Immobiliendarlehen: Vorfälligkeitsentschädigung und Nichtabnahmeentschädigung abgewehrt

Immer häufiger wenden sich Mandanten an uns, die bei der vorzeitigen Beendigung eines Immobiliendarlehens oder der Nichtabnahme eines Forward-Darlehens mit z.T. exorbitanten Forderungen ihrer Kreditinstitute konfrontiert wurden. In den meisten Fällen können wir helfen. Nachfolgend zwei typische Beispiele:

Forward-Darlehen: gestern top - heute flop

Einem Ehepaar wurde im Jahr 2009 ein Forward-Darlehen über 155.000 € mit einem Zinssatz von 4,46 % vermittelt. Die Auszahlung des Darlehens sollte im Jahr 2013 erfolgen. Inzwischen sind die Zinsen erheblich gesunken, so dass sie ein Darlehen zu besseren Konditionen abschließen wollten. Deshalb baten sie ihre Bank um „Entlassung“ aus dem Vertrag. Die Bank verlangte dafür eine Nichtabnahmeentschädigung von 17.715,72 €.
Wir erreichten in Verhandlung mit der Bank die Aufhebung des Darlehensvertrages und den vollen Verzicht auf die Nichtabnahmeentschädigung.

Vorfälligkeitsentschädigung reduzieren oder abwenden

Ein „Häuslebauer“ nahm im Jahr 2007 ein Darlehen bei seiner Bank über 247.000 € zu einem Zinssatz von 5,9% bei einer Zinsbindung bis zum 31.08.2017 auf. Diesen mittlerweile ungünstigen Vertrag wollte er beenden, um durch eine günstigere Finanzierung Geld zu sparen. Dafür verlangte die Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.
Nach Verhandlungen mit der Bank konnten wir diese Immobilienfinanzierung vorzeitig beenden und die Vorfälligkeitsentschädigung um 80% reduzieren. Dadurch wurde es dem „Häuslebauer“ möglich, ein neues Darlehen mit einem Zins von nur 2,8% abzuschließen.

Auch betroffen?

Mussten auch Sie an Ihre Bank eine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung bei einem Darlehen zahlen? Fast alle Kreditinstitute haben beim Abschluss der Verträge Fehler gemacht, die Ihnen zugute kommen können - auch bei bereits beendeten Darlehensverträgen!