Unterwegs mit dem Dienstwagen: Wer zahlt das Knöllchen?

Auch als Angestellter mit Dienstwagen fährt man mal zu schnell oder parkt falsch. Doch wer zahlt die Strafzettel bei einem Verkehrsverstoß – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.

Auch als Angestellter mit Dienstwagen fährt man mal zu schnell oder parkt falsch. Doch wer zahlt die Strafzettel bei einem Verkehrsverstoß – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?

Wer fährt, der haftet

Angenommen, Sie sind mit Ihrem Firmenwagen unterwegs und begehen einen Verkehrsverstoß. In diesem Fall müssen Sie selbst das Bußgeld zahlen. Es sei denn Ihr Chef – der offizielle Halter des Fahrzeuges – übernimmt freiwillig die Kosten. Gesetzlich zwingen können Sie ihn dazu nicht.

In der Regel wird vorab vertraglich festgehalten, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber für etwaige Kosten aufkommt. Dazu zählen Benzinkosten, Reparaturkosten oder Kosten für Extraausstattung des Wagens und Bußgeldbescheide. Gleiches gilt im Übrigen auch für Berufsfahrer, wie Taxifahrer, LKW-Fahrer, Postboten oder Busfahrer.

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Wenn der Chef zahlt

Wenn Ihr Arbeitgeber das Knöllchen zahlt, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, den Sie als Arbeitslohn versteuern müssen. Das hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 2013 entschieden (Az. VI ZR 36/12).

Sie zahlen, der Chef bekommt die Post

Wenn Sie mit Ihrem Dienstwagen geblitzt wurden, eine rote Ampel missachtet oder den Mindestabstand nicht eingehalten haben, geht der Bußgeldbescheid an den Halter des Fahrzeuges – also an Ihren Chef bzw. das Unternehmen. Häufig wird zunächst ein Anhörungsbogen verschickt, um den Fahrer des Dienstwagens zu ermitteln. Wenn Ihr Arbeitgeber möchte, dass Sie zahlen, wird er den Anhörungsbogen und den entsprechenden Bußgeldbescheid wahrscheinlich an Sie weiterleiten.

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