben und erhält nun 14.743,6183 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,61 €.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 21.06.2021
Aktenzeichen: 7 O 3398/20 (2) (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW T6 California 2.0 mit einer Laufleistung von 39.707 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.613,82 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.419,00 € erworben und erhält nun 38.617,67 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,15 €.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 18.06.2021
Aktenzeichen: 12 O 382/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 197.166 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Volkswagen AG. Diese musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 21.260,69 €, zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 26.958,00 € erworben und erhält nun 5.866,28 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,64 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.06.2021
Aktenzeichen: 24 O 334/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz V 250 CDI Marco Polo BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 14.824 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.588,12€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 67.699,99 € erworben und erhält nun 65.984,40 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 7,24 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.06.2021
Aktenzeichen: 24 O 472/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz ML 350 BlueTec 4Matic mit einer Laufleistung von 194.333 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 27.586,22 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.930,00 € erworben und erhält nun 13.646,39 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,50 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.06.2021
Aktenzeichen: 15 O 287/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes C 200 CDI T BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 152.350 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.986,88. €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.242,08 € erworben und erhält nun 11.520,67 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,27 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 17.06.2021
Aktenzeichen: 83 O 3624/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 82.995 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.160,72 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.180,00 € erworben und erhält nun 38.401,84 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 17.06.2021
Aktenzeichen: 6 O 3599/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 109.670 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.879,34 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 35.100,00 € erworben und erhält nun 24.037,40 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,62 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 17.06.2021
Aktenzeichen: 23 O 274/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz B 180 CDI mit einer Laufleistung von 61.676 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.464,23 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.000,00 € erworben und erhält nun 19.210,68 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,09 €.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 16.06.2021
Aktenzeichen: 28 O 118/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 62.983 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.698,54 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 50.959,22 € erworben und erhält nun 42.592,17 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,54 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 15.06.2021
Aktenzeichen: 34 O 3756/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 Avant Quattro 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 162.124 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 40.465,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 74.861,88 € erworben und erhält nun 22.452,78 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,53€.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 15.06.2021
Aktenzeichen: 2 O 286/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 166.777 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 18.953,54 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 45.000 € erworben und erhält nun 26.698,69 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,94 €.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: Bö 8 O 244/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ SQ 5 3.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 66.645 km. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.141,76 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 55.919,14 € erworben und erhält nun 42.777,38 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,82 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: 29 O 8/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz E 250 CDI T 4-Matic BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 119.025 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 23.064,46 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 49.000,00 € erworben und erhält nun 25.935,54 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,93 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: 29 O 100/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz B 180 CDI BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 107.586 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 261,75 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 7.560,00 € erworben und erhält nun 7.508,11 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,82 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: 29 O 92/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz C 220 CDI T BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 159.147 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.837,67 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.300,00 € erworben und erhält nun 15.103,25 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,65 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: 29 O 13/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz B 180 CDI mit einer Laufleistung von 146.507 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.768,57 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.300,00 € erworben und erhält nun 8.957,41 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,99 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.06.2021
Aktenzeichen: 23 O 100/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz B 200 CDI BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 111.250 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.146,85 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.480,00 € erworben und erhält nun 16.714,56 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,84 €.

Gericht: Landgericht Chemnitz
Datum: 10.06.2021
Aktenzeichen: 2 O 1631/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Fabia Combi 1,6 I mit einer Laufleistung von 71.800 Km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 6.666,88 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,73 €.Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 10.06.2021
Aktenzeichen: 33 O 2432/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 76.597 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.055,00 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39.852,04 Euro erworben und erhält nun 30.797,04 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 09.06.2021
Aktenzeichen: 17 O 467/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.757km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.166,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.944 € erworben und erhält nun 30.777,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,47 €.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 09.06.2021
Aktenzeichen: 7 O 102/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 106.008 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.530,13 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.800,00 Euro erworben und erhält nun 16.781,83 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,89 Euro. Zudem wird er von den noch nicht fällig gewordenen Raten in Höhe von 6.085,08 Euro freigestellt.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 09.06.2021
Aktenzeichen: 02 O 337/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Panamera 4 S 4.0 D mit einer Laufleistung von 74.660 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 12.934,74 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 08.06.2021
Aktenzeichen: 26 O 257/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz GLC 250 D 4-Matic BlueTEC mit einer Laufleistung von 107.431 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 17.108,60 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 53.500,00 € erworben und erhält nun 37.725,24 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,11 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 08.06.2021
Aktenzeichen: 23 O 282/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz E 220 CDI T mit einer Laufleistung von 118.798 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.163,28 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 36.800,00 € erworben und erhält nun 26.449,84 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,88 €.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 07.06.2021
Aktenzeichen: 2 O 2/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 220.828 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.918,95 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 17.888,00 € erworben und erhält nun 4.969,05 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,56 €.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 07.06.2021
Aktenzeichen: 011 O 412/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Golf VII 1.6 TDI Sportsvan mit einer Laufleistung von 152.905 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.530,96 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 23.400,00 € erworben und erhält nun 12.099,42 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,34 €.

Gericht: Landgericht Weiden i.d. OPf.
Datum: 07.06.2021
Aktenzeichen: 11 O 569/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 3.0 TDI Quattro Cabrio mit einer Laufleistung von 91.861 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.307,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.500,00 € erworben und erhält nun 33.192,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,75 €.

Gericht: Landgericht Cottbus
Datum: 04.06.2021
Aktenzeichen: 3 O 223/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 199.040 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 28.290,58 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 34.990,00 € erworben und erhält nun 6.699,42 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,76 €.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 04.06.2021
Aktenzeichen: 7 O 125/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 170.015 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 8.998,28 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,98 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht München II
Datum: 04.06.2021
Aktenzeichen: 10 O 4239/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Polo V 1.2 TDI mit einer Laufleistung von 156.800 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.461,65 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 16.900,00 € erworben und erhält nun 7.438,35 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,84 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 02.06.2021
Aktenzeichen: 2-15 O 69/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 77.887 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.547,06 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.990,00 € erworben und erhält nun 38.043,80 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,53 €.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 01.06.2021
Aktenzeichen: 4 O 358/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne mit einer Laufleistung von 126.339 km . Das Gericht verurteilte die AUDI AG  wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.310,31€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 53.000,00 € erworben und erhält nun 31.286,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,53€.

Gericht: Landgericht München I
Datum: 01.06.2021
Aktenzeichen: 8 O 16939/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Macan S 3.0 D mit einer Laufleistung von 132.057 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.301,03 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 46.000,00 € erworben und erhält nun 29.698,97 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,35 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 01.06.2021
Aktenzeichen: 30 O 506/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne S 4.2 TDI mit einer Laufleistung von 81.837 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.000 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 112.851,53 Euro erworben und erhält nun 82.851,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 9,35 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 01.06.2021
Aktenzeichen: 46 O 204/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 81.774 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.349,36 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 13.800 Euro erworben und erhält nun 11.450,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,29 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 31.05.2021
Aktenzeichen: 30 O 504/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche vom Typ Macan S 3.0 D mit einer Laufleistung von 41.395 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.000,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 71.110,00 € erworben und erhält nun 61.110,00 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 6,90 €.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 28.05.2021
Aktenzeichen: (III) 5 O 277/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ Q 7 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 220.952 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.028,77 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.850,00 € erworben und erhält nun 23.488,75 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,46 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 28.05.2021
Aktenzeichen: 3 O 492/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A7 3.0 TDI Sportback Quattro mit einer Laufleistung von 81.313 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.377,82 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 71.496,64 € erworben und erhält nun 52.118,82 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,88 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.05.2021
Aktenzeichen: 52 O 66/21 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne 3.0 TDI mit einer Laufleistung 53.277 Km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.302,78 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 76.500,10 € erworben und erhält nun 61.650,20 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 7,80 €.

Gericht: Landgericht Dresden
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: 7 O 2438/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Škoda Octavia 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 200.427 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.635,44 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.900 € erworben und erhält nun 8.264,56 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,93€.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: 14c O 41/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 205.022 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.491,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.740,95 € erworben und erhält nun 6.542,10 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,71 €.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: 3 O 492/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 82.692 km. Das Gericht verurteilte AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.184,51 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 36.840,00 € erworben und erhält nun 24.655,49 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,78 €.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.05.2021
Aktenzeichen: 15 O 310/20 (nicht/ rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 3.0 V6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 124.784 km. Das Gericht verurteilte die AUDI AD wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 2538,77 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft].
Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 25.05.2021
Aktenzeichen: 103a O 30/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche vom Typ Macan S 3.0 D mit einer Laufleistung von 93.168 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 30.745,44 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 82.220,39 € erworben und erhält nun 53.003,76 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,80 €.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 25.05.2021
Aktenzeichen: 2 O 2851/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 91.176 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.641,39 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 45.000 € erworben und erhält nun 34.358,61 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,88 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 21.05.2021
Aktenzeichen: 2 O 2851/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne S 4.2 TDI mit einer Laufleistung von 260.630 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 87.790,11 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 101.051,45 € erworben und erhält nun 13.261,34 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,50 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2021
Aktenzeichen: 23 O 276/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY, mit einer Laufleistung von 56.118 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.250,05 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 40.799,99 € € erworben und erhält nun 34.549,94 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,90 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2021
Aktenzeichen: 29 O 10/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4-Matic BlueEFFICIENCY, mit einer Laufleistung von 162.311 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 24.724,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39,990,00 € erworben und erhält nun 15.265,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,72 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2021
Aktenzeichen: 29 O 5/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz C 200 CDI T BlueEFFICIENCY, mit einer Laufleistung von 137.118 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.059,93 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 18.000,00 € erworben und erhält nun 11.940,07 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,35 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2021
Aktenzeichen: 24 O 222/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ GLK 220 CDI 4-Matic mit einer Laufleistung von 92.622 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.247,08 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 14.500 € erworben und erhält nun 13.252,92 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,50 €.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 19.05.2021
Aktenzeichen: 312 O 4/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 87.596 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.740,25 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.312,50 € erworben und erhält nun 25.074,75 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,83 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 19.05.2021
Aktenzeichen: 2-01 O 75/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 70.065. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von . Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 43.490,00€  erworben und erhält nun 31,303, 23 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,53 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 55O 77/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VII 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 38.825km.

Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Volkswagen AG. Diese musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 4243,23 €, zurückzahlen. Da der Kläger das Fahrzeug bereits verkauft hat, wird zudem der Verkaufserlös in Höhe von 14.700,00€ abgezogen. Im Ergebnis erhält der Kläger 13.816,77€.

Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,56€.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 15 O 308/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Typ A 7 3.0 TDI  Sportback Quattro mit einer Laufleistung von 24000. Das Gericht verurteilte AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.253,43€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 51.900€ erworben und erhält nun 39.646,57 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,48€.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 15 O 524/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ C 250 CDI BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 32.099 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.776,03 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.700,00 € erworben und erhält nun 14.923,97 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,68 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 15 O 527/20(nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um ein Fahrzeug Typ C 220 CDI BlueTEC  mit einer Laufleistung von 117.046 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 22.879,23. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.849,50 erworben und erhält nun 25.970,27 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,93 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 15 O 531/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ V 250 CDI BlueTEC mit einer Laufleistung von 129.369 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.733,68 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 46.899,99 € erworben und erhält nun 27.166,31 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,07 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 23 O 105/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes Benz E 220 CDI mit einer Laufleistung von 111.809 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.320,98 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 20.300,00 € erworben und erhält nun 16.979,02 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,92 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 23 O 103/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz B 180 CDI  mit einer Laufleistung von 91.854km . Das Gericht verurteilte Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.760,87€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.962.50€  erworben und erhält nun 16.201,87€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,83€.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 18.05.2021
Aktenzeichen: 23 O 250/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ GLK 220 CDI 4-Matic BlueEFFICIENCY mit einer Laufleistung von 80.594 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.277,71 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 44.900,01 € erworben und erhält nun 35.567,62 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,01 €.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 17.05.2021
Aktenzeichen: 3 O 306/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan mit einer Laufleistung von 90.383 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.109,34 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.000,00 Euro erworben und erhält nun 22.890,66 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,58 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 14.05.2021
Aktenzeichen: 19 O 87/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Golf VII 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 106.344 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.100,01 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 20.980,00 Euro erworben und erhält nun 13.541,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 14.05.2021
Aktenzeichen: 12 O 557/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Macan S 3.0 D, mit einer Laufleistung von 44.124 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.794,94 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 83.825,92 € erworben und erhält nun 69.030,98 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,35 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 11.05.2021
Aktenzeichen: 81 O 1199/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A8 4.2 TDI mit einer Laufleistung von 179.560 km. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.517€. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 45.400 € erworben und erhält nun 25.883€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,92€.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 11.05.2021
Aktenzeichen: 4 O 218/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 138.042 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.790,88 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.885 € erworben und erhält nun 6.790,88 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,76 €.

Zudem wird er von den noch nicht fällig gewordenen Raten in Höhe von 14.089,49 € freigestellt.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.05.2021
Aktenzeichen: 23 O 109/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz Typ C 200 CDI T mit einer Laufleistung von 216.559 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.773,73 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.400,00 Euro erworben und erhält nun 8.748,96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,97 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 11.05.2021
Aktenzeichen: 5 O 387/19 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Roomster 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 169.307 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9082, 03 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 16.091,00 € erworben und erhält nun 7008, 97 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,79 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 07.05.2021
Aktenzeichen: 1 O 602/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen A6 3.0 TDI Quattro Avant mit einer Laufleistung von 114.267 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.704,97 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.990,00 € erworben und erhält nun 31.825,08 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,53 €.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 06.05.2021
Aktenzeichen: 9 O 96/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 230.581 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.194,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.500 € erworben und erhält nun 5.389,71 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,80 €.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 05.05.2021
Aktenzeichen: 1 O 2073/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 161.184 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.716,15 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 36.000 € erworben und erhält nun 21.283,85 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,40 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 04.05.2021
Aktenzeichen: 10 O 353/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VII 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 140.156 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.790,87 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 23.097,55 € erworben und erhält nun 12.306,68 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,39 €.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 04.05.2021
Aktenzeichen: 04 O 177/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 96.896 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.672,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.950,00 € erworben und erhält nun 20.277,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,29 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 29.04.2021
Aktenzeichen: 10 O 486/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW T6 California 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 69.714 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.758,91 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 47.500,00 € erworben und erhält nun 38.741,09 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,37 €.

Gericht: Landgericht Neuruppin
Datum: 29.04.2021
Aktenzeichen: 6 O 169/21 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q 5 3.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 56.148 km. Das Gericht verurteilte die  AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.668, 25 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 61.530,00€ erworben und erhält nun 50.861,75€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,74€.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 29.04.2021
Aktenzeichen: 4 O 1987/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 0 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.093,43 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 58.500,00 € erworben und erhält nun 39.406,57 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4.45 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: 51 O 1722/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A8 3.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 11.188 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.467,08 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km Grunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 66.000 € erworben und erhält nun 57.921,25 €zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 6,54 €.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 28.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 408/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf Plus mit einer Laufleistung von 15.600 €. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.470, 22 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 € zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.700 € erworben und erhält nun 7229,78 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0.82 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 27.04.2021
Aktenzeichen: 83 O 3147/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Macan S 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 10 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.568,68 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis 70.800,46 €erworben und erhält nun 58.231,78 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 27.04.2021
Aktenzeichen: 83 O 3754/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Pkw Porsche Macan S 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 40, 00 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 32.359, 53. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft].
Gericht: Oberlandesgericht München
Datum: 27.04.2021
Aktenzeichen: 18 U 3179/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 89.445 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.033,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 31.551,36 € erworben und erhält nun 21.518,00 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,42 €.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 26.04.2021
Aktenzeichen: 3 O 501/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Cayenne mit einer Laufleistung von 0 km. Das Gericht verurteilte Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 26.100, 12 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 109.434, 35 € erworben und erhält nun 83.334,23 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 9,41 €.

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Datum: 23.04.2021
Aktenzeichen: I-19 U 1093/19 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen SKODA Typ Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 15.323 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.787,47 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.500 € erworben und erhält nun 15.712,58 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,77 €.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 23.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 3039/20 (nicht rechtskräftig
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Pkw Audi A3 2.0 TDI  mit einer Laufleistung von 31.475 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6101,16 € . Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 23000,00 erworben und erhält nun 16.898, 84 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1.91 €.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 22.04.2021
Aktenzeichen: 3 O 293/20(nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Typ Exeo ST 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 71.000 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8415,52 km Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 15.000 € erworben und erhält nun 6584,48 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,74 €.

Gericht: Landgericht Fulda
Datum: 22.04.2021
Aktenzeichen: 2 O 516/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 1,6l TDI mit einer Laufleistung von 181.452 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.028,74 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 17.400,00 € erworben und erhält nun 9.371,26 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,06 €.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 22.04.2021
Aktenzeichen: 1 O 414/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung 72.428 km von. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.594,78 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39.747,00 € erworben und erhält nun 30.152,22 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,40 €.

Gericht: Landgericht Bielefeld
Datum: 20.04.2021
Aktenzeichen: 8 O 516/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 154.856 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.718,22 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 23.300 € erworben und erhält nun 11.581,78 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,30 €.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 20.04.2021
Aktenzeichen: 15 O 354/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI EU6 mit einer Laufleistung von 10 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 23.870, 24 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 20.04.2021
Aktenzeichen: I-4 U 161/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 149.073 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.585,41 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 33.379,35 € erworben und erhält nun 16.793,94 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,89 €.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 19.04.2021
Aktenzeichen: 4 O 358/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen PKW Audi A8 4.2 TDI Quattro mit einer Laufleistung 131660. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 24.490,06 km. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die AUDI AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 71. 900,00 erworben und erhält nun 34.880, 42€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,94 €.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 16.04.2021
Aktenzeichen: 21 O 541/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan Sport 4-Motion 2.0 TDI. mit einer Laufleistung von 0 km . Das Gericht verurteilt die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.120,10 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 31.860,01 € erworben und erhält nun 20.740,56 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,34 €.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 16.04.2021
Aktenzeichen: 3 O 421/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 41.540 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.715,09 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 52.450,00 Euro erworben und erhält nun 45.607,14 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,94 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 16.04.2021
Aktenzeichen: 3 O 279/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi SQ 5 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 64.631 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9244,78 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 43.890 € erworben und erhält nun 3.645,22 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,91 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 15.04.2021
Aktenzeichen: 82 O 1198/20
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 Avant 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.257 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.959,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 46.790,00 € erworben und erhält nun 36.651,03 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,93 €.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 12.04.2021
Aktenzeichen: 7 O 2986/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 69.272 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.491,07 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 57.500,00 € erworben und erhält nun 47.008,93 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 5,31 €.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 12.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 438/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Typ A6 Avant 3.0 TDI S line quattro mit einer Laufleistung von 27.900 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.370, 76 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 53.490 € erworben und erhält nun 28.994,66 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,27 €.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 09.04.2021
Aktenzeichen: I-5 O 368/20
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 171.761 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.025,21 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.750 € erworben und erhält nun 9.724,79 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,10 €.

Gericht: Landgericht Mühlhausen
Datum: 09.04.2021
Aktenzeichen: 6 O 190/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 2.0 TDI Avant Quattro Allroad mit einer Laufleistung von 77.755 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.714,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.150,00€ erworben und erhält nun 21.435,90 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,42 €.

Gericht: Landgericht Mühlhausen
Datum: 09.04.2021
Aktenzeichen: 6 O 698/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VII 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 50.057 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.591,97 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.837,00 € erworben und erhält nun 17.245,03 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,95 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 08.04.2021
Aktenzeichen: 34 O 2247/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.455 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.516,44 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.900,00 € erworben und erhält nun 33.383,56 € inklusive der gezahlten Zinsen aus dem Finanzierungsvertrag in Höhe von 3.293,93 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,14 €.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 08.04.2021
Aktenzeichen: 3 O 573/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 135.845 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.696,80 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.450 € erworben und erhält nun 17.646,85 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,99 €.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 08.04.2021
Aktenzeichen: 13 O 2407/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 176.579 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.176,12 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 26.975,00 € erworben und erhält nun 18.798,88 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,12 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 07.04.2021
Aktenzeichen: 11 O 28/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.764 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 18.913,83 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 55.222,40€ (netto) erworben und erhält nun 36.308,57 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,10 €.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 07.04.2021
Aktenzeichen: 5 O 248/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat B7 mit einer Laufleistung von 272.572 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits mit Gewinn verkauft. Vor Verkauf hätte der Schadensersatz 3.474,25 Euro betragen. Der Schadensersatz entspricht einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises.

Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
Datum: 01.04.2021
Aktenzeichen: 12 O 1682/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 131.584 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.730,21 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.924,00 € erworben und erhält nun 18.193,79 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,05 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 31.03.2021
Aktenzeichen: 2-12 O 252/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 91.355 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.193,82 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 16.800 € erworben und erhält nun 12.606,18 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,42 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 30.03.2021
Aktenzeichen: 16 O 440/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 217.756 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 16.034,53 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.384 € erworben und erhält nun 8.349,47 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,94 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.03.2021
Aktenzeichen: 23 O 111120 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz C 200 CDI T mit einer Laufleistung von 131.589 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.029,95 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.600,00 € erworben und erhält nun 14.570,05 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,64 €.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 30.03.2021
Aktenzeichen: 6 O 258/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi TT 2.0 TDI Roadster Quattro mit einer Laufleistung von 177.237 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 25.023,94 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 42.356,75 € erworben und erhält nun 17.332,81 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,95 €.

Gericht: Landgericht Baden-Baden
Datum: 29.03.2021
Aktenzeichen: 4 O 241/20
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.610 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 14.919,26 €. Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.
Gericht: Landgericht Münster
Datum: 29.03.2021
Aktenzeichen: 011 O 530/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 33.462 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.543,30. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.990,00 € erworben und erhält nun 28.446,70 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,21 €.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 26.03.2021
Aktenzeichen: 5 O 266/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Exeo ST 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 150.127 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Volkswagen AG. Sie musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 7.248,43 €, zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 13.000,00 € erworben und erhält nun 5.751,57 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,65 €.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 25.03.2021
Aktenzeichen: 5 O 450/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW T6 Kombi 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73.938 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagens AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 2.198,72 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 26.400 € erworben und erhält nun 24.201,28 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,73 €.

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Datum: 24.03.2021
Aktenzeichen: 13 U 22/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 19.703 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.904,62 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.000,00 Euro erworben und erhält nun 27.095,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,06 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 23.03.2021
Aktenzeichen: 8 O 488/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 Matic mit einer Laufleistung von 91.658 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 9.845,35 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 33.000 € erworben und erhält nun 24.038,83 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,61 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 22.03.2021
Aktenzeichen: 61 O 2427/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 197.362 km. Das Gericht verurteilte Audi wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.758,17 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 19.815,13 € (netto) erworben und erhält nun 14.056,96 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,59 €.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 19.03.2021
Aktenzeichen: 42 O 1233/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 Sportback 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 99.214 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.892,14 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.980,00 € erworben und erhält nun 20.183,67 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,21 €.

Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Datum: 17.03.2021
Aktenzeichen: 5 U 1343/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 151.724 km. Das Gericht verurteilte Audi wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.058,97 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.844,00 € erworben und erhält nun 31.668,71 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,57 €.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 15.03.2021
Aktenzeichen: 3 O 409/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 90.743 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.796,49 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 12.000 Euro erworben und erhält nun 10.203,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,15 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 12.03.2021
Aktenzeichen: 23 O 106/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz E 220 CDI T BlueTEC mit einer Laufleistung von 89.783 km. Das Gericht verurteilte Daimler wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.264,13 Euro.  Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 34.990 Euro erworben und erhält nun 26.725,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 12.03.2021
Aktenzeichen: 48 O 43/20
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz Typ GLK 220 CDI 4-Matic mit einer Laufleistung von 85.017 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.200,65 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 24.750,00€ erworben und erhält nun 22.136,86 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,43 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 12.03.2021
Aktenzeichen: 102a O 53/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 120.630 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.256,01 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.560,03 Euro erworben und erhält nun 17.304,02 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,95 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 12.03.2021
Aktenzeichen: 3 O 177/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW T6 Kombi 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 48.389 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.199,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 49.229,50 € erworben und erhält nun 44.888,86 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,80 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.03.2021
Aktenzeichen: 12 O 354/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 105.672 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.895,34 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 51.000,00 € erworben und erhält nun 36.771,97€ zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,08 €.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 11.03.2021
Aktenzeichen: 5 O 402/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 145.708 km. Das Gericht verurteilte Audi wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.920,74 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 39.390 Euro erworben und erhält nun 32.469,26 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,67 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 10.03.2021
Aktenzeichen: 8 O 540/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 169.545 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 19.779,79 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 34.999,99 € erworben und erhält nun 15.220,20 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,72 €.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 09.03.2021
Aktenzeichen: 9 O 4005/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A5 mit einer Laufleistung von 157.010 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Audi AG. Sie musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 23.651,99 €, zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 37.660,00 € erworben und erhält nun 14.352,05 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,58 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 05.03.2021
Aktenzeichen: 2 O 379/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A7 3.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 27.750km. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. von 16.462,47 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,85€.

Das Fahrzeug hatte der Kläger bereits verkauft.

Gericht: Landgericht Rottweil
Datum: 05.03.2021
Aktenzeichen: 4 O 53/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2,0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung 78.037 km. Obwohl der eigentliche Anspruch des Klägers wegen einer sogenannten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ bereits verjährt war, verurteilte das Gericht die Volkswagen AG. Diese musste den Kaufpreis an den Kläger, abzüglich eines Nutzungsersatzes in Höhe von 8.838,03 €, zurückzahlen. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 34.009,34 € erworben und erhält nun 23.393,39 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,64 €.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 01.03.2021
Aktenzeichen: 2 O 182/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ Golf VI 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 76.429 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.620,79 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.000,01 € erworben und erhält nun 20.227,95 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,18 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 26.02.2021
Aktenzeichen: 29 O 320/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz E 350 CDI 4MATIC mit einer Laufleistung von 258.278 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 15.210,84 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 20.250,00 € erworben und erhält nun 5.131,14 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 0,57 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 26.02.2021
Aktenzeichen: 29 O 607/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz V 250 CDI BlueTEC mit einer Laufleistung von 94.164 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.435,30 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 43.200,00 € erworben und erhält nun 32.247,98 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,59 €.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 25.02.2021
Aktenzeichen: 20 O 255/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ C 180 CDI Blue Efficiency mit einer Laufleistung von 103.500 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 12.502,80 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Daimler zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.200,00 € erworben und erhält nun 18.133,78 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,00 €.

Gericht: Landgericht Zwickau
Datum: 23.02.2021
Aktenzeichen: 5 O 816/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Passat Variant 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 205.629 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe 9.045,56 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 15.067,23 Euro erworben und erhält nun 6.021,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 0,68 Euro.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 19.02.2021
Aktenzeichen: 72 O 215/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 242.246 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 63.935,27 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 74.629,44 € (zzgl. 4.548,67 € Darlehenskosten) erworben und erhält nun 15.800,72 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,72 €.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 19.02.2021
Aktenzeichen: 7 0274/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW vom Typ T6 Multivan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 91.373 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 20.368,98 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 65.093,00 € erworben und erhält nun 46.793,89 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 5,04 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 19.02.2021
Aktenzeichen: 2-07 O 224/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Macan S 3.0 D mit einer Laufleistung von 138.728 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 35.691,39 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 64.318,88 € erworben und erhält nun 29.182,02 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,23 €.

Gericht: Landgericht Neuruppin
Datum: 18.02.2021
Aktenzeichen: 1 O 282/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi SQ5 3.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 10.300 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.865,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 54.326,74 € erworben und erhält nun 54.753,87 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 5,92 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 16.02.2021
Aktenzeichen: 55 O 379/19 (nichts rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Octavia 1.6 Combi mit einer Laufleistung von 50.261 km. Das Gericht verurteilte VW wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.575,40 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.341,00 € erworben und erhält nun 17.765,60 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,01 €.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 15.02.2021
Aktenzeichen: 2 O 343/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 94.411 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.835,46 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 46.888,00 € erworben und erhält nun 35.633,07 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,95 €.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 12.02.2021
Aktenzeichen: 19 O 31/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi vom Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 176.402 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 3.164,92 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 22.000,00 € (zzgl. 7.253,02 € Darlehenskosten) erworben und erhält nun 23.023,05 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,54 €.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 11.02.2021
Aktenzeichen: 6 O 180/19 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg V6 TDI 3,0 l 204 PS mit einer Laufleistung von 39.655 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.458,44 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.425,00 € erworben und erhält nun 51.368,22 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 6,37 €.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 10.02.2021
Aktenzeichen: 20 O 32/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 3.0 TDI Geländewagen mit einer Laufleistung von 138.487 km. Das Gericht verurteilte Audi wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 4.979,56 € Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 400.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 32.075,55€ erworben und erhält nun 27.095,99 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 3,06 €.

Gericht: Landgericht Kassel
Datum: 09.02.2021
Aktenzeichen: 6 O 1701/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen PKW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.888 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.841,04 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.672,20 € erworben und erhält nun 20.533,41 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,32 €.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 08.02.2021
Aktenzeichen: 6 O 56/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen PKW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.888 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 10.841,04 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 30.672,20 € erworben und erhält nun 20.533,41 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,32 €.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 05.02.2021
Aktenzeichen: 9 O 93/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 115.976 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.657,36 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 27.500,00 € erworben und erhält nun 15.842,64 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,79 €.

Gericht: Landgericht Weiden i.d. OPf.
Datum: 05.02.2021
Aktenzeichen: 15 O 221/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Golf V, VI 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 85.605 km. Das Gericht verurteilte Volkswagen wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.975,04 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 20.697,56 € erworben und erhält nun 14.722,52 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 1,66 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 03.02.2021
Aktenzeichen: 2-13 O 217/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 71.557 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.778,00 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 56.850,00 Euro erworben und erhält nun 57.618,54 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 6,42 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 29.01.2021
Aktenzeichen: 26 O 263/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen GLK 220 CDI 4-Matic mit einer Laufleistung von 17.893 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 15.902,12 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 43.180,00 Euro erworben und erhält nun 27.829,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,08 Euro.

Gericht: Landgericht Hagen
Datum: 27.01.2021
Aktenzeichen: 2 O 243/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 85.137 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 1.489,76 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an VW zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 21.500,00 € erworben und erhält nun 21.729,10 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,26 €.

Gericht: Landesgericht Köln
Datum: 27.01.2021
Aktenzeichen: 4 O 386/18 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 85.459 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 6.322,24 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.850,00 € erworben und erhält nun 19.527,76 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 2,20 €.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 25.01.2021
Aktenzeichen: 5 O 206/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Typ A6 3.0 TDI Quattro Avant Allroad mit einer Laufleistung von 149.272 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 14.443,57 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 35.980,00 Euro erworben und erhält nun 36.628,31 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 4,06 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 08.01.2021
Aktenzeichen: 15 O 449/18 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 146.776 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.465,60 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 25.250,00 Euro erworben und erhält nun 18.104,91 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,89 Euro.

Gericht: Landgericht Potsdam
Datum: 08.01.2021
Aktenzeichen: 2 O 452/19 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Roomster 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 92.731 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 5.869 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.00 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 18.989 Euro erworben und erhält nun 20.639,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,14 Euro.

Gericht: Landgericht Leipzig
Datum: 06.01.2021
Aktenzeichen: 07 O 2243/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Sharan Il 2.0 TDi mit einer Laufleistung von 167.365 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 35.990,00 Euro erworben und erhält nun 16.902,33Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,89 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 05.01.2021
Aktenzeichen: 15 O 277/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Mercedes-Benz vom Typ Viano 22 CDI Blue EFFICIENCY mit einer Laufleistung von 102.568 km. Das Gericht verurteilte die Daimler AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 11.931,72 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Daimler AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 33.800,00 Euro erworben und erhält nun 22.227,72 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 2,47 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen (Jagst)
Datum: 20.12.2020
Aktenzeichen: 2 O 373/20 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 107.411 km . Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 8.428,06 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 29.800,00 Euro erworben und erhält nun 16.840,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,87 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 01.12.2020
Aktenzeichen: 37 O 170/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Porsche Typ Cayenne 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 0 KM. Das Gericht verurteilte der Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 15.053,71 Euro. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an Audi zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 KM zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 83.000 Euro erworben und erhält nun 67.946,29 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 7,67 Euro.

Gericht: Landgericht Koblenz
Datum: 20.11.2020
Aktenzeichen: 16 O 296/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen Audi A6 3.0 TDI Avant Allroad Quattro mit einer Laufleistung von 122.120 km. Das Gericht verurteilte die Audi AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 23.202,88 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Audi AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 61.380,00 € erworben und erhält nun 31.723,13 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 3,42 €.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 06.11.2020
Aktenzeichen: 3 O 335/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW Touareg mit einer Laufleistung von 48.537 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 7.692,60 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 51.500,00 € erworben und erhält nun 12.908,99 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,40 €.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 05.11.2020
Aktenzeichen: 2-02 O 46/20 (rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Audi AG
Fall: In diesem Verfahren ging es um einen Audi S Q5 3.0 Quattro mit einer Laufleistung von 40.000 km. Das Gericht verurteilte die AUDI AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 11.043,94 €. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht, um 1,12 €. Das Fahrzeug wurde dem Kläger gestohlen.
Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 03.11.2020
Aktenzeichen: 11 O 276/19 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Verfahren ging es um einen VW, Modell Touareg 3.0 TDI mit einer Laufleistung von 99.082 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen einer sogenannten „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“ zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz in Höhe von 13.269,62 €. Im Gegenzug musste der Kläger sein Fahrzeug an die Volkswagen AG zurückgeben.

Bei der Berechnung des vom Kaufpreis abzuziehenden Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 48.849,00 € erworben und erhält nun 37.041,87 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Abwicklung des Urteils vergeht um 4,00 €.

Gericht: Landgericht Konstanz
Datum: 11.09.2020
Aktenzeichen: K 5 O 8/20 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 144.667 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.500,00 Euro erworben und erhält nun 13.057,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,89 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 06.08.2020
Aktenzeichen: 36 O 338/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ A5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 143.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Schadensersatzes i..H.v. 6.231,74 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem merkantilen Minderwert, der dem Fahrzeug aufgrund des Dieselskandals innewohnt und wird vom Gericht mit einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises veranschlagt.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 22.07.2020
Aktenzeichen: 5 O 213/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein SKODA vom Typ Superb 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 114358 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.300,00 Euro erworben und erhält nun 8.564,67 Euro zuzüglich Zinsen zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 16.07.2020
Aktenzeichen: 16 O 588/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A1 1.6 TDI Sportsback mit einer Laufleistung von 87.037 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.727,00 Euro erworben und erhält nun 20.392,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,29 Euro.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 07.07.2020
Aktenzeichen: 3 O 388/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi A3 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 104.833 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 4.569,22 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem merkantilen Minderwert, der dem Fahrzeug aufgrund des Dieselskandals innewohnt und wird vom Gericht mit einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises veranschlagt.

Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
Datum: 06.07.2020
Aktenzeichen: 23 O 2067/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW vom Typ Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 83.581 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.860,00 Euro erworben und erhält nun 12.491,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,40 Euro.

Gericht: Landgericht Passau
Datum: 06.07.2020
Aktenzeichen: 1 O 1239/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 100.217 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.900,00 Euro erworben und erhält nun 10.582,34 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,56 Euro.

Gericht: Landgericht Detmold
Datum: 06.07.2020
Aktenzeichen: 01 O 290/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW vom Typ Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 96.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 8.541,68 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem merkantilen Minderwert, der dem Fahrzeug aufgrund des Dieselskandals innewohnt und wird vom Gericht mit einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises veranschlagt.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 30.06.2020
Aktenzeichen: 9 O 7969/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia mit einer Laufleistung von 190.422 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.690,01 erworben und erhält nun 9.383,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,05 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 30.06.2020
Aktenzeichen: 5 O 512/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 107.115 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.500,01 Euro erworben und erhält nun 29.254,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,30 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 30.06.2020
Aktenzeichen: 9 O 6984/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan mit einer Laufleistung von 78.750 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.649 Euro erworben und erhält nun 23.342,83 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,63 Euro.

Gericht: Landgericht Stendal
Datum: 29.06.2020
Aktenzeichen: 21 O 197/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 161.221 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 12.961,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 23.06.2020
Aktenzeichen: 4 O 399/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der VW vom Typ Golf IV TDI mit einer Laufleistung von 121.149 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.090,00 Euro erworben und erhält nun 11.034,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,24 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 19.06.2020
Aktenzeichen: 15 O 527/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Skoda vom Typ Yeti 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 83.164 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.700,00 Euro erworben und erhält nun 18.756,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,11 Euro.. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 17.06.2020
Aktenzeichen: 2 O 402/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Audi vom Typ A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 189.330 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.800,00 Euro erworben und erhält nun 7.012,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,7 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 12.06.2020
Aktenzeichen: 2 O 373/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Typ Q3 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 98.154 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.150,00 Euro erworben und erhält nun 24.995,27 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 10.06.2020
Aktenzeichen: 5 O 424/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ A1 1.6 CDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.880 Euro erworben und erhält nun 16.674,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,87 Euro.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 03.06.2020
Aktenzeichen: 4 O 107/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi vom Typ Q5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 41.200 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 47.688,00 Euro erworben und erhält nun 39.771,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,47 Euro.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 26.05.2020
Aktenzeichen: 3 O 477/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 130.652 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.400,00 Euro erworben und erhält nun 14.848,57 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,67 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 08.04.2020
Aktenzeichen: 6 O 92/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 112.674 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 12.107,44 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem merkantilen Minderwert, der dem Fahrzeug aufgrund des Dieselskandals innewohnt und wird vom Gericht mit einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises veranschlagt. Die Klägerin kann so ihr Fahrzeug behalten und dennoch eine Entschädigung für die Betroffenheit ihres Fahrzeuges verlangen.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 03.04.2020
Aktenzeichen: 26 O 248/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 92.802 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.430 € Euro erworben und erhält nun 10.887,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,2 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 26.03.2020
Aktenzeichen: 6 O 199/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2,0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 67.268 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.798,75 Euro erworben und erhält nun 21.185,83‬ Euro zurück (Stand: 26.03.2020). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,38 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 25.03.2020
Aktenzeichen: 9 O 6839/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 208.974 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.700,00 Euro erworben und erhält nun 8.568,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,96 Euro..

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 25.03.2020
Aktenzeichen: 9 O 6412/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 150.422 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.400,00 Euro erworben und erhält nun 15.157,74 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,71 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 25.03.2020
Aktenzeichen: 9 O 6801/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A 3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 120.704 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde.. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.743,23 Euro erworben und erhält nun 15.408,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.03.2020
Aktenzeichen: 9 O 6983/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 61.531 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i..H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.800,00 Euro erworben und erhält nun 20.203,83 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,27 Euro.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 16.03.2020
Aktenzeichen: 4 O 461/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 151.350 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.900,00 Euro erworben und erhält nun 9.113,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,02 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.03.2020
Aktenzeichen: 9 O 6947/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.168 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 42.145,98 Euro erworben und erhält nun 27..788,02 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,13 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 12.03.2020
Aktenzeichen: 1 O 177/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 127.722 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von  35.411,21 € Euro erworben und erhält nun 20.335,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,3 Euro.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 12.03.2020
Aktenzeichen: 8 O 321/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 153.598 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.500,00 Euro erworben und erhält nun 9.305,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,04 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 11.03.2020
Aktenzeichen: 3 O 133/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A1 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 173.604 km. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.690,00 Euro erworben und erhält nun 7.659,97 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,86 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 11.03.2020
Aktenzeichen: 2 O 7/20 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2,0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 176.660 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.054,99 Euro erworben und erhält nun 11.737,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,67 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 09.03.2020
Aktenzeichen: 4 O 20/20 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 138.057 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.400,00 Euro erworben und erhält nun 6.902,92 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,77 Euro.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 06.03.2020
Aktenzeichen: 7 O 104/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW Golf XI 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 190.631 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.105,00 € Euro erworben und erhält nun 8..058,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,4 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 06.03.2020
Aktenzeichen: 2 O 433/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW Typ Touran2.0 TDI mit einer Laufleistung von 156.349 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.359,00 € Euro erworben und erhält nun 13.672,46 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,5 Euro.

Gericht: Landgericht Bamberg
Datum: 06.03.2020
Aktenzeichen: 41 O 325/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein PKW vom Typ Skoda Yeti mit einer Laufleistung von 44.936 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Schadensersatzes i.H.v. 5.449,00Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem merkantilen Minderwert, der dem Fahrzeug aufgrund des Dieselskandals innewohnt und wird vom Gericht mit einem Betrag i.H.v. 20% des ursprünglichen Kaufpreises veranschlagt. Die Klägerin kann so ihr Fahrzeug behalten und dennoch eine Entschädigung für die Betroffenheit ihr Fahrzeuges verlangen.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 05.03.2020
Aktenzeichen: 2 O 249/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Skoda vom Typ Suberb 2.0 CDI mit einer Laufleistung von 196.104 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.800 € Euro erworben und erhält nun 5.799,68 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,65 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 05.03.2020
Aktenzeichen: 1 O 303/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Typ Q5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 63.423 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.481,41 Euro erworben und erhält nun 26.308,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,7 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 03.03.2020
Aktenzeichen: 7 O 305/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 197.111 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.500,00 Euro erworben und erhält nun 5.345,65 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,02 Euro..

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 25.02.2020
Aktenzeichen: 9 O 6802/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Beatle 1,6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 44.314 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.000 Euro erworben und erhält nun 20.181,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,9 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 25.02.2020
Aktenzeichen: 9 O 7239/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 104598 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde.
Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.200,00 Euro erworben und erhält nun 13.697,11 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1, 54 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 25.02.2020
Aktenzeichen: 4 O 571/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW  vom Typ Passat B71.6 mit einer Laufleistung von 148310 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde.
Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.000 Euro erworben und erhält nun 9.912,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1, 12 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 05.02.2020
Aktenzeichen: 9 O 408/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Typ A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 80.053 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde.
Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.000 Euro erworben und erhält nun 22.420,99 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,52 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 03.02.2020
Aktenzeichen: 2 O 487/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf VI Plus 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 118169 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast 10 Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.  Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.8000,00 Euro erworben und erhält nun 12.351,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,39 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 28.01.2020
Aktenzeichen: 7 O 99/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI, mit einer Laufleistung von 90.004 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.545,00 Euro erworben und erhält nun 15.068,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,70 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 22.01.2020
Aktenzeichen: 6 O 452/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat CC 2.0 TDI Coupe mit einer Laufleistung von 95365 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.000 Euro erworben und erhält nun 19.240,36 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,16 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 13.01.2020
Aktenzeichen: 1 O 449/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf V, VI 1.6 - TDI Variant mit einer Laufleistung von 95949 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.400 Euro erworben und erhält nun 11.536,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,30 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 14.01.2020
Aktenzeichen: 15 O 180/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Marke Porsche vom Typ Macan S. 3.0 D mit einer Laufleistung von 94742 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 81,5 % zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 71.850,00 Euro erworben und erhält nun 41.311,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,65 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 09.01.2020
Aktenzeichen: 36 O 197/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 88878 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.750 Euro erworben und erhält nun 17.805 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,00 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.12.2019
Aktenzeichen: 7 O 326/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Daimler AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Mercedes GLC 220 D 4-Matic mit einer Laufleistung von 88.970 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über zwei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.900,00 Euro erworben und erhält nun 7.980,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,90 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 20.12.2019
Aktenzeichen: 18 O 493/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Audi mit einer Laufleistung von 37080 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.574,76 Euro erworben und erhält nun 20.990,96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,36 Euro.

Gericht: Landgericht Cottbus
Datum: 18.12.2019
Aktenzeichen: 3 O 234/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 44815 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 400.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 86% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.200 Euro erworben und erhält nun 26.852,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,02 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 17.12.2019
Aktenzeichen: 16 O 544/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 130821 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 7.000,00 Euro erworben und erhält nun 5.572,96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,62 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 17.12.2019
Aktenzeichen: 16 O 546/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VVV Golf VI Plus 1,61 TDI mit einer Laufleistung von 81.288 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.240,00 Euro erworben und erhält nun 20.588,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,32 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 13.12.2019
Aktenzeichen: 5 O 377/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 164189 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.000,00 Euro erworben und erhält nun 457,58 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,05 Euro.

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 13.12.2019
Aktenzeichen: 315 O 267/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 1,6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 88.602 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.300,00 Euro erworben und erhält nun 13.541,57 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,52 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 12.12.2019
Aktenzeichen: 7 0 251/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW vom Typ Golf V, VI 2.0 TDI GT mit einer Laufleistung von 141545 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 11.558,83 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,30 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 12.12.2019
Aktenzeichen: 30 O 400/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 95.446 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4 % für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.990,00 Euro erworben und erhält nun 13.540,11 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,52 Euro.

Gericht: Landgericht München II
Datum: 09.12.2019
Aktenzeichen: 6 O 991/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Caddy 1.6 TDI Avant mit einer Laufleistung von 108.730 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie eines Nutzungsersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 93 % tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.999,99 Euro erworben und erhält nun 14.629,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,65 Euro.

Gericht: Landgericht Leipzig
Datum: 05.12.2019
Aktenzeichen: 04 0 2287/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 158.747 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 82% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.990 Euro erworben und erhält nun 11.777.59 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,33 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 04.12.2019
Aktenzeichen: 2 O 641/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 125204 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 80% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.990,00 Euro erworben und erhält nun 19.310,20 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,17 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 29.11.2019
Aktenzeichen: 2 O 392/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 72117 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32..260 Euro erworben und erhält nun 24.505,02 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,76 Euro.
Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 28.11.2019
Aktenzeichen: 7 O 160/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 39757 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 80% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.880 Euro erworben und erhält nun 16377.96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,84 Euro.
Gericht: Landgericht München II
Datum: 11.11.2019
Aktenzeichen: 6 O 4617/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ Q 5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 76214 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i..H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 95% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.000,00 Euro erworben und erhält nun 31.976,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,60 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 13.11.2019
Aktenzeichen: 2 O 253/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 147000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 88% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.100,00 Euro erworben und erhält nun 8.664,01 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,00 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 13.11.2019
Aktenzeichen: 2 O 549/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Marke Skoda vom Typ Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 116.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.351,33 Euro erworben und erhält nun 15.395,10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 06.11.2019
Aktenzeichen: 3 O 366/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Marke Skoda vom Typ Superb Combi 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 137813 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.750,00 Euro erworben und erhält nun 18.987,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,14 Euro.

Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 06.11.2019
Aktenzeichen: 41 O 297/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war Audi vom Typ Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 175.495 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 75% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.930,00 Euro erworben und erhält nun 13928,94 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,56 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 06.11.2019
Aktenzeichen: 2 O 298/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Yeti 2.0 TDI 4x4I mit einer Laufleistung von 122676 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i..H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 86% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.400,00 Euro erworben und erhält nun 18.559,91 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,10 Euro.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 05.11.2019
Aktenzeichen: 3 O 160/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 141621 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.800,00 Euro erworben und erhält nun 12.044,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,36 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 05.11.2019
Aktenzeichen: 5 O 65/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 94000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.000,00 Euro erworben und erhält nun 20.032,99 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,26 Euro.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 05.11.2019
Aktenzeichen: 3 O 228/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 121.077 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.556,00 Euro erworben und erhält nun 14.210,41 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,60 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 05.11.2019
Aktenzeichen: 11 O 31/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 90.606 km. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 41.648,15 Euro erworben und erhält nun 26.553,86 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,00 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 01.11.2019
Aktenzeichen: 8 O 205/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall: Streitgegenstand war ein VW Passat B6 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 147.320 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.109,81 Euro erworben und erhält nun 26.277,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,17 Euro.
Gericht: Landgericht Lübeck
Datum: 01.11.2019
Aktenzeichen: 17 O 106/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi, Modell A4 2.0 TDI Avant Quattro. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2013 zu einem Preis von 46.400 Euro erworben und erhält nun auch 46.400 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 25.10.2019
Aktenzeichen: 2 O 419/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 149935 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.700,00 Euro erworben und erhält nun 10.142,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,14 Euro.

Gericht: Landgericht Bad Kreuznach
Datum: 25.10.2019
Aktenzeichen: 4 0 169/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke VW vom Typ Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 78522 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 80% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.045,00 Euro erworben und erhält nun 21.741,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,45 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 18.10.2019
Aktenzeichen: 5 O 121/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw Audi vom Typ Q5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 74426 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 15% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.084,87 Euro erworben und erhält nun 31.162,57 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,50 Euro.

Gericht: Landgericht Bad Kreuznach
Datum: 18.10.2019
Aktenzeichen: 2 O 131/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73.161 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde.. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.800 Euro erworben und erhält nun 19.508,15 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 17.10.2019
Aktenzeichen: 2 0 229/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  VW Passat Variant 2.0 TDI 103 kW mit einer Laufleistung von 197.718 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.500,00 Euro erworben und erhält nun 10.762,07 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,21 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 17.10.2019
Aktenzeichen: 5 O 565/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein SEAT Ibiza ST 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 203.799 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechseinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.450,00 Euro erworben und erhält nun 3.852,75 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,29 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 15.10.2019
Aktenzeichen: 11 O 351/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Fabia, 1,6 I TDI mit einer Laufleistung von 118.370 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.340,00 erworben und erhält nun 8.724,18 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,98 Euro.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 11.10.2019
Aktenzeichen: 7 O 1461/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Der Kläger verlangt Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kauf eines Diesel-Fahrzeugs. Der Kläger ist Eigentümer eines Kfz des Typs VW Golf Plus 1.6 TDI mit der Fahrzeug-Ident.-Nr. VVVWZZZ1KZAW575936. Dieses am 18.01.2010 erstzugelassene Kraftfahrzeug erwarb der Kläger am 27.09.2013 bei der Fa. Autohaus Vortkamp GmbH in Gronau zum Preis von 15.480,00€ und mit einem Kilometerstand von 60.000 km.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 09.10.2019
Aktenzeichen: 3 O 454/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 119.789 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.200 Euro erworben und erhält nun 15.697,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 09.10.2019
Aktenzeichen: 11 O 153/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti, 2.0 TDI 4x4. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.751 Euro erworben und erhält nun auch 35.751 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,04 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 08.10.2019
Aktenzeichen: 11 O 152/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Unser Mandant kaufte im April 2013 einen Skoda Yeti 2.0 zu einem Preis von rund 35.800 Euro. VW wurde dazu verurteilt, unserem Mandanten den vollen Kaufpreis nach 6 Jahren zu erstatten, den Schummel-Diesel zurückzunehmen und 4 % Zinsen seit Kaufpreiszahlung zu zahlen. Unser Mandant musste auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zahlen.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 07.10.2019
Aktenzeichen: 64 O 2511/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A4 2.0 TDI Avant Quatro Allroad mit einer Laufleistung von 118.130km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.290 Euro erworben und erhält nun 19..742,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 07.10.2019
Aktenzeichen: 15 O 461/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein SEAT Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 157.209 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.400 Euro erworben und erhält nun 8.134,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,92 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 04.10.2019
Aktenzeichen: 4 O 171/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 156.948 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast neun Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 9.142,75 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,03 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 02.10.2019
Aktenzeichen: 11 O 193/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.149,91 Euro erworben und erhält nun 20.987,52 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,70 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 01.10.2019
Aktenzeichen: 30 O 533/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Yeti 2.0 TDImit einer Laufleistung von 57941 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 77% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.380,01 Euro erworben und erhält nun 22.570,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,54 Euro.

Gericht: Landgericht Weiden
Datum: 30.09.2019
Aktenzeichen: 12 O 701/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 105.169 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.  Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.900,00 Euro erworben und erhält nun 19.277,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,59 Euro.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 29.09.2019
Aktenzeichen: 1 O 42/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI  mit einer Laufleistung von 95.464 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.750,00 Euro erworben und erhält nun 19.399,77 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,76 Euro.

Gericht: Landgericht Hanau
Datum: 26.09.2019
Aktenzeichen: 7 O 957/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 94968 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 62% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.800,00 Euro erworben und erhält nun 23.440,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht München I
Datum: 20.09.2019
Aktenzeichen: 41 O 17417/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Alltrack 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 82.433 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und 68% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.504,00 Euro erworben und erhält nun 23.628,89 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 5,25 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 27.09.2019
Aktenzeichen: 16 O 324/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2,0 I TDI  mit einer Laufleistung von 110.749 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.500,00 Euro erworben und erhält nun 22.768,08 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,01 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 19.09.2019
Aktenzeichen: 10 O 86/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A1 1.6 TDI Sportback  mit einer Laufleistung von 18.931 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung legte es eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zu Grunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.450,00 Euro erworben und erhält nun 13.954,35 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,34  Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 18.09.2019
Aktenzeichen: 1 O 533/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI  mit einer Laufleistung von 95.711 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Bei der Berechnung legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zu Grunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.980,00 Euro erworben und erhält nun 27.629,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,67 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 18.09.2019
Aktenzeichen: 5 0 370/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat vom Typ Alhambra 2.0 TDI Allrad mit einer Laufleistung von 124.856 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.525,10 Euro erworben und erhält nun 21.677,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,72 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 17.09.2019
Aktenzeichen: 7 O 112/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI  mit einer Laufleistung von 139.099 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.800,00 Euro erworben und erhält nun 12.371,08 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,16  Euro.

Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 16.09.2019
Aktenzeichen: 41 O 707/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat CC 2.0 TDI Coupe mit einer Laufleistung von 144.277 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.903,68 Euro erworben und erhält nun 19.146,46Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 16.09.2019
Aktenzeichen: 3 O 167/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 66.215 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und 80 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.700,00 Euro erworben und erhält nun 17.164,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,94 Euro.

Gericht: Landgericht Freiburg
Datum: 13.09.2019
Aktenzeichen: 1 O 14/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 115.842 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und 89% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.375,24 Euro erworben und erhält nun 13.621,14 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,54 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 13.09.2019
Aktenzeichen: 20 O 139/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B 6 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 211.926. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.480,00 Euro erworben und erhält nun 4.040,61 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,5 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.09.2019
Aktenzeichen: 21 O 393/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 145.529 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und 83% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von Euro erworben und erhält nun 14.284,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,61 Euro.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 06.09.2019
Aktenzeichen: 11 O 378/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 31669 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 12% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500 Euro erworben und erhält nun 23.276,66 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,62 Euro.

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 06.09.2019
Aktenzeichen: 330 O 342/17 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0. TDI mit einer Laufleistung von 76.898 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.492,75 Euro erworben und erhält nun 24.076,30 Euro zzgl. 2.983,70 Euro Zinsen zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,72 Euro.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 03.09.2019
Aktenzeichen: 8 O 181/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw Audi Q3, 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 100109 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 80% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 47.200,01 Euro erworben und erhält nun 28.298,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,20 Euro.

Gericht: Landgericht Erfurt
Datum: 02.09.2019
Aktenzeichen: 10 O 1167/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A4 2.0 TDI Avant Quattro Allroad mit einer Laufleistung von 140.821 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500,00 Euro erworben und erhält nun 22.809,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,12 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 02.09.2019
Aktenzeichen: 8 O 434/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw VW Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 79285 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 96% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.975,00 Euro erworben und erhält nun 18.154,01 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,05 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 30.08.2019
Aktenzeichen: Bm 1 O 104/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Polo V 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 116.756 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zu zahlen und 67 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13..950,00 Euro erworben und erhält nun 9.298,85 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,05 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 30.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 310/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 97327 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 95% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.900,00 Euro erworben und erhält nun 9.335,27 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,05 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 30.08.2019
Aktenzeichen: 15 O 395/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Octavia 1,6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 38492 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von ca. einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.  Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.050,00 Euro erworben und erhält nun 20.099,23 Euro zzgl. Zinsen i..H.v 908,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro..

Gericht: Landgericht Siegen
Datum: 28.08.2019
Aktenzeichen: 1 O 6/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4- Motion mit einer Laufleistung von 74.288 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu einer Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.800,00 Euro erworben und erhält nun 25.068,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,67 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 28.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 427/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 98000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.842,33 Euro erworben und erhält nun 17400,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,00 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 29.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 8652/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 154935 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.900,00 Euro erworben und erhält nun 13.228,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,50 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 29.08.2019
Aktenzeichen: 51 O 104/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V,IV 2.4 TDI GTI mit einer Laufleistung von 86.743 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.371,95 Euro erworben und erhält nun 26.916,04 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,44 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 28.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 82/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan mit einer Laufleistung von 86152 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.200,00 Euro erworben und erhält nun 30.208,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4.41 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 27.08.2019
Aktenzeichen: 18 O 260/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73293 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 275000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 92% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.800,00 Euro erworben und erhält nun 21.797,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,46 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.08.2019
Aktenzeichen: 5 O 575/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war Skoda vom Typ Yeti 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 104692 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.259,80 Euro erworben und erhält nun 15793,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,78 Euro.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 26.08.2019
Aktenzeichen: 3 O 300/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 93549 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.000,00 Euro erworben und erhält nun 9.329,65 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 227/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 59.277 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.980 Euro erworben und erhält nun 18.718,54 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,11 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 11 O 406/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2,0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 36.112 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.200 Euro erworben und erhält nun 36.865,36 Euro zurück. (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,16 Euro.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 1-4 O 420/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 60414 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.000,00 Euro erworben und erhält nun 23.757,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,68 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 177/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 81.990 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.420 Euro erworben und erhält nun 22.101,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,41 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 3 O 100/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Al 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.000 Euro erworben und erhält nun 10.258,62‬ Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,16 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 23.08.2019
Aktenzeichen: 12 O 476/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 235.497 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.000,00 Euro erworben und erhält nun 7.348,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,48 Euro.

Gericht: Landgericht Heidelberg
Datum: 22.08.2019
Aktenzeichen: 3 O 417/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 140.820 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sieben Jahren zu zahlen und 84 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.500 Euro erworben und erhält nun 14.616,11 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,65 Euro.

Gericht: Landgericht Kassel
Datum: 21.08.2019
Aktenzeichen: 8 O 1943/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4 Motion mit einer Laufleistung von 108.205 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung der Nutzungsentschädigung legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zu Grunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.900,00 Euro erworben und erhält nun 18..028,59 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,72 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 20.08.2019
Aktenzeichen: 12 O 475/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein gebrauchter VW Golf VI 1.6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 56.264 km km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 11.893,63 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis i.H.v. 14.319.33 € abzüglich eines Nutzungsvorteils i.H.v. 2.425,70 €.

Gericht: Landgericht Rostock
Datum: 20.08.2019
Aktenzeichen: 4 O 267/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 96.118 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.497,00 Euro erworben und erhält nun 29.681,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,78 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 20.08.2019
Aktenzeichen: 10 O 153/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 100.893 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.990,00 Euro erworben und erhält nun 13.345,31 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,51 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 19.08.2019
Aktenzeichen: 15 0 324/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein gebrauchter VW Caddy Life Kombi mit einer Laufleistung von 200.256 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.900 Euro erworben und erhält nun 15.900 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,79 Euro.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 19.08.2019
Aktenzeichen: 773 O 778/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 93283 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.857,56 Euro erworben und erhält nun 16771,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,90 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 19.08.2019
Aktenzeichen: 13 O 48/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Superb 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 135.787 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.000,00 Euro erworben und erhält nun 21.789,08 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,04 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 16.08.2019
Aktenzeichen: Zo 10 O 36/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Typ Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 104730 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 85% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20..500,00 Euro erworben und erhält nun 16.731,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,88 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 9236/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw Audi Q5 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 96465 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 63% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 53.000,00 Euro erworben und erhält nun 33.487,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,70 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 6056/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 69344 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 73% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.500,00 Euro erworben und erhält nun 18.556,81 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,01 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 7719/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 40.145 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 84% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 43.100,00 Euro erworben und erhält nun 36.179,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,10 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 15.08.2019
Aktenzeichen: 24 O 431/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan mit einer Laufleistung von 67.000 km Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.086 Euro erworben und erhält nun 27.155 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um ... Euro.

Gericht: Landgericht Freiburg
Datum: 15.08.2019
Aktenzeichen: 11 O 16/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 66.908 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 38.132,00 Euro erworben und erhält nun 31.506,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,30Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 14.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 4/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 154682 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 62% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.978,00 Euro erworben und erhält nun 15.337,12 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 14.08.2019
Aktenzeichen: 2 O 378/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw Audi A 4 Avant 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 67303 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28..300,00 Euro erworben und erhält nun 23.122,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 13.08.2019
Aktenzeichen: 209 O 10/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 89.231 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp viereinhalb Jahren zu zahlen und 66 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.933,00 Euro erworben und erhält nun 23.107,65 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,61 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 13.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 8650/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf mit einer Laufleistung von 132883 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 60% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.742,00 Euro erworben und erhält nun 10.742,68 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,21 Euro.

Gericht: Landgericht Neuruppin
Datum: 12.08.2019
Aktenzeichen: 1 O 363/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  Audi vom Typ A3 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 81273 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.000 Euro erworben und erhält nun 20693,33 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,33 Euro.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 12.08.2019
Aktenzeichen: I-6 O 91/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A 4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 105.360 km Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.500 Euro erworben und erhält nun 20.029,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um ... Euro.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 12.08.2019
Aktenzeichen: 032 O 3499/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77.367 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.800,00 Euro erworben und erhält nun 13.942,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,57 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 09.08.2019
Aktenzeichen: 11 O 71/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 181.951 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und 64 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.950,00 Euro erworben und erhält nun 5.090.70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,57 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 09.08.2019
Aktenzeichen: 5 O 503/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 81.840 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.990,01 Euro erworben und erhält nun 25.960,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,93 Euro.

Gericht: Landgericht Siegen
Datum: 08.08.2019
Aktenzeichen: 5 O 203/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 70935 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.890,00 Euro erworben und erhält nun 21.022.05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,37 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 08.08.2019
Aktenzeichen: 4 O 49/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz aufgrund des Erwerbs eines vom Hersteller bewusst mit einer fehlerhaften Software ausgerüsteten, nachfolgend als vom sog „Abgasskandal“ betroffenen Kraftfahrzeugs. Der Kläger kaufte mit schriftlichem Vertrag vom 22.04.2014 bei der Eskildsen GmbH & Co. KG, Itzehoe, einen gebrauchten VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion (mit einer Laufleistung von 11.657 km) zum Preis von 33.930,00 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 EU 5 der Beklagten ausgestattet, dessen Steuerungssoftware den Ausstoß von Stickoxid (NOx) mit Hilfe einer integrierten Abschaltvorrrichtung im behördlichen Prüfverfahren gegenüber dem normalen Fahrbetrieb im Straßenverkehr optimiert. Die unterschiedlichen Modi werden von der Software erkannt. Im erstgenannten Betriebsmodus erfolgt eine vergleichsweise hohe Abgasrückführungsrate mit der Folge, dass der Motor auf dem Prüfstand geringere Stickoxydwerte erreicht und die nach der Euro-5-Abgasnorm vorgegebenen Grenzwerte eingehalten wird.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 07.08.2019
Aktenzeichen: 84 O 186/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat CC 2.0 TDI Coupé mit einer Laufleistung von 50.847 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.500 Euro erworben und erhält nun 29.880,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,37 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 06.08.2019
Aktenzeichen: 2-23 O 500/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.136 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.830 Euro erworben und erhält nun 15.656,10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 05.08.2019
Aktenzeichen: Hu 6 O 431/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 50.623 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. . Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.025,00 Euro und erhält nun 29.320,91 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,30 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 05.08.2019
Aktenzeichen: 5 O 586/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 64.453 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.075 Euro erworben und erhält nun 19.507,72 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Erfurt
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 9 O 357/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 76.256 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes,
Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.350,00 Euro erworben und erhält nun 23.781,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,7 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 7 0 69/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Caddy Life, Kombi 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 139.267 km. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.850,00 Euro erworben und erhält nun 12.454,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,40 Euro.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 51 O 1962/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 112.687 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Verletzung einer Schutznorm zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i..H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.558,86 Euro erworben und erhält nun 17.302,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,95 Euro.

Gericht: Landgericht Landau in der Pfalz
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 4 O 107/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 108.744 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.400,00 Euro erworben und erhält nun 10.934,14 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,23 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: (III) 5 O 404/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 103.679 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.664,00 Euro erworben und erhält nun 23.338,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,63 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: (III) 5 O 433/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 1.3TDI mit einer Laufleistung von 88.158 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.942,40 Euro erworben und erhält nun 19.731,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,22 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 02.08.2019
Aktenzeichen: 3 O 308/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein  VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.100 Euro erworben und erhält nun 18.878,90 19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,13 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 31.07.2019
Aktenzeichen: 1 O 532/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 212.026 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 9.900,00 erworben und erhält nun 4.596,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,52 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 30.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 48/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 87.680 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und % 72 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500,00 Euro erworben und erhält nun 19.142,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,16 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 29.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 477/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 257.419 Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i. H. v. 4% für einen Zeitraum von über 7 Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.538,00 Euro erworben und erhält nun 5.193,18 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,45 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 26.07.2019
Aktenzeichen: 8 O 211/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 60.140 km. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.022,00 Euro erworben und erhält nun 29.368,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,31 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 25.07.2019
Aktenzeichen: 4 O 385/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 51246 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.000,00 Euro erworben und erhält nun 17303,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,95 Euro.

Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
Datum: 25.07.2019
Aktenzeichen: 21 O 1181/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan mit einer Laufleistung von 60192 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast 6 Monate zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36162,01 Euro erworben und erhält nun 28906,46 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,26 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 24.07.2019
Aktenzeichen: 23 O 400/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Variante 1.6 mit einer Laufleistung von 61572 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.100,01 Euro erworben und erhält nun 12.537,13 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,41 Euro.

Gericht: Landgericht Mosbach
Datum: 23.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 4/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Superb 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 177.380km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.000,00 Euro erworben und erhält nun 8.466,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,47 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 23.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 481/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi TT 2.0 TDI Roadster Quattro mit einer Laufleistung von 44.152 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.629,83 Euro erworben und erhält nun 21.807,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 22.07.2019
Aktenzeichen: 23 O 914/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A 6 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 109350 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 38.000,00 Euro erworben und erhält nun 12.567,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,41 Euro.

Gericht: Landgericht Schwerin
Datum: 19.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 330/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B6 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von  206.010 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.900 Euro erworben und erhält nun  3.437,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,39 Euro.

Gericht: Landgericht Schwerin
Datum: 19.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 258/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 212.743 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.900 Euro erworben und erhält nun 5.857,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,66 Euro.

Gericht: Landgericht Freiburg
Datum: 18.07.2019
Aktenzeichen: 11 O 142/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 106381 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 62% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.206,01 Euro erworben und erhält nun 15.021,40 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,70 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 18.07.2019
Aktenzeichen: 4 O 65/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Variant B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 39.757km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.000,00 Euro erworben und erhält nun 36.846,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,51 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 17.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 111/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2.0 TDI Combi 4x4 mit einer Laufleistung von 83165 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H..v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 96% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.000,00 Euro erworben und erhält nun 17.509,10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,97 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 17.07.2019
Aktenzeichen: 23 O 290/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Ibiza ST Style 1.2 TDI CR Ecomotive 55KW mit einer Laufleistung von 91.830 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von vierdreiviertel Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von Euro erworben und erhält nun 10.777,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,22 Euro.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 16.07.2019
Aktenzeichen: 3 O 418/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Typ Skoda Yeti mit einer Laufleistung von 83233 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 80% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.749,98 Euro erworben und erhält nun 18.605,58 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,1 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 16.07.2019
Aktenzeichen: 21 O 161/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VN Passat Variant Sportline 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 155.676 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.900,00 Euro erworben und erhält nun 14.618,18 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,65 Euro.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 15.07.2019
Aktenzeichen: 10 O 199/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 78.943  km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.400,00 Euro erworben und erhält nun 20.749,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,34 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 11.07.2019
Aktenzeichen: 16 O 532/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Caddy 1.6 TDImit einer Laufleistung von 58706 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 85% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.300,00 Euro erworben und erhält nun 17.131,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,93 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 625/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touren 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 100020 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 90% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.600,00 Euro erworben und erhält nun 16.398,36 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,90 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 367/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 10.862 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.670,43 Euro erworben und erhält nun 29.706,74 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Mosbach
Datum: 10.07.2019
Aktenzeichen: 1 O 17/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 176089 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.000,00 Euro erworben und erhält nun 9641.6 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,03 Euro.

Gericht: Landgericht Siegen
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 1 O 291/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 107.188 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 275.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.000,00 Euro erworben und erhält nun 15.060,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,70 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 37 O 363/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VVV vom Typ Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 148.631 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.200,00 Euro erworben und erhält nun 21.200,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 2 O 205/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77472 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.438,01 Euro erworben und erhält nun 16.438,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 2-18 O 5/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 98.737 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.740,00 Euro erworben und erhält nun 20.415,27 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,30 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 09.07.2019
Aktenzeichen: 8 O 265/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 130.393 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.777,94 Euro erworben und erhält nun 16.391,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,90 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 08.07.2019
Aktenzeichen: 27 O 317/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Polo V 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 78.618 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.990,00 Euro erworben und erhält nun 16.111,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,72 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 05.07.2019
Aktenzeichen: 18c O 20/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 115.310 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von sechs Jahren zu zahlen und 75 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.721,54 Euro erworben und erhält nun 16.468,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,68 Euro.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 05.07.2019
Aktenzeichen: 6 O 286/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 43420 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.400,00 Euro erworben und erhält nun 20.988,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,35 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 03.07.2019
Aktenzeichen: 23 O 138/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 1,6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 141.056 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von siebeneinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.309,00 Euro erworben und erhält nun 9.722,15 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,10 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 03.07.2019
Aktenzeichen: 23 O 211/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 122696 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 11.812,41 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,35 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 5 O 550/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat vom Typ Exeo ST 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 208863 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 84% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.400,00 Euro erworben und erhält nun 5.130,34 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,57 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 6 O 260/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 185.731 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und 84 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.549,00 Euro erworben und erhält nun 8.463,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,96 Euro.

Gericht: Landgericht Duisburg
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 1 O 359/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 58.980 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Pflichtverletzungen aus dem Kaufvertrag zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von Jahren zu zahlen und % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.754 Euro erworben und erhält nun 16.245,86 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,83 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 02.07.2019
Aktenzeichen: 12 O 126/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A3 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 53.998 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.000,00 Euro erworben und erhält nun 12.860,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 01.07.2019
Aktenzeichen: 9 O 391/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 130.396 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.530,00 Euro erworben und erhält nun 13.436,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,46 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 01.07.2019
Aktenzeichen: 5 O 101/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 99.587 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.667,30 Euro erworben und erhält nun 21.155,13 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,39 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 01.07.2019
Aktenzeichen: 5 O 101/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Variant Comfortline mit einer Laufleistung von 104007 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 89% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.815,00 Euro erworben und erhält nun 19.158,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,16 Euro.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 28.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 410/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 97.023 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes und des durch den Weiterverkauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs erlangten Kaufpreis i.H.v. 12.500,00 Euro. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und 94 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.110,01 Euro erworben und erhält nun 10.542,44 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,20 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 16/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 138.149 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von siebeneinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.000,00 Euro erworben und erhält nun 9.711,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,10 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 28.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 418/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 146.610 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.600,00 Euro erworben und erhält nun 18.760,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,69 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: 9 O 8197/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 97.800 km. Das Gericht verurteilte VW wegen unerlaubter Handlung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.990,00 Euro erworben und erhält nun 14.843,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,68 Euro.

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 235/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 109.999 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H..v. 4% für einen Zeitraum von fast viereinhalb Jahren zu zahlen und 74 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.900,00 Euro erworben und erhält nun 17.659,73 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,0 Euro.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 195/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77.031 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und 85 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.500,00 Euro erworben und erhält nun 16.406,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 2/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 74.308 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.700,00 Euro erworben und erhält nun 23.069,12 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 7 O 541/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 142.700 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und 75 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.850,00 Euro erworben und erhält nun 9.120,50 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,03 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 2-12 O 120/19(Kart) (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Exeo ST 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 174.943 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.400 Euro erworben und erhält nun 11.732,41 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,97 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 39/19(Kart) (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 144.161 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.790 Euro erworben und erhält nun 13928,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,57 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 40/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 133409 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.450,00 Euro erworben und erhält nun 12.241,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,43 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 3/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 116896 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.487,50 Euro erworben und erhält nun 14.271,32 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,61 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 362/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 180.079 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.975,00 Euro erworben und erhält nun 20.230,54 Euro Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,28 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 7/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 90553 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.500,00 Euro erworben und erhält nun 19.517,83 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 26.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 264/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 113.435 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.480,00 Euro erworben und erhält nun 15279,73 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,65 Euro.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 25.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 331/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Sharan II 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 64.616 km.  . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Betrug zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.000 Euro erworben und erhält nun 30.308,46 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,42 Euro.

Gericht: Landgericht Ingolstadt
Datum: 25.06.2019
Aktenzeichen: 42 O 1629/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 95.626 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fünf Monaten zu zahlen und 70 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.450,00 Euro erworben und erhält nun 12.995,20 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,47 Euro.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 25.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 1286/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 122.285 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.488,00 Euro erworben und erhält nun 11.102,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,25 Euro.

Gericht: Landgericht Kassel
Datum: 25.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 1566/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Variant 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 235.801 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 5.301,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,60 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 24.06.2019
Aktenzeichen: 5 O 481/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 58.391 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Wert- sowie eines Nutzungsersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und 88 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.135,00 Euro erworben und erhält nun 8.330,11 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,29 Euro.

Gericht: Landgericht München II
Datum: 24.06.2019
Aktenzeichen: 6 O 2236/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 142.879 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechseinhalb Jahren zu zahlen und 86 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.439,00 Euro erworben und erhält nun 14.328,08 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,62 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 24.06.2019
Aktenzeichen: 15 O 253/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 246.665 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.500,00 Euro erworben und erhält nun 3929,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,44 Euro.

Gericht: Landgericht Leipzig
Datum: 21.06.2019
Aktenzeichen: 03 O 3100/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 222.141 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.990,00 Euro erworben und erhält nun 6.620,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,75 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 492/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A1 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 115.553 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.890,00 Euro erworben und erhält nun 20.890,00 Euro - {20.890,00 € x (Km-Stand bei Rückgabe des Fahrzeuges - 23.195) : 226.805} zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um X Euro.

Gericht: Landgericht Weiden
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 11 O 549/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Pkw VW Golf Style 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 147284 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 94% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.790,00 Euro erworben und erhält nun 9.453,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 327/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 127116 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25..100,00 Euro erworben und erhält nun 13.998,44 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,60 Euro.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 290/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 143.794 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 8.835,75 Euro erworben und erhält nun 6.419,49 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,00 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 19.06.2019
Aktenzeichen: 7 O 468/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 134061 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 76% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.491,00 Euro erworben und erhält nun 16.922,92 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,90 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 18.06.2019
Aktenzeichen: 4 O 267/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 66.951 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.243,30 Euro erworben und erhält nun 24.800,21 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,80 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 18.06.2019
Aktenzeichen: 6 O 402/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 157501 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.300,00 Euro erworben und erhält nun 12.087,73 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,36 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 17.06.2019
Aktenzeichen: 4 O 51/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 79.894 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.774,01 Euro erworben und erhält nun 29.915,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,38 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 4 O 356/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein 2.0 TDI mit einer Laufleistung von km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.980,00 Euro erworben und erhält nun 19.821,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,24 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 16 O 522/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra Style Salsa 2.0 1TDI mit einer Laufleistung von 108427 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 93% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.873,08 Euro erworben und erhält nun 17.799.10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,01 Euro.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 1035/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Passat B7 2.0 TDI Variant  mit einer Laufleistung von 190.930 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.800,00 Euro erworben und erhält nun 9.939,10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,44 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 12 O 149/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran, 2.0 TDI, BlueMotion Tech mit einer Laufleistung von 143817 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.500,00 Euro erworben und erhält nun 7.748,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,87 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 10 O 258/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A 4 2.0 TDI Avant Quattro Allroad mit einer Laufleistung von 102.579 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von neun Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 52.770,00 Euro erworben und erhält nun 31.117,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,51 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 10 O 268/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 77.249 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.800 Euro erworben und erhält nun 16.856,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,90 Euro.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 5 O 50/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf Comfortline 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 180.053 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von neun Jahren zu zahlen und 88 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.294,00 Euro erworben und erhält nun 8.114,01 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,92 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 14.06.2019
Aktenzeichen: 10 O 178/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein AN Golf 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 101.372 km. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von  23.950,00 Euro erworben und erhält nun 14.649,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,65 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 13.06.2019
Aktenzeichen: 12 O 184/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI Cabriomit einer Laufleistung von 52000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.300,00 Euro erworben und erhält nun 14.308,35 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,60 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 13.06.2019
Aktenzeichen: 9 O 4428/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 131.912 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Verstoßes gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 12.209,17 Euro zurück. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,38 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 13.06.2019
Aktenzeichen: 4 O 315/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war einen VW Sharan II, 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 181758 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 85% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.990,00 Euro erworben und erhält nun 10.220,68 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,22 Euro.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 12.06.2019
Aktenzeichen: 1-4 O 399/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VVV vom Typ Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 183.417 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.870,00 Euro erworben und erhält nun 9.755,74 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,10 Euro.

Gericht: Landgericht Siegen
Datum: 11.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 446/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 87.748 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und  89 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.630,00 Euro erworben und erhält nun 14.959,81 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,69 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 11.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 321/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Der Kläger erwarb am 13.04.2011 einen neuen Volkswagen Sharan (FIN: WVWZZZ7NZBV031931) zum Preis von 35.800,00 €. In dem Fahrzeug ist ein 2.0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, dessen Hersteller die Beklagte ist. Aufgrund der Typenzulassung wurde es in die zum Zeitpunkt der Erstzulassung einzuhaltende EURO 5 Norm eingestuft. Bei dem streitgegenständlichen Motorentyp wird zum Zwecke der Reduzierung des Ausstoßes der während des Verbrennungsvorganges entstehenden Stickoxide die vom Motor produzierten Abgase im Rahmen eines Rückführungssystems über ein Ventil in den Ansaugtrakt des Motors zurückgeleitet und nicht an die Umgebungsluft abgeleitet.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 12.06.2019
Aktenzeichen: 1 O 406/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb Combi TDI mit einer Laufleistung von 124.858. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.490,00 Euro erworben und erhält nun 15.359,5998 Euro zurück. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 11.06.2019
Aktenzeichen: 5 O 149/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 61035 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.550,00 Euro erworben und erhält nun 21.895,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,40 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 3 O 442/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 Avant 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 101.768 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp vier Jahren zu zahlen und 89 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.950,00 Euro erworben und erhält nun 16.583,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,87 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 16 O 460/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat CC „Individual“ 2.0 TDI mit einer Laufleistung von X km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von X km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.4500,00 Euro erworben und erhält nun 6.445,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,73 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 7 O 357/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Polo V 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 52706 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 90% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.090,24 Euro erworben und erhält nun 13.263,40 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,50 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 25 O 165/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 69.256 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500,00 Euro erworben und erhält nun 21.714,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,45 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 4 O 291/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Skoda Roomster 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 137914 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.000.00 Euro erworben und erhält nun 8.518,54 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,00 Euro.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 07.06.2019
Aktenzeichen: 21 O 193/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 188346 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 87,5% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.500,00 Euro erworben und erhält nun 7.413,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,84 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 06.06.2019
Aktenzeichen: 30 O 520/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 108870 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 87% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.225,00 Euro erworben und erhält nun 18.435,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,10 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 06.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 194/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat vom Typ Altea Style Coopa 1.6 TDI DSG mit einer Laufleistung von 68.996 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.479,99 Euro erworben und erhält nun 14.724,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 05.06.2019
Aktenzeichen: 10 O 272/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 66.030 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.700,00 Euro erworben und erhält nun 18.344,97 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,10 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 04.06.2019
Aktenzeichen: 27 O 368/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Variant 2.0 TDI  mit einer Laufleistung von 39269 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.700,00 Euro erworben und erhält nun 23.058,45 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht Wiesbaden
Datum: 04.06.2019
Aktenzeichen: 8 O 211/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7, 2,0 I TDI mit einer Laufleistung von 47.096 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.000,00 Euro erworben und erhält nun 27.156,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,07 Euro.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 04.06.2019
Aktenzeichen: 43 O 2569/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 108.821 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.970,00 Euro erworben und erhält nun 13.389,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,20 Euro.

Gericht: Landgericht Mosbach
Datum: 04.06.2019
Aktenzeichen: 2 O 251/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi 05 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 92.877 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 47.284,01 Euro erworben und erhält nun 29.717,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,35 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 04.06.2019
Aktenzeichen: 27 O 328/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 39.269 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp acht Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.700,00 Euro erworben und erhält nun 23.058,45 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: 17 0 276/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A5 2.0 TDI Cabrio Quattro mit einer Laufleistung von 32.811 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.800,00 Euro erworben und erhält nun 35.327,92 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,99 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: 12 O 2849/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 40.897 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und 88 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.000,01 Euro erworben und erhält nun 25.048,22Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,83 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: 14 O 478/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.720 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.980,00 Euro erworben und erhält nun 15.855,30 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,79 Euro.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 03.06.2019
Aktenzeichen: 032 O 3348/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein PKW Modell Audi 05 SUV 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 126063 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 43.078,64 Euro erworben und erhält nun 21.502,98 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,40 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 631/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Skoda Octavia 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 149.844 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.920,00 Euro erworben und erhält nun 12.973,48 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,46 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 7589/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran Comfortline 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 86.297 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H..v. 4 % für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.876,72 Euro erworben und erhält nun 20.570,14 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,32 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 13 O 164/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein PKW vom Typ VW Tiguan 2,0 TDI Highline mit einer Laufleistung von 219.998 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.750,01 Euro erworben und erhält nun 13.826,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,50 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 5 O 737/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat vom Typ Leon 2.0 TDI FR mit einer Laufleistung von 112.350 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.400,00 Euro erworben und erhält nun 17.962,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,58 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 29.05.2019
Aktenzeichen: 7 O 344/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein PKW Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 84823 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast zehn Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 66% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 43.175,01 Euro erworben und erhält nun 28.526,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,20 Euro.

Gericht: Landgericht Bayreuth
Datum: 28.05.2019
Aktenzeichen: 43 O 714/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Volkswagen Beetle 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 66.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Betrug zu Schadensersatz abzüglich eines Nutzungsersatzes. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.822,70 Euro erworben und erhält nun 3.769,51 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,43 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 28.05.2019
Aktenzeichen: 2-27 O 283/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 109.057 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über zwei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.199,99 Euro erworben und erhält nun 8.686,27Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,99 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 6004/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 13.923 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast viereinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.500,00 Euro erworben und erhält nun 23.369,97 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,64 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 10 O 317/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 139.099 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.600,00 Euro erworben und erhält nun 15.811,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,78 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 2 O 281/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 170.405 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast siebeneinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.200,71 Euro erworben und erhält nun 10.454,31 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,18 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 9 0 6759/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 125.200 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes und des Erlöses vom Verkauf des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.950,00 Euro erworben und erhält nun 7.832,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,88 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 4608/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 96.408 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als viereinhalb Jahren zu zahlen und die Hälfte der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.000,00 Euro erworben und erhält nun 14.476,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,63 Euro.

Gericht: Landgericht Oldenburg (Oldenburg)
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 1 O 2467/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 136770 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.950.00 Euro erworben und erhält nun 19.950.00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,25 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 27.05.2019
Aktenzeichen: 21 O 291/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.783 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.000,00 Euro erworben und erhält nun 21.516,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,43 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 24.05.2019
Aktenzeichen: 6 O 643/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Cross Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73969 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.500,00 Euro erworben und erhält nun 19.222,26 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,70 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 24.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 79/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2,0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 115.090 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.650,00 Euro erworben und erhält nun  16.495,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,44 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 24.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 100/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 95.307 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.651,60 Euro erworben und erhält nun 23.197,56 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
Datum: 24.05.2019
Aktenzeichen: 22 O 1801/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 69.600 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 38.400,00 Euro erworben und erhält nun 36.425,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,33 Euro.

Gericht: Landgericht München II
Datum: 23.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 3539/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 103.563 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.500,00 Euro erworben und erhält nun 20.804,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 22.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 98/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 63.080,00 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 55.989,99 Euro erworben und erhält nun 44.217,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,99 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 22.05.2019
Aktenzeichen: 7 O 430/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein 2.0 TDI mit einer Laufleistung von X km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünfeinhalb Jahren zu zahlen und 90 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.949,00 Euro erworben und erhält nun 17.949,00 Euro abzgl. einer an die Beklagte zu zahlende Nutzungsentschädigung zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um X Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2019
Aktenzeichen: 8 O 420/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 216.948 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und 64 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.689,99 Euro erworben und erhält nun 5.125,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,58 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.05.2019
Aktenzeichen: 16 O 183/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2,0 I TDI mit einer Laufleistung von 67316 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.000,00 Euro erworben und erhält nun 16.268,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,83 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 20.05.2019
Aktenzeichen: 12 O 2626/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 30254 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.500,00 Euro erworben und erhält nun 23.416,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,60 Euro.

Gericht: Landgericht Oldenburg (Oldenburg)
Datum: 20.05.2019
Aktenzeichen: 5 O 1713/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Polo 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 161.618 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.250,00 Euro erworben und erhält nun 7.371,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,83 Euro.

Gericht: Landgericht Bielefeld
Datum: 20.05.2019
Aktenzeichen: 8 O 570/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 61.683 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.890 Euro erworben und erhält nun 18.748,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,12 Euro.

Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 20.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 294/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1,6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 110.990 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von einem Monat zu zahlen und 55 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.180,40 Euro erworben und erhält nun 12.889,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 17.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 331/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI  mit einer Laufleistung von 115.166 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.400,00 Euro erworben und erhält nun  22.284,20 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,75 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 17.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 58/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 90.752 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.798,00 Euro erworben und erhält nun 28.456,34Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,21 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 17.05.2019
Aktenzeichen: 6 O 644/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 59.084 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.000,00 Euro erworben und erhält nun 19.511,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 17.05.2019
Aktenzeichen: 22 O 705/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 68.330 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.980,00 Euro erworben und erhält nun  34.103,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,19 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 16.05.2019
Aktenzeichen: (I) 5 O 74/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variante 4-Motion mit einer Laufleistung von 79.700 km. Das Gericht verurteilte VW nach wirksamen Rücktritt des Kl. vom KV und wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast viereinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (Ausnahme: der durch die Säumnis des Kl. entstandenen Kosten). Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.024,06 Euro erworben und erhält nun 18.408,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,08 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 16.05.2019
Aktenzeichen: 7 O 347/18(nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 75.515 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und 93 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.880,00 Euro erworben und erhält nun 15.340,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 15.05.2019
Aktenzeichen: 021 O 2547/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI. . Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.750,00 Euro erworben und erhält nun den Gesamtpreis zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,04 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 15.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 97/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 161.735 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.480,00 Euro erworben und erhält nun 7.841,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,89 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 14.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 125/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran mit einer Laufleistung von 36872 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 87% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.825,00 Euro erworben und erhält nun 30.544,77 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,44 Euro.

Gericht: Landgericht Lübeck
Datum: 14.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 157/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat CC 2.0 TDI Coupé mit einer Laufleistung von 140.981 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4% für einen Zeitraum von dreidreiviertel Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.00,00 Euro erworben und erhält nun 10.536,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,19 Euro.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 14.05.2019
Aktenzeichen: 10 O 224/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 2.0 I TDI Variant mit einer Laufleistung von 177.036 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H..v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünfeinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.757,00 Euro erworben und erhält nun 8.293,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,94 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 13.05.2019
Aktenzeichen: 4 O 144/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 129.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes und des 2018 erzielten Kaufpreises in Höhe von 11.300,00 Euro. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.380,00 Euro erworben und erhält nun 4.746,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,54 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 13.05.2019
Aktenzeichen: 8 O 268/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 80.044 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren zu zahlen und 78 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.750,00 Euro erworben und erhält nun 20.877,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,36 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 13.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 3319/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Rapid 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 41.228 km. Das Gericht verurteilte VW wegen mittelbaren Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.200,00 Euro erworben und erhält nun 14.363,40 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,62 Euro.

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen
Datum: 13.05.2019
Aktenzeichen: 1 O 236/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia 1.6 TDI Combi 4x4 mit einer Laufleistung von 58.928 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und 75 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.800,00 Euro erworben und erhält nun 15.897,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Ta, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,80 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 13.05.2019
Aktenzeichen: 9 O 4691/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 76.339 km. Das Gericht verurteilte VW wegen mittelbaren Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.900,00 Euro erworben und erhält nun 22.853,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,58 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 10.05.2019
Aktenzeichen: 2 O 478/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 154.303 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast zehn Jahren zu zahlen und 77 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.570,00 Euro erworben und erhält nun 12.094,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,37 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 2-21 O 271/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan Highline 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 105.334 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4 % für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 90 % zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.150,02 Euro erworben und erhält nun 27.069,91 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,06 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 7 O 2752/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B6 Comfortline BlueMotion 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 109.547 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als siebeneinhalb Jahren zu zahlen und 90 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.485,20 Euro erworben und erhält nun 14.879,59 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,68 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: III 3 O 123/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 170.914 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.700,00 Euro erworben und erhält nun 5..772,45 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,65 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 17 O 362/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A5 2.0 TDI Sportback Quattro mit einer Laufleistung von X km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.500,00 Euro erworben und erhält nun den Kaufpreis abzüglich einer von ihm zu zahlenden Nutzungsentschädigung (mind. iHv. 3.988,28 Euro). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um mind. 2,77 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 5 O 302/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von L km (L = km-Stand am Übergabetag). Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 200.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von viereinhalb Jahren zu zahlen und 90 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.208,00 Euro erworben und erhält nun X = 37.208 Euro – (0,18 €*L) zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um X Euro.

Gericht: Landgericht München II
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 5063/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 152.321 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.500,00 Euro erworben und erhält nun 16.827,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,99 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: 16 O 339/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motionmit einer Laufleistung von 83.539 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.466,35 Euro erworben und erhält nun 20.317,61 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,21 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: 2 O 34/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti Elegance 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 24.704 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von etwas mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.  Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.535 Euro erworben und erhält nun 23.817,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,88 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: 2 O 238/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von X km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gegeneinander aufgehoben. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 43.904,36 Euro erworben und erhält nun 43.904,36 Euro abzgl. einer noch zu berechnenden Nutzungsentschädigung zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um X Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: 14 O 353/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 167.766 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.900,00 Euro erworben und erhält nun 10.847,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,22 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: 5 O 456/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 171.752 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.200 Euro erworben und erhält nun 7.415,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,84 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 08.05.2019
Aktenzeichen: 1 O 344/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda vom Typ Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 140.446 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes und Wertersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zum Preis von 21.306,80 Euro erworben und erhält nun 8.031,95 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,91 Euro.

Gericht: Landgericht Augsburg
Datum: 06.05.2019
Aktenzeichen: 032 O 2681/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf Variant 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 103458 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.795,00 Euro erworben und erhält nun 10.230,82 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,15 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 06.05.2019
Aktenzeichen: 21 O 271/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Al 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 54.124 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.479,00 Euro erworben und erhält nun 13361,90 Euro zurück zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,51 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 06.05.2019
Aktenzeichen: 21 O 145/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 64.081 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.900,00 Euro erworben und erhält nun 26.900,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,04 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 06.05.2019
Aktenzeichen: 16 O 549/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 96.178 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.490,00 Euro erworben und erhält nun 24.130,49 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,17 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 06.05.2019
Aktenzeichen: 21 O 128/2018 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 145.962 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast neun Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.561,96 Euro erworben und erhält nun 8.556,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,96 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 7 0 407/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B6 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 187.000 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H..v. 4% für einen Zeitraum von mehr als neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 90% zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.979,01 € Euro erworben und erhält nun 12.798,76 € Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,44 € Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 15 O 485/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.000 Euro erworben und erhält nun 11.103,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,25 Euro.

Gericht: Landgericht Chemnitz
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 4 O 1434/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 62.653 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren zu zahlen und 89% der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.900 Euro erworben und erhält nun 14.014,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,58 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 427/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 124.559 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.500 Euro erworben und erhält nun 15.663,82 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt (Oder)
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 11O213/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat Variant mit einer Laufleistung von 163.454 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 88% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.500,00 Euro erworben und erhält nun 13.948,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,57 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 6 O 385/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 83.004 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast siebeneinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 38.001,01 Euro erworben und erhält nun 25.384,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,87 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 5 O 367/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat 2,0 I TDI mit einer Laufleistung von 105.236 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.800,00 Euro erworben und erhält nun 15.712,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,75 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: 21 O 358/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 37.119 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.700,01 Euro erworben und erhält nun 22.735,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,57 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 03.05.2019
Aktenzeichen: (I) 5 0 362/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Scirocco III 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 137.049 km.  Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast 6,5 Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.500,00 Euro erworben und erhält nun 13.892,29 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,22 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 02.05.2019
Aktenzeichen: 6 O 244/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 97.156 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.320 Euro erworben und erhält nun 11.683,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,32 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 02.05.2019
Aktenzeichen: 3 O 157/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Polo 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 23.035 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger  hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.324,33 Euro erworben und erhält nun 17.097,87 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,87 Euro.

Gericht: Landgericht Leipzig
Datum: 30.04.2019
Aktenzeichen: 07 0 2398/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf Variant, der mit dem Motortyp EA 189 mit einer Laufleistung von 127.448 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zu Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes und des Weiterverkauferlöses. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.254,00 Euro erworben und erhält nun 5.676,77 Euro zurück zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,64 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 30.04.2019
Aktenzeichen: 1 O 82/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeugs der Marke VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 44743 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 84% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.400,00 Euro erworben und erhält nun 28.987,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,2 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.04.2019
Aktenzeichen: 22 O 243/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Golf VI Plus 2.0 TDI mit einer Gesamtlaufleistung von 70.832 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.890,00 Euro und erhält nun 19.027,65 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,15 Euro.

Gericht: Landgericht Oldenburg (Oldenburg)
Datum: 29.04.2019
Aktenzeichen: 16 O 1289/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 106.277 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 10 %, VW zu 90% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.000,00 Euro erworben und erhält nun 10.725,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,21 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 29.04.2019
Aktenzeichen: 16 O 341/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 108.689 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.100,00 Euro erworben und erhält nun 13.622,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,54 Euro.

Gericht: Landgericht Bielefeld
Datum: 29.04.2019
Aktenzeichen: 8 O 527/2018 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 186.841 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.500,00 Euro erworben und erhält nun 10.255,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,81 Euro.

Gericht: Landgericht Kempten (Allgäu)
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 22 0 1605/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 77303 km. Das Gericht verurteilte VW wegen Betrug zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 85% zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.221,50€ Euro erworben und erhält nun 37.056,30 € Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 5,53 € Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: (III) 5 O 359/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 68027 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 78% zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.770,00 € Euro erworben und erhält nun 23.111,13 € Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,61 € Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 19 O 158/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 50.019 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 91 % zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.200,00 Euro erworben und erhält nun 20.868,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,36 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 5 O 236/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war ein Skoda Octavia Combi 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 164.908  km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. usätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von 8 Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.990,00 Euro erworben und erhält nun 7.484,69 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,84 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 2-25 O 247/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 89.535 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.940,00 Euro erworben und erhält nun 17.732,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,00 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 15 0 359/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Octavia RS 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 86.455 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 16 %, VW zu 84 % zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.000,00 Euro erworben und erhält nun 11.180,03 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,26 Euro.

Gericht: Landgericht Bremen
Datum: 26.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 1234/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI Variant 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 49.159 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde.  Der Kläger  hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.930,00 Euro erworben und erhält nun 20.050,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 25.04.2019
Aktenzeichen: 4 O 349/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B6 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 111.910 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.000 Euro erworben und erhält nun 12.339,96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,39 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 24.04.2019
Aktenzeichen: 16 O 565/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 89.764 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über 10 Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.400,02 Euro erworben und erhält nun 24.803,61 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,80 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 24.04.2019
Aktenzeichen: 1 O 378/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 86.952 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.480,00 Euro erworben und erhält nun 18.705,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,84 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 24.04.2019
Aktenzeichen: 15 O 421/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Eos 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 113.454 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und 87 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 15.220,10 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,72 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 24.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 611/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Fabia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 82.135 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.630 Euro erworben und erhält nun 13.529,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,53 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 23.04.2019
Aktenzeichen: 10 O 167/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat vom Typ Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 91520 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen. Die Klägerin hat das Fahrzeug zu einem Preis von 31.890,00 € erworben und erhält nun 20.216,86 € zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,2 €.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 23.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 283/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 72.670 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu 21 %, VW zu 79% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.659,00 Euro erworben und erhält nun 22.099,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,49 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 18.04.2019
Aktenzeichen: 6 O 238/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 58.932 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.000,00 Euro erworben und erhält nun 23.692,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,67 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 18.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 453/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Scirocco III 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 75.330 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Monaten zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug für einen Kaufpreis von  26.290 Euro erworben und erhält nun 18.368,30 zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,07 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 18.04.2019
Aktenzeichen: 4 O 195/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 86.751 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW 4% Zinsen für einen Zeitraum von fast 7 Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.172,52 Euro erworben und erhält nun 28.463,33 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,42 Euro.

Gericht: Landgericht Bückeburg
Datum: 18.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 20/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 Sportback 2.0 TDI (DPF) mit einer Laufleistung von 232.942 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.945,-Euro erworben und erhält nun  3.263,93 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 18.04.2019
Aktenzeichen: 10 O 185/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 118.748 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis 18.241,74 von Euro erworben und erhält nun 9.577,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,08 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 17 O 415/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein AN Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 84.616 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.450,00 Euro erworben und erhält nun 25.119,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,83 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 399/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi vom Typ A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 99.226 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.600,00 Euro gekauft und erhält nun 27.500,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,10 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 12 O 307/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Passat B72.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 194.730 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. . Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.000,00 Euro erworben und erhält nun 6.823,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,77 Euro.

Gericht: Landgericht Mosbach
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 1 0 207/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 82.947 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als neuneinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.028,50 Euro erworben und erhält nun 18.730,33 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,11 Euro.

Gericht: Landgericht Bamberg
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 12 0 557/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q 3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 55.685 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.500,00 Euro erworben und erhält nun 29.411,03 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 2628/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Passat CC 2.0 TDI Coupe 2.0 mit einer Laufleistung von 104.974 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.000,00 Euro erworben und erhält nun 22.637,94 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,22 Euro.

Gericht: Landgericht Mönchengladbach
Datum: 17.04.2019
Aktenzeichen: 11 O 305/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 112.281 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.500,00 Euro erworben und erhält nun 9.762,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,10 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 15.04.2019
Aktenzeichen: 3 O 287/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1,6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 85.492 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.068,50 Euro erworben und erhält nun 19.128,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,16 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 09.04.2019
Aktenzeichen: 8 O 317/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 121.949 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren und acht Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.550,00 Euro erworben und erhält nun 26.079,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,16 Euro.

Gericht: Landgericht Fulda
Datum: 16.04.2019
Aktenzeichen: 4 O 202/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Marke Seat vom Typ Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 83.497km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.440 Euro erworben und erhält nun 16.455,02 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,71 Euro. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Volkswagen AG.

Gericht: Landgericht Cottbus
Datum: 08.04.2019
Aktenzeichen: 2 O 16/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 135.321 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs, sowie Zahlung einer Nutzungsentschädigung. Der Berechnung der Nutzungsentschädigung legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.900,00 Euro gekauft und erhält nun – bereits unter Berücksichtigung des zu zahlenden Nutzungsersatzes – 29.415,65 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um weitere 4,05 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 05.04.2019
Aktenzeichen: 24 O 443/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 142750 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast einem Jahr zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu 72% zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.990,00 Euro erworben und erhält nun 14.689,26 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,60 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 01.04.2019
Aktenzeichen: 10 O 327/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 197.266 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 350.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.980,00 Euro erworben und erhält nun 11.391,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,96 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 01.04.2019
Aktenzeichen: 10 O 487/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Beetle 2.0 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 56.426 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über fünf Jahren und sieben Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.693,08 Euro erworben und erhält nun 30.928,64 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,81 Euro.

Gericht: Landgericht Verden (Aller)
Datum: 27.03.2019
Aktenzeichen: 5 O 270/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen Nacherfüllung aus Gewährleistungsrecht dem Kläger ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers mit gleichartiger technischer Ausstattung wie das Fahrzeug des Klägers nachzuliefern, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.03.2019
Aktenzeichen: 16 O 339/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 44.551 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp über vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.519,76 Euro erworben und erhält nun 29.996,77 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,84 Euro.

Gericht: Landgericht Dortmund
Datum: 27.03.2019
Aktenzeichen: 8 O 1/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 139.160 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als dreieinhalb Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.930,00 Euro erworben und erhält nun 14.028,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,58 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 15.03.2019
Aktenzeichen: 7 O 246/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 133.965 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast acht Jahren zu zahlen. Der Ehemann der Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.742,52 € erworben. Nun erhält die Klägerin 28.008,35 € (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,36 €.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 14.03.2019
Aktenzeichen: 5 O 126/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.642 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über 5 Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.540,00 Euro erworben und erhält nun 33.237,11 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,05 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 12.03.2019
Aktenzeichen: 9 0 6734/19 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 64..712 km. Das Gericht verurteilte VW wegen mittelbaren Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von drei Jahren und sechs Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.250,00 Euro erworben und erhält nun 14.754,32 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,43 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 08.03.2019
Aktenzeichen: 2 O 278/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tuareg 3.0 TDI EURO 6 mit dem Motor EA897 und einer Laufleistung von 62.621 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 58.300,01 Euro erworben und erhält nun 45.097,96 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 4,96 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 04.03.2019
Aktenzeichen: 10 O 1738/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW vom Typ Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 53.460 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.770 Euro erworben und erhält nun 14.756,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,67 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 01.03.2019
Aktenzeichen: 2 O 291/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A1 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 62.656 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch ihre Verrichtungsgehilfen zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über zwei Jahren und vier Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.800,00 Euro erworben und erhält nun 21.950,03 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,18 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 01.03.2019
Aktenzeichen: 10 O 236/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 105.892 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren und sechs Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 38.100,00 Euro erworben und erhält nun 31.555,84 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,78 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 22.02.2019
Aktenzeichen: 24 O 105/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 116.544 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch einen oder mehrere ihrer Verrichtungsgehilfen zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über zwei Jahren und zehn Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.600,00 Euro erworben und erhält nun 16.882,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 19.02.2019
Aktenzeichen: 32 O 179/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 84.309 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.980,00 Euro erworben und erhält nun 20.781,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,04 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 18.02.2019
Aktenzeichen: 5 O 217/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 100.194 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.699,00 Euro erworben und erhält nun 19.679,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,78 Euro.

Gericht: Landgericht Bad Kreuznach
Datum: 14.02.2019
Aktenzeichen: 3 O 141/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Altea XL 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie der Zahlung eines Nutzungsersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.387,00 Euro erworben und erhält nun, bereits unter Berücksichtigung des zu zahlenden Nutzungsersatzes, 17.869,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,96 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 12.02.2019
Aktenzeichen: 5 O 139/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 99.025 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.200,00 Euro erworben und erhält nun 18.414,86 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,67 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 12.02.2019
Aktenzeichen: 15 O 242/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Polo V 1.6 TDI. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch ihre Verrichtungsgehilfen zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie Zahlung eines Nutzungsersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.234,39 Euro erworben und erhält nun, bereits unter Berücksichtigung des zu zahlenden Nutzungsersatzes, 14.612,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Beitrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,95 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 12.02.2019
Aktenzeichen: 15 O 223/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 126.342 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung durch ihre Verrichtungsgehilfen zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.540,00 Euro erworben und erhält nun 33.822,36 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,65 Euro.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 08.02.2019
Aktenzeichen: 3 O 190/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war ein Skoda Fabia 1.2 Combi mit einer Laufleistung von 110.771 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.828,00 Euro erworben und erhält nun 10.485,61 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,18 Euro.

Gericht: Landgericht Frankfurt am Main
Datum: 08.02.2019
Aktenzeichen: 2-28 O 144/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 94.107 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über neun Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.900,01 Euro gekauft, wobei er nach Erhalt einer Umweltprämie nur 19.400,00 Euro zu zahlen hatte und erhält nun 17.774,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,41 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 06.02.2019
Aktenzeichen: 1 O 244/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Rechtsstreit ging es um einen VW Passat cc 2.0 TDI mit einer Laufleistung 81.000 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung in Höhe von 22.480,00 EUR, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie Zahlung eines Nutzungsersatzes in Höhe von 4.184,80 Euro. Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes ging das Gericht dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus. Die Volkswagen AG hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zusätzlich hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem geschuldeten Betrag über knapp drei Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.480,00 Euro erworben und erhält nun 18.691,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,54 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 06.02.2019
Aktenzeichen: 1 O 204/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 133.122 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie Zahlung eines Nutzungsersatzes. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i..H.v. 4% für einen Zeitraum von etwas über sechs Jahren und sechs Monaten zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.500,00 Euro erworben und erhält nun 24.201,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 2,65 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 05.02.2019
Aktenzeichen: 15 O 224/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein VW Passat B7 20 TDI Variant mit einer Laufleistung von 104.647 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.000,00 Euro erworben und erhält nun 15.295,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,71 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 04.02.2019
Aktenzeichen: 2 O 302/18  (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Im vorliegenden Fall ging es um einen Audi Q 3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73.841 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4% aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von fünf Jahren und drei Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500,00 Euro erworben und erhält nun 19.236,72 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,13 Euro.

Gericht: Landgericht Bamberg
Datum: 04.02.2019
Aktenzeichen: 10O342/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 65.347 km. VW wurde wegen vorsätzlicher rechtswidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Darüber hinaus wurde die Volkswagen AG dazu verurteil 4 % Zinsen aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von knapp vier Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.700,00 Euro erworben und erhält nun 17.062,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,89 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 01.02.2019
Aktenzeichen: 26 O 84/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4.Motion mit einer Laufleistung von 63.236 km. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übergabe und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zusätzlich hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Monate zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.687,55 Euro erworben und erhält nun 23.685,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,59  Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 01.02.2019
Aktenzeichen: 6 O 182/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein Skoda Roomster 1.2 TDI mit einer Laufleistung von 65.973 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. VW hat außerdem Zinsen i.H.v. 4% aus dem vollen Kaufpreis für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.000,00 Euro erworben und erhält nun 14.430,52 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,25 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 01.02.2019
Aktenzeichen: 3 O 239/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall ein VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 91.642. VW wurde verurteilt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes zu zahlen. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem zugesprochenen Betrag für acht Monate zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.800,00 Euro erworben und erhält nun 8.561,02 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,95 Euro.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 01.02.2019
Aktenzeichen: 3 O 229/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 1.6 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 91.713 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.400,00 Euro erworben und erhält nun 12.417,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,37 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 01.02.2019
Aktenzeichen: 6 O 227/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 149.472 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Außerdem hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über acht Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.980,00 Euro erworben und erhält nun 26.517,85 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,84 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 31.01.2019
Aktenzeichen: 12 O 237/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein  VW Touran 1,6 TDI mit einer Laufleistung von 59.852 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.750,00 Euro erworben und erhält nun 17.649,18 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich täglich, bis es zur Vollstreckung kommt, um 1,95 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 30.01.2019
Aktenzeichen: 8 O 252/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 62.800 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.983,24 Euro erworben und erhält nun sogar 35.082,15 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 3,03 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 30.01.2019
Aktenzeichen: 19 O 153/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 130.668 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.680,00 Euro erworben und erhält nun 20.224,73 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 30.01.2019
Aktenzeichen: 5 O 268/18 (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Vorliegender Rechtsstreit befasste sich mit einem VW Polo V 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 178.160 km. Das Gericht nahm sowohl eine Haftung von VW für das Verschulden ihrer Arbeitnehmer an, sowie eine Haftung wegen begangenen Betrugs und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung  abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4 % für einen Zeitraum von knapp acht Jahren aus dem Kaufpreis zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.464,00,00 Euro erworben und erhält nun 5.113,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,57 Euro.

Gericht: Landgericht Bamberg
Datum: 29.01.2019
Aktenzeichen: 42 O 107/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Rechtsstreit ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 79.799 km. VW wurde Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeuges zur Kaufpreisrückzahlung, abzüglich eines Nutzungsersatzes, wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung verurteilt. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine zu erwartende Gesamtlaufleistung von 300.000 km zu Grunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Peis von 28.613 Euro erworben und erhält nun 21.220,14  Euro von VW erstattet (Stand: Tag der Urteilsverkündung), wobei sich dieser Betrag täglich bis zum Tag der Vollstreckung des Urteils um Euro 2,37 Euro erhöht.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 28.01.2019
Aktenzeichen: 4 O 201/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Skoda Superb 1.9 TDI, der nach Bekanntgabe der Abgasmanipulation durch VW erworben wurde. Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 180.448 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 9.850,00 Euro erworben und erhält nun 5.084,72 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,11 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 25.01.2019
Aktenzeichen: 5 O 114/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 74.598 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.880,00 Euro erworben und erhält nun 13.390,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,47 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 24.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 177/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Seat Altea 1.6 mit einer Laufleistung von 111.263 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren und sechs Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 12.990,00 Euro erworben und erhält nun 10.392,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,95 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 24.01.2019
Aktenzeichen: 1 O 259/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A5 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 79.297 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Außerdem hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von knapp vier Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.965,00 Euro erworben und erhält nun 40.193,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,51 Euro.

Gericht: Landgericht Heilbronn
Datum: 23.01.2019
Aktenzeichen: Gö 7 O 15/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 62.160 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.500,00 Euro erworben und erhält nun 24.650,41 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,37 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 22.01.2019
Aktenzeichen: 6 O 320/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 85.500 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. VW hat zusätzlich Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von über vier Jahren und neun Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.000,00 Euro erworben und erhält nun 25.340,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,38 Euro.

Gericht: Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Datum: 21.01.2019
Aktenzeichen: 7 O 418/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war ein Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4 mit einer Laufleistung von 112.895 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.500,00 Euro erworben und erhält nun 13.580,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,53 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 21.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 1296/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 49.238 km. Das Gericht verurteilte VW zur Zahlung von Schadensersatz wegen Verstoßes gegen Hinweis- und Aufklärungspflichten der Beklagten als Hersteller, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von fast sechs Jahren und neun Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.400,00 Euro erworben und erhält nun sogar 17.290,27 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,52 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 21.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 345/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 78.546 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen i.H.v. 4 % aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.150,00 Euro erworben und erhält nun 24.412,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,57 Euro.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 18.01.2019
Aktenzeichen: 5 O 1116/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A1 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 101.050 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.850,00 Euro erworben und erhält nun 13.977,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,79 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 17.01.2019
Aktenzeichen: 12 O 273/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Jetta VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 128.696 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.130,00 Euro erworben und erhält nun 13.856,47 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,30 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 17.01.2019
Aktenzeichen: 8 O 186/2018 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Eos 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.539 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Außerdem hat VW Zinsen i.H.v. 4% aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über drei Jahren und drei Monaten zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.980,00 Euro erworben und erhält nun 15.257,74 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,50 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 17.01.2019
Aktenzeichen: 2 O 111/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 78.306 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Außerdem hat VW die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.672,21 Euro erworben und erhält nun 24.732,78 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,73 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 16.01.2019
Aktenzeichen: 46 O 29/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 52.069 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.000,00 Euro erworben und erhält nun 38.215,90 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,56 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 16.01.2019
Aktenzeichen: 12 O 154/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Golf VI Plus 1.6 TDI Golf VI Plus 1.6 TDI VW Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 79.415 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.350,00 Euro erworben und erhält nun 13.145,68 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 16.01.2019
Aktenzeichen: 1 O 114/2018 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 138.808 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich verurteilte das Gericht VW zur Zahlung von Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren. VW hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.700,00 Euro erworben und erhält nun 22.780,69 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,20 Euro.

Gericht: Landgericht Hildesheim
Datum: 15.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 160/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 1.6l mit einer Laufleistung von 80.024 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und wegen begangenen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zudem trägt VW die Kosten des Rechtsstreits. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.130,00 Euro erworben und erhält nun 17.021,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,88 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 15.01.2019
Aktenzeichen: 5 O 203/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDi mit einer Laufleistung von 69.731 km. Das Gericht verurteilte VW wegen begangenen Betrugs zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.255,60 Euro erworben und erhält nun 19.395,48 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,14 Euro.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 14.01.2019
Aktenzeichen: I-5 O 131/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A4 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 219.998 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast drei Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.600,00 Euro erworben und erhält nun 11.026,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Kiel
Datum: 13.01.2019
Aktenzeichen: 5 O 347/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Fahrzeug der Marke Skoda Typ Yeti 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 164149 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.978,93 Euro erworben und erhält nun 8556,97 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 0,96 Euro.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 11.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 181/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 43.694 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.900,01 Euro erworben und erhält nun 24.320,08 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,69 Euro.

Gericht: Landgericht Kleve
Datum: 11.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 234/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf 1.6 I TDI mit einer Laufleistung von 157.418 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.750,00 Euro erworben und erhält nun 8.179,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,91 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 11.01.2019
Aktenzeichen: 3 O 251/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf V, VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 66.101 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen iHv 4% aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über fünf Jahren und sieben Monaten zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.600, 00 Euro erworben und erhält nun 20.586,44 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,87 Euro.

Gericht: Landgericht Coburg
Datum: 10.01.2019
Aktenzeichen: 24 O 344/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 131.402 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.840,00 Euro erworben und erhält nun 12.884,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,17 Euro.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 09.01.2019
Aktenzeichen: 6 O 68/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 161.303 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.831,00 Euro erworben und erhält nun 11.341,46 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,25 Euro.

Gericht: Landgericht Itzehoe
Datum: 09.01.2019
Aktenzeichen: 6 O 405/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2,0 I TDI 103 kW „Sport & Style" mit einer Laufleistung von 86.507 km. Die Beklagten (das Autohaus und VW) wurden als Gesamtschuldner wegen wirksamen Rücktritts bzw. sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Zudem hat VW Zinsen iHv 4% für einen Zeitraum von fast fünf Jahren zu zahlen und gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.600,00 Euro erworben und erhält nun 27.983,92 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,13 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 08.01.2019
Aktenzeichen: 9 O 4883/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Audi A1 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 47.542 km. Das Gericht stellte einen Betrug in mittelbarer Täterschaft fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4 % vom geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von drei Jahren zu zahlen. Dabei legte das Gericht der Berechnung des Nutzungsersatzes eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.190,00 Euro erworben und erhält nun 14.196,43 Euro zurück. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,60 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 08.01.2019
Aktenzeichen: 2 O 198/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 51.726 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW Zinsen iHv 4% aus dem geschuldeten Kaufpreis für einen Zeitraum von fast sechs Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.062,00 Euro erworben und erhält nun sogar 46.659,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 4,03 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 07.01.2019
Aktenzeichen: 20 O 422/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 171.957 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v.. 4 % für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.900,00 Euro erworben und erhält nun 13.140,31 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,48 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 07.01.2019
Aktenzeichen: 12 O 1612/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 68.092 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zudem trägt VW die Kosten des Verfahrens und hat zusätzlich Zinsen iHv 4% vom geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von vier Jahren und sechs Monaten zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.950,00 Euro erworben und erhält nun 19.370,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,83 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 07.01.2019
Aktenzeichen: 4 O 421/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 74.419 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 42.467,78 Euro erworben und erhält nun 30.110,23 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,37 Euro.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 07.01.2019
Aktenzeichen: 4 O 124/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 130,006 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.099,99 Euro erworben und erhält nun 14.927,25 Euro zurück. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,68 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 24 O 206/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 91.912 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht für den Nutzungsersatz von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.429 Euro erworben und erhält nun 24.666,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,77 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 18 O 251/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4% aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von knapp fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.450,00 Euro erworben und erhält nun 10.852,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Bamberg
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 10 O 212/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Hier ging es um einen Skoda Yeti 2,0 TDI mit einer Laufleistung von 109.861 km. VW wurde wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Zudem hat VW Zinsen i.H.v. 4 % aus dem geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.700,01 Euro erworben und erhält nun 26.364,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,27 Euro.

Gericht: Landgericht Karlsruhe
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 8 O 133/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 81.275 km. Wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung verurteilte das Gericht VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Die Klägerin erwarb das Fahrzeug zu einem Preis von 17.700,00 Euro und erhält nun 11.961,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,32 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 6 O 182/18 (nicht rechtskräftig) 
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 91.912 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht für den Nutzungsersatz von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.429 Euro erworben und erhält nun 24.666,05 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,77 Euro.

Gericht: Landgericht Ravensburg
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 133/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Dieser Rechtsstreit hatte einen Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.410 km zum Gegenstand. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.500,00 Euro erworben und erhält nun 21.767,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,41 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 194/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 74.050 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW aus dem geschuldeten Betrag Zinsen i.H.v. 4 % für einen Zeitraum von deutlich über sechs Jahren zu zahlen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.819,75 Euro erworben und erhält nun 41.200,77 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,64 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 21.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 163/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Skoda Roomster 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 97.099 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.735,00 Euro erworben und erhält nun 9.090,89 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,01 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 20.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 79/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 95.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.130,00 Euro erworben und erhält nun 21.484,33 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,36 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 20.12.2018
Aktenzeichen: 22 O 120/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand dieses Verfahrens war ein VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 102.141 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger erwarb dieses Fahrzeug zu einem Preis i.H.v. 19.800,00 Euro und erhält nun 11629,03 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,29 Euro.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 20.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 159/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 68.212 Kilometern. Das Gericht verurteile VW zur Kaufpreisrückzahlung aufgrund des Rücktritts des Klägers von Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.930,66 Euro erworben und erhält nun 22.251,54 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,49 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 20.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 256/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Dieser Rechtstreit hatte einen VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 93.820 km zum Streitgegenstand. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Dabei hat VW außerdem auch Zinsen i.H.v. 4 % aus dem saldierten Kaufpreis für einen Zeitraum von über sieben Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.331,55 Euro erworben und erhält nun 16.007,59 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,36 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 19.12.2018
Aktenzeichen: 22 O 119/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 74.689 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.190,00        Euro erworben und erhält nun 21.466,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,39 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 19.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 180/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 49.087 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über fünf Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.400,00 Euro erworben und erhält nun 27.628,65 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,49 Euro.

Gericht: Landgericht Bochum
Datum: 19.12.2018
Aktenzeichen: I-5 O 139/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung 86.576 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes ging das Gericht dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zusätzlich hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre und sieben Monate zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.860,00 Euro erworben und erhält nun 28.046,28 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,48 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 19.12.2018
Aktenzeichen: 12 O 112/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Seat Altea Toledo 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 151.420 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.770,54 Euro erworben und erhält nun 7.493,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,83 Euro

Gericht: Landgericht Meiningen
Datum: 19.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 520/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 121.846 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und Verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.600,00 Euro erworben und erhält nun 15.675,71 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,74 Euro.

Gericht: Landgericht Oldenburg
Datum: 18.12.2018
Aktenzeichen: 8 O 999/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 84.904 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.970,00 Euro erworben und erhält nun 22.647,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,50 Euro.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 18.12.2018
Aktenzeichen: 61 O 1522/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 81.625 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.440,00 Euro erworben und erhält nun 27.690,67Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,09 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 18.12.2018
Aktenzeichen: 16 O 321/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 49.982 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. VW hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Zusätzlich hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über ein halbes Jahr zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.650,00 Euro erworben und erhält nun 34.026,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,69 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 17.12.2018
Aktenzeichen: 25 O 147/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 106.504 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes. Die Klägerin erwarb das Fahrzeug zu einem Preis von 31.500,00 Euro und erhält nun 17.993,80 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,00 Euro.

Gericht: Landgericht Düsseldorf
Datum: 17.12.2018
Aktenzeichen: 21 O 127/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war im vorliegenden Fall ein VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 98.500 km. Das Fahrzeug hatte der Kläger zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bereits verkauft. VW wurde verurteilt, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes und des erzielten Verkaufserlöses in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Darüber hinaus hatte VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem zugesprochenen Betrag für einen fast sechs Jahre betragenden Zeitraum zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.100,00 Euro erworben und erhält nun 10.620,04 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,96 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 17.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 106/2018 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 136.623 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher rechtswidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legt das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs  von 300.000 km zugrunde. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 40.250,01 Euro erworben und erhält nun 23.324,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,59 Euro.

Gericht: Landgericht Heidelberg
Datum: 17.12.2018
Aktenzeichen: 1 O 57/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 85.595 km. VW wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.298,83 Euro erworben und erhält nun 24.310,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,32 Euro.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 83 O 1558/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Golf VI 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 162.890 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4 % vom geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.500,00 Euro erworben und erhält nun 8.329,38 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,77 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 342/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 73.000 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.300,00 Euro erworben und erhält nun 15.479,27 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,52 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 196/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein im Jahr 2011 erworbener Skoda Yeti 2.0 TDI 4x4, der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Laufleistung von 100.796 km aufwies. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.595,00 Euro erworben und erhält nun 18.056,26 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,99 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 234/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 99.198 km. VW wurde wegen vorsätzlicher rechtswidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Die Kosten des Rechtsstreits hat VW zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.685,01 Euro erworben und erhält nun 20.847,04 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,32 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 269/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Skoda Octavia 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 98.800 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 13.766,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,71 Euro.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 83 O 1557/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständliches Fahrzeug war ein VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 96.572 km. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. VW wurde zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsens in Höhe von 4% vom geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von über fünf Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.900,00 Euro erworben und erhält nun 22.376,41 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,07 Euro.

Gericht: Landgericht Regensburg
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 83 O 1146/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um eine VW Golf VI Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 126.822 km. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilte das Gericht VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4 % vom geschuldeten Betrag für einen Zeitraum von fast sieben Jahren zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.900,00 Euro erworben und erhält nun 15.130,29 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,33 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 14.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 430/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand dieses Rechtsstreits war ein Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 125.121 km. Das Gericht verurteilte VW zur Zahlung eines Schadensersatzes wegen begangenen Betrugs. VW wurde dabei im Konkreten zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Dabei legte das Gericht der Berechnung des Nutzungsersatzes eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km zugrunde. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.990,00 Euro erworben und erhält nun 15.931,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 13.12.2018
Aktenzeichen: 7 O 143/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging vorliegend um einen VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 196.464 km. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilte das Gericht VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs sowie zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 4 % aus dem geschuldeten Betrag in Höhe des Kaufpreises für einen Zeitraum von fast neun Jahren. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.360,01 Euro erworben und erhält nun 12.690,40 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,54 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 13.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 276/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 192.533 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 15.400,00 Euro erworben und erhält nun 9.140,77 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,74 Euro.

Gericht: Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Datum: 12.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 112/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 68.341 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.500,00 Euro erworben und erhält nun 17.974,39 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,01 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 12.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 92/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Touran 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 95.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über drei Jahre zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.300,00 Euro erworben und erhält nun 18.714,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,73 Euro.

Gericht: Landgericht Stade
Datum: 12.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 99/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 129.500 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sechs Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.240,00 Euro erworben und erhält nun 23.297,56 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,69 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 11.12.2018
Aktenzeichen: 9 O 4571/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 92.764 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges in mittelbarer Täterschaft zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.750,00 Euro erworben und erhält nun 24.909,94 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,41 Euro.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 10.12.2018
Aktenzeichen: 5 O 567/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenständlich war ein Audi A6 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 131.330 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Das Gericht ging bei der Berechnung des Nutzungsersatzes von einer Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 300.000 km aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.905,00 Euro erworben und erhält nun 16.843,56 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,86 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 10.12.2018
Aktenzeichen: 9 O 1873/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 112.000 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging dabei von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.490,00 Euro erworben und erhält nun 17.055,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,88 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 187/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Skoda Octavia 1.6 TDI Combi mit einer Laufleistung von 175.701 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.989,99 Euro erworben und erhält nun 8.006,43 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,89 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 192/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77.432 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.980,00 Euro erworben und erhält nun 18.144,03 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,01 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: 3 O 808/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 119.285 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zu Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz aus dem Vertrag zwischen VW und dem Händler mit Schutzwirkung zu Gunsten des Klägers Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.689,08 Euro erworben und erhält nun 11.719,31 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,28 Euro.

Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 125/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 78.183 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.990,00 Euro erworben und erhält nun 27.989,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,10 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: NZS 11 O 1107/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 52.807 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über ein halbes Jahr zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.990,00 Euro erworben und erhält nun 29.890,20 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,39 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 07.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 136/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Golf VI 1.6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 24.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.300,01 Euro erworben und erhält nun 22.562,63 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,22 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 05.12.2018
Aktenzeichen: 12 O 115/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi A6 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 90.200 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.700,00 Euro erworben und erhält nun 17.579,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,94 Euro.

Gericht: Landgericht Offenburg
Datum: 05.12.2018
Aktenzeichen: 2 O 270/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Caddy mit einer Laufleistung von 100.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über fünf Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.928,99 Euro erworben und erhält nun 17.214,67 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,45 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 05.12.2018
Aktenzeichen: 19 O 122/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 57.193 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Abtretung des Herausgabe- und Übereignungsanspruchs bezüglich des Fahrzeugs gegenüber der finanzierenden VW Bank GmbH aus dem Finanzierungsvertrag. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 30.214,83 Euro erworben und erhält nun 26.912,52 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung).

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 04.12.2018
Aktenzeichen: 9 O 3806/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat CC 2.0 TDI Coupe mit einer Laufleistung von 213.574 Kilometern. Der Richter verurteilte VW wegen Betruges zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.990,00 Euro erworben und erhält nun 13.839,61 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,22 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 04.12.2018
Aktenzeichen: 12 O 1636/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Golf VI 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 175.119 km. VW wurde aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs verurteilt. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.960,00 Euro erworben und erhält nun 6.255,94 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,67 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 04.12.2018
Aktenzeichen: 4 O 186/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Passat CC 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 46.727 Kilometern. Es erging ein Versäumnisurteil gegen VW, weshalb der Konzern zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Zahlung eines Wertersatzes in Höhe von 14.000 Euro verurteilt wurde. Der Kläger kann dafür sein Fahrzeug behalten. Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über drei Jahre zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 35.120,00 Euro erworben und erhält nun 20.921,75 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,38 Euro. Darüber hinaus behält der Kläger sein Fahrzeug.

Gericht: Landgericht Limburg a.d. Lahn
Datum: 03.12.2018
Aktenzeichen: 1 O 163/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers aus dem Finanzierungsvertrag, des Herausgabe- und Übereignungsanspruchs bezüglich des Fahrzeugs. Das Gericht ging bei seiner Berechnung von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. In dem Fall ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 99.632 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.590,00 Euro erworben und erhält nun 16.119,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,78 Euro.

Gericht: Landgericht Limburg a. d. Lahn
Datum: 03.12.2018
Aktenzeichen: 1 O 163/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers aus dem Finanzierungsvertrag, des Herausgabe- und Übereignungsanspruchs bezüglich des Fahrzeugs. Das Gericht ging bei seiner Berechnung von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. In dem Fall ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 99.632 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 17.590,00 Euro erworben und erhält nun 16.119,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,78 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 30.11.2018
Aktenzeichen: 8 O 181/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat B7 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 114..976 Kilometern. Das Landgericht Aachen verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 19.669,79 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,84 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 30.11.2018
Aktenzeichen: 5 O 174/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 55.360 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 31.215,01 Euro erworben und erhält nun 25.819,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,87 Euro.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 30.11.2018
Aktenzeichen: 8 O 207/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Audi A3 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 169.701 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.700,00 Euro erworben und erhält nun 7.854,16 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,88 Euro.

Gericht: Landgericht Hamburg
Datum: 29.11.2018
Aktenzeichen: 315 O 209/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 106278 km. Das Gericht verurteilte VW wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Berechnung des Nutzungsersatzes legte das Gericht eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km zugrunde. Zusätzlich hat VW Zinsen i.H.v. 4% für einen Zeitraum von fast vier Jahren zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 11.499,00 Euro erworben und erhält nun 9414,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht, um 1,06 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 29.11.2018
Aktenzeichen: 17 O 81/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 148.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging bei der Berechnung des Nutzungsersatzes von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über acht Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.414,35 Euro erworben und erhält nun 24.568,95 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Aachen
Datum: 29.11.2018
Aktenzeichen: 1 O 215/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 46.922 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.488,00 Euro erworben und erhält nun 24.833,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,30 Euro.

Gericht: Landgericht Heidelberg
Datum: 29.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 131/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Skoda Octavia 1.6 Combi mit einer Laufleistung von 169.000 Kilometern. Die Richterin verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 9.490,00 Euro erworben.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 29.11.2018
Aktenzeichen: 20 O 65/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 107.311 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Bei der Berechnung des Nutzungsersatzes ging das Gericht dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 14.300,00 Euro erworben und erhält nun 13.165,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,20 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: 12 O 184/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.040 Kilometern. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.232,30 Euro erworben und erhält nun 17.355,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,93 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: 1 O 77/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 162.781 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von Euro 33.775,00 Euro erworben und erhält nun 16.987,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,88 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: 12 O 192/18 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Saarbrücken stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. In dem Fall ging es um einen VW Golf VI Plus 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 90.520 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.300,00 Euro erworben und erhält nun 10.389,60 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,16 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: 12 O 184/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 102.040 Kilometern. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.232,30 Euro erworben und erhält nun 17.355,09 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,93 Euro.

Gericht: Landgericht Schweinfurt
Datum: 28.11.2018
Aktenzeichen: 11 O 245/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Streitgegenstand war ein VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 122.626 km. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.800,00 Euro erworben und erhält nun 10.759,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,19 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.11.2018
Aktenzeichen: 16 O 314/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Skoda Octavia RS 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 126.846 Kilometern. VW wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. VW hat zudem Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sieben Monate zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.900,00 Euro erworben und erhält nun 16.569,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 27.11.2018
Aktenzeichen: 16 O 314/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Skoda Octavia RS 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 126.846 Kilometern. VW wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. VW hat zudem Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sieben Monate zu entrichten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 28.900,00 Euro erworben und erhält nun 16.569,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,77 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 27.11.2018
Aktenzeichen: 4 O 451/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 104.000 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sechs Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 36.367,24 Euro erworben und erhält nun 27.779,48 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,11 Euro.

Gericht: Landgericht Osnabrück
Datum: 26.11.2018
Aktenzeichen: NZS 2 O 1244/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 115.600 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das Gericht ging dabei von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sieben Jahre zu entrichten. VW hat auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 34.300,01 Euro erworben und erhält nun 28.991,70 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,21 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 26.11.2018
Aktenzeichen: 6 O 1194/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Skoda Octavia 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 163.950 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs aus dem Vertrag zwischen VW und dem Händler mit Schutzwirkung zugunsten der Klägerin. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.000,00 Euro erworben und erhält nun 8.573,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,95 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 23.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 82/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Der Richter stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. Er verurteilte den Konzern zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Audi Q3 2.0 TDI Quattro, mit einer Laufleistung von 175.242 Kilometern. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über knapp drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 14.251,74 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,27 Euro.

Gericht: Landgericht Flensburg
Datum: 23.11.2018
Aktenzeichen: 7 O 114/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 176.000 Kilometern. VW wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über knapp sechs Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.000,00 Euro erworben und erhält nun 12.196,56 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,73 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 23.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 82/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Der Richter stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. Er verurteilte den Konzern zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Audi Q3 2.0 TDI Quattro, mit einer Laufleistung von 175.242 Kilometern. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über knapp drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.000,00 Euro erworben und erhält nun 14.251,74 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,27 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 23.11.2018
Aktenzeichen: 4 O 192/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen VW Golf V Plus 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 82.790 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. VW hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.500,01 Euro erworben und erhält nun 17.262,91 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,93 Euro.

Gericht: Landgericht Wuppertal
Datum: 22.11.2018
Aktenzeichen: 7 O 83/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest und verurteilte den Konzern zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzugsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging bei seiner Berechnung von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. In dem Fall ging es um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 169.065 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.376,67 Euro erworben und erhält nun 10.840,95 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,20 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 22.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 174/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Skoda Octavia 2.0 TDI Combi 4x4 mit einer Laufleistung von 106.268 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.000,00 Euro erworben und erhält nun 13.103,01 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,17 Euro.

Gericht: Landgericht Köln
Datum: 21.11.2018
Aktenzeichen: 7 O 290/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Köln verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Zudem hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. In dem Fall ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 167.299 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.979,00 Euro erworben und erhält nun 16.095,31 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,38 Euro.

Gericht: Landgericht Münster
Datum: 20.11.2018
Aktenzeichen: 16 O 37/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi A3 2.0 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 140.148 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sechs Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.980,00 Euro erworben und erhält nun 17.473,24 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,32 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 19.11.2018
Aktenzeichen: 5 O 96/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 146.929 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.515,00 Euro erworben und erhält nun 13.227,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,47 Euro.

Gericht: Landgericht Aurich
Datum: 19.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 509/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 104.723 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über sieben Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.183,20 Euro erworben und erhält nun 16.775,66 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,26 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 16.11.2018
Aktenzeichen: 20 O 96/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Touran 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 74.554 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 24.500,00 Euro erworben und erhält nun 18.980,45 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,11 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 16.11.2018
Aktenzeichen: 12 O 123/18 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 92.659 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.899,16 Euro erworben und erhält nun 17.885,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,98 Euro.

Gericht: Landgericht Berlin
Datum: 16.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 223/18 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Seat Altea XL 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 71.761 Kilometern. Das Gericht stellte einen Betrug fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.176,26 Euro erworben und erhält nun 19.750,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,82 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 14.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 198/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Paderborn verurteilte VW in diesem Fall wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. In dem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 57.213 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.979,00 Euro erworben und erhält nun 38.649,37 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 4,49 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 14.11.2018
Aktenzeichen: 7 O 164/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Sharan II 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 32.658 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 45.080,02 Euro erworben und erhält nun 46. 534,34 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 4,39 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 14.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 198/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Paderborn verurteilte VW in diesem Fall wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht ging dabei von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. In dem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 57.213 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 46.979,00 Euro erworben und erhält nun 38.649,37 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 4,49 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 13.11.2018
Aktenzeichen: 9 O 2598/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant 4-Motion mit einer Laufleistung von 34.000 Kilometern. Nach Ansicht des Gerichts hat VW einen Betrug in mittelbarer Täterschaft durch den vorsatzlosen Händler begangen. Daher verurteilte der Richter VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.000,00 Euro erworben und erhält nun 33.366,82 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,23 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 13.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 116/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Audi A3 2.0 TDI Quattro mit einer Laufleistung von 135.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 32.155,60 Euro erworben und erhält nun 13.349,25 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,47 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 12.11.2018
Aktenzeichen: 9 O 1965/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 72.940 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Das Gericht stellte seitens VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und einen Betrug fest. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 25.200,00 Euro erworben und erhält nun 19.503,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,15 Euro.

Gericht: Landgericht Verden
Datum: 12.11.2018
Aktenzeichen: 8 O 98/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Audi Q3 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 49.800 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen aus dem Kaufpreis in Höhe von vier Prozent über vier Jahre. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 39.245,01 Euro erworben und erhält nun 36.658,94 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,32 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 09.11.2018
Aktenzeichen: 6 O 1812/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Caddy mit einer Laufleistung von 104.500 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz aus einem Vertrag zwischen VW und dem Händler mit Schutzwirkung zugunsten des Klägers Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.631,98 Euro erworben und erhält nun 9.319,66 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,02 Euro.

Gericht: Landgericht Ulm
Datum: 09.11.2018
Aktenzeichen: 4 O 138/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Golf VI 1.6 TDI Cabrio mit einer Laufleistung von 75.815 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.800,00 Euro erworben und erhält nun 13.723,76 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,51 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 09.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 149/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI Allrad. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über vier Jahre zu entrichten. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 33.036,20 Euro erworben und erhält nun 32.594,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 3,07 Euro.

Gericht: Landgericht Ravensburg
Datum: 09.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 211/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Skoda Superb 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 108.191 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW vier Prozent aus dem Kaufpreis über zwei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.700,00 Euro erworben und erhält nun 13.828,93 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,33 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 08.11.2018
Aktenzeichen: 17 O 170/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 175.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und Verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rücknahme des Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über sieben Jahre zu entrichten. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 20.400,00 Euro erworben und erhält nun 15.052,19 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,02 Euro.

Gericht: Landgericht Lüneburg
Datum: 06.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 102/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Passat B7 2.0 TDI Variant mit einer Laufleistung von 103.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.000,00 Euro erworben und erhält nun 16.315,07 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,52 Euro.

Gericht: Landgericht Traunstein
Datum: 02.11.2018
Aktenzeichen: 6 O 1938/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Tiguan 2.0 TDI 4-Motion mit einer Laufleistung von 91.582 Kilometern. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs aus dem Vertrag zwischen VW und dem Händler wegen der Schutzwirkung zugunsten der Klägerin. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.900,02 Euro erworben und erhält nun 23.988,55 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,64 Euro.

Gericht: Landgericht Paderborn
Datum: 02.11.2018
Aktenzeichen: 4 O 228/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Touran mit einer Laufleistung von 82.666 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.850,00 Euro erworben und erhält nun 21.449,00 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,39 Euro.

Gericht: Landgericht Kleeve
Datum: 02.11.2018
Aktenzeichen: 3 O 117/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. Daher wurde VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verurteilt. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelte es sich um einen VW Golf VI 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77.200 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 16.357,00 Euro erworben und erhält nun 10.786,52 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,20 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 02.11.2018
Aktenzeichen: 2 O 149/18 (nicht rechtskräftig)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Gießen verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Darüber hinaus hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. In dem Fall ging es um einen Audi A1 1.6 TDI Sportback mit einer Laufleistung von 74.000 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. VW hat die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 18.600,00 Euro erworben und erhält nun 16.603,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,58 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 31.10.2018
Aktenzeichen: 8 O 152/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Stuttgart verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. VW hat zudem die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 36.600 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.460,00 Euro erworben und erhält nun 26.514,81 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,94 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 31.10.2018
Aktenzeichen: 8 O 152/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Stuttgart verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest. VW hat zudem die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 36.600 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 29.460,00 Euro erworben und erhält nun 26.514,81 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,94 Euro.

Gericht: Landgericht Tübingen
Datum: 30.10.2018
Aktenzeichen: 2 O 174/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen Skoda Octavia 2.0 TDI Combi 4x4 mit einer Laufleistung von 106.268 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 19.000,00 Euro erworben und erhält nun 13.103,01 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,17 Euro.

Gericht: Landgericht Darmstadt
Datum: 30.10.2018
Aktenzeichen: 10 O 325/17 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 89.976 km. Das Gericht stellte fest, dass dem Kläger gegen den Händler ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zusteht, da dieser ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert hatte. Außerdem nahm das Gericht eine Haftung von VW wegen begangenen Betrugs an und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung  abzüglich eines Nutzungsersatzes, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.612 EURO erworben und erhält nun 17.035,72 Euro vom Händler und von VW als Gesamtschuldner zurück. Darüber hinaus hat VW Zinsen in Höhe von 4 % für einen Zeitraum von knapp fünf Jahren aus dem geschuldeten Betrag zu zahlen. Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,92 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 30.10.2018
Aktenzeichen: 3 O 105/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Caddy 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 155.555 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über fünf Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.796,67 Euro erworben und erhält nun 15.258,42 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,14 Euro.

Gericht: Landgericht Stuttgart
Datum: 29.10.2018
Aktenzeichen: 3 O 57/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Dabei ging das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 275.000 Kilometern aus. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über sieben Jahre zu entrichten. Das Gericht stellte fest, dass VW dem Kläger durch einen Verstoß gegen die guten Sitten vorsätzlich einen Schaden zugefügt hat. Das Handeln VWs sei insbesondere verwerflich, weil VW den Motor über den langen Zeitraum von fünf Jahren in mehrere Millionen Fahrzeuge eingebaut hat. Bei dem Fahrzeug des Klägers handelte es sich um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 220.000 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.400,00 Euro erworben und erhält nun 13.210,22 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,72 Euro.

Gericht: Landgericht Krefeld
Datum: 29.10.2018
Aktenzeichen: 2 O 91/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es ging um einen VW Golf VI 1.6 TDI Variant mit einer Laufleistung von 162.000 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem hat VW Zinsen in Höhe von vier Prozent aus dem Kaufpreis über sechs Jahre zu entrichten und die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 22.650,00 Euro erworben und erhält nun 13.805,46 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,56 Euro.

Gericht: Landgericht Essen
Datum: 23.10.2018
Aktenzeichen: 19 O 55/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

VW wurde zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Golf V, VI 2.0 TDI verurteilt. Zusätzlich hat VW vier Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über zehn Jahre zu entrichten. Nach Ansicht des Gerichts hat VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Das Fahrzeug hat eine Laufleistung von 210.155 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 21.950 Euro erworben und erhält nun 11.327,36 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,31 Euro.

Gericht: Landgericht Trier
Datum: 19.10.2018
Aktenzeichen: 5 O 198/18
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Trier stellte einen Betrug seitens VW fest. VW wurde verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 38.000 Kilometern zurück zu zahlen. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 27.613,00 Euro erworben und erhält nun 22.999,62 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,49 Euro.

Gericht: Landgericht Bonn
Datum: 18.10.2018
Aktenzeichen: 4 O 68/18
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Polo V 1.6 TDI mit einer Laufleistung von 77.558 Kilometern. Das Gericht verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Der Richter stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest. VW hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von  10.500,00 Euro erworben und erhält nun 8.852,53 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,82 Euro.

Gericht: Landgericht Saarbrücken
Datum: 17.10.2018
Aktenzeichen: 12 O 364/17
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht verurteilt beide, Händler und Hersteller zur Rückzahlung des Kaufpreises. Das Fahrzeug ist nach Ansicht der Kammer mangelhaft im Rechtssinne. Es weist nicht die übliche Beschaffenheit auf und ist aufgrund der Manipulation nicht für den gewöhnlichen Verbrauch geeignet. Das Gericht stellt ausdrücklich heraus, dass die Manipulationssoftware auch nicht deshalb als „üblich“ bezeichnet werden kann, weil sie von mehreren Herstellern verwendet wird – das hatten die Beklagten vorgetragen. Weiter trägt das Gericht vor, dass die Volkswagen AG die Klägerin in einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Art und Weise geschädigt hat.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.10.2018
Aktenzeichen:

9 O 3369/18

Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In dem Fall ging es um einen VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 100.926 Kilometern. Das Gericht stellte einen Betrug fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz, wobei das Gericht von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern ausging. Zusätzlich hat VW 4 Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über acht Jahre zu entrichten. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 37.298,99 Euro erworben und erhält nun 35.313,17 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 2,79 Euro.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 16.10.2018
Aktenzeichen:

9 O 8068/17

Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG und Händler (nur gegen VW gewonnen)
Fall:

Die Volkswagen AG legt nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend und konkret genug dar, dass die Entscheidung, die Käufer zu durch manipulierte Software im Motor sittenwidrig zu täuschen nicht auf Vorstandsebene getroffen wurde. Die Schädigungs- und Täuschungshandlung ist dem Konzern daher zuzurechnen. Er hat den Kläger angemessen zu entschädigen.

Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 08.10.2018
Aktenzeichen: 9 O 1384/18
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Es handelte sich um Skoda Octavia 2.0 TDI Combi mit einer Laufleistung von 87.400 Kilometern. VW wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz gegen Herausgabe des Fahrzeugs durch den Kläger verurteilt. Zusätzlich hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung und einen Betrug seitens VW fest. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 23.628,00 Euro erworben und erhält nun 15.053,50 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,66 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 04.10.2018
Aktenzeichen: 4 O 146/18
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

Das Landgericht Ellwangen verurteilte VW in diesem Fall zur Kaufpreisrückzahlung abzüglich Nutzungsersatz gegen Herausgabe des Fahrzeugs. Zusätzlich hat VW 4 Prozent Zinsen auf den Kaufpreis über drei Jahre zu entrichten. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und stützte diese insbesondere auf ein rücksichtsloses Gewinnstreben um jeden Preis. Zudem hat VW nach Ansicht des Gerichts mögliche Erkrankungen und Gesundheitsschädigungen vieler Menschen in Kauf genommen und sich damit abgefunden. Bei dem Fahrzeug der Klägerin handelte es sich um einen Audi A4 2.0 TDI Avant mit einer Laufleistung von 174.175 Kilometern. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.490,01 Euro erworben und erhält nun 10.104,88 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 0,93 Euro.

Gericht: Landgericht Ellwangen
Datum: 04.10.2018
Aktenzeichen: 4 O 123/18
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall stellte das Landgericht Ellwangen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung seitens VW fest und stellte dabei die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens von VW heraus. In dem Fall ging es um einen Seat Alhambra 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 99.828 Kilometern. Der Mandant erhält den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zurück und kann dafür sein Fahrzeug zurückgeben. Zusätzlich erhält der Mandant 4 Prozent Zinsen aus dem Kaufpreis über vier Jahre. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 26.190,00 Euro erworben und erhält nun 21.888,06 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,97 Euro.

Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 02.10.2018
Aktenzeichen: 2 O 123/18 (nicht rechtskräftig) (Download)
Kanzlei: Gansel Rechtsanwälte
Gegner: Volkswagen AG
Fall:

In diesem Fall ging es um einen Seat Ibiza 1.2 TDI mit einer Laufleistung von 62.204 Kilometern. Das Gericht stellte eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung fest und verurteilte VW zur Kaufpreisrückzahlung Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs abzüglich Nutzungsersatz. Dabei ging das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus. Zudem hat VW die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger hatte das Fahrzeug zu einem Preis von 13.145,00 Euro erworben und erhält nun 10.553,51 Euro zurück (Stand: Tag der Urteilsverkündung). Dieser Betrag erhöht sich mit jedem Tag, der bis zur Vollstreckung vergeht um 1,18 Euro.