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Beruf, Berufsunfähigkeit, Umfang
- Der Begriff „Beruf“ ist in den Versicherungsbedingungen nicht definiert.
- Die Berufsunfähigkeit muss dabei durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetreten sein.
- Letztlich kommt es darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, ihren Beruf auszuüben.
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Umfang der Berufsunfähigkeit
Die meisten Versicherungsverträge sehen eine Leistungspflicht des Versicherers vor, wenn mindestens eine 50%ige Berufsunfähigkeit vorliegt. Es existieren aber auch Staffelregelungen, die eine Rente und eine Beitragsbefreiung bei 75 oder 66,3 % vollständig, bei unter 25 bzw. 33,3 % gar nicht und bei mindestens 25 bzw. 33,3 % entsprechend dem Grad der Berufsunfähigkeit vorsehen.
Berufsunfähigkeitsursachen
Letztlich kommt es darauf an, dass die versicherte Person außerstande ist, ihren Beruf auszuüben. Die Berufsunfähigkeit muss dabei durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetreten sein und ärztlich nachgewiesen werden. Hauptursachen für die Berufsunfähigkeit sind Wirbelsäulen-, Gelenk und Muskelbeschwerden, Nervenerkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Krebserkrankungen.
Mittlerweile stehen psychische Erkrankungen mit einem Anteil von ca. 30 % an der Spitze der Berufsunfähigkeitsursachen. Noch 1985 rangierten Herz-Kreislauf-Erkrankungen an erster Stelle.