Vom Vollverweigerer zum Vollzahler: Erfolg gegen Generali

Falschberatung, Pflichtverletzungen der Versicherung und Verweigerung der Zahlung: Im Fall unserer Mandantin, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen hatte, lief alles schief, was schief laufen konnte. Das einzig korrekte waren die Prämienzahlungen unserer Mandantin. Daher musste der Fall in zwei Phasen angegangen werden: Zuerst musste für die Gültigkeit des Vertrages gekämpft werden und danach für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung? Dann erfahren Sie hier, wie wir die "Vollverweigerer" der Generali zu Vollzahlern bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gezwungen haben. 

Falschberatung, Pflichtverletzungen der Versicherung und Verweigerung der Zahlung: Im Fall unserer Mandantin, die eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei der Generali abgeschlossen hatte, lief alles schief, was schief laufen konnte. Das einzig korrekte waren die Prämienzahlungen unserer Mandantin. Daher musste der Fall in zwei Phasen angegangen werden: Zuerst musste für die Gültigkeit des Vertrages gekämpft werden und danach für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Haben auch Sie Probleme mit Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung? Dann erfahren Sie hier, wie wir die "Vollverweigerer" der Generali zu Vollzahlern bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung gezwungen haben.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung soll in Berufs­unfähigkeits­versicherung umgewandelt werden: Wie der Fall beginnt

Unsere Mandantin hatte vor dem Beginn ihrer Berufsausbildung im Jahr 2001 als Schülerin bereits eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei der Generali abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages war, dass im Fall einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente in Höhe von 1.000 Euro monatlich gezahlt werden sollte. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte gleichzeitig beitragsfrei gestellt werden.

Für den Abschluss beantwortete unsere Mandantin im Beisein ihrer Mutter die Gesundheitsfragen, sodass der Versicherungsvertrag zustande kam. Die Mandantin berichtete von ihren Vorerkrankungen, unter anderem die Migräne der Mandantin, die seit dem 12. Lebensjahr besteht. Die Versicherungsvertreterin tat dies bei dem Termin jedoch ab. Es hätte doch jeder einmal Kopfschmerzen. Folglich wurde die Migräne der Versicherung nicht mitgeteilt.

Nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung im Jahr 2004 wollte die Mandantin das Angebot der Generali annehmen, ihre Erwerbsunfähigkeitsversicherung in eine Berufs­unfähigkeits­versicherung umzuwandeln. Dies bot die Generali an, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung gemacht werden musste – und so ließ unsere Mandantin den Vertrag umstellen. Gleichzeitig schloss sie bei der Generali eine Lebensversicherung ab, die im Falle einer Berufsunfähigkeit beitragsfrei weiterlaufen sollte.

Gut zu wissen

Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt mit einer monatlichen Rente ein, wenn der Versicherte durch eine Krankheit oder einen Unfall seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

Im Fall der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bedeutet es für den Versicherten, dass er also so krank sein muss, dass er keiner wie auch immer gestalteten Tätigkeit mehr nachkommen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Versicherung nicht zahlen wird, wenn der Versicherte noch in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit auszuführen. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt nur, dass der Versicherte nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Kurze Zeit später wurde die Mandantin durch Probleme am Rücken und damit einhergehend schwersten Schmerzen berufsunfähig und beantragte die Rente aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung jedoch verweigerte die Zahlung und focht den Vertrag an. Ebenso focht die Versicherung den im gleichen Jahr abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag an. Dies tun Versicherungen oftmals, weil sie davon ausgehen, dass der Kunde nicht nur einmal bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gelogen hat. Streng nach dem Motto "Einmal gelogen – immer gelogen".

Warum die Versicherung die Leistung aus der BU ablehnt

Die Generali behauptete, unsere Mandantin habe die Versicherung arglistig getäuscht, da sie die Gesundheitsfragen für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wissentlich falsch beantwortete und Informationen verschwiegen habe. Unsere Mandantin musste jedoch zur Umwandlung des Versicherungsvertrages gar keine Gesundheitsfragen beantworten. Vielmehr hatte die Versicherungsvertreterin ihr versichert, dass es "nur um eine Vertragsumstellung gehe" und hat die Gesundheitsfragen für die Mandantin angekreuzt und somit beantwortet. Was unsere Mandantin nicht wusste, ist, dass die Versicherungsvertreterin gar keine Umwandlung der Erwerbsunfähigkeitsrente zu einer Berufsunfähigkeitsrente veranlasst hatte. Vielmehr hatte sie einen neuen Vertrag mit unserer Mandantin abgeschlossen und sie somit falsch beraten.

Versicherung ficht Verträge an und tritt von Verträgen zurück – Phase eins beginnt: Mandantin wehrt sich und klagt

Die Generali wollte nicht zahlen – und den Lebensversicherungsvertrag mit nach hinten verschobener Rentenzahlung nicht beitragsfrei stellen. Vielmehr focht die Generali die Verträge an. Indem die Versicherung die Verträge anfocht, behauptete sie, dass die Verträge niemals rechtmäßig zustande gekommen seien. Somit hätte die Generali auch keine Berufsunfähigkeitsrente oder Zahlungen aus der Rentenversicherung leisten müssen. Die Generali warf unserer Mandantin außerdem vor, dass sie die Versicherung bei Abschluss der Verträge arglistig getäuscht habe – also bewusst die Unwahrheit gesagt habe, um sich die Versicherungsleistung zu erschleichen.

Aus strategischen Gründen hatte die Generali nicht nur den Vertrag aus der Berufsunfähigkeitsversicherung angefochten, sondern auch den Lebensversicherungsvertrag. Den allerersten Vertrag mit unserer Mandantin, nämlich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, hatte die Generali allerdings nicht angefochten – zahlte aber auch daraus keine Rente an die Mandantin aus.

Daraufhin suchte die Generali-Kundin Rat bei unserer Fachanwältin für Versicherungsrecht, Jana Meister. Unsere Fachanwältin versuchte zunächst außergerichtlich, die Versicherung zur Zahlung der Rente zu bewegen. Schnell wurde klar, dass die Generali auf eine Verzögerungstaktik setzte und darauf hoffte, dass unsere Mandantin die Kosten eines Rechtsstreites fürchten und am Ende die Sache auf sich beruhen lassen würde. Das tat unsere Mandantin jedoch nicht.

Gericht gibt nach der Güteverhandlung Einschätzung ab

Unsere Mandantin entschloss sich nach einer Einschätzung der Kosten und Erfolgsaussichten für eine Klage gegen die Generali. Dies tat unsere Mandantin auf Rat unserer Spezialisten mit Prozesskostenhilfe.

Die Generali warf unserer Mandantin arglistige Täuschung vor – an der Beantragung des Vertrages der Berufsunfähigkeitsversicherung war jedoch eine Versicherungsagentin beteiligt. Daher war es an der Versicherung darzulegen und zu beweisen, dass und wie unsere Mandantin arglistig getäuscht haben sollte. Die damalige Versicherungsvertreterin wurde als Zeugin vernommen. Zum Ende des ersten Verhandlungstermins erging der Hinweisbeschluss, dass die Gesundheitsfragen nicht noch einmal beantwortet werden mussten und der Versicherung daher auch kein Rücktritt vom Vertrag oder die Anfechtung des Vertrages möglich war. Dies bedeutet, dass der Richter nach der Würdigung der Zeugenaussage davon ausging, dass keine arglistige Täuschung vorlag, sondern die Vertreterin falsch beraten hatte. Das musste der Versicherer sich zurechnen lassen.

Phase zwei beginnt: Die Mandantin muss beweisen, dass sie berufsunfähig ist

Nun war zwar schon geklärt, dass die Versicherung weder vom Vertrag zurück treten konnte, noch dass sie ein Recht hatte, den Vertrag anzufechten. Eine weitere Hürde musste jedoch noch genommen werden: Die Mandantin musste schlüssig darstellen, dass sie nicht mehr fähig ist, ihren bisher ausgeübten Beruf auszuführen. 

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heißt es zu den Leistungen im § 172 wie folgt:

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

In diesem Abschnitt wird genau definiert, welche Tätigkeit hier maßgeblich zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit ist. Denn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ist ausschlaggebend – nicht der erlernte Beruf oder die noch vorhandenen Fähigkeiten. Dem zuletzt ausgeübten Beruf muss der Versicherte in der gleichen Art und Weise und dem gleichen Umfang nachgehen können. Kann er dies nicht und der Tätigkeit kann nur zu einem Teil nachgegangen werden, liegt Berufsunfähigkeit vor.  Wichtig zu wissen ist noch dies: Nur wer nachweisen kann, dass er mindestens 50 % seiner Tätigkeiten  für mind. 6 Monate nicht mehr ausführen kann, gilt als berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen und bekommt die Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt.

Wie bekommt man die Bestätigung der Berufsunfähigkeit?

Meist wird der behandelnde Arzt in einem Bericht bestätigen, dass es auch aus medizinischer Sicht dem Versicherten nicht möglich ist, seinen bisherigen Beruf weiter auszuführen. Dazu muss der Arzt jedoch genau wissen, welche Dinge sein Patient täglich auf der Arbeit erledigt. Unsere Fachanwältin für Versicherungsrecht, Jana Meister, hält folgendes für enorm wichtig:

Sie erleichtern es dem Arzt, der Ihre Berufsunfähigkeit bescheinigen soll, ungemein, wenn er weiß, welche Tätigkeiten Sie zuletzt in Ihren gesunden Tagen ausgeübt haben. Denn das ist der Maßstab für eine Prüfung, ob Sie noch die Fähigkeit haben, diese Dinge weiterhin dauerhaft zu tun. Listen Sie genau auf, wie ein typischer Tagesablauf aussieht und welche Tätigkeiten wie viel Zeit in Anspruch nehmen. Sind es Tätigkeiten, die andere Arbeitsschritte vorbereiten, listen Sie auch diese unbedingt auf. Nur so kann Ihr Arzt beurteilen, ob Berufsunfähigkeit vorliegt.

Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht und spezialisierte Anwältin für Berufsunfähigkeitsversicherung

Daher verfasste unsere Mandantin mit der Hilfe ihres Bruders eine genaue Beschreibung ihrer täglichen Arbeit. Da er den gleichen Beruf ausübt, benennt er, wie viel Zeit die unterschiedlichen Aufgaben einnehmen und warum die volle Aufmerksamkeit gefordert ist. Auch wie viel Zeit unserer Mandantin zwischen der Erledigung verschiedener Aufgaben bleibt, zeigt, unter wie starkem Druck unsere Mandantin arbeiten musste. Denn dauerhafter Stress verstärkt bei vielen Krankheitsbildern die Symptome – was dazu führen kann, dass die Aufgaben des Jobs erst recht nicht erledigt werden können.

Es muss ein Gutachter gehört werden

Da bei unserer Mandantin die Schmerzen nicht nur körperlicher Natur, sondern auch psychisch bedingt sind, veranlasste das Gericht neben dem orthopädisch-chirurgischen Gutachten auch ein psychologisches Gutachten. Dies hatte unsere Fachanwältin beantragt, nachdem das erste Gutachten darauf hinwies, dass die Schmerzen der Mandantin keine rein körperliche Ursache haben. Unsere Mandantin stimmte dieser Begutachtung zu, sie wollte allerdings, dass sie jemanden zu dem Termin mitnehmen konnte. Doch damit wollte sich der vom Gericht beauftragte Gutachter nicht abfinden und stimmte dem Anliegen der Mandantin nicht zu. Daher argumentierte unsere Fachanwältin im Sinne der Mandantin und kämpfte dafür, dass ein neuer Gutachter bestellt wurde, der die Wünsche der Mandantin achtete und eine Begleitperson während der Begutachtung akzeptierte. Dies gelang schließlich auch.

Das Urteil: Der Sieg der Mandantin – die Generali muss zahlen.

Das Landgericht Schweinfurt urteilte dann auch im Sinne unserer Mandantin. Das Gericht stellte fest, dass sowohl der Vertrag zur Berufsunfähigkeit als auch der Vertrag mit der Lebensversicherung weiter bestehen und die Versicherung keinerlei Recht hatte, diese Verträge anzufechten oder von ihnen zurück zu treten. Das ist insofern wichtig für unsere Mandantin, da immer noch die Möglichkeit besteht, dass sie wieder arbeitsfähig werden könnte. Sollte dann noch einmal eine Berufsunfähigkeit auftreten, hat sie weiterhin einen Versicherungsschutz. Da auch die Lebensversicherung weiter besteht und nur beitragsfrei gestellt wird, bedeutet dies für unsere Mandantin, dass sie weiterhin diesen Versicherungsschutz genießt und für das Alter vorsorgen kann.

Die Generali muss unserer Mandantin auch die bis zum Urteil weiter gezahlten Prämien zur Lebensversicherung inklusive Zinsen zurückzahlen. Im Versicherungsvertrag war nämlich vereinbart worden, dass keine Prämien gezahlt werden müssten, sollte eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Da die Versicherung dies ja immer bestritt, musste unsere Mandantin diese Prämien bis zum Urteil weiter zahlen, da sie den Versicherungsschutz beibehalten wollte.

Wichtig zur Sicherung des Lebensunterhalts ist für unsere Mandantin aber vor allem, dass die Versicherung dazu verurteilt wurde, die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen. Die Versicherung muss dies rückwirkend tun und bis zum Vertragsende im Jahr 2042 leisten, sollte sich der Gesundheitszustand unserer Mandantin nicht wieder so weit bessern, dass sie wieder arbeitsfähig ist.

Warum ist das Urteil auch für Sie wichtig?

Die meisten Menschen, die berufsunfähig werden, fallen erstmal in ein tiefes Loch – weil sie hilflos sind, weil ihre Krankheit sie lähmt und sie daher jede Art von Stress vermeiden wollen. Der Fokus ist eigentlich auf den eigenen Körper gerichtet, man ist mit sich selbst beschäftigt. Das Kranksein und alles direkt davon Betroffene erfordert die volle Aufmerksamkeit. Daher haben es die Versicherungen oftmals leicht mit einer kompletten Ablehnung. Der Versicherte hat in seiner Situation nicht mehr die Kraft, sich gegen eine Ablehnung der Versicherung zu wehren.

Wir aber wissen, dass auf Sie schon bei der Beantragung Ihrer Rentenleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einige Stolperfallen warten und Sie einiges falsch machen können. In unserer Praxis hat sich gezeigt, dass unsere Mandanten mit einer Beratung vom Fachanwalt zur richtigen Antragstellung schon deutlich erfolgreicher sind als die Mandanten, die es auf eigene Faust versucht haben.

Wichtig ist uns vor allem, dass Sie nicht das Gefühl bekommen, die Versicherungsgesellschaften wären übermächtig, und dass Sie keine Chance gegen die Versicherung haben. Holen Sie sich Hilfe zur Seite und sorgen Sie damit für ausgeglichene Kräfte. Denn auch der Gegenseite unterlaufen Fehler – auch dort arbeiten nur Menschen.

Wenn Sie sich nicht schon zur Antragstellung haben beraten lassen, so raten wir Ihnen dringend, spätestens bei einem ablehnenden Bescheid der Versicherung Rat beim Fachanwalt für Versicherungsrecht zu suchen. Denn die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente ist für die Versicherungen eine teure Angelegenheit. Daher wird die Versicherung auch nicht so leicht aufgeben und einfach zahlen. Wenn aber auch Sie dabei bleiben und nicht aufgeben, bedeutet das für Sie einen deutlichen finanziellen Gewinn und vor allem die Sicherung Ihrer Existenz. Dafür lohnt es sich zu kämpfen! Dafür stehen wir in jedem Mandat.

Haben auch Sie ein Problem mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali oder stehen vor der Beantragung einer Leistung? Dann nutzen Sie unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung.

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