Ihre Bank lehnt die Erstattung ab?
Wir erläutern Ihnen in einer Ersteinschätzung Ihre Optionen und Erfolgschancen, die Wiedergutschrift durchzusetzen.
Worum ging es in dem EuGH-Verfahren?
Dem Urteil lag ein Fall aus Frankreich zugrunde, in dem ein Kontoinhaber mehrere nicht autorisierte Abhebungen erst rund zwei Monate nach der ersten Belastung bei seinem Zahlungsdienstleister meldete. Die Bank verweigerte daraufhin die Erstattung mit der Begründung, die Anzeige sei nicht rechtzeitig erfolgt.
Der EuGH bestätigte diese Sichtweise: Nach europäischem Zahlungsdiensterecht reicht es nicht aus, eine unberechtigte Abbuchung lediglich innerhalb von 13 Monaten zu melden. Vielmehr ist eine zügige Reaktion ab dem Zeitpunkt der Kenntnis erforderlich.
Was hat der EuGH klargestellt?
Nach Auffassung des Gerichts enthält das Zahlungsdiensterecht zwei zeitliche Voraussetzungen:
- Die Meldung muss unverzüglich nach Kenntnis erfolgen.
- Spätestens muss sie innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung bei der Bank eingehen.
Wer zwar innerhalb der 13-Monats-Frist handelt, aber nach Kenntnis der Belastung zu lange wartet, kann seinen Erstattungsanspruch verlieren.
Was bedeutet das für Verbraucher:innen?
Das Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und bei verdächtigen Buchungen sofort zu reagieren. Auch kurze Verzögerungen können im Einzelfall dazu führen, dass die Bank eine Rückerstattung ablehnt.
Ob eine Meldung noch als „unverzüglich“ gilt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei Streit mit der Bank kann eine rechtliche Prüfung klären, ob dennoch ein Anspruch besteht.