Mitgliedsbeiträge vom Fitnessstudio zurückholen: So geht’s

Die meisten Fitnessstudios sind seit Monaten geschlossen, doch die Mitglieder zahlen fleißig weiter Beiträge. Und das ohne die Option einer Gegenleistung zu haben. Da kommt bei vielen eine ordentliche Summe zusammen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Bundesgerichtshof bestätigt Rückzahlungpflicht der Fitnessstudio

Fitnessstudios müssen Mitgliedsbeiträge aus der Zeit der Corona-Schließungen zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof – Deutschlands höchstes Zivilgericht – nun bestätigt.

Hier gibt es mehr Infos zum BGH-Urteil

Die meisten Fitnessstudios sind seit Monaten geschlossen, doch die Mitglieder zahlen fleißig weiter Beiträge. Und das, ohne die Option einer Gegenleistung zu haben. Da kommt bei vielen eine ordentliche Summe zusammen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Wer kann eine Erstattung vom Fitnessstudio verlangen?

Zeitlich findet die derzeitige Vorschrift des Gesetzgebers auf alle Verträge Anwendung, die vor dem 08. März 2020 geschlossen wurden – da potenzielle Neukunden von diesem Zeitpunkt an damit hätten rechnen können, dass die Fitnessstudios aufgrund der Pandemie geschlossen bleiben.

Außerdem haben Sie auch keinen Anspruch auf eine Erstattung, wenn …

  1. … die Mitgliedsbeiträge von Ihnen noch nicht bezahlt wurden.

  2. … Ihr Vertrag eine Regelung beinhaltet, dass der Betreiber des Studios im Falle der Schließung einen Gutschein für einen Ersatzzeitraum ausstellen darf.

  3. … der Betreiber bereits eine finanzielle Erstattung geleistet hat.

Haben Sie monatelang für nichts bezahlt? Dann fordern Sie jetzt Ihre unnötig gezahlten Mitgliedsbeiträge zurück. Mit unserem kostenlosen Musterschreiben sparen Sie sich nicht nur Nerven, sondern auch viel Zeit.

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Theorie: Was sagt der Gesetzgeber denn genau zur aktuellen Lage?

Im Recht herrscht ein Grundsatz: Es muss keine Leistung ohne Gegenleistung erbracht werden. In diesem Fall bedeutet das, dass die Fitnessstudios keinen Anspruch auf die Zahlung der Mitgliedsbeiträge haben, solange sie ihre Gegenleistung – also die Nutzung der Studios – nicht erbringen.

Seit dem 20. Mai 2020 wurde den Mitgliedern von Fitnessstudios die Erstattung ihrer Beiträge jedoch etwas erschwert, da die Studios anstatt die Mitgliedschaftsbeiträge zu erstatten auch Gutscheine ausstellen dürfen. Mit anderen Worten: Verlangen Sie Ihre bereits gezahlten Beiträge zurück, darf Ihnen Ihr Studio auch ersatzweise einen Gutschein geben.

Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

Art. 240 EGBGB, § 5 Gutschein für Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

Obwohl Fitnessstudios zwischen der Erstattung der Mitgliedsbeiträge und dem Ausstellen eines Gutscheins wählen können, hebt das nicht Ihren ursprünglichen Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Beiträge auf. Lösen Sie den Gutschein nicht bis zum 31.12.2021 ein, steht Ihnen spätestens dann ein Auszahlungsanspruch gegen Ihr Fitnessstudio zu.

Eine andere derzeit gängige Notfalllösung seitens der Fitnessstudios: Die Monate der Schließung werden an die vereinbarte Vertragsdauer angehängt. Das Pausieren muss jedoch in der Regel vom Mitglied selbst beantragt werden.

Achtung: Sie haben auch mit einem Gutschein weiterhin das Recht zum ursprünglich vereinbarten Kündigungstermin Ihren Vertrag zu beenden und müssen danach auch keine weiteren Beiträge zahlen.

Ärgern Sie sich nicht länger über verloren geglaubtes Geld. Fordern Sie es einfach von Ihrem Fitnessstudio zurück. Unser kostenloses Musterschreiben hilft Ihnen dabei.

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Praxis: Wie sehen die Lösungsansätze in Urteilen aus?

Es existieren bereits einige Urteile, die sich mit der Problematik der Erstattung von bereits gezahlten Mitgliedsbeiträgen in Fitnessstudios beschäftigen. Dabei zeigt sich bisher, dass es sehr unterschiedliche Lösungsansätze und Ansichten zu dem Thema in der Rechtsprechung gibt.

Das Landgericht (LG) Freiburg entschied im Sinne der Gutscheinlösung des Gesetzgebers (Urteil vom 27. April 2021 – 9 S 41/20). Wogegen sich das Amtsgericht (AG) Ibbenbüren in einem anderen Fall für eine kostenlose Vertragsverlängerung aussprach (Urteil vom 27. November 2020 – 3 C 300/20).

In jedem Fall sollten Sie zunächst die Erstattung Ihrer Gebühren für die Monate fordern, in denen Ihr Fitnessstudio geschlossen hatte, um nicht gänzlich auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Holen Sie sich das Geld für nicht vollbrachte Leistungen von Ihrem Fitnessstudio zurück, um es für etwas sinnvolleres zu nutzen. Mit unserem kostenlosen Musterschreiben sparen Sie außerdem so viel Zeit, dass Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge in Ihrem Leben konzentrieren können.

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