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# Grundsteuererklärung auch für Schrebergärten Pflicht
Die neue Grundsteuerreform sorgt für viele Fragezeichen bei Immobilieneigentümer:innen. Doch auch Kleingärten sind von der neuen Regelung nicht ausgenommen. Wir erklären, worauf Pächter:innen bei der Erklärung der Grundsteuer achten müssen.
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## Eigentümer:innen stehen in der Pflicht
Nicht nur für Wohneigentum steht im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung an. Auch **Eigentümer:innen von Kleingärten und Ferienunterkünften** stehen in der Pflicht. Wichtig dabei: Die Person, die im Grundbuch eingetragen ist, ist für die Erstellung der Grundsteuererklärung des Gartens verantwortlich.
**Pächter:innen sind dementsprechend von der Verpflichtung ausgenommen,** müssen den Eigentümer:innen oder der zuständigen Kommune auf Nachfrage allerdings Zuarbeit leisten.

## Diese Grundsteuer fällt für Gärten an
Der normale Kleingarten wird nach der Reform **nach Grundsteuer A besteuert.** Anders ist es, wenn die Laube im Garten eine überdachte Fläche von **mehr als 24 Quadratmetern** aufweist. In diesem Fall wird die Immobilie als Wohngrundstück eingestuft und **mit der Grundsteuer B besteuert.** Auch Anbauten und Schuppen, die weniger als einen Meter von der Gartenlaube entfernt stehen, müssen dazu berechnet werden. Diese ist etwas teurer als Kategorie A.
Wer eine Grundsteuererklärung für den eigenen Garten abgibt, muss folgende Informationen mitliefern:
- Fläche der Nutzung
- möglicher Tierbestand
- Nutzungsart
- Flurstücknummer
- Gemarkung
- Ertragsmesszahlen
Liefern Sie in jedem Fall **wahrheitsgemäße Informationen**, denn bei falschen Angaben können Sie wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
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