Neue Fahrgastrechte: Keine Entschädigung mehr bei Zugverspätung?

Jeder weiß, dass Bahnfahrten nicht immer reibungslos ablaufen. Besonders bei Unwettern drohen häufig Verspätungen und Ausfälle. Aber welche Rechte haben eigentlich Reisende? Und wann gibt es eine Entschädigung? Dazu gibt es nun einige neue Regelungen, die Klarheit schaffen: Wir fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen.

Was ändert sich bei der Bahn?

Seit dem 7. Juni 2023 gelten neue Fahrgastrechte bei Ausfällen und Verspätungen von Zügen. Die wichtigste Frage ist nun: Was genau ändert sich?

Bahn muss bei Verspätung durch außergewöhnliche Umstände nicht mehr zahlen

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die Bahn bei einem Ausfall oder Verspätung keine Entschädigung mehr zahlen muss. Beispiele hierfür sind

  • extreme Witterungsbedingungen,
  • Menschen auf den Gleisen,
  • Kabeldiebstahl oder
  • Notfälle im Zug.

Der Anspruch auf Entschädigung entfällt aber wirklich nur dann, wenn das Ereignis trotz Bemühen der Bahn absolut unvermeidbar war. Bei einem Bahnstreik können Sie also beispielsweise weiterhin eine Entschädigung fordern. Diese beträgt noch immer 25% des Preise ab einer Stunde Verspätung und 50% ab zwei Stunden.

Kostenlose Umbuchung möglich

Sollte ein Zug mehr als 60 Minuten Verspätung haben, dürfen Bahnreisende auf Züge von anderen Bahnunternehmen umgebucht werden. Diese Umbuchung ist für Fahrgäste kostenlos. Alternativ können Sie auch selbst eine Weiterreise planen und die Kosten der Bahn in Rechnung stellen. Eine Rückerstattung gibt es aber nur, wenn:

  • die Bahn ein Einverständnis gibt und
  • die Bahn Sie nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt auf einen anderen Zug umbuchen konnte.

Übernachtungen auf drei Nächte begrenzt

Sollten unvorhersehbare Umstände für einen Zugausfall sorgen, kann die Bahn eine notwendige Unterbringung in einem Hotel auf höchstens drei Nächte begrenzen.

Frist für Beschwerde: drei Monate!

Bahnreisende haben künftig nur noch drei Monate Zeit, um Ansprüche gegen die Bahn geltend zu machen. Diese Frist beginnt zum Zeitpunkt des Vorfalls, zu dem Sie eine Beschwerde einreichen wollen. Vor dieser neuen Regelung betrug die Frist für Beschwerden zwölf Monate.

Zugausfall oder Verspätung: So gehen Sie vor

Wenn Ihr Zug Verspätung hat oder ganz ausfällt, dann sollten Sie am besten schon am Bahnhof tätig werden. Beachten Sie die neuen Regelungen: Die Bahn muss nur zahlen, wenn die Verspätung oder Ausfall vermeidbar war.

  • Bestätigung einholen: Lassen Sie sich den Ausfall oder die Verspätung von einem Bahnmitarbeiter schriftlich bestätigen
  • Beschwerde einreichen: Nehmen Sie nun Kontakt zu dem Bahnunternehmen auf: Hierfür sollten Sie alle Unterlagen einreichen, also die Fahrkarte und die Bestätigung des Bahnmitarbeiters, dass der Zug auch wirklich ausgefallen ist.
  • Schadensersatz verlangen: Verlangen Sie, dass die Bahn eine Entschädigung zahlt. Beachten Sie, dass Sie für diese Forderung nur drei Monate Zeit haben.

Zusammengefasst: Das gilt für Bahnreisende 2023

Bei Zugausfällen und Verspätungen darf die Bahn Sie künftig auf Züge eines anderen Unternehmens umbuchen. Zudem müssen Entschädigungen bei Notfällen nicht mehr gezahlt werden: Wenn ein Zug wegen eines Sturms ausfällt, muss die Bahn also keinen Schadensersatz mehr zahlen. Auch neu: Für eine Beschwerde haben Sie nur noch drei Monate Zeit!