Vorfällig­keits­entschädigung nur unter Vorbehalt zahlen

Sie wollen in Kürze einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, aber ihre Bank verlangt eine Vorfällig­keits­entschädigung? Wir verraten Ihnen, was Sie tun können, wenn nur noch wenig Zeit bis zum Zahlungsdatum bleibt.

Sie wollen in Kürze einen Immobilienkredit vorzeitig zurückzahlen, aber Ihre Bank verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung? Wir verraten Ihnen, was Sie tun können, wenn nur noch wenig Zeit bis zum Zahlungsdatum bleibt.

Was tun, wenn die Zahlungsfrist naht?

Es kann passieren, dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordert und die Zeit nicht mehr reicht, um sich vor Ablauf der Zahlungsfrist an uns zu wenden. Wenn Sie dennoch planen, zu einem späteren Zeitpunkt zu versuchen, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern, gibt es einiges zu beachten. Denn die Bank kann aus einer vorbehaltlosen Zahlung versuchen herzuleiten, dass sie die Vorfälligkeitsentschädigung selbst dann einbehalten darf, wenn sie wegen Fehlern im Darlehensvertrag eigentlich gar keinen Anspruch auf die Zahlung hatte.

Daher empfehlen wir Ihnen, die Vorfälligkeitsentschädigung nur unter Vorbehalt zu zahlen. Eine Vorbehaltserklärung kann beispielsweise über Ihrer Unterschrift auf einer von der Bank vorgelegten „Aufhebungsvereinbarung“ oder „Rückzahlungsvereinbarung“ erfolgen. Ein solches Dokument legen einige Banken ihren Kunden in Vorbereitung auf die bevorstehende Rückzahlung zur Unterzeichnung vor. In der Regel enthält es eine Forderungsaufstellung inkl. der geforderten Vorfälligkeitsentschädigung. Eine mögliche Formulierung dafür sieht folgendermaßen aus:

„Die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung [bzw. Nichtabnahmeentschädigung] erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und der Überprüfung der Berechtigung der Forderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach."

Auch wenn Ihre Bank Ihnen kein solches Dokument zur Unterzeichnung vorlegt, können und sollten Sie eine Vorbehaltserklärung abgeben. Senden Sie hierfür einfach eine E-Mail an Ihre Bank und verwenden Sie darin z. B. unseren Formulierungsvorschlag. Sie können den Vorbehalt auch per Brief an Ihre Bank versenden. Bewahren Sie in diesem Fall unbedingt die Abschrift Ihres Schreibens auf und versenden Sie dieses am besten per Einschreiben.

Beachten Sie bitte, dass die vorstehenden Ausführungen keine Prüfung des Einzelfalles ersetzen.

Für eine Prüfung Ihres Falles wenden Sie sich gerne an uns, und nutzen Sie zunächst unser Online-Formular für eine kostenfreie Erstberatung.

Zur kostenfreien Vertragsprüfung

Warum sollte man die Vorfällig­keits­ent­schädigung nur unter Vorbehalt bezahlen?

Nach unserer Erfahrung lassen sich die meisten Forderungen der Banken nach einer Vorfälligkeitsentschädigung abwehren. Grund dafür sind falsche oder ungenaue Angaben der Kreditinstitute in Krediterträgen, die nach dem 20. März 2016 abgeschlossen wurden.

Idealerweise sollten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung deshalb ohne eine vorherige Prüfung der Rechtmäßigkeit gar nicht bezahlen. Das ist allerdings nicht immer möglich – insbesondere, wenn Sie auf eine unverzügliche Übertragung der Grundschuld auf den Käufer Ihrer Immobilie angewiesen sind. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung auch in Ihrem Fall unbegründet ist, lässt sich eine nachträgliche Erstattung einfacher durchsetzen, wenn Sie die Zahlung unter Vorbehalt geleistet haben.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, die Forderung der Bank von uns kostenfrei prüfen zu lassen – auch, wenn Sie ohne Vorbehalt gezahlt haben. Wir erklären Ihnen ohne Kostenrisiko, wie Sie vorgehen sollten.

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Was genau ist die Vorfällig­keits­ent­schädigung?

Banken verlangen Vorfälligkeitsentschädigungen (oder Nichtabnahmeentschädigungen) als "Strafzahlung" von ihren Kreditnehmern, wenn diese ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Es gibt vielfältige Gründe, weshalb Menschen einen Kredit vorzeitig zurückzahlen müssen, wie etwa Umzüge, Trennungen oder Todesfälle.

Die Vorfälligkeitsentschädigung soll die Zinsen kompensieren, mit denen die Bank bei Fortführung des Darlehens gerechnet hat. Denn diese würden dem Kreditinstitut durch die frühzeitige Rückzahlung entgehen. Kreditnehmer müssen daher nicht selten mit Forderungen in fünfstelliger Höhe rechnen. Nach unserer Erfahrung berechnen die Kreditinstitute jedoch in vielen Fällen eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung oder haben überhaupt keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, weil ihre Vertragsunterlagen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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