Höhere Bußgelder, weniger Fahrverbote: der neue Bußgeldkatalog ist da

Ende April 2020 wurde die neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern und mehr Fahrverboten beschlossen – und wegen eines Formfehlers innerhalb kürzester Zeit zurückgenommen. Ein Jahr später ist der Kompromiss nun fertig. Welche hohen Bußgelder und Fahrverbote sind drin geblieben?

Bundesrat stimmt Änderungen im Bußgeldkatalog zu

Update: Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog am 8. Oktober 2021 verabschiedet. Damit haben Sie nicht mehr so viel Zeit, sich auf die höheren Bußgelder für Raserei und Falschparken einzustellen. Informationen des Bundesverkehrsministeriums zufolge werden die Änderungen Anfang bis Mitte November 2021 Inkrafttreten.

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Ende April 2020 wurde die neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern und mehr Fahrverboten beschlossen – und wegen eines Formfehlers innerhalb kürzester Zeit zurückgenommen. Ein Jahr später ist der Kompromiss nun fertig. Welche hohen Bußgelder und Fahrverbote sind drin geblieben?

Deutlich höhere Buß­gelder für Verkehrs­behinderungen

Die lang diskutierte Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist abgeschlossen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz verkündeten die beschlossenen Änderungen am 16. April 2021. Die neuen Regelungen sollen noch im Spätsommer 2021 in Kraft treten.

Neu dabei sind folgende Tatbestände:

  • Lkws dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Ein Verstoß gegen diese neue Vorschrift wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.

  • Unberechtigtes parken auf Parkplätzen, die für Carsharing- und Elektroautos vorgesehen sind, zieht ein Verwarnungsgeld von 55 Euro nach sich.

Viele andere Buß- und Verwarngelder wurden angehoben, darunter für folgende Verstöße.

  • Obacht beim Abbiegen, sowie beim sorgfältigen Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug: Hier wurden die Geldbußen verdoppelt. Wer andere durch einen Abbiegevorgang gefährdet, riskiert außerdem ein Fahrverbot von einem Monat.

  • Rettungsgassen bilden kann Leben retten. Wer die Bildung einer Rettungsgasse zukünftig behindert oder sie unerlaubt nutzt, erhält ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

  • Sogenanntes „Auto-Posing wird stärker geahndet. Statt 20 Euro werden bis zu 100 Euro fällig, u.a. für die Verursachung unnötigen Lärms und Abgasbelästigung.

  • Wer auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen unerlaubt fährt, muss statt bisher 25 Euro bis zu 100 Euro Geldbuße zahlen.

Ansonsten wird man vor allem für unerlaubtes Parken mehr zahlen müssen:

  • Das „Knöllchen”, also der Strafzettel für allgemeine Parkverstöße, wird fast viermal so teuer: Statt 15 Euro drohen nun Verwarnungsgelder von bis zu 55 Euro.

  • Bis zu 110 Euro werden fällig für das Parken auf Geh- und Radwegen, unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen, genauso wie für das Parken und Halten in zweiter Reihe.

  • Wer auf einem Schwerbehinderten Parkplatz ohne Berechtigung parkt, muss statt 35 Euro nun mit 55 Euro rechnen.

  • Auch das Bußgeld für Parken in Feuerwehrzufahrten wurde auf bis zu 100 Euro erhöht. Das Gleiche gilt für die Behinderung von Rettungsfahrzeugen.

  • Parken an scharfen Kurven oder unübersichtlichen Straßenabschnitten wird mit bis zu 55 Euro Bußgeld ebenfalls teurer.

  • Die Bußgelder für das Halten oder Parken auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von 35 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

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Raserei wird teurer

Vor allem Raser werden zukünftig tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Innerorts gelten nun folgende Bußgelder:

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Neues Bußgeld

Altes Bußgeld

Bis zu 10 km/h zu schnell

30 Euro

15 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell

50 Euro

25 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell

70 Euro

35 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell

115 Euro

80 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell

180 Euro

100 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell

260 Euro

160 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell

400 Euro

200 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell

560 Euro

280 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell

700 Euro

480 Euro

Über 70 km/h zu schnell

800 Euro

680 Euro

Auch außerorts wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise fast verdoppelt:

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Neues Bußgeld

Altes Bußgeld

Bis zu 10 km/h zu schnell

20 Euro

10 Euro

11 bis 15 km/h zu schnell

40 Euro

20 Euro

16 bis 20 km/h zu schnell

60 Euro

30 Euro

21 bis 25 km/h zu schnell

100 Euro

70 Euro

26 bis 30 km/h zu schnell

150 Euro

80 Euro

31 bis 40 km/h zu schnell

200 Euro

120 Euro

41 bis 50 km/h zu schnell

320 Euro

160 Euro

51 bis 60 km/h zu schnell

480 Euro

240 Euro

61 bis 70 km/h zu schnell

600 Euro

440 Euro

Über 70 km/h zu schnell

700 Euro

600 Euro

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Form­fehler legte StVO-­Novelle lahm

Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden bereits im April 2020 beschlossen und lösten eine Debatte um zu harte Strafen aus. Aufgrund eines Formfehlers mussten die Bundesländer dann zeitweilig zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren. Dies kam Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugute, der bemängelte, dass manche der neuen Regelungen unverhältnismäßig hoch seien.

Der neue Bußgeldkatalog soll nun alle zufriedenstellen. Während die Bußgelder an vielen Stellen erheblich angehoben wurden, sind Fahrverbote nach wie vor spärlich eingesetzt. Die ursprüngliche Version sah vor, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 21 km/h und außerorts von 26 km/h bereits einen Monat Fahrverbot bedeutet hätten. Und zwar in beiden Fällen beim ersten Verstoß. Beides ist in der aktuellen Version vom April 2021 nicht mehr zu finden.

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