Schnelle Hilfe für Phishing-Opfer
Wir erläutern Ihnen in einer Ersteinschätzung Ihre Optionen und Erfolgschancen, gegen das Postbank Phishing vorzugehen.
So erkennen Sie Postbank Phishing Mails & SMS
An diesen Anzeichen können Sie Postbank Phishing erkennen, mit denen die Täter an Ihre Daten fürs Postbank Online-Banking kommen wollen:
- Unpersönliche Anreden
- Keine Kontaktinformationen
- Ungewöhnliche Formatierung
- Verzerrtes Logo
- Rechtschreibfehler
- Zahlendreher
- Aufforderung zur Eingabe von u. a. Passwort oder TAN
- Links
- Anhänge
Außerdem informiert der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale über alle bekannten Postbank Phishing Mails.
Das sollten Sie tun, wenn Sie Opfer von Postbank Phishing Mails geworden sind
Wenn Sie persönliche Daten geteilt oder die Täter bereits Zugriff auf Ihr Postbank Konto haben, sollten Sie schnell reagieren. Informieren Sie die Postbank umgehend über den Vorfall. Nutzen Sie dafür nicht die Kontaktdaten, die in der gefälschten Mail aufgeführt sind, sondern gehen Sie über offizielle Kommunikationskanäle.
Sichern Sie die Postbank Phishing Mail oder SMS als Screenshot. Machen Sie eine Anzeige bei der Polizei. Eine Anzeige ist oftmals eine Voraussetzung für die Erstattung des Schadens durch die Bank. Ändern Sie alle Passwörter für Apps und Webseiten und lassen das Online Banking und Karten sperren. Nicht veranlasste Transaktionen können Sie zudem von der Postbank zurückbuchen lassen.
Dr. Timo Gansel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Dr. Timo Gansel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Dann muss die Postbank den Schaden ersetzen
Laut § 675u BGB muss die Postbank Ihnen unverzüglich nicht autorisierte bzw. nicht durch Sie veranlasste Abbuchungen erstatten. Dafür sollten Sie plausibel belegen können, dass Sie diese nicht selbst getätigt haben.
Außerdem dürfen Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Denn sonst hätte die Bank einen Anspruch auf Schadensersatz, mit dem sie gegen Ihren Anspruch auf Erstattung der Abbuchungen aufrechnen kann.
Hier ist die Postbank in der Beweispflicht: Sie muss laut BGH (XI ZR 91/14) nachweisen, dass Sie als Kunde grob fahrlässig gehandelt und z. B. einen „objektiv schweren und subjektiv schlechthin nicht entschuldbaren“ Verstoß gegen grundlegende Sorgfaltsanforderungen im Zusammenhang mit einer Postbank Phishing Mail oder SMS begangen haben.
So hilft ein Anwalt
Schnelle Hilfe bei Betrug durch Postbank Phishing Mails oder SMS: Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Meldung des Vorfalls an die Postbank, der Anzeige bei der Polizei und der Begründung, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Dabei achtet er darauf, dass Sie sich nicht unnötig belasten.
Sind auch Ihre Debitkarten betroffen, weil die Täter mit diesen in Geschäften eingekauft haben, beweist er, dass Sie die Käufe gar nicht getätigt haben können.
Dr. Timo Gansel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Dr. Timo Gansel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht
Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von einem erfahrenen Anwalt für Bankrecht überprüfen. Nach Ihrer Anfrage informiert er Sie darüber, ob und welche Erfolgsaussichten für eine Erstattung durch die Postbank bestehen. Ist ein anwaltliches Vorgehen sinnvoll, erhalten Sie ein Angebot – und entscheiden dann erst, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Schnelle Hilfe für Phishing-Opfer
Wir erläutern Ihnen in einer Ersteinschätzung Ihre Optionen und Erfolgschancen, gegen das Postbank Phishing vorzugehen.