Illegale Online-Casinos: Erstes OLG stellt sich auf Verbraucherseite

Online Glücksspiel war in Deutschland bis Juli 2021 grundsätzlich illegal. Wer Verluste machte, hatte daher unter einigen Umständen Anspruch auf Rückerstattung – auch wenn die Teilnahme selbst illegal war. Nun hat sich das erste Oberlandesgericht hierzu mit positiven Nachrichten für Betroffene gemeldet.

OLG Hamm: Geld zurück vom Online-­Casino

Auch wenn die Werbung für Anbieter wie Mr Green, 888 oder Hyperino allgegenwärtig erschien, waren Online-Casinos in Deutschland lange Zeit grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen verboten. Für Spieler:innen, die bei diesen illegalen Glücksspielen Verluste gemacht haben, besteht daher ein Anspruch auf Entschädigung. Nachdem sich in erster Instanz bereits einige Landesgerichte auf Verbraucherseite gestellt hatten, positionierte sich nun auch erstmals ein Oberlandesgericht zur Thematik.

Der Kläger hatte erhebliche Verluste bei einem Online-Casino in Höhe von rund 290.000 Euro erlitten. Vor dem Landgericht hatte er noch eine Niederlage erlitten, aber das OLG Hamm widersprach der Einschätzung der Vorinstanz eindeutig (Urteil vom 12. November 2021, Az. I-12 W 13/21).

Konkret kam es noch zu keinem Urteil, da es lediglich um die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Kläger ging. Doch diese sei zu gewähren, so das OLG Hamm, und zwar u. a. aus folgenden Gründen:

  • Weil Online-Casinos in Deutschland verboten waren, bestehe ein Anspruch auf Rückerstattung der Verluste.

  • Dem Erstattungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass die Teilnahme illegal war.

  • Die Klage sei nicht rechtsmissbräuchlich.

Der Fall wurde zur Entscheidung zurück an das Landgericht verwiesen. Auch vom Oberlandesgericht München wird eine ebenfalls verbraucherfreundliche Entscheidung in einem ähnlichen Fall erwartet. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Rückerstattung von Glücksspielverlusten im Online-Casino sind daher aktuell sehr positiv.

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Gut zu wissen

Online-­Casinos in Deutschland seit Juli 2021 legal

Am 1. Juli 2021 trat ein überarbeiteter Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der für ganz Deutschland gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Online-Glücksspiel lediglich in Schleswig-Holstein erlaubt. Über das neue Gesetz können Anbieter:innen eine offizielle deutsche Glücksspiel-Lizenz erwerben. Vom Vertrag sind jedoch Tischspiele wie Poker und Roulette weiterhin ausgeschlossen.

Klage­welle rollt weiter

Im betreffenden Fall vor dem OLG Hamm hatte das zuständige Landgericht zunächst geurteilt, dass zwar grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch bestehe, dessen Geltendmachung jedoch rechtsmissbräuchlich sei. Dies ließ das Oberlandesgericht Hamm nicht so stehen. Und mit dieser Entscheidung ist das OLG auch nicht alleine: Zahlreiche andere Landgerichte (LG), wie die LG Gießen, Coburg, Aachen, Köln u. v. m., bestätigten Kläger:innen bereits einen Anspruch auf Rückerstattung der Verluste. Weitere Prozesse werden erwartet.

Viele der verurteilten Anbieter besaßen keine deutsche Lizenz, sondern oft eine aus Malta, der europäischen Hochburg des Online-Glücksspiels. In Deutschland konnten bis zum Juli 2021 aber nur Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein legal Lizenzen erwerben.

Verluste können rückwirkend bis zu drei Kalenderjahre zurückgefordert werden. Stand 2022 würde das also für Verluste ab dem Januar 2019 gelten.

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