Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: OLG verurteilt Bank neben Rückabwicklung des Immobilienvertrages auch zu Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Bank zur Rückabwicklung der Darlehensverträge und zu Schadensersatz verurteilt, weil deren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eine Pflichtverletzung darstellen (Urt. v. 4.11.2015, Az.: 31 U 64/15). Das hat zur Konsequenz, dass die klagende Darlehensnehmerin, die ihre Verträge erfolgreich widerrufen hatte, nicht nur ihre gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen zurückerstattet bekommt, sondern die Bank ihr auch zum Ersatz der durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung entstandenen Schäden verpflichtet ist. Das betraf in diesem Fall ihre außergerichtlichen Anwaltskosten.

Hohe Vorfälligkeitsentschädigungen gezahlt

Die Darlehensnehmerin musste im Jahr 2012 für die vorzeitige Ablösung dreier Darlehensverträge hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen. Zwei Jahre später widerrief sie die Verträge unter Berufung auf ihr „ewiges Widerrufsrecht“, weil die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren.

Typischer Fehler

Vergeblich hat die Bank versucht, sich auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO zu berufen, indem sie vortrug, sich in der Widerrufsbelehrung an der Musterbelehrung gem. Anlage 2 dieser Bestimmung orientiert zu haben. Da sie aber ein Formular verwandte, das diesem Muster inhaltlich und gestalterisch nicht vollständig entspricht, blieb der Bank dieser Schutz verwehrt. Neben den inhaltlichen Abweichungen wurden ihr auch Zusätze sowie ein Hinweis auf eine Fußnote, in der die Aufforderung enthalten ist „Bitte Frist im Einzelfall prüfen.“ als auch der Klammerzusatz zu möglichen Angaben zum Widerrufsadressaten zum Verhängnis.

Anspruch auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung

Das Gericht stellte zunächst fest, dass die Darlehensverträge aus dem Jahr 2007 wegen fehlerhafter  Widerrufsbelehrungen wirksam widerrufen worden seien. Deshalb verurteilte es die Bank zur Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigungen zzgl. Zinsen und Nutzungsersatz. Außerdem stellten die Richter die klagende Darlehensnehmerin von den Kosten für die vorgerichtliche Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei frei, weil die Bank eine Pflichtverletzung begangen habe, indem sie die Darlehensnehmerin fehlerhaft über deren Widerrufsrecht belehrt hatte, sodass sie zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Kleiner Fehler – großer Vorteil

Bei einem erfolgreichen Widerruf sind folgende Vorteile möglich:

  • Zinsen durch Umschuldung senken und Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen
  • Forward-Darlehen ohne Nichtabnahmeentschädigung ablehnen
  • vorzeitige Ablösung des Kredites ohne Vorfälligkeitsentschädigung