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# Höhere Bußgelder, weniger Fahrverbote: der neue Bußgeldkatalog ist da
Ende April 2020 wurde die neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern und mehr Fahrverboten beschlossen – und wegen eines Formfehlers innerhalb kürzester Zeit zurückgenommen. Ein Jahr später ist der Kompromiss nun fertig. Welche hohen Bußgelder und Fahrverbote sind drin geblieben?

####  Bundesrat stimmt Änderungen im Bußgeldkatalog zu
**Update:** Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog am 8. Oktober 2021 verabschiedet. Damit haben Sie nicht mehr so viel Zeit, sich auf die höheren Bußgelder für Raserei und Falschparken einzustellen. Informationen des Bundesverkehrsministeriums zufolge werden die Änderungen **Anfang bis Mitte November 2021 Inkrafttreten.**
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Ende April 2020 wurde die neue Straßenverkehrsordnung mit höheren Bußgeldern und mehr Fahrverboten beschlossen – und wegen eines Formfehlers innerhalb kürzester Zeit zurückgenommen. Ein Jahr später ist der Kompromiss nun fertig. Welche hohen Bußgelder und Fahrverbote sind drin geblieben?

## Deutlich höhere Buß­gelder für Verkehrs­behinderungen
Die lang diskutierte **Reform der Straßenverkehrsordnung** (StVO) **ist abgeschlossen**. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz verkündeten die beschlossenen Änderungen am 16. April 2021. Die neuen Regelungen sollen noch **im Spätsommer 2021 in Kraft treten**.
**Neu** dabei sind folgende Tatbestände:
- **Lkws** dürfen **innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen**. Ein Verstoß gegen diese neue Vorschrift wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
- Unberechtigtes parken auf Parkplätzen, die für **[Carsharing-](/anwalt-verkehrsrecht/carsharing) und Elektroautos** vorgesehen sind, zieht ein Verwarnungsgeld **von 55 Euro** nach sich.
Viele andere **Buß- und Verwarngelder wurden angehoben**, darunter für folgende Verstöße.
- **Obacht beim Abbiegen**, sowie beim sorgfältigen Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug: Hier wurden die Geldbußen verdoppelt. Wer andere durch einen Abbiegevorgang gefährdet, riskiert außerdem ein [**Fahrverbot** ](/anwalt-verkehrsrecht/fahrverbot-so-behalten-sie-ihren-fuehrerschein)von einem Monat.
- [Rettungsgassen](/anwalt-verkehrsrecht/rettungsgasse-keine-gebildet-das-kann-teuer-werden) bilden kann Leben retten. Wer die Bildung einer **Rettungsgasse** zukünftig **behindert oder** sie **unerlaubt nutzt**, erhält ein **Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro** sowie ein **Fahrverbot** von einem Monat.
- Sogenanntes „**Auto-Posing**” **wird stärker geahndet**. Statt 20 Euro werden bis zu 100 Euro fällig, u.a. für die Verursachung unnötigen Lärms und Abgasbelästigung.
- Wer auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen oder Seitenstreifen unerlaubt fährt, muss statt bisher 25 Euro bis zu 100 Euro Geldbuße zahlen.
Ansonsten wird man **vor allem für unerlaubtes Parken mehr zahlen** müssen:
- Das „**Knöllchen**”, also der Strafzettel für allgemeine [Parkverstöße](/anwalt-verkehrsrecht/parken-hier-sollten-sie-ihr-auto-nicht-abstellen), **wird fast viermal so teuer**: Statt 15 Euro drohen nun Verwarnungsgelder **von bis zu 55 Euro**.
- Bis zu **110 Euro** werden fällig für das **Parken auf Geh- und Radwegen**, unerlaubtes Halten auf **Schutzstreifen**, genauso wie für das Parken und Halten **in zweiter Reihe**.
- Wer auf einem **Schwerbehinderten Parkplatz ohne Berechtigung** parkt, muss statt 35 Euro nun **mit 55 Euro rechnen**.
- Auch das Bußgeld für **Parken in Feuerwehrzufahrten** wurde **auf bis zu 100 Euro** erhöht. Das Gleiche gilt für die **Behinderung von Rettungsfahrzeugen**.
- Parken an **scharfen Kurven oder unübersichtlichen Straßenabschnitten** wird mit bis zu 55 Euro Bußgeld ebenfalls teurer.
- Die Bußgelder für das Halten oder **Parken auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich** werden von 35 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

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## Raserei wird teurer
Vor allem Raser werden zukünftig tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. **Innerorts gelten nun folgende Bußgelder:**
| **Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts** | **Neues Bußgeld** | **Altes Bußgeld** |
| --- | --- | --- |
| Bis zu 10 km/h zu schnell | 30 Euro | 15 Euro |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | 50 Euro | 25 Euro |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | 70 Euro | 35 Euro |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | 115 Euro | 80 Euro |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | 180 Euro | 100 Euro |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | 260 Euro | 160 Euro |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | 400 Euro | 200 Euro |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | 560 Euro | 280 Euro |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | 700 Euro | 480 Euro |
| Über 70 km/h zu schnell | 800 Euro | 680 Euro |
Auch **außerorts** wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen teilweise fast verdoppelt:
| **Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts** | **Neues Bußgeld** | **Altes Bußgeld** |
| --- | --- | --- |
| Bis zu 10 km/h zu schnell | 20 Euro | 10 Euro |
| 11 bis 15 km/h zu schnell | 40 Euro | 20 Euro |
| 16 bis 20 km/h zu schnell | 60 Euro | 30 Euro |
| 21 bis 25 km/h zu schnell | 100 Euro | 70 Euro |
| 26 bis 30 km/h zu schnell | 150 Euro | 80 Euro |
| 31 bis 40 km/h zu schnell | 200 Euro | 120 Euro |
| 41 bis 50 km/h zu schnell | 320 Euro | 160 Euro |
| 51 bis 60 km/h zu schnell | 480 Euro | 240 Euro |
| 61 bis 70 km/h zu schnell | 600 Euro | 440 Euro |
| Über 70 km/h zu schnell | 700 Euro | 600 Euro |
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## Form­fehler legte StVO-­Novelle lahm
Die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden bereits im April 2020 beschlossen und lösten eine Debatte um zu harte Strafen aus. **Aufgrund eines Formfehlers** mussten die Bundesländer dann zeitweilig **zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren**. Dies kam Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugute, der bemängelte, dass manche der neuen Regelungen **unverhältnismäßig hoch** seien.
Der neue Bußgeldkatalog soll nun alle zufriedenstellen. Während die **Bußgelder an vielen Stellen erheblich angehoben** wurden, sind **Fahrverbote nach wie vor spärlich eingesetzt**. Die ursprüngliche Version sah vor, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 21 km/h und außerorts von 26 km/h bereits **einen Monat Fahrverbot** bedeutet hätten. Und zwar in beiden Fällen **beim ersten Verstoß**. Beides ist in der aktuellen Version vom April 2021 nicht mehr zu finden.
**Formfehler oder Ähnliches finden sich auch oft in Bußgeldbescheiden. Machen Sie sich das zunutze und legen Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein. Lassen Sie jetzt unverbindlich von unseren Expert:innen prüfen, ob es sich bei Ihnen lohnt.**
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### [Michael Brand](/mitarbeiter/michael-brand)
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht (Kooperationsanwalt)
* Angestellte Anwälte, ** Geschäftsführer, *** Freischaffende Rechtsanwälte

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