Steigende Energiekosten: Wann darf mir mein Vermieter die Heizung abdrehen?

Seit Monaten herrscht eine angespannte Situation auf dem internationalen Energiemarkt. Nicht nur steigende Strom- und Gaspreise bereiten Sorgen, sondern auch die generelle Versorgung. Viele fragen sich daher: dürfen Vermieter:innen etwa die Heizung herunterregeln, um Geld zu sparen?

Eine kalte Dusche für Mieter:innen

Ein Großteil der Mieter:innen wappnet sich jetzt schon finanziell und emotional für die Nebenkostenabrechnung 2022. Haushalte müssen nach derzeitigen Prognosen davon ausgehen, dass sie über 1.000 Euro Mehrkosten für Energie bezahlen müssen. Einige Vermieter:innen haben schon jetzt Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten in Rechnung gestellt.

Die zwangsweisen Einsparungen auf Vermieterseite geht bereits so weit, dass Frankfurter Mieter:innen das Warmwasser zu bestimmten Zeiten abgestellt wurde. Aber dürfen Vermieter:innen das? Die grundsätzliche Antwort darauf lautet: Nein. Mieter:innen haben den Anspruch auf eine Grundversorgung – und das 24 Stunden am Tag. Warmwasserversorgung ist dabei eingeschlossen. Wer trotzdem kalt duschen muss, kann gegebenenfalls eine Mietminderung fordern. Auch Schadensersatzansprüche sind denkbar. Beispielsweise dann, wenn Ihnen Kosten entstanden sind, weil Sie woanders duschen mussten.

Muss ich jetzt mit einer Miet­er­höhung rech­nen?

Mieter:innen befürchten neben den hohen Nebenkosten auch eine generelle Anhebung der Grundmiete. So einfach und willkürlich kann ein Vermieter die Nettokaltmiete jedoch nicht erhöhen. Denn die Miete muss sich zunächst an den „ortsüblichen Vertragsmieten“ orientieren. Abgesehen davon darf die Nettokaltmiete in Ihrem Mietvertrag ohnehin frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Mieterhöhung erhöht werden. Dabei darf die Miete in drei Jahren nicht mehr als 20 % steigen. Insgesamt haben 360 Städte und Gemeinden die Grenze sogar auf 15 % gesenkt.

Wann ist es zu kalt? Das sagt das Gesetz.

Auch wenn Warmwasser in der Regel 24 Stunden am Tag gewährleistet sein muss, gelten andere Regelungen hinsichtlich der Heizung. Laut aktuellen Gerichtsurteilen ist es Vermieter:innen grundsätzlich erlaubt, die Heizung auf 17 bis 18 Grad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrunterzuregeln.

Hat Ihr:e Vermieter:in auch Ihre Heizung gedrosselt oder das warmen Wasser reduziert? Oder haben Sie andere Probleme im Mietrecht? Dann sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Erstberatung von unseren Mietrechtsexpert:innen.