Jetzt Corona-Gutscheine auszahlen lassen – mit Musterbrief

Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 vielen Reisen, Konzerten und Veranstaltungen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Um Veranstalter vor Pleiten zu bewahren, durften diese statt einer Auszahlung Gutscheine ausgeben. Verbraucher:innen können sich nun nicht eingelöste Gutscheine seit dem 1. Januar auszahlen lassen.

Gut­scheine statt Aus­zahlung

Die Gutscheine, die im Zuge der Corona-Pandemie für abgesagte Reisen und Veranstaltungen herausgegeben wurden, waren bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Gutscheine, die bis dahin nicht eingelöst wurden, sollten unverzüglich vom Unternehmen ausgezahlt werden. Viele sind dieser Verpflichtung aber nicht nachgekommen, weshalb Betroffene nun schriftlich die Auszahlung einfordern können.

Wer für das Jahr 2020 bereits eine Reise geplant hatte, hatte oft auch schon Flüge und Unterkünfte fest gebucht. Doch aufgrund der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Flüge gestrichen und Unterkünfte seitens der Betreiber storniert. Um bei den zahlreichen Stornierungen innerhalb kurzer Zeit massenhaft Insolvenzen zu verhindern, wurde ein Gutscheinprogramm aufgelegt. Anstatt einer Rückzahlung konnten die Reisenden einen staatlich abgesicherten Gutschein erhalten, wenn sie ihre Reise vor dem 8. März 2020 gebucht hatten – die Annahme des Gutscheins war allerdings freiwillig.

Das Gleiche galt für die Veranstaltungsbranche: Diejenigen, die vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Tickets für eine Veranstaltung gekauft hatten, konnten statt einer Auszahlung einen Gutschein erhalten (bei Buchung vor dem 8. März 2020). Hierunter fielen Freizeitveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Theatervorstellungen, Lesungen, Filmvorführungen und Sportwettkämpfe. Aber auch Eintrittskarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Abos für Sportstudios oder Dauerkarten für Stadien zählten dazu.

So for­dern Sie Ihr Geld zurück – mit kosten­losen Muster­briefen

Zahlreiche Unternehmen sind bislang nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen, Rückzahlungen der Gutscheine zu veranlassen – auch nicht nach Ablauf einer 14-tägigen Kulanzfrist bis Mitte Januar.

Betroffene müssen daher selbst aktiv werden. Wenden Sie sich mit einem Schreiben an das Reiseunternehmen oder den jeweiligen Veranstalter und fordern Sie die Auszahlung Ihres Gutscheins.

Wir haben für diesen Zweck zwei praktische Musterbriefe vorbereitet. Diese können Sie sich kostenlos herunterladen, mit Ihren Daten anpassen und sich so die Rückerstattung erleichtern. Ergänzen Sie die Anschrift des Reise- bzw. Konzertveranstalters und versenden Sie den Brief per Einschreiben oder Fax.

#1 Musterbrief für die Auszahlung eines Reisegutscheins: Hier kostenlos herunterladen

#2 Musterbrief für die Auszahlung eines Veranstaltungsgutscheins: Hier kostenlos herunterladen