#

# Inhalt

# Müssen Arbeitnehmer:innen an der betrieblichen Weihnachtsfeier teilnehmen?
Trotz anhaltender Corona-Pandemie werden viele Betriebe und Unternehmen nicht auf Weihnachtsfeiern verzichten. Dabei wird auch dieses Jahr wohl oft auf eine Remote-Party umgestiegen. Doch muss ich daran teilnehmen, wenn die Partylaune eigentlich im Keller ist?

## Abfeiern oder Ackern
Die Corona-Zahlen sind so hoch wie nie und trotzdem wollen viele Betriebe und Unternehmen nicht auf eine Weihnachtsfeier verzichten. Wie auch im letzten Jahr steigen viele auf eine sogenannte Remote-Party um, also ein gemeinsames Zusammenkommen via Webcam. Doch müssen Arbeitnehmer:innen trotz sinkender Feierlaune an dem Spaß teilnehmen?
Die Antwort ist recht simpel: Nein! Es gibt **keine gesetzliche Teilnahmepflicht an betrieblichen Feierlichkeiten.** Auch dann nicht, wenn diese in der regulären [Arbeitszeit](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/arbeitszeit-das-sind-ihre-rechte-laut-arbeitszeitgesetz) stattfinden. Partymuffeln bleibt der unerwünschte Spaß also zunächst erspart.
Findet die Weihnachtsfeier – egal ob remote oder vor Ort – in der regulären Arbeitszeit statt, wird allen Nicht-Teilnehmer:innen die **Arbeit dennoch nicht erspart bleiben.** Denn wer sich entscheidet, an der Weihnachtsfeier nicht teilzunehmen, muss arbeiten und hat nicht automatisch frei.

## Corona-Regeln auf der Weihnachtsfeier
Aufgrund der hohen Inzidenzen sind Betriebe und Unternehmen bei Weihnachtsfeiern auch **gesetzlich an strikte Regeln gebunden**. Findet die Party in Restaurants oder externen Räumlichkeiten statt, so unterliegt sie zunächst der **2G-Regel (genesen und getestet).**
Soll die Party im eigenen Büro steigen, so müssen Teilnehmer:innen gemäß den aktuellen Anordnungen der Regierung **genesen, geimpft oder tagesaktuell getestet sein (3G).** Der Arbeitgeber kann nach Ermessen den Zugang zur Feier auch mit einer **2G oder gar 2GPlus-Regel** (genesen und geimpft inkl. tagesaktuellen Testnachweis) beschränken.
**Ob [Corona-Regeln am Arbeitsplatz](/schlagzeile/ab-mittwoch-3g-regel-und-home-office-pflicht-am-arbeitsplatz), [Kündigung](/arbeitsrecht-arbeitnehmer/kuendigung-arbeitsvertrag-wie-mache-ich-es-richtig) oder viele andere Themen – mit unserem Newsletter bleiben alle in Sachen Arbeitsrecht stets auf dem Laufenden. Und das natürlich jederzeit kostenfrei.**

## Unsere Anwälte
- ![Kaja Keller*, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht](assets/images/1/Kaja%20Keller_2021-7wzhq7vh6j5gjeb.png)
    

### [Kaja Keller*](/mitarbeiter/kaja-keller)
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

## Das könnte Sie auch interessieren
- 

### [TikTok-Verbot für „Officer Denny“: Darf der Chef Social-Media verbieten? ](/schlagzeile/officer-denny-darf-der-arbeitgeber-social-media-verbieten)
    vom 12.05.2023
- 

### [Ramadan und Arbeitsrecht: Worauf Chefs achten sollten ](/schlagzeile/ramadan-und-arbeitsrecht-worauf-chefs-achten-sollten)
    vom 15.04.2023
- 

### [Darf ich meinen Hund mit ins Büro bringen? ](/schlagzeile/darf-ich-meinen-hund-mit-ins-buero-bringen)
    vom 25.03.2023
