OLG Düsseldorf: Kreditinstitut muss eindeutig über Gebäudeversicherung belehren

Neue Munition für den Widerrufsjoker: Millionen von Immobilienkreditverträge können widerrufen werden, weil das Kreditinstitut unterschiedliche Angaben zu Nebenkosten eines Immobilienkredits gemacht hat.

Neue Munition für den Widerrufsjoker: Millionen von Immobilienkreditverträgen können widerrufen werden, weil das Kreditinstitut unterschiedliche Angaben zu Nebenkosten eines Immobilienkredits gemacht hat. Mit einem Urteil des OLG Düsseldorf haben Kreditnehmer nun neue Munition bekommen. Banken, Sparkassen und Bausparkassen haben nämlich in den Unterlagen zu einem Immobilienvertrag teilweise unterschiedliche Formulierungen gewählt, die sich im Sinn unterscheiden. Im Urteil des OLG Düsseldorf ging es um die Gebäudeversicherung.

Immer wieder sehen wir in unserer Praxis, dass Kreditinstitute nicht richtig über die Rechte und Pflichten des Kreditnehmers belehren. Mit Hilfe des Widerrufsjokers haben wir schon vielen Mandanten geholfen, einen Kredit zu widerrufen und auch im Nachhinein noch eine schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung zurückgezahlt zu bekommen.

Betroffen sind Verträge, die im Zeitraum vom 11.6.2010 bis zum 13. 6. 2014 geschlossen wurden. Im Einzelfall prüfen wir jedoch auch, ob bei einem späteren Abschluss noch ein Widerruf möglich ist.

Zur kostenfreien Ersteinschätzung

Der Fall: Gericht entscheidet gegen die Bausparkasse Wüstenrot

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat gegen eine Bausparkasse entschieden, die in ihren AGB (Darlehensbedingungen) und im Standard-Merkblatt für einen Immobilienkredit darauf hingewiesen hat, dass zum Schutz der Immobilie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden muss. Ein Hinweis, der in allen Immobilienkreditverträgen Standard ist.

Die Bausparkasse Wüstenrot belehrt in ihren AGB (Darlehensbedingungen) wie folgt:

Passus in den AGB (Darlehensbedingungen) der Bausparkasse Wüstenrot
Passus in den AGB (Darlehensbedingungen) der Bausparkasse Wüstenrot

Im eigentlichen Kreditvertrag war dieser Passus aber so nicht mehr zu finden. Vielmehr fand sich eine andere Formulierung, die einen weiteren Interpretationsspielraum eröffnete.

Bei der Bausparkasse Wüstenrot sieht der Passus im Kreditvertrag folgendermaßen aus:

Passus im Kreditvertrag der Bausparkasse Wüstenrot
Passus im Kreditvertrag der Bausparkasse Wüstenrot

Die Begründung des Gerichts: Irreführung des Kreditnehmers

Das Gericht sah in dieser Formulierung eine Irreführung des Kreditnehmers. Die Wortwahl suggeriere, dass der Kreditnehmer eine Wahl hätte, dass die Kosten auch eben nicht von ihm zu tragen seien. Die Formulierung bringe nicht zum Ausdruck, dass der Kreditnehmer zwingend verpflichtet ist, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die er auch bezahlen muss.

Das Oberlandesgericht wies im Weiteren darauf hin, dass ein eindeutiger Hinweis auf die zwingende Verpflichtung des Kreditnehmers, eine Gebäudeversicherung abzuschließen und für deren Kosten aufzukommen, auch in den eigentlichen Kreditvertrag gehört hätte.

Was ergibt sich aus dem Urteil?

Kreditnehmer, die in ihrem Kreditvertrag nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, können noch immer ihren Vertrag widerrufen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ergibt sich so die Möglichkeit auf einen günstigeren Baukredit umzuschulden.

Falls Sie einen Kredit vorzeitig ablösen wollen und die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank vermeiden wollen, können Sie prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrungen und die Pflichtangaben korrekt waren und ob ein Widerruf möglich ist.

Für unsere Mandanten stellt dieses Urteil eine neue Chance dar und bestätigt unsere Rechtsauffassung. Alle diejenigen, die mit Ihrem Widerruf mit Verweis auf die Widerrufsbelehrung gescheitert sind, haben jetzt mit dem Urteil zu den Pflichtangaben gegebenenfalls eine neue Chance. Da der Hinweis auf die Gebäudeversicherung ein Standard in allen Immobilienverträgen ist, gibt es hier auch sehr viele Betroffene. 

Thomas Röske – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Betroffen sind Verträge aus der Zeit vom 11. Juni 2010 bis zum 30. Juni 2014. Fast alle Kreditinstitute haben hier nicht korrekt gearbeitet und haben in den verschiedenen Unterlagen abweichende Angaben gemacht. Aus unserer Praxis wissen wir, dass gerade die Bausparkasse Wüstenrot und die ING-DiBa hier unsauber gearbeitet haben. Aber auch andere Banken und Sparkassen betrifft dieses Urteil.

Zur Prüfung des Vertrages

Auch wenn Sie schon eine Widerrufsbelehrung gezahlt haben, können Sie diese noch im Nachhinein von Ihrem Kreditinstitut zurück verlangen, sollte die Widerrufsbelehrung nicht korrekt sein.

Wenden Sie sich an uns – wir haben die Erfahrung aus über 25.000 geprüften Verträgen bei 800 Kreditinstituten. Wir prüfen Ihren Kreditvertrag schnell und unkompliziert und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.