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# Neues Gesetz: Sind Handy-Verträge jetzt monatlich kündbar?
Wer kennt es nicht? Sobald die Kündigungsfrist-Falle zuschnappt, ist man ein weiteres Jahr im Handyvertrag gefangen – ob man nun will oder nicht. Aber das neue Telekommunikationsgesetz macht solchen Knebelverträgen jetzt den Garaus.

## Keine Handy-Knebel­verträge mehr
**Tolle Nachrichten zum Ende des Jahres:** Sie kommen künftig viel einfacher und schneller aus Ihrem Handyvertrag. Am **1. März 2022** trat das modernisierte **Telekommunikationsgesetz** in Kraft, womit u. a. Knebelverträge von Mobilfunkanbietern jetzt der Vergangenheit angehören. Verbraucher:innen dürfen sich über folgende Neuerungen freuen:

### Vorbei mit automatischen Vertragsverlängerungen
Auch, wenn man es sich rot im Kalender anstreicht – Kündigungsfristen haben die meisten von uns schon mal vergessen. Und wer die Kündigungsfrist verpasste, war in der Regel **automatisch ein weiteres Jahr** im alten Vertrag gefangen.
Damit ist es jetzt vorbei. Durch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes können Sie Handyverträge **nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit monatlich kündigen**.
Diese Möglichkeit bietet sich allerdings nur für Verträge, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden
1-Jahres-Vertrag muss möglich sein
Alternativ zum 2-Jahres-Vertrag sind Mobilfunkanbieter künftig dazu **verpflichtet, auch** **1-Jahres-Verträge anzubieten.**
Kund:innen soll damit ein schnellerer Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten ermöglicht werden.

### „Bye, bye“ telefonische Vertragsschließung
Das Unterjubeln von eigentlich ungewollten Verträgen oder Tarifen ist seit dem 1. Dezember 2021 auch nicht mehr möglich. Ihr Mobilfunkanbieter ist dazu verpflichtet, die **über das Telefon übermittelten Vertragsleistungen** einmal **schriftlich für Sie zusammenzufassen**. Erst, wenn Sie die Zusammenfassung und die Konditionen unterschreiben, kommt der Vertrag zustande. Das gilt übrigens nicht nur für Mobilfunkanschlüsse, sondern auch für Festnetz- und Internetverträge.
In der Zusammenfassung müssen **folgende explizite Informationen** enthalten sein:
- die Kontaktdaten Ihres potenziellen Anbieters,
- die wesentlichen Merkmale der zu erbringenden Dienste,
- Aktivierungsgebühren,
- die Laufzeit und Bedingungen für Vertragsverlängerung und -kündigung.
**Sei es nun der Handyvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag – über unseren Newsletter erhalten Sie einmal im Monat die neuesten Informationen zu wichtigen Verbraucherschutzthemen. Bleiben Sie mit uns stets aus dem Laufenden und holen Sie sich Ihr Recht nach Hause.**

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