Streik bei der Lufthansa – kann ich entschädigt werden?

Nach dem Chaos an Flughäfen wegen Personalmangel droht nun das nächste Ärgernis: ein Streik der Lufthansa am 27. Juli führt zur Streichung von über 1000 Flügen. Wir erklären, welche Rechte Sie haben, wer Anspruch auf eine Entschädigung hat und was Sie tun können, wenn der Koffer verschwindet.

Flugausfall Lufthansa: So erhalten Sie eine Entschädigung

An den Flughäfen Berlin BER, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Hamburg, Köln/Bonn, München und Stuttgart legt das Bodenpersonal von Mittwoch, 3:45 Uhr bis Donnerstag, 6 Uhr die Arbeit nieder. Welche Optionen haben Reisende, deren Flug storniert wurde oder mit erheblicher Verspätung ankommt?

Grundsätzlich muss die Fluglinie Reisenden bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden schriftliche Informationen über die Voraussetzungen und die Höhe der ihnen zustehenden Ansprüche übergeben. Und: Ein Anspruch auf Entschädigung setzt übrigens nicht voraus, dass Sie den Flug tatsächlich angetreten haben.

Flug verspätet sich

Wenn Ihr Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort angekommen ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

Kurzstrecke: Flüge bis 1.500 Kilometer 250 €
Mittelstrecke: Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern 400 €
Langstrecke: Flüge ab 3.500 Kilometern 600 €

Außerdem haben Reisende ab einer Verspätung von 3 Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Dabei kann die Fluglinie alternativ zu Inlandsflügen auch Bahntickets ausgeben.

Flug wurde gestrichen

Die meisten Flüge im Zuge des Warnstreiks werden komplett storniert. In diesem Fall wird Sie die Fluglinie in der Regel kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug buchen. Sollte der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfinden, haben Sie Anspruch auf eine Hotelübernachtung.

Sie möchten den umgebuchten Flug nicht in Anspruch nehmen? Dann können Sie eine Rückerstattung des Ticketpreises beantragen.

Ihr Flug wurde wegen des Lufthansa-Streiks storniert? Machen Sie jetzt unseren kostenlosen Online-Check und finden Sie heraus, welche Ansprüche Sie gegenüber der Fluglinie haben.

Wann erhalte ich Schadensersatz bei Flugausfall?

Sie sitzen am Flughafen und wissen nicht so recht, wie es weitergeht? Wenn Sie die Fluglinie nicht ausreichend unterstützt, um ans Ziel zu kommen, dann können Sie eigene Kosten für ein Hotelzimmer oder aber auch für Bus, Taxi oder Mietwagen als Schadensersatz geltend machen. Das heißt, hiervon sollten Sie unbedingt die Belege aufbewahren.

Diese Kosten können zusätzlich zur oben genannten Entschädigung verlangt werden. Das liegt daran, dass die Fluglinie in solchen Fällen nicht ihrer Betreuungspflicht nachgekommen ist.

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Koffer weg – was nun?

Weitere Ansprüche auf Entschädigung haben Sie außerdem dann, wenn Ihr Koffer im Flughafen-Chaos verloren geht. Egal, ob am Zielort oder bei Rückkehr: Wenn Ihr Koffer auf dem Gepäckband nicht auftaucht, müssen Sie das zunächst – binnen 7 Tagen – der Fluglinie melden. Die Fluglinie haftet nämlich bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck mit maximal 1.500 Euro pro Fluggast. Genauso muss die Fluglinie notwendige Anschaffungen erstatten, die Sie z.B. am Urlaubsort tätigen mussten, wenn der Koffer nicht rechtzeitig da ist. Sie können also getrost Hygieneartikel und sogar Kleidung kaufen – bewahren Sie nur die Belege auf.

Was Sie konkret von der Fluglinie bei verlorenem Gepäckfordern können, erfahren Sie in unserem kostenlosen Online-Check.