Nichtabnahmeentschädigung nach Widerruf des Immobiliendarlehens zurückerstatten lassen

Wer ein vereinbartes Darlehen „verschmäht“, muss der Bank dafür eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen. Unschön, aber nicht unumkehrbar. Denn hat das Kreditinstitut bei Vertragsschluss einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, dann lässt sich das Darlehen noch nachträglich widerrufen und die Nichtabnahmeentschädigung zurückholen.

Gesunkene Zinsen – gestiegener Frust

Im Nachhinein ist man immer klüger. Aber wer konnte schon ahnen, dass sich mehr oder weniger über Nacht die Zinsen auf Talfahrt begeben. Und so haben sich in der Vergangenheit viele Kreditbedürftige die damals vermeintlich niedrigen Zinsen zumeist durch Forward-Darlehen bzw. Bereitstellungsdarlehensverträge gesichert. Ihre Freude darüber sank mit jeder späteren Zinssenkung und dürfte bei vielen inzwischen zu Frust geführt haben. Manch einer hat das Darlehen „zähneknirschend“ abgenommen, weil ihn die hohe Nichtabnahmeentschädigung schreckte, andere haben die Abnahme verweigert und dafür eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen müssen.

Mit Glück Geld zurück

Falsche Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag - des einen Freud, des anderen Leid. Fast alle Kreditinstitute haben in der Vergangenheit ihre Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht belehrt. Die Folge: Diese Verträge können dann auch nach der vermerkten Widerrufsfrist widerrufen werden. Pikanterweise haben Banken und Sparkassen neben vielen anderen Fehlern vor allem Fehler bei der Formulierung des Beginns der Widerrufsfrist gemacht. Miss- und unverständliche Fristangaben führen dazu, dass der Beginn der Widerrufsfrist für den Vertrag nicht in Gang gesetzt wird. So kann der Darlehensnehmer selbst dann noch sein Widerrufsrecht ausüben, wenn er die Abnahme des Darlehens verweigert und dafür eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlt hat.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Wir prüfen die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag auf Fehler und sagen Ihnen, ob auch Sie Ihren Kredit widerrufen können, um Ihre gezahlte Nichtabnahmeentschädigung zurückzufordern.

Beachten Sie bitte, dass es sich nach neuer Rechtslage um Verträge handeln muss, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden und bei denen keine oder aber eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt wurde.