Prämiensparverträge: Immer neue Musterklagen gegen Sparkassen

Die Sparkasse hat Ihren Prämiensparvertrag vor einer Weile gekündigt? Falls Sie es bisher noch nicht getan haben, sollten Sie dringend prüfen, ob Ihnen möglicherweise falsch berechnete Zinsen zustehen. Immer häufiger kommt es zu Klagen deswegen – zuletzt etwa gegen die Sparkasse Stendhal und Märkisch-Oderland.

Neue Muster­feststellungs­klagen wegen Prämien­sparver­trägen

Ein beliebtes Instrument der Altersvorsorge der 1990er und 2000er Jahre waren sogenannte „Prämiensparverträge“, die damals primär von Sparkassen angeboten wurden. Die Anreize dabei waren nicht nur flexible Zinsen, sondern die Auszahlung einer jährlichen Prämie von bis zu 50 % der in dem Jahr getätigten Einzahlungen. Ab 2016 folgten allerdings große Kündigungswellen der Verträge seitens der Sparkassen.

Mit diesen Kündigungen beschäftigen sich aktuell mehrere Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen. Diese zweifeln unter anderem an, ob die ursprünglichen Kündigungen rechtmäßig waren. Doch hauptsächlich geht es in den Musterfeststellungsklagen darum, dass die Sparkassen Verbraucher:innen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben haben. Als Grundlage dienten damals unklare Klauseln zur Zinsanpassung.

Zu den neuesten gehören seit Dezember 2021 drei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal. Insgesamt laufen 15 Musterfeststellungsklagen.

Keine Angst vor einem juristischen Verfahren: Nutzen Sie zunächst unsere unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Vertrag und finden Sie kostenlos heraus, ob sich ein Vorgehen lohnt. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie weiter mit uns fortfahren möchten.

 

So fordern Sie falsch berech­nete Zinsen zurück

Die im Dezember von den Verbraucherzentralen beklagten Sparkassen sind bei Weitem nicht die einzigen Banken, bei denen falsche Zinsen berechnet wurden. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat die uneindeutigen Zins-Klauseln bereits für unrechtmäßig erklärt, weshalb Betroffene die zu wenig gezahlten Zinsen zurückfordern können.

Dafür müssen Sie sich auch keiner Musterfeststellungsklage anschließen, sondern können dies bequem über Gansel Rechtsanwälte tun.

Füllen Sie zunächst unser kurzes Online-Formular aus, um eine kostenlose Prüfung Ihres Prämiensparvertrags anzufordern. Unsere Expert:innen im Bankrecht teilen Ihnen binnen kurzer Zeit mit, ob die Zinsen in Ihrem Vertrag falsch berechnet wurden. Anschließend entscheiden Sie, ob wir die Nachzahlung für Sie durchsetzen sollen.

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Warum lassen sich Zinsen von Prämien­sparver­trägen zurück­fordern?

Im Oktober 2021 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass zahlreiche alte Prämiensparverträge unzulässige Klauseln enthalten (Az. XI ZR 234/20). Sparer:innen stehen daher grundsätzlich Nachzahlungen zu.

Zu dem Urteil des BGH kam es aufgrund einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig. Den Verbraucherschützern zufolge hatte die Sparkasse pro Vertrag durchschnittlich 3.100 Euro zu wenig ausgezahlt.