Habe ich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis kann einen entscheidenden Einfluss auf die eigene berufliche Zukunft haben. Doch wann kann man ein solches überhaupt beantragen? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Und wie sollte es aussehen? Wir informieren Sie über alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Ein Zwischenzeugnis kann einen entscheidenden Einfluss auf die eigene berufliche Zukunft haben. Doch wann kann man ein solches überhaupt beantragen? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Und wie sollte es aussehen? Wir informieren Sie über alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis gibt Auskunft über die Tätigkeiten und Leistungen eines Arbeitnehmers. Anders als ein abschließendes Arbeitszeugnis wird es jedoch nicht zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, sondern währenddessen. Entsprechend ist es in der Gegenwartsform formuliert, auch wenn es sich inhaltlich und formal sonst nicht vom Abschlusszeugnis unterscheidet.

Ein einfaches Zwischenzeugnis gilt in der Regel als wenig aussagekräftig, da es lediglich persönliche Daten des Arbeitnehmers sowie eine generelle Tätigkeitsbeschreibung und eine Schlussformel enthält. Es empfiehlt sich daher, ein sogenanntes qualifiziertes Zwischenzeugnis anzufordern. In einem solchen wird auch die Qualität der geleisteten Arbeit sowie das Sozialverhalten beurteilt.

Das Recht auf ein Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis, jedoch nicht auf ein Zwischenzeugnis. Zum Teil ist das Recht auf ein Zwischenzeugnis aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Zudem besteht ein Anspruch auch dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. In solchen Fällen hat man ausnahmsweise auch auf ein Zwischenzeugnis einen durchsetzbaren Anspruch. Welche Voraussetzungen hierunter fallen, ist nicht klar definiert.

Generell können Arbeitnehmer davon ausgehen, dass bei folgenden Gründen ein berechtigtes Interesse vorliegt und die Bitte um ein Zwischenzeugnis gerechtfertigt ist:

  • Der Arbeitnehmer ist schon viele Jahre für den Betrieb tätig, hat jedoch noch nie eine Leistungsbeurteilung bekommen, oder die letzte Beurteilung liegt mehr als drei Jahre zurück.
  • Der Arbeitnehmer bekommt einen neuen Vorgesetzten: Damit bereits erbrachte Leistungen unter dem bisherigen Chef nicht im späteren Abschlusszeugnis übergangen werden, kann die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses beantragt werden.
  • Ein interner Positionswechsel, bzw. eine grundlegende Veränderung des Aufgabengebietes stehen bevor.
  • Der Betrieb wird von einem anderen übernommen, bzw. Betriebsteile gehen auf einen neuen Inhaber über.
  • Der Arbeitnehmer wird – beispielsweise aufgrund einer Elternzeit – für längere Zeit abwesend sein. Dann ist ein Anspruch insbesondere auch deshalb begründet, weil nicht sicher ist, ob er nach seiner Rückkehr die gleichen Aufgaben übernehmen wird oder sein Vorgesetzter noch derselbe sein wird.
  • Der Arbeitnehmer möchte eine Fortbildung machen, für welche er das Zwischenzeugnis benötigt.
  • Der Arbeitnehmer möchte den Betrieb wechseln und bei seinen Bewerbungen eine Leistungsbeurteilung vorlegen können.

Liegt einer dieser Gründe vor, haben Sie nicht nur das Recht auf ein Zwischenzeugnis – Sie sollten es unbedingt auch beantragen! Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ein solches auszustellen, kann er die Anfrage ablehnen. Da dies aber das Arbeitsverhältnis negativ beeinflussen kann, nehmen die meisten Arbeitgeber Rücksicht und stellen auf Bitten des Arbeitnehmers hin ein Zwischenzeugnis aus.

Zögern Sie daher nicht! Vielleicht haben Sie Sorge, Ihrem Vorgesetzten zu viel Arbeit zu bereiten oder fürchten, dass Ihre Anfrage falsch verstanden werden könnte. Dennoch können sich erhebliche Nachteile für Sie ergeben, wenn Sie das Zwischenzeugnis nicht verlangen.

In Ihrem späteren Abschlusszeugnis drohen wichtige Erfolge, die Sie in der Vergangenheit für den Betrieb erzielt haben, unter den Tisch zu fallen. Möglicherweise bleibt auch ein besonderes Engagement Ihrerseits unerwähnt. Sind solche Themen bereits in einem Zwischenzeugnis formuliert worden, haben Sie später die Sicherheit, dass im abschließenden Arbeitszeugnis nichts ausgelassen wird, weil Sie sich auf die Beurteilung im Zwischenzeugnis berufen können.

Sie haben ein Zwischenzeugnis beantragt und Ihr Chef weigert sich trotz eines überzeugenden Grundes, das Zeugnis auszustellen? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen und setzen Ihren Anspruch durch – notfalls auch vor Gericht.

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Wie beantrage ich ein Zwischenzeugnis?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Zwischenzeugnis ausgestellt haben möchten, sollten Sie sich schriftlich an Ihren direkten Vorgesetzten wenden und sich auf einen der oben genannten Gründe berufen.

Es ist jedoch kein Geheimnis, dass eine solche Anfrage kritisch sein kann. Regelmäßig unterstellen Arbeitgeber bei der Frage nach einem Zwischenzeugnis, dass der Angestellte unzufrieden ist und sich nach einem neuen Job umsehen möchte – auch dann, wenn eigentlich ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Bei der Formulierung sollte man also behutsam vorgehen.

Damit es zu keinen Missverständnissen kommt und das Arbeitsklima nicht beeinträchtigt wird, kann es beispielsweise ratsam sein, im Rahmen der Anfrage die Loyalität zum Unternehmen zu betonen. Wer bereits länger in der gleichen Position tätig ist, kann auch den Wunsch nach einer internen Neuorientierung formulieren und auf diese Weise misstrauischen Rückfragen vorbeugen.

Je offener und freundlicher Sie mit dem Thema umgehen, desto weniger problematisch wird es von den meisten Chefs aufgenommen.

Darauf müssen Sie bei Ihrem Zwischenzeugnis achten

Oft formulieren die Arbeitgeber Zwischenzeugnisse wohlwollend, zum einen, weil sie das Arbeitsverhältnis nicht negativ beeinflussen möchten, zum anderen, um den Arbeitnehmern bei internen Veränderungen im Betrieb bestmögliche Chancen zu ermöglichen.

Dennoch sollten Sie darauf achten, dass alle formalen Anforderungen eines Arbeitszeugnisses erfüllt sind. Wichtig ist dabei unter anderem, dass es auf dem Firmenpapier gedruckt und von Ihrem Vorgesetzten unterschrieben ist. Das Zwischenzeugnis muss unbedingt in der Gegenwartsform formuliert sein, Ihre Stammdaten, Ihre Funktion und Aufgaben, eine Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Sozialverhaltens sowie eine Schlussformulierung enthalten.

Bemerken Sie in Ihrem Zwischenzeugnis eine unzutreffende Beurteilung oder fehlt etwas, sollten Sie unbedingt noch einmal das Gespräch mit dem Verantwortlichen suchen. Das Zwischenzeugnis hat in der Regel eine bindende Wirkung hinsichtlich des späteren Abschlusszeugnisses, sodass eine treffende Beurteilung hier umso wichtiger ist.

Sofern Sie sich mit dem Zwischenzeugnis bei einem anderen Arbeitgeber bewerben möchten, können negative Formulierungen ebenso einen schlechten Eindruck erzeugen, wie ein bei Ihnen als Arbeitnehmer liegender Ausstellungsgrund. Gleiches gilt, wenn die Schlussformulierung keinen Dank beinhaltet. Sollte dies der Fall sein, raten wir Ihnen, Ihren Chef freundlich um eine Änderung der entsprechenden Formulierungen zu bitten.

Sie sind mit Ihrem Zwischenzeugnis nicht einverstanden, Ihr Vorgesetzter lässt sich jedoch auf keine Änderungen ein? Wir stehen Ihnen zur Seite! Kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Formular. Unsere erfahrenen Fachanwälte wissen, was nun zu tun ist und setzen Ihr Recht gegen Ihren Arbeitgeber durch.

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