Gebührenerhöhung Fitnessstudios - Jetzt mit Musterbrief Geld zurückfordern

Viele Kund:innen sind verärgert: etliche Fitnesstudios verlangen seit einigen Monaten mehr Geld. Diese setzen dabei auf die sogenannte „schweigende Zustimmung“: Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt den neuen Gebühren zu. Doch ist das rechtmäßig? Wir erklären, wie Sie wieder an Ihr Geld kommen.

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Rechts­widrige Preiser­höhungen

Im April 2022 kündigte die populäre Fitnessstudiokette McFit an, Gebühren für Bestandskund:innen zu erhöhen. Seitdem haben andere Studios, wie z.B. Fitness First und John Reed, nachgezogen. Doch die Art und Weise, wie die Gebührenerhöhung durchgeführt wurde und wird, ist höchst zweifelhaft. Einige setzen auf die sogenannte „schweigende Zustimmung“: Kund:innen werden über eine Beitragsanpassung informiert – wer dann nicht aktiv widerspricht, stimmt den neuen Gebühren zu. Und so eine E-Mail kann schnell mal untergehen.

Andere setzen auch auf sogenanntes „konkludentes Verhalten“: Hierbei stimmen Kund:innen einer Gebührenerhöhung dann automatisch zu, wenn sie bei ihrem nächsten Training im Fitnessstudios das Drehkreuz am Eingang passieren.

Jetzt mit Muster­brief Geld zurück­holen

Egal, für welche Option sich Ihr Fitnessstudio entschieden hat: Das Vorgehen ist nicht rechtmäßig, auch wenn das Fitnessstudio im Gegenzug weitere Vorteile verspricht. Einer Beitragsanpassung – wenn sie überhaupt vertraglich möglich ist – muss man zumindest aktiv zustimmen. Wir haben daher ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem Sie die erhöhten Gebühren zurückfordern können.

Ihr Fitnessstudio hat die Gebühren erhöht? Dann fordern Sie jetzt Ihr Geld mit unserem kostenlosen Musterschreiben zurück. Einfach herunterladen, mit Ihren Daten anpassen, unterschreiben und an Ihr Fitnessstudio schicken.

Wann sind Gebühren­erhöhungen erlaubt?

Unter welchen Umständen eine Erhöhung von Gebühren möglich ist, hängt grundsätzlich vom jeweiligen Vertrag ab. Manche AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) erlauben schon von sich aus keine Anpassung von Entgelten. Ein Beispiel dafür die Klausel mit der Ziffer 9 aus den AGB von Fitness First. Diese gilt mit „Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten“. Die Pflicht, ein Entgelt zu entrichten, ist eine wesentliche Vertragspflicht. Fitness First darf also Entgelte schon nach seinen eigenen AGB Entgelte nicht einseitig anpassen.

Ähnlich verhält es sich bei Studios der RSG-Group, wie McFit oder John Reed. Diese Studios dürfen Gebühren nur dann und nur insoweit einseitig erhöhen, als sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht.

Und selbst dann, wenn AGB die einseitige Anpassung von Entgelten erlauben, kann eine Erhöhung unwirksam sein: Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts setzt voraus, dass eine solche Änderung erforderlich ist, weil „die Parteien ohne sie nicht oder nur mit Schwierigkeiten

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