Rückabwicklung Rentenversicherung: 5.000 Euro mehr mit Anwalt

Der Frust bei Sparern ist groß - gibt es doch in der momentanen Niedrigzinsphase kaum Zinsen. Ganz im Gegenteil: Es drohen sogar Negativzinsen. In dieser Situation haben es auch die Versicherer schwer, ihre einmal in Aussicht gestellten Überschüsse zu erwirtschaften. Bei Verträgen ohne festgeschriebenen Garantiezins wird der zu erwartende Leistungsbetrag deshalb immer weiter nach unten korrigiert – sprich gekürzt.

Der Frust bei Sparern ist groß - gibt es doch in der momentanen Niedrigzinsphase kaum Zinsen. Ganz im Gegenteil: Es drohen sogar Negativzinsen. In dieser Situation haben es auch die Versicherer schwer, ihre einmal in Aussicht gestellten Überschüsse zu erwirtschaften. Bei Verträgen ohne festgeschriebenen Garantiezins wird der zu erwartende Leistungsbetrag deshalb immer weiter nach unten korrigiert – sprich gekürzt. Haben auch Sie eine Rentenversicherung, von der Sie nicht mehr überzeugt sind, dass sie wirklich die Erträge erwirtschaften kann, die Ihnen einmal versprochen wurden? Lesen Sie hier, wie einer unserer Mandanten seine Rentenversicherung erfolgreich rückabgewickelt hat.

Rückabwicklung Rentenversicherung: So bekommen Sie Beiträge und Zinsen zurück

Vor noch 10 Jahren galt die Lebens- oder Rentenversicherung als sichere Bank, wenn es um das Thema private Altersabsicherung ging. Damit standen die Deutschen aber auch damals schon alleine da. Alle anderen Europäer greifen auf andere Mittel zur privaten Altersabsicherung zurück, ebenso die Amerikaner oder Kanadier. Mittlerweile verlieren die Allheilmittel Renten- oder Lebensversicherung jedoch an Glanz, vielen Versicherten kommen die Zweifel, dass sich diese Anlageform überhaupt noch lohnt. Doch wie aus dem Dilemma herauskommen? Einer unserer Mandanten hat einen Weg eingeschlagen, den wir vielen Versicherten empfehlen können: Die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einer Entscheidung vom Mai 2014 geurteilt, dass Versicherungsnehmer grundsätzlich ein Widerrufsrecht haben, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert wurden (Az. IV ZR 76/11). In dem Fall muss das Versicherungsunternehmen dem Kunden, also dem Versicherten, die gezahlten Beiträge plus Nutzungszinsen zurückzahlen. Das Versicherungsunternehmen dürfe allerdings für den bis dato gewährten Versicherungsschutz einen Betrag abziehen, zum Beispiel den Prämienanteil für das Versicherungsrisiko.

Rückabwicklung Rentenversicherung: Der Fall unseres Mandanten

Unser Mandant hatte im Jahr 1999 bei der Provinzial eine Rentenversicherung abgeschlossen. Diese sollte im Jahr 2035 fällig werden. Unser Mandant zahlte die vereinbarten Beiträge. Die Versicherung teilte ihm regelmäßig mit, wie sich die Überschüsse entwickelten.

Im Jahr 2017 hatte sich unser Mandant jedoch dazu entschlossen, seine Rentenversicherung nicht mehr weiterzuführen. Ihm erschien die Geldanlage in Form einer Rentenversicherung als nicht mehr profitabel genug. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase können die Versicherer ihre einmal gemachten Zusagen über die Entwicklung der Versicherungswerte nämlich nicht mehr halten. Mit einer Geldanlage in Form einer Rentenversicherung Zinserträge zu erwirtschaften ist (einfach) nicht mehr so einfach, wenn generell kaum noch Zinsen gezahlt werden.

Unser Mandant schrieb seiner Versicherung, der Provinzial, dass er seinen Rentenversicherungsvertrag widerrufen wollte. Er verlangte einerseits seine eingezahlten Beträge von der Versicherung zurück, andererseits forderte er die Herausgabe der von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen.

Wie die Versicherung reagierte

Zunächst einmal hat die Provinzial sich sehr viel Zeit gelassen. Schlussendlich akzeptierte die Versicherung den Widerruf und zahlte dem Mandanten die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurück. Jedoch zahlte sie ihm nicht die erwirtschafteten Überschüsse, also die Zinsen aus. Das war der Punkt, an der unser Mandant anwaltliche Hilfe suchte, weil er sich damit nicht zufrieden geben wollte. 

Rückabwicklung Rentenversicherung: Wie ein Anwalt helfen kann

In einem Schreiben wies unser auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt Nils Rotermund die Provinzial darauf hin, dass die Berechnung der Auszahlungssumme nicht schlüssig sei und dass die Versicherung verpflichtet sei, die Berechnung schlüssig darzustellen. Dazu zählen die Auflistung der Abschlusskosten, des Wertes des Risikoschutzes sowie die gezogenen Nutzungen, sprich Zinsen.

Nach dem anwaltlichen Schreiben und einem nochmaligen Hinweis auf das BGH-Urteil, dass dem Versicherten die Nutzungszinsen auszuzahlen sind, teilte die Provinzial mit, dass sie die Nutzungen herausgeben würde. Das hat unserem Mandanten immerhin noch einmal eine Zahlung in Höhe von rund einem Drittel der eingezahlten Beträge eingebracht.

Meine Rentenversicherung erschien mir schon lange keine rentable Anlageform mehr zu sein. Nach Recherchen im Internet habe ich mich dazu entschlossen, Widerspruch einzulegen und meine Versicherung rückabzuwickeln. Aber man merkt dann schnell, dass man als Einzelperson kaum Chancen gegen so einen großen Konzern hat. Erst hat mich meine Versicherung lange hingehalten und dann hat sie mir nur meine eingezahlten Beträge ausgezahlt, aber keine Überschüsse. Da habe ich die Kanzlei eingeschaltet.

Unser Mandant

Rückabwicklung Lebensversicherung: Was wir empfehlen

Laut Urteil des BGH können alle Lebens- und Rentenversicherungen, die in dem Zeitraum vom 29. Juli 1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden. Voraussetzung ist, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt war oder nicht alle Unterlagen zur Widerrufsbelehrung vorlagen.

Ist der Widerspruch erfolgreich, dann muss das Versicherungsunternehmen die eingezahlten Beiträge sowie erwirtschaftete Zinsen an den Versicherten zurückzahlen. Der Versicherer darf aber einen Wertersatz für den Risikoschutz abziehen, den er dem Versicherten gewährt hat. Mit unserem kostenlosen Online-Rechner können Sie schnell und unverbindlich ausrechnen lassen, mit wie viel Geld Sie rechnen könnten.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass ihre Lebens- oder Rentenversicherung keine rentable Anlageform mehr ist, dann sollten Sie über eine Rückabwicklung des Vertrages nachdenken. Im Gegensatz zum Verkauf oder Kündigung des Vertrages bekommen Sie bei der Rückabwicklung mehr Geld ausgezahlt. Bei Verkauf oder Kündigung der Versicherung wird Ihnen jedoch ein Betrag für die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen. Der so errechnete Betrag kann unter den eingezahlten Beiträgen liegen.

Daher empfehlen wir allen, die darüber nachdenken ihre Renten- oder Lebensversicherung los zu werden, mit unserem Online-Schnell-Rechner in 3 Minuten zu prüfen, wie viel Geld ihnen bei einem Widerspruch zustehen würde und was Ihre Lebens- oder Rentenversicherung wert ist.

Haben Sie Fragen zum Thema Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen? Dann nutzen Sie unseren Online-Rechner und unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Hier können Sie von unserem Team für Versicherungen kostenfrei prüfen lassen, ob sich eine Rückabwicklung Ihres Renten- oder Lebensversicherungsvertrages lohnt.

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