Urteil: Mietminderung & Schadensersatz bei Ausfall der Heizung

Wenn die Heizung in der Wohnung ausfällt, kann es schnell ungemütlich werden – vor allem in den kalten Wintermonaten. Doch Mieter haben jetzt ein neues, heißes Urteil des Amtsgerichts (AG) Kreuzberg auf ihrer Seite. Die Richter:innen entschieden, dass bei Totalausfall der Gasetagenheizung nicht nur eine Mietminderung, sondern gegebenenfalls auch ein Schadensersatz zusteht (Az. 7 C 127/22).

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Wenn der Vermieter einem die kalte Schulter zeigt

Wenn ein Vermieter eine defekte Gasetagenheizung nicht repariert, kann der Mieter eine Mietminderung verlangen.  Wenn der Mieter darüber hinaus noch zusätzliche Heizgeräte anschaffen muss, um die Wohnung angemessen zu beheizen, steht demjenigen außerdem ein Schadensersatz zu. Zu dieser Entscheidung kam das AG Kreuzberg bereits im Juli 2022.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Wohnung im Berliner Stadtteil, in der von Mai bis November 2021 die Gasheizung komplett ausfiel. Der Vermieter sorgte jedoch nicht dafür, die Gasetagenheizung reparieren zu lassen und befand sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug. Die Mieter waren dazu angehalten, fünf Ölradiatoren zur Beheizung der Fünfzimmerwohnung anzuschaffen.

Das Gericht entschied, dass der Vermieter für die Anschaffungs- und Installierungskosten der Radiatoren in Höhe von rund 340 Euro aufkommen muss. Ferner sprachen die Richter:innen den Bewohnern den Ersatz für die Kosten des Mehrverbrauchs an Strom zu, sowie eine Mieterminderung von 20 % für den vollständigen Warmwasserausfall von Mai bis Mitte November 2021.

Wann kann ich Mietminderung & Schadensersatz durchsetzen?

Vermieter sind zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April dazu verpflichtet, eine Temperatur von 20 bis 22 °C in Haupträumen zu gewährleisten. Diese Vorgaben gelten aber nur tagsüber. Zwischen 23 und 6 Uhr sieht das Regelwerk eine zu erreichende Mindesttemperatur von 18°C vor.

Sobald diese Vorgaben nicht eingehalten werden, können Sie grundsätzlich eine angemessene Mietminderung und gegebenenfalls auch einen Schadensersatz aufgrund von Heizungsausfall fordern. Um erfolgreich gegen die Vermieter vorzugehen, sollten vorab folgende Grundkriterien erfüllt sein.

  • Heizungsausfall wurde sofort Vermieter:in gemeldet
  • Wohnung wird unbewohnbar oder stark eingeschränkt bewohnbar
  • Zimmertemperatur von 20 °C (bzw. 18 °C in Flur und Schlafzimmer) kann nicht erreicht werden
  • Ausfall war erheblich (mehr als wenige Stunden)