Viele Grundsteuerbescheide fehlerhaft: Mit LAMA können Sie Einspruch einlegen

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt seinen Grundsteuerbescheid. Damit ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen: Viele Grundsteuerbescheide sind fehlerhaft. Sie sollten Ihren Bescheid genau prüfen und bei Fehlern so schnell wie möglich Einspruch einlegen. Das geht am einfachsten mit LAMA.

Einspruch gegen Grundsteuerbescheid einlegen

Sie haben bereits Ihren Grundsteuerbescheid erhalten? Dann sollten Sie jetzt schnell Einspruch einlegen. Mit dem LAMA-Einspruchs-Service können Sie das bequem online erledigen – für nur 29,90 Euro.

Überprüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie eine Grundsteuererklärung abgeben. Hinterher bekommen Sie einen Grundsteuerbescheid, und darin steht die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer. Tatsächlich erhalten Sie gleich drei Bescheide: einen Bescheid über den Grundsteuerwert, einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und schließlich den eigentlichen Grundsteuerbescheid. Letzterer kommt allerdings erst später.

Überprüfen Sie alle Bescheide ganz genau: Stimmen Baujahr der Immobilie, Bodenrichtwert, Anzahl der Garagen, Flächen der Wohn- und Nutzbereiche? Haben Sie beim Ausfüllen einen Fehler gemacht oder hat das Finanzamt falsch berechnet? Fehler können passieren. Nehmen Sie Ihren Grundsteuerbescheid daher nicht einfach hin, sondern gehen Sie alle Angaben noch einmal genau durch.

Sie haben für Einsprüche nur einen Monat Zeit

Wenn Sie einen Fehler auf Ihrem Grundsteuerbescheid entdecken, sollten Sie schnell handeln. Nach Erhalt des Grundsteuerbescheids haben Sie nur einen Monat Zeit, um dem Schreiben zu widersprechen. Genauer gesagt: Die Frist beginnt drei Tage nach dem Ausstellungsdatum, das auf dem Bescheid steht.

Sie haben auf einem der Bescheide einen Fehler gefunden? Dann drängt die Zeit: Am schnellsten können Sie mit LAMA einen Einspruch einlegen.

  1. Registrieren Sie sich in wenigen Schritten bei LAMA.
  2. Tragen Sie ein paar Daten aus Ihrem Bescheid ins Formular ein.
  3. LAMA generiert aus Ihren Daten ein Einspruchsschreiben und reicht es rechtssicher bei Ihrem Finanzamt ein.

Was bringt ein Einspruch?

Viele fragen sich, warum Sie überhaupt widersprechen sollen — die Grundsteuer muss schließlich so oder so bezahlt werden. Ein Einspruch verhindert natürlich nicht, dass Sie die Steuer überhaupt zahlen müssen. Vielmehr soll die Höhe der Grundsteuer auf einer korrekten Berechnung basieren.

Wichtig: Wenn Sie mehr Zeit benötigen, um den Grundsteuerbescheid zu überprüfen, sollten Sie erst einmal Einspruch einlegen. Ein Einspruch stoppt den Ablauf der Frist und gibt Ihnen mehr Zeit für eine gründliche Überprüfung.