Neues Gesetz: 2-Jahres-Verträge & automatische Verlängerungen bald verboten?

Wer hat nicht schon einmal vergessen, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen und ist dann automatisch zwei weitere Jahre im Vertrag gefangen gewesen – ob man wollte oder nicht. Vor diesen und anderen Kostenfallen soll künftig ein neues Gesetz der Bundesregierung schützen.

Wer hat nicht schon einmal vergessen, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen und ist dann automatisch zwei weitere Jahre im Vertrag gefangen gewesen – ob man wollte oder nicht. Vor diesen und anderen Kostenfallen soll künftig ein neues Gesetz der Bundesregierung schützen.

Faire Verbraucherverträge braucht das Land

Die Bundesregierung hat ein Gesetzesentwurf für „Faire Verbraucherverträge“ auf den Weg gebracht. Ab wann genau das Gesetz gelten soll, ist noch nicht klar. Der Entwurf muss noch durch Bundesrat und Bundestag.

Das neue Gesetz beinhaltet Regelungen, die Sie als Verbraucher:in besser vor ungewollten Verträgen schützen soll. Dabei geht es nicht nur um fairere Bedingungen beim Vertragsschluss an sich, sondern auch um fairere Regelungen bezüglich der Vertragsinhalte:

#1 Kräftigeres Schutzschild gegen unerlaubte Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung strapaziert nicht nur das Nervenkostüm, sondern führt auch dazu, dass einem Verbraucherverträge aufgedrängt oder untergeschoben werden – obwohl die angerufene Person gar keinen Vertrag abschließen möchte.

Um dem entgegenzuwirken, muss künftig jede:r Anrufer:in die ausdrückliche Einwilligung des/der Angerufenen einholen und in angemessener Form dokumentieren. Anschließend ist das Unternehmen dazu verpflichtet, die Dokumentationen fünf Jahre aufzubewahren. Hält sich das werbende Unternehmen nicht daran, winkt ein saftiges Bußgeld von bis zu 300.000 Euro. Durch die verpflichtende Dokumentation und Aufbewahrung soll unerlaubte Telefonwerbung noch stärker bekämpft und eingedämmt werden.

#2 „Auf Nimmerwiedersehen“ Telefonverträge für Strom und Gas

Vor allem Energielieferanten oder von ihnen beauftragte Dienstleister liegen in den Beschwerdestatistiken hinsichtlich „aufgedrängter Telefonverträge“ ganz weit vorne. Deswegen soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Sie als Angerufene:r einen Strom- oder Gasvertrag über das Telefonat abschließen können.

Strom- und Gasanbieter dürfen Ihre Vertragsangebote dann nur noch schriftlich mitteilen. Erst dann ist gewährleistet, das der/die Kund:in den Vertrag prüfen kann und versteht, was man tatsächlich unterschreibt.

#3 Automatische Vertragsverlängerungen bald Geschichte?

Bei vielen Anbietern ist es Praxis, dass sich Verträge automatisch verlängern, wenn die Kündigung nicht fristgerecht eingeht. Dadurch versuchen die Anbieter, ihre Kunden dauerhaft zu binden. Und der Plan geht auf. Viel zu schnell vergessen Kund:innen, wann der Vertrag tatsächlich ausläuft und sind dann oftmals zwei weitere Jahre im Vertrag gefangen.

Durch das kommende Gesetz sollen Verträge zwar weiterhin automatisch verlängert werden können, aber nur noch um ein Jahr. Und auch nur dann, wenn der Anbieter rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeiten und die Verlängerung hinweist. Verpassen die Anbieter:innen es, ihre Kund:innen rechtzeitig darauf hinzuweisen, wird der Vertrag lediglich um drei weitere Monate verlängert.

#4 Ein-Jahres-Verträge sollen das Maximum sein

Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag bei einem Mobilfunk- oder Stromanbieter abschließen, ist dieser in den meisten Fällen gleich für zwei Jahre bindend. Damit soll durch das neue Gesetz künftig Schluss sein.

Eine Laufzeit von über einem Jahr ist dann nur wirksam, wenn Sie als Kund:in gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag erhalten. Außerdem darf der Vertrag im Monatsdurchschnitt maximal nur 25 % teurer sein, als der Vertrag mit der längeren Vertragslaufzeit.

#5 Abschied feiern von der Drei-Monats-Kündigungsfrist

Wenn Sie bisher einen Vertrag bei Fitnessstudios, Partnerbörsen und Co. abgeschlossen haben, sind Sie im Kleingedruckten wahrscheinlich auf eine 3-Monats-Kündigungsfrist gestoßen. Künftig soll diese Kündigungsfrist jedoch auf einen Monat verkürzt werden.

Kund:innen haben dadurch die Möglichkeit, früher aus Ihrem Vertrag herauszukommen und können durch günstigere Anbieter gegebenenfalls einiges an Geld sparen.

#6 Wenn zwei sich streiten, fordert der Dritte

Nicht immer setzen Verbraucher:innen Ihre Geldforderungen gegen Unternehmen durch – selbst wenn die Erfolgsaussichten sehr gut stehen. Häufig bieten dann Dritte an, die Ansprüche sozusagen abzukaufen und diese Geldforderungen für denjenigen durchzusetzen.

Viele Unternehmer:innen untersagen jedoch die Abtretung an Dritte in Verträgen. Eine solche Klausel soll künftig durch das Gesetz verboten werden.

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