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# Inhalt

# Trunkenfahrt auf dem Parkplatz: Eine teure Schnapsidee
Betrunken auf einem Parkplatz umherfahren, auch wenn es nur ein paar Meter sind, ist nicht nur gefährlich, sondern kann eventuell auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das entschied kürzlich der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 11 CS 20.2867).
Betrunken auf einem Parkplatz umherfahren, auch wenn es nur ein paar Meter sind, ist nicht nur gefährlich, sondern kann eventuell auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das entschied kürzlich der Verwaltungsgerichtshof München (Az. 11 CS 20.2867).

## Trunkenfahrten nicht nur gefährlich, sondern auch teuer
Im Dezember 2018 fuhr ein Autofahrer gegen 1:15 Uhr rückwärts aus einer Parkbucht eines Einkaufcenters. Dabei bewegte er sein Fahrzeug wenige Meter. Soweit, so erlaubt. Jedoch fiel der Mann einer vorbeifahrenden Polizeistreife auf, die bei ihm **1,63 Promille** feststellte. Daraufhin wurde gegen er aufgrund **fahrlässiger [Trunkenheit im Straßenverkehr ](/anwalt-verkehrsrecht/promillegrenze-so-teuer-ist-trunkenheit-am-steuer)**zu einer [**Geldstrafe**](/anwalt-verkehrsrecht/bussgeldbescheid-gebuehren-fristen-einspruch-und-verjaehrung) und einem **sechsmonatigen [Fahrverbot](/anwalt-verkehrsrecht/fahrverbot-so-behalten-sie-ihren-fuehrerschein)** rechtskräftig vom Amtsgericht Zwickau verurteilt.
Damit war die Geschichte aber noch nicht auserzählt. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann anschließend dazu auf, ein [**medizinisch-psychologisches Gutachten**](/anwalt-verkehrsrecht/mpu) vorzulegen. Darin sei zu klären, ob er selbst einschätzen könne, inwieweit Alkoholkonsum die Fahrsicherheit gefährdet. Dieser Aufforderung kam er jedoch nicht nach und ließ die vorgegebene Frist verstreichen. Die Behörde schloss daraus, dass der Fahrer nicht fahrtauglich sei und entzog im daraufhin die **Fahrerlaubnis** – zu Recht, wie das Münchener Verwaltungsgericht letzten Endes entschied.
**Aber wie immer gilt: Jeder Fall ist anders und dementsprechend auch die jeweiligen Ausgänge der Verfahren. Deswegen lohnt es sich immer, seine Situation von Expert:innen kostenfrei prüfen zu lassen. Bei uns geht das über unsere kostenfreie Bußgeld-Prüfung – in nur wenigen Minuten und bequem von Zuhause oder unterwegs aus.**
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## Parkplätze gehören zum öffentlichen Verkehrsraum
Der Mann wehrte sich zunächst gegen den [Führerscheinentzug](/anwalt-verkehrsrecht/fuehrerscheinentzug-entzug-der-fahrerlaubnis). Er war der Auffassung, dass sich der Vorfall nicht im öffentlichen Straßenverkehr ereignete. Das sahen die Richter:innen des Münchener Verwaltungsgerichts jedoch ganz anders. Auch ein Parkplatz sei dem öffentlichen Verkehrsraum zuzuordnen.
Außerdem sei unerheblich, wie viele Meter er auf dem Parkplatz zurückgelegt hatte. Denn unstreitig ist, dass er das Fahrzeug bewegte während er einen erheblichen Alkoholwert vorwies und somit nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährdete. Gegen den Beschluss des Münchener Verwaltungsgerichts kann der Mann nicht mehr angehen.

## Und was wäre, wenn …
… der trunkene Fahrzeughalter **zeitgleich sein [Handy am Ohr](/anwalt-verkehrsrecht/handy-am-steuer-so-teuer-ist-telefonieren-beim-autofahren)** gehabt hätte und erwischt worden wäre? Denn damit hätte er in einer **Handlung gleichzeitig gegen mehrere Vergehen** verstoßen. Das Gesetz geht grundsätzlich von einer sogenannten **„Tateinheit“** aus. In der Regel wird dann lediglich die **schwerwiegendere Tat geahndet**. Im vorliegenden Fall wäre das die Trunkenheit am Steuer gewesen.
Anders würde das Ganze aussehen, wenn die Taten **in keinen zeitlichen oder räumlichen Zusammenhang** stehen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn er am Tag des Vergehens morgens zusätzlich über eine rote Ampel gefahren wäre. Hierbei handelt es sich in Abgrenzung zur Tateinheit um eine sogenannte **„Tatmehrheit“**, bei der **jedes Vergehen einzeln mit einem Bußgeld geahndet** werden kann. Das heißt, am Ende werden die zu zahlenden Bußgelder und ebenfalls die [Punkte in Flensburg](/anwalt-verkehrsrecht/punkte-in-flensburg-punktesystem-verjaehrung-und-co) zusammengerechnet. Ein Fahrverbot kann hingegen nur einmal verhängt werden.
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