Lieferverzögerung – Was tun, wenn die Möbel nicht rechtzeitig da sind?

Lieferprobleme verlangen Käufer:innen derzeit viel Geduld ab – egal, ob neue Möbel oder Küche. Doch wie handeln Sie richtig, wenn der Liefertermin nicht eingehalten wird? Wir klären auf, ab wann Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder gar Schadensersatz verlangen können.

Pandemie sorgt für Lieferschwierigkeiten

Die Corona-Pandemie und zahlreiche Lockdowns haben uns eine Menge zusätzliche Zeit in den eigenen vier Wänden beschert. Kaum überraschend, dass laut Umfragen der Wunsch nach Neuanschaffungen für Haus und Garten hierzulande rapide gestiegen ist. Besonders eine neue Küche scheint auf der Wunschliste der Deutschen in der Pandemie ganz oben zu stehen. Jedoch kommt es derzeit aufgrund der hohen Nachfrage, Materialknappheit und Problemen in Lieferketten zu langen Wartezeiten.

Doch wie lange sollten Kund:innen auf die Lieferung einer neuen Küche warten müssen? Was früher eine Frage von Wochen war, kann sich nun um Monate handeln. Zwischen 12 und 16 Wochen, sagen Experten. Schuld daran sind meist der Mangel an metallischen und elektronischen Komponenten sowie Kunststoffen.

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Wann darf der Geduldsfaden reißen?

Wer sich also über die neue Küchenausstattung freut, muss viel Geduld mitbringen. Doch wie lange können Lieferanten den Auftrag verzögern? Im schlimmsten Fall ist die Wartezeit auf die neue Küche oder diverse Möbelstücke mit Einbußen verbunden, die oft auch finanziell kompensiert werden müssen.

Spätestens in dieser Situation lohnt es sich, dem Lieferanten gewisse Fristen zu setzen und im schlimmsten Falle sogar Schadensersatz zu fordern. Ist der Auslieferungstermin vertraglich zugesichert, ist keine weitere Nachfrist nötig. Gibt es einen unverbindlichen Liefertermin, enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig eine Schonfrist. Diese kann unterschiedlich lang bemessen sein. Erst nach Ablauf der Schonfrist soll man vom Kaufvertrag zurücktreten können.

Ist ein Schaden aufgrund der Verzögerung entstanden, können Sie sogar Schadensersatz verlangen. Jedoch beläuft sich dieser nur auf finanziell messbaren Schaden, wie zusätzliche Porto- oder Telefonkosten, die durch die Lieferverzögerung entstanden sind. Ob sich dieser Schritt lohnt, sollte also zusätzlich geprüft werden. In manchen Fällen ist es möglich, den Differenzwert einzuklagen, wenn Sie die Ware wegen der Verzögerung bei einem anderen Händler zu einem teureren Preis kaufen mussten.

Beispiel

Herr Müller hat eine neue Küche für 10.000 Euro gekauft.

Situation A: Im Kaufvertrag steht ein verbindlicher Liefertermin

  1. Schritt: Herr Müller kann nach Ablauf des Liefertermins vom Kaufvertrag zurücktreten.

  2. Schritt: Herr Müller kann zudem Schadensersatz einfordern, z. B. die Preisdifferenz, wenn er dieselbe Küche bei einem anderen Händler nun teurer kaufen musste, sowie angefallene Porto- und Telefonkosten.

Situation B: Im Kaufvertrag gibt es keinen verbindlichen Liefertermin

  1. Schritt: Ist der “ungefähre Lieferzeitraum” überschritten, kann Herr Müller den Händler zu sofortiger Auslieferung auffordern und eine weitere Frist von zwei Wochen setzen.

  2. Schritt: Ist diese Frist abgelaufen, kann Herr Müller vom Kauvertrag zurücktreten. Dazu sollte er jedoch bestenfalls ein angepasstes Musterschreiben verwenden, damit der Schriftverkehr klar dokumentiert ist.

  3. Schritt: Auch dann ist ähnlich wie in Situation A eine Forderung von Schadensersatz möglich. In beiden Fällen sollte Herr Müller Rechtsbeistand ersuchen, um seine Forderungen durchzusetzen.

Sonderfall beim Online-Kauf

Eine weitere Option haben alle, die ihre Bestellung online gemacht haben. Hier kann man den Vertrag bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen, auch wenn diese verspätet eingetroffen ist. Für alle, die wegen der langen Wartezeit bereits woanders neue Möbel gekauft haben, ist das eine passende und einfache Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten.

Achten Sie stets auf den online angegebenen Liefertermin und machen Sie im besten Fall einen Screenshot davon. Bei individuellen Sonderanfertigungen besteht für Sie jedoch kein Widerrufsrecht.

Ansprüche ohne Kosten prüfen lassen

Doch wie genau sollten Sie nun handeln? Werden Sie in der Hotline oder im Mail-Kontakt mit dem Händler nur abgespeist? Besonders wenn kein verbindliches Lieferdatum vereinbart wurde, ist die Forderung um rasche Auslieferung bis hin zum Rücktritt vom Vertrag schwer. Daher müssen Sie den Lieferanten schriftlich und nachweisbar auffordern. Dafür können Sie unser vorgefertigtes Musterschreiben nutzen. Wichtig dabei: Senden Sie dieses erst nach Ablauf der meist in den AGB festgelegten Schonfrist ab.

Warten Sie also noch immer auf Ihre neue Küche oder größere Möbellieferung? Lassen Sie Ihre Ansprüche ganz unverbindlich von uns prüfen. Sie erhalten außerdem unser kostenloses Musterschreiben ganz bequem in Ihr Postfach.

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