Lieferverzug Ihres Autos: Sind Rücktritt, Preisminderung & Co. möglich?

Die Freude auf das neue Auto wird für viele durch die Lieferengpässe weltweit getrübt. Doch was können Betroffene tun, wenn die Verkäufer die Liefertermine nicht einhalten? Wir klären auf, ob ein Rücktritt vom Vertrag oder gar Minderung des Kaufpreises möglich sind.

Liefer­schwierig­keiten exis­tieren welt­weit

Die weltweiten Engpässe elektronischer Bauteile sorgen nicht nur am Elektromarkt für Lieferschwierigkeiten. Auch Autohersteller strapazieren mit Terminverzögerungen die Nerven tausender Kund:innen. Laut dem deutschen Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) könnte sich die missliche Lage in den kommenden Wochen und Monaten gar verschärfen.

Schlechte Nachrichten für alle, die sich derzeit auf ihr neues Auto freuen. Doch was können Betroffene tun, wenn das bestellte Neufahrzeug nicht rechtzeitig geliefert wird?

Liefer­verzug: Ihre Rechte bei verbind­lichen und unver­bindlichen Liefer­terminen

Unterschieden wird dabei zunächst, ob ein Liefertermin verbindlich oder unverbindlich genannt wurde. In den meisten Fällen kommen beim Verkauf von Fahrzeugen Musterbedingungen zum Einsatz, die nur einen ungefähren Zeitraum der Auslieferung vorsehen. Wird diese Angabe der Verkäufer:innen überschritten, können Käufer:innen nach sechs Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen geraten die Verkäufer:innen nach Ablauf der sechs Wochen in Verzug.

Noch besser stehen die Chancen bei exakt vereinbarten Lieferterminen. Dabei geraten Verkäufer:innen nach Ablauf des Lieferdatums auch ohne weitere sechs Wochen Schonfrist in Verzug. Danach können Käufer:innen sofort Entschädigung für einige der dadurch entstandenen Kosten verlangen (z. B. Mietwagen). Um die Forderung nach Schadensersatz juristisch abzusichern, sollten Sie dem/der Verkäufer:in auch dabei eine zweiwöchige Frist zur Lieferung setzen. Wir haben für Sie ein praktisches Musterschreiben vorbereitet, mit dem Sie Ihren Autohändler mahnen und eine Frist zur Lieferung setzen können.

In einigen Kauf- oder Leasingverträgen werden die Rechte der Kund:innen bei Überschreitung des Liefertermins genau festgehalten. Ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also für jeden, der gerade auf sein Auto wartet.

Laden Sie jetzt einfach unser kostenloses Musterschreiben herunter und passen Sie es mit Ihren Daten an.

  Liefer­verzug bei Neu­wagen: Kostenlosen Muster­brief herunterladen!

Können sich Verkäufer:­innen auf höhere Gewalt berufen?

Eine mögliche Preisminderung oder gar Schadensersatz ist in den meisten aktuellen Fällen möglich, muss jedoch individuell bewertet werden. Denn speziell bei einer Pandemie kann der Umstand der „höheren Gewalt“ gelten. Hat ein nicht abwendbares Ereignis den Hersteller oder Verkäufer:innen in Lieferschwierigkeiten gebracht, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der bestehenden Umstände der höheren Gewalt.

Allerdings ist fraglich, inwiefern die Pandemie wirklich verantwortlich ist für die Verzögerungen. Schließlich waren die Engpässe in den meisten Fällen zum Zeitpunkt des Verkaufs schon bekannt. Hier ist also zu bezweifeln, ob sich die Verkäufer:innen wirklich auf höhere Gewalt berufen können.

Ihr Liefertermin bzw. der von dem/der Verkäufer:in angegebene Zeitraum wurde schon überschritten? Dann lassen Sie jetzt unverbindlich von uns prüfen, ob Ihnen Schadensersatz zusteht! Sie erhalten außerdem ein kostenloses Musterschreiben, mit dem Sie den Autohändler mahnen können. Füllen Sie zunächst das Kontaktformular aus und Sie erhalten das Schreiben direkt ins Postfach.

  Liefer­verzug bei Neu­wagen: Kostenlosen Muster­brief herunterladen!