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# Videokonferenzen im Homeoffice: Gibt es eine Kamera-Pflicht?
Videokonferenzen haben in der Corona-Krise besonders für Arbeitnehmer:innen im Homeoffice eine immer größere Bedeutung. Doch muss man als Mitarbeiter:in dabei seine Webcam einschalten, wenn der/die Vorgesetzt:e dies anordnet? Wir klären auf.
Videokonferenzen haben in der Corona-Krise besonders für Arbeitnehmer:innen im Homeoffice eine immer größere Bedeutung. Doch muss man als Mitarbeiter:in dabei seine Webcam einschalten, wenn der/die Vorgesetzt:e dies anordnet? Wir klären auf.

## Webcam-Pflicht vs. Datenschutz
Für viele sind Videokonferenzen im Homeoffice zum Alltag geworden. Dabei möchte sich nicht jeder in seinen eigenen vier Wänden den Mitarbeiter:innen präsentieren – besonders, wenn man kein separates Arbeitszimmer hat. Doch **kann der/die Vorgesetzt:e die Webcam-Übertragung anordnen?**
Zumindest dann, **wenn der/die Mitarbeiter:in sich im Büro befindet**, ist diese Forderung gerechtfertigt. Dabei kann sich der/die Arbeitgeber:in auf das sogenannte **Weisungsrecht** berufen. Er/sie hätte in dem Fall – außerhalb der Pandemie – genauso gut eine Präsenzveranstaltung anordnen können.
Im eigenen Wohnraum der Arbeitnehmer:innen könnte eine verpflichtende Videokonferenz als **Eingriff in das Persönlichkeitsrecht** gelten. Immerhin befinden sich möglicherweise private Gegenstände im Sichtfeld der Kamera. Viele Programme für virtuelle Meetings bieten mittlerweile **technische Lösungen, um den Hintergrund in der Kamera unscharf zu machen** oder gar ein völlig neues Umfeld einzufügen. In diesem Fall sind keine persönlichen Dinge der Arbeitnehmer:innen zu sehen und die angeordnete Videoübertragung wäre rechtens.
 Gut zu wissen

### Das Aufzeichnen von Video-Meetings kann eine Straftat sein
Das Aufzeichnen einer Videokonferenz ohne Zustimmung aller Teilnehmer ist strafbar und eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes nach § 201 Strafgesetzbuch (StGB).

## Die Grenze der Überwachung von Arbeitsleistung
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Jedoch darf das **nur stichprobenartig über dafür vorgesehene Tracking-Tools** stattfinden. Eine dauerhafte oder teilweise Webcam-Übertragung gehört rein rechtlich nicht dazu.

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* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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