Frankfurt am Main: Hundert­tausende Knöllchen ungültig

Knöllchen aus Frankfurt am Main sind ungültig! Zumindest laut dem aktuellsten Urteil des OLG Frankfurt. Hier erfahren Sie, welche Strafzettel betroffen sind und was das für andere Städte bedeutet.

Etliche Knöllchen aus Frankfurt am Main sind ungültig! Zumindest laut dem aktuellsten Urteil des OLG Frankfurt. Hier erfahren Sie, welche Strafzettel betroffen sind und was das für andere Städte bedeutet.

Wo Polizei drauf steht, ist nicht immer Polizei drin

Der Ursprung einer möglichen Lawine: Geklagt hatte ein Mann, der 2017 wegen Falschparkens im eingeschränkten Halteverbot einen Strafzettel bekam. Das Amtsgericht lehnte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab und berief sich dabei auf die Zeugenschaft eines Frankfurter "Stadtpolizisten", der als Mitarbeiter einer privaten Firma in Polizeiuniform Kontrollen durchgeführt hatte.

Ein falsches Urteil – laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Denn private Dienstleister, so die Richter, dürfen für die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs keine "hoheitlichen" Aufgaben übernehmen. Das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, ist ausschließlich dem Staat – hier konkret der Polizei – zugewiesen. Die Botschaft ist klar: Aufgaben des Staates können nicht Dritten übertragen werden und der ausgestellte Strafzettel ist somit rechtswidrig (Az. 2 Ss-Owi 963/18).

Geld-zurück-Garantie mal anders

Wie die Hessenschau berichtet, sind viele der so ausgestellten Knöllchen anfechtbar. Davon vermutlich bis zu 700.000 allein in Frankfurt am Main. Um ihr Bußgeld zurückzuerhalten, müssen betroffene Autofahrer deshalb lediglich der zuständigen Behörde einen Überweisungsbeleg samt Aktenzeichen vorlegen. Allerdings gilt dies nur für Knöllchen, die seit 2018 ausgestellt wurden.

Strafzettel fürs Falschparken vom Aussterben bedroht?

Das Urteil könnte die Rechtsprechung maßgeblich beeinflussen, weil auch viele andere Städte und Kommunen bei der Verkehrskontrolle im öffentlichen Raum auf private Träger setzen, um Geld zu sparen. Doch inzwischen kann ihnen dieses Sparpaket teuer zu stehen kommen, sollten andere Gerichte dem Frankfurter Beispiel Folge leisten.

Nicht verwechseln: Auf Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co. gilt zwar auch die StVO, jedoch machte das Bundesverfassungsgericht längst deutlich, dass Parkplätze von Supermärkten Privatgrund sind. Wer hier sein Auto das ganze Wochenende abstellt, oder falsch parkt, kann dafür durchaus einen Strafzettel von einer privaten Parkraumüberwachung bekommen.

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