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# Flug gestrichen – und jetzt? So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Reisechaos und Sommer-Frust an deutschen Flughäfen: Aufgrund von Personalmangel sehen sich mehrere Fluggesellschaften dazu gezwungen, tausende Flüge zu streichen. Gestrandete Reisende stellen sich nun zu Recht die Frage: Steht mir eine Entschädigung zu oder bleibe ich auf meinem Schaden sitzen?
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## Ausfall tausender Flüge – und kein Ende in Sicht
Mit Wegfall etwaiger Corona-Maßnahmen steigt auch die Reiselust – nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Diese Entwicklung macht Fluggesellschaften aufgrund des **zwangsweisen Personalabbaus durch die vergangenen Corona-Jahre** schwer zu schaffen.
**Wieder steigende Infizierungs-Zahlen** in der noch bestehenden Belegschaft tun hingegen ihr Übriges und führen zu weiteren Ausfällen. Eine Besserung der Lage ist bislang leider noch nicht in Aussicht. Allein Lufthansa will im **Juli mehr als 2.200 Flüge in München und Frankfurt** streichen.
Die Flug-Frust kommt aber nicht nur bei den Reisenden an, sondern auch bei der Belegschaft. Das Personal bei Ryanair, easyJet, Lufthansa & Co. hat **ab dem 24. Juni 2022 Streiks** angekündigt. Wie viele weitere Flüge durch die Streiks wegfallen, kann bislang nur vermutet werden. Laut Medienberichten stehen die Termine der Streiks bei Ryanair und Lauda-Air bereits fest:
**Ryanair:** 24., 25., 26. und 30. Juni sowie 1. und 2. Juli.
**Lauda Air:** 2., 3., 9., 10., 16., 17., 23., 24., 30. und 31. Juli.
**Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht: Wer nicht das bekommt, wofür er gezahlt hat, hat Entschädigungsansprüche. Wie viel Entschädigung Ihnen aufgrund von Annullierung oder Verspätung Ihres Fluges zusteht, erfahren Sie in unserer kostenlosen Ersteinschätzung.**
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## Wie viel Entschädigung steht mir bei Flug­ver­spätung oder Flug­aus­fall zu?
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug streicht, haben Sie zunächst grundsätzlichen **[Anspruch auf Erstattung](anwalt-reiserecht-das-sind-ihre-rechte) des Flugticketpreises**. Vorausgesetzt, Sie möchten nicht zu einem späteren Zeitpunkt reisen und den Flug umbuchen lassen.
Unabhängig von der Ticketpreiserstattung könnte Ihnen **auch ein weiterer Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro** zustehen. Der Anspruch entsteht dann, wenn die Fluggesellschaft es verpasst, Sie nicht rechtzeitig über die Annullierung oder Verspätung des Fluges zu informieren. Wie viel Entschädigung Ihnen tatsächlich zusteht, hängt von der Flugentfernung ab:
| **Kurzstrecke: Flüge bis 1.500 Kilometer** | **250 €** |
| --- | --- |
| **Mittelstrecke: Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern** | **400 €** |
| **Langstrecke: Flüge ab 3.500 Kilometern** | **600 €** |
Ob Sie Anspruch auf Ticketkostenerstattung oder Entschädigung haben, erfahren Sie bei uns in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Im Anschluss entscheiden Sie, ob Sie unsere Expert:innen im Reiserecht beauftragen möchten.

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