Gutachten zur Grundsteuer bestätigt: Bundesmodell ist verfassungswidrig!

Aufgrund veralteter Bewertungsgrundlagen hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 das bis dato geltende Grundsteuersystem für verfassungswidrig erklärt. Knapp 36 Millionen Immobilien mussten in Folge des neuen Grundsteuergesetzes des Bundes neu bewertet werden. Komplizierte Berechnungsverfahren und Überforderung bei Grundstücksbesitzern sowie Behörden führten zu Verunsicherung und zahllosen fehlerhaften Bescheiden. Was Experten schon geahnt hatten, bestätigt nun ein Rechtsgutachten: Auch das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig!

Einspruch gegen Grundsteuerbescheid

Experten raten dazu, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, da das neue Modell wahrscheinlich verfassungswidrig ist. Nutzen Sie noch heute den unkomplizierten LAMA-Einspruchsservice für nur 29,90 Euro!

Gutachten übt Kritik am Bundesmodell

Das Urteil des 73-seitigen Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland angefertigt hatte, ist eindeutig: Das neue Grundsteuergesetz ist zu kompliziert, intransparent und ungerecht. Laut Gutachten bestehen entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells.

Die Bewertung orientiere sich dem Gutachten zufolge zu sehr an der Einkommenssteuer. Es sei kein eigenes Bewertungssystem geschaffen worden. Grund- und Einkommenssteuer müssten sich aber von der Verfassung her unterscheiden. Die Bodenrichtwerte seien außerdem deutschlandweit schlicht nicht vergleichbar. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stelle einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 des Grundgesetzes dar. Das Bundesmodell beinhalte zudem zu viele komplexe und schwer zu ermittelnde Parameter.

Die Betroffenen würden grundlos mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten belastet. Individuelle Umstände, wie der Zustand der Immobilie oder bestimmte Auflagen würden nicht berücksichtigt. Der Wert des Grundstücks oder der Immobilie würde so nur grob ermittelt. Damit wäre ein verfassungswidriger Mittelweg gewählt worden. Was die Steuerzahler letztendlich zu zahlen haben, stehe darüber hinaus noch gar nicht fest. Denn die Kommunen müssen noch über die individuellen Hebesätze für die Grundsteuer entscheiden.

Dennoch stehe bereits fest: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursache strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen, die in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen genutzt würden.

Grundsteuergesetz muss nachgebessert werden

Das sogenannte Bundesmodell wird in insgesamt elf Bundesländern angewendet. Laut Gutachten verletzt es durch seinen steuerlichen Sonderweg das Grundgesetz. Verfassungskonforme Grundsteuersysteme bestünden dagegen z.B. in Bayern oder Hessen, die als Vorbild für Nachbesserungen dienen könnten. Das komplizierte und nicht verfassungskonforme Bundesmodell könnte durch einfachere und transparentere Landesgesetze ersetzt werden, wovon alle Beteiligten profitieren würden.

Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund wollen auf Grundlage des Gutachtens nun Musterklagen gegen das Bundesmodell anstrengen.