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# Formfehler im neuen Buß­geld­katalog: Alles auf Anfang
Nachdem am 27. April 2020 der neue Bußgeldkatalog mit deutlich höheren Strafen in Kraft trat und für viel Kritik sorgte, wird dieser nun in den ersten Bundesländern wieder zurückgenommen. Grund dafür ist ein Formfehler. Was nun passiert, erklären wir hier.

## Fehlender Paragraf in neuen Regeln
Seit Freitag Vormittag ist es bekannt. Nachdem das Verkehrsministerium in einer Konferenz die Bundesländer informiert und aufgefordert hat, nehmen diese jetzt nach und nach die **Änderungen des neuesten [Bußgeldkatalogs](/anwalt-verkehrsrecht/bussgeldkatalog-2019-geldbusse-punkte-und-fahrverbot) zurück**. Grund dafür ist ein Formfehler, genauer gesagt der fehlende Verweis auf die notwendige Rechtsgrundlage, also die Nennung der einschlägigen Paragrafen.
Die Innenminister von Saarland, Bayern und Niedersachsen sprachen sich für **die sofortige Zurücksetzung der neuen Regelungen** aus. Die anderen Bundesländer sollten sich bald an dieser Maßnahme beteiligen. Bevor der neue Bußgeldkatalog nach Anpassung erneut in Kraft treten kann, muss er wieder sämtliche Instanzen wie Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
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## Der Kern des neuen Bußgeldkatalogs
Die neuen Regelungen und Maßnahmen, die im April in Kraft traten, sollten vor allem Radfahrer und Fußgänger schützen. Neben Erhöhung der [Bußgelder](/anwalt-verkehrsrecht/bussgeld-anwalt-jetzt-bescheid-kostenfrei-pruefen-lassen) beim [Parken](/anwalt-verkehrsrecht/parken-hier-sollten-sie-ihr-auto-nicht-abstellen) in der zweiten Reihe und fehlender Teilnahme am Bilden von [Rettungsgassen](/anwalt-verkehrsrecht/rettungsgasse-keine-gebildet-das-kann-teuer-werden), betrafen die wohl **umstrittensten Neuregelungen die [Tempoverstöße innerorts](/anwalt-verkehrsrecht/geschwindigkeitsueberschreitung-innerorts-zu-schnelles-fahren-innerhalb-geschlossener-ortschaften) und [außerorts](/anwalt-verkehrsrecht/geschwindigkeitsueberschreitung-ausserorts-zu-schnelles-fahren-ausserhalb-geschlossener-ortschaften)**.
Die vorherigen Grenzen für ein [Fahrverbot](/anwalt-verkehrsrecht/fahrverbot-so-behalten-sie-ihren-fuehrerschein) bei Überschreitung der [Höchstgeschwindigkeit](/anwalt-verkehrsrecht/geschwindigkeitsueberschreitung-bussgeld-punkte-und-fahrverbot) von mindestens 31 Kilometern pro Stunde innerorts und 41 Kilometern pro Stunde außerorts wurden auf 21 und 26 km/h herabgestuft. Daraufhin folgte **lautstarker Protest seitens der Autofahrer und Automobilclubs** wie dem ADAC.
Allein in Köln waren nach Inkrafttreten der neuen Regelungen die Fahrverbote zwischen dem 27. April 2020 und 22. Mai 2020 auf über 1000 Fälle gestiegen. Zum Vergleich: Im Vorjahr gab es im selben Zeitraum lediglich 94 Fälle.

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## Einen Gang zurückschalten
Während die Bundesländer die Fahrverbotsregeln nun zurücknehmen, **bleiben andere Reformen unberührt.** Das Verkehrsministerium selbst verkündete, dass es für bereits geahndete Fälle eine Lösung geben wird. Wie genau diese aussieht, bleibt vorerst unklar.
Wer aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs **seinen Führerschein verloren hatte, kann zunächst hoffen**. Das bestätigten Rechtsexperten des ADAC und anderer Automobilclubs. Es wird dringend empfohlen, sich [rechtlich beraten zu lassen](https://formulare.gansel-rechtsanwaelte.de/?formular=owi_strafR), um die **14-tägige Frist für den [Einspruch ](/anwalt-verkehrsrecht/einspruch-gegen-bussgeldbescheid)**nicht verstreichen zu lassen und eine Änderung der Rechtsfolgen zu beantragen.
Wem bereits ein rechtskräftiger [Bußgeldbescheid](/anwalt-verkehrsrecht/bussgeldbescheid-gebuehren-fristen-einspruch-und-verjaehrung) mit Fahrverbot vorliegt und dieses noch nicht angetreten hat, sollte bei der Bußgeldstelle um **einen Aufschub der Vollstreckung bitten**. Wer das Auto bereits stehen lässt, kann in einem **Gnadenverfahren** um die Aufhebung und Herausgabe des [Führerscheins](/anwalt-verkehrsrecht/fahrzeugschein-inhalt-und-bedeutung-der-zulassungsbescheinigung) bitten.
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