Eventim muss Gebühren erstatten: Mit Muster­schreiben Geld zurück­holen!

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten unzählige Veranstaltungen abgesagt werden. Wer jedoch auf Rückerstattung des Ticketpreises hoffte, wurde als Eventim-Kund:in schwer enttäuscht. Der Tickethändler erstattete die Ticketpreise nicht in voller Höhe – zu Unrecht, entschied kürzlich das LG München.

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten unzählige Veranstaltungen abgesagt werden. Wer jedoch auf Rückerstattung des Ticketpreises hoffte, wurde als Eventim-Kund:in schwer enttäuscht. Der Tickethändler erstattete die Ticketpreise nicht in voller Höhe – zu Unrecht, entschied kürzlich das LG München.

Verbraucherzentrale NRW klagte bereits erfolgreich

Der Tickethändler Eventim sorgt seit Beginn der Pandemie für großen Ärger bei seinen Kund:innen. Anstatt den kompletten Ticketpreis für abgesagte Veranstaltungen zur erstatten, mussten sich Betroffene lediglich mit einer Teilerstattung zufrieden geben.

Eventim berief sich hierbei auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unter anderem steht im Kleingedruckten geschrieben:

Die im Ticketpreis enthaltene Vorverkaufsgebühr fällt als Entgelt für die erfolgreiche Vermittlung des Tickets unmittelbar bei dessen Verkauf an. Im Falle von Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen durch den Veranstalter oder aus sonstigen Gründen kann die Vorverkaufsgebühr daher nicht erstattet werden.

AGB des Ticketvermittlers Eventim

Die Verbraucherzentrale NRW hielt diese Klausel für unwirksam und sollte später vor dem Landgericht (LG) München Recht behalten (Az. 37 O 5667/20). Das Gericht erklärte die Klausel als intransparent, da die Höhe der Vorverkaufsgebühr bei Ticket-Kauf nicht ausgewiesen war. Die Kund:innen hätten selbst also gar nicht einschätzen können, welchen wirtschaftlichen Verlust sie gegebenenfalls hinnehmen müssen.

Das heißt im Umkehrschluss: Betroffene können ihr Geld von Eventim rechtmäßig zurückfordern.

Holen Sie sich Ihr Geld durch unseren kostenlosen Musterbrief zurück

Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben, um Ihr Geld von Eventim zurückzufordern. Sie müssen lediglich Ihre individuellen Daten ergänzen und Ihre Unterschrift daruntersetzen. Das Musterschreiben bezieht sich bereits auf das Urteil des Landgerichts München.

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